Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage, die nur halb dem Familienrecht zuzurechnen ist.
Meine Tochter ist 18 und im 5. Monat Schwanger.
Sie wohnt noch bei mir und meinem Mann im Haus.
Nun ist es ja so, dass sie ALGII beantragen kann und dies auch getan hat.
Von der Dame in der Zentrale wurde uns gesagt, sie solle einen Untermietvertrag mit uns abschließen, damit sie auch die Kosten der Unterkunft
ersetzt bekommt.
Gesagt getan... Antrag eingereicht mit Untermietvertrag und Anlage HG (Haushaltsgemeinschaft)
Nun hat das Jobcenter angerufen und gesagt, das ginge so nicht, da sie unter 18 Jahre ist, könne sie die Kosten der Unterkunft hier nicht
geltend machen. Dies ginge nur, wenn wir, also mein Mann und ich, vorher unsere Gehaltsnachweise einreichen würden und ein Bedarf bestünde.
Es ist doch aber nach SGB II so, dass eine schwangere unter 25 Jährige elternunabhängig einen Bedarf hat, das kann man ja auch so nachlesen.
Betrifft das dann nicht das Wohnen in unserem Haus?
Und mit welcher Berechtigung soll mein Mann eigentlich seine Nachweise erbringen, er ist nicht der Vater meiner volljährigen Tochter.
Der leibliche Vater ist dann ja völlig raus aus der Unterhaltsfrage, was ich auch ok finde, ich sehe allerdings nicht, warum ich dann allein für die
Kosten der Unterkunft meiner Tochter zahlen muss, wenn diese doch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hätte.
Mit anderen Worten bin ich eigentlich gezwungen, meiner Tochter die Tür zu weisen und ihr ans Herz zu legen, auszuziehen, damit sie Anspruch
auf die Kosten der Unterkunft hat?!
Ist das so? Das kommt doch den Staat noch viel teuer?!
Hat hier vielleicht jemand Ahnung vom Sozialrecht?
LG,
Triene
ich habe da mal eine Frage, die nur halb dem Familienrecht zuzurechnen ist.
Meine Tochter ist 18 und im 5. Monat Schwanger.
Sie wohnt noch bei mir und meinem Mann im Haus.
Nun ist es ja so, dass sie ALGII beantragen kann und dies auch getan hat.
Von der Dame in der Zentrale wurde uns gesagt, sie solle einen Untermietvertrag mit uns abschließen, damit sie auch die Kosten der Unterkunft
ersetzt bekommt.
Gesagt getan... Antrag eingereicht mit Untermietvertrag und Anlage HG (Haushaltsgemeinschaft)
Nun hat das Jobcenter angerufen und gesagt, das ginge so nicht, da sie unter 18 Jahre ist, könne sie die Kosten der Unterkunft hier nicht
geltend machen. Dies ginge nur, wenn wir, also mein Mann und ich, vorher unsere Gehaltsnachweise einreichen würden und ein Bedarf bestünde.
Es ist doch aber nach SGB II so, dass eine schwangere unter 25 Jährige elternunabhängig einen Bedarf hat, das kann man ja auch so nachlesen.
Betrifft das dann nicht das Wohnen in unserem Haus?
Und mit welcher Berechtigung soll mein Mann eigentlich seine Nachweise erbringen, er ist nicht der Vater meiner volljährigen Tochter.
Der leibliche Vater ist dann ja völlig raus aus der Unterhaltsfrage, was ich auch ok finde, ich sehe allerdings nicht, warum ich dann allein für die
Kosten der Unterkunft meiner Tochter zahlen muss, wenn diese doch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hätte.
Mit anderen Worten bin ich eigentlich gezwungen, meiner Tochter die Tür zu weisen und ihr ans Herz zu legen, auszuziehen, damit sie Anspruch
auf die Kosten der Unterkunft hat?!
Ist das so? Das kommt doch den Staat noch viel teuer?!
Hat hier vielleicht jemand Ahnung vom Sozialrecht?
LG,
Triene
LG
Triene
____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
Triene
____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)