VKH (Verfahrenskostenhilfe) Rechtsschutzgleichheit ?

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    • VKH (Verfahrenskostenhilfe) Rechtsschutzgleichheit ?

      Hallo,

      VKH (Verfahrenskostenhilfe) Rechtsschutzgleichheit ?

      Auf den ersten Blick ja. Der " Mittellose“, der finanziell für ein Verfahren nicht aufkommen könnte, kann ein solches anstrengen.

      Der andere, muss nach abgelehntem Antrag auf VKH, selbst für die Verfahrenskosten aufkommen.

      Ich sprach mit vielen getrennt lebenden Elternteilen, die durch diese Regelung für den Rest ihres Lebens evtl. auf ALGII-Niveau

      leben werden müssen.

      Weil sie weiterhin Einkommen haben, mutet man ihnen zu, für die Verfahrenskosten selbst aufzukommen.

      Der "Mittellose-Elternteil" kann da schon mutiger an die Sache rangehen. (ok. er muss bei obliegen des Verfahren für die Kosten,

      des anderen Elternteils aufkommen). So manch einer hat sich nicht mehr vor Gericht [b]getraut, wegen des hohen finanziellen Risikos für ihn.[/b]


      Eure Meinungen ?


      edy.
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........