Schwanger mit 18 - Untermiete bei den Eltern möglich?

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    • Hallo Triene,

      ich fragte nach dem Vater des Enkelkindes weil der doch für die Mutter seines Kindes unterhaltspflichtig ist.
      Vermutlich noch nicht in der Schwangerschaft, aber doch danach.
      Und ein Amt wird - wenn Deine Tochter irgendwann staatliche Unterstützung bekommt - sicher (auch) versuchen, das Geld von dem wieder zu holen.
      Ist bei dem nichts zu holen, sind eben wieder der Vater Deiner Tochter und Du mit an Board....

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      Ich weiß, ich habe das auch nur deshalb so drastisch beantwortet, damit klar wird, dass dort vermutlich nichts zu erwarten ist

      Laut SGB II wird von den Eltern kein Einkommensnachweis gefordert, bis das Enkelkind das 6. Lebensjahr vollendet hat.
      Jedenfalls verstehe ich das so (hoffentlich richtig)

      Und laut BGB Familienrecht sind wir ja ohnehin raus, solange da kein Ausbildungsweg beschritten wird, in welcher Form auch immer...!

      Ein sehr steiniger Weg, den meine Tochter für sich gewählt hat.

      Viele Grüße
      Triene
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
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