Fehem schrieb:
@Clausutis
Nun denn, auch wenn es nicht direkt zum meinen eigentlich angeraumten Thema gehört, aber ja scheinbar gewollt ist hier dazu Stellung zu nehmen:
(...)
Die gute Dame ist übrigens inzwischen auch verheiratet und hat im letzten Jahr mit ihrem neuen Partner ein weiteres Kind bekommen. Ihr Ehemann ist im Sozialleistungsbezug, sie hat vorher auf geringfügiger Basis gearbeitet. (gerade erst deine Nachfrage gesehen Tanja, hier aber die Antwort).
Tanja zielte vermutlich eher auf die Frage ab, ob sich die Mutter am Barunterhalt zu beteiligen hat. Das ist nach Deiner Schilderung nicht der Fall. Es klingt fast danach, dass die Familie Deiner Ex SGB II-Leistungen bezieht. Kläre auf jeden Fall, wer Dein Ansprechpartner ist (SGB II-Leistungsträger, Beistand, Anwalt?), insbesondere da es nach jüngster BGH-Rechtsprechung erhebliche Probleme bei Rückübertragungen (auf den Beistand) gibt.
Deine Ex hat, wenn sie im SGB II-Bezug steht, wahrscheinlich gar nichts davon, wenn Du mehr oder weniger bezahlst, weil der Unterhalt eh mit dem Leistungsanspruch verrechnet wird. Das ist zwar einerseits ein Vorteil für Dich, andererseits kann sie auch nicht mehr so frei über die Höhe des Unterhaltes verhandeln. Wichtig ist tatschlich herauszufinden, wer Dein Ansprechpartner ist.