Abänderung der Unterhaltstitels

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Sorry, aber Deine ständigen Angriffe nerven! Ich versuche hier einem Forumsteilnehmer Ratschläge zu geben, mehr nicht. Wenn Dir der von mir gewählte Konjunktiv nicht passt, kann ich nichts dafür. Ich kann keine Garantie dafür geben, dass mein Rat zu einem guten Ergebnis führt.

      Was ist denn Dein Rat? Gleich in ein Abänderungsverfahren gehen, weil eingereichte Unterlagen eh keine Berücksichtigung finden?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Clausutis ()

    • Clausutis schrieb:

      Was ist denn Dein Rat? Gleich in ein Abänderungsverfahren gehen, weil eingereichte Unterlagen eh keine Berücksichtigung finden?

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Fehem,

      für ein Schreiben an das Jugendamt brauchst Du keinen Anwalt.
      Da ich aber - auch aufgrund des Umgangs mit Deinem vorherigen Antrag auf Anpassung (wegen des 3. Kindes) - davon augehe, dass ein Anschreiben ans Jugendamt wieder nicht den gewünschten Erfolg hat, solltest Du doch lieber einen Anwalt mit der Verteidigung Deiner Interessen beauftragen.
      Ich hoffe, dass dem Themenstarter mit dem Jugendamt nicht ähnliches passiert wie diesem Teilnehmer.
      Auf sein berechtigtes Begehren scheint ja schon vorher (bei Geburt des 1. Kindes) nicht eingegangen worden zu sein
    • 1.)
      Wir wissen gar nicht, ob das JA der richtige Adressat ist / war.

      2.)
      Ob er er ein "berechtigtes Begehren" auf Herabsetzung hatte, können wir anhand der hier vorliegenden (aktuellen) Daten kaum beurteilen.

      3.)
      Wenn das JA nicht reagiert, muss er tätig werden / hätte er tätig werden müssen. Das JA hat weder den Auftrag, das Begehren des Antragstellers zu deuten, noch den Antrag schlüssig zu machen. Wenn bei (überschlägiger) Berechnung herausgekommen ist, dass kein Abänderungsgrund vorliegt, kann das JA den Vorgang auch ohne Antwort wieder zu den Akten legen (würde ich zwar nicht empfehlen, ist aber rechtlich nicht zu beanstanden).

      4.)
      Natürlich kann er gleich einen Anwalt einschalten (dass ein RA per se nicht immer ein Vorteil ist, sieht man an dem von Dir hinzugezogenen Fall sehr gut - dieser Anwalt war scheinbar auch nicht wirklich gut). Ich würde zunächst die günstigere Variante wählen und selbst vortragen; und zwar umfassend. Dies mindert (zunächst) die eigenen Kosten und reduziert ein späteres Prozesskostenrisiko erheblich.

      PS:
      Tanja, Du verkennst den gesetzlichen Auftrag des Amtes in Unterhaltssachen. Das Amt ist in diesen Verfahren Beteiligtenvertreter, nicht neutrale Schiedsstelle, die Du dort erwartest. Das kann man sicherlich kritisieren, ist aber gegenwärtig schlicht die rechtliche Lage. Das zu ändern obliegt nicht den Amtsmitarbeitern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Clausutis ()

    • Clausutis schrieb:

      Tanja, Du verkennst den gesetzlichen Auftrag des Amtes in Unterhaltssachen.
      mitnichten!
      Woher willst Du wissen, was ich denke/weiß/vermute?

      Clausutis schrieb:

      Das Amt ist in diesen Verfahren Beteiligtenvertreter, nicht neutrale Schiedsstelle, die Du dort erwartest.
      Tue ich nicht - eher verkennst Du meine hiesigen Intentionen, weil Du davon ausgehst, dass ich zwischen Familiensachen und Familienstreitsachen nicht unterscheiden kann und weil Du meine Beiträge hier einfach auf die Rechtslage im Unterhaltsrecht runterbrichst.
      Wenn ich eine "neutrale" Schiedsstelle im JA erwarten vermuten (oder besser gesagt blauäugig erhoffen) würde, würde ich dem Themenstarter wohl kaum eine anwaltliche Vertretung ans Herz legen, gell?
    • "Erwartest" war scheinbar missverständlich, ich meinte vielmehr "forderst".
      Und wenn Deine Forderung nach einer "Kontrollinstanz fürs JA" nicht für die Unterhaltssachbearbeitung gelten soll, so kann ich das natürlich nicht wissen, da Du in anderen Beiträgen nur generell vom JA sprichst.