Plötzlich werdender Vater, Unterhalt, Existenzsorgen

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    • Plötzlich werdender Vater, Unterhalt, Existenzsorgen

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe durch eine sehr kurze Beziehung lockeren Charakters (wir sind also nicht verheiratet gewesen) leider aus Versehen eine Frau geschwängert bzw. sie sich aus Versehen schwängern lassen. (Zum Schwängern bzw. sich schwängern lassen gehören ja immer zwei Personen.) Gut, ist nun passiert und ein Kind wird kommen. Eine Beziehung werden wir jedoch nicht führen und daher auch nicht zusammen leben werden.
      Leider geht mir immer mehr auf, was für ein Desaster das alles ist und ich habe mittlerweile Angst um meine komplette berufliche Zukunft.

      Die Frau befand sich in dritter Ausbildung. Die Ausbildung endet im September und gilt als abgeschlossen. Der Geburtstermin ist voraussichtlich im Oktober. Deshalb wird die Frau keine Arbeitsstelle bis dahin mehr antreten können und Arbeitslosengeld I beantragen. Während ihrer Ausbildung bekam sie wohl so 900€ Netto.
      Zu mir: Ich werde selbstverständlich Unterhalt=Betreuungsunterhalt für Mutter + Kindesunterhalt zahlen. Ich verdiene derzeit 2500€ Netto und werde damit zunächst auch problemlos voll unterhaltleistungsfähig sein.
      Nun das Problem: Ich bin derzeit nur befristet an der Uni angestellt und der Arbeitsvertrag endet Ende 2021. Danach wollte ich eigentlich ins Referendariat (Lehrer) gehen. Es geht gar nicht darum, mit Absicht weniger zu verdienen, damit die Mutter weniger Geld bekommt. Der Grund ist ja viel eher, dass das Referendariat ein notwendiger Meilenstein meiner beruflichen Laufbahn in Richtung beruflich stabile Existenz (gut verdienender Beamter) ist und zeitlich ja auch nur eine vorübergehende Etappe ist. Das Problem ist nun: Als Referendar verdient man natürlich keine 2500€ Netto, sondern nur noch rund 1400€ Netto. Mit Unterhalt für Mutter + Kind wird es also schwierig.

      Frage 1: Sicherlich könnte ich auch eine ganze Reihe prekärer Hilfsjobs annehmen, die nichts mit meiner Ausbildung/Studium zu tun haben und damit versuchen, den Unterhalt zu bewerkstelligen. Nur: Ich würde meine gesamte berufliche Laufbahn wegwerfen, wenn ich das Referendariat nicht antreten würde. Das wäre doch sicherlich auch nicht im Interesse der Gesamtgesellschaft. Wie verhält es sich hier? Mir ist klar, dass der Vater immer einen Selbstbehalt behalten muss, um sein Existenzminimum sicherzustellen, aber dass für den Unterhalt nach allen seinen Möglichkeiten verpflichtet ist.

      Frage 2: Der Unterhalt für ein Kind nach Düsseldorfer Tabelle ist ja monatlich schon recht hoch angesetzt. Kann ich als Unterhaltszahlender Garantien verlangen, dass die entsprechenden Geldsummen auch nur und ausschließlich für das Kindeswohl ausgegeben werden? Sicherlich sind zu Beginn und vorbereitend für das Kind größere Anschaffungen vorzunehmen, wie Kinderwagen, Kinderbett, etc. Danach entzieht sich mir aber die Plausibilität für die hohen monatlichen Summen. Laufende Kosten eines Kleinkindes dürften sich ja hauptsächlich nur auf Nahrung, Windeln, neue Kleidung, eventuell Medikamente und kleineren Konsumgegenständen zusammensetzen. Als Erwachsener gebe ich ja für mich selbst nicht einmal 300€ für Essen und Konsum pro Monat aus. Ich bin sparsam, aber ich lebe gewiss nicht in Armut. (Ich führe sehr ordentlich und gewissenhaft Buch über alle meine Ausgaben und weiß es daher wirklich sehr genau.)

      Frage 3: Ich würde einen Teil des Unterhalts viel lieber langfristig für das Kind auf einem Depot oder Sparkonto anlegen lassen, sodass es – wenn es z.B. 18 Jahre alt wird mit einem üppigen Notgroschen in die Zukunft starten kann. Meine Befürchtung ist jedoch, dass dies nicht möglich ist und stattdessen ein Großteil des Kindesunterhalts von der Mutter einfach für unnötigen Konsum verschwendet werden wird. Denn leider habe ich erfahren, dass die Mutter bereits vierstellig überschuldet ist, bereits seit längerem Konsumkredite abzahlt, keinerlei bewusste Kontrolle über die Geldströme ihres Girokontos hat und seit vielen Jahren schon an der Dispositionskreditgrenze lebt. Diese Tatsachen werden von ihr verdrängt und als ich ihr mit Rat helfen wollte, stieß ich auf Desinteresse. Sie öffne nach eigener Aussage Briefe von ihrer Sparkasse generell nicht mehr und wie viele Tausend Euro Schulden sie habe, interessiere sie auch längst nicht mehr. Es ist einfach nur eine Katastrophe!

      Ich würde mich freuen, Feedback zu bekommen!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum DestasterMan,

      ich spar mir mal das Eingehen auf das von Dir (wir Duzen uns im Forum) als Themeneröffnung Geschriebene.

      DestasterMan schrieb:

      Frage 1: Sicherlich könnte ich auch eine ganze Reihe prekärer Hilfsjobs annehmen, die nichts mit meiner Ausbildung/Studium zu tun haben und damit versuchen, den Unterhalt zu bewerkstelligen. Nur: Ich würde meine gesamte berufliche Laufbahn wegwerfen, wenn ich das Referendariat nicht antreten würde. Das wäre doch sicherlich auch nicht im Interesse der Gesamtgesellschaft. Wie verhält es sich hier? Mir ist klar, dass der Vater immer einen Selbstbehalt behalten muss, um sein Existenzminimum sicherzustellen, aber dass für den Unterhalt nach allen seinen Möglichkeiten verpflichtet ist.
      Du bist der Mutter Deines Kindes in den ersten drei Jahren zu Unterhalt verpflichtet, als aller erstes Mal aber Deinem Kind. Folglich musst Du nur zahlen, was nach Abzug des Kindesunterhaltes und Deines eigenen Selbstbehaltes noch übrig ist.
      Da bei Dir aber noch ein beruflicher Wechsel ansteht, solltest Du überlegen, ob Du nicht Mitglied im ISUV wirst und die vergünstigte Kurzrechtsberatung in Anspruch nimmst.
      Die weiteren Vorteile findest Du hier. (ich denke, der Beitritt wird sich für Dich auf jeden Fall lohnen; Du wirst bestimmt in den nächsten Jahren des öfteren Unterstützung benötigen...)
      Eine anwaltliche Beratung, ob Du die Unterhaltsverhältnisse mit der Kindsmutter (nicht die des Kindes) nicht per Vertrag regeln kannst, sollstest Du meiner Meinung nach auf jeden Fall in Betracht ziehen.

      DestasterMan schrieb:

      Frage 2: Der Unterhalt für ein Kind nach Düsseldorfer Tabelle ist ja monatlich schon recht hoch angesetzt. Kann ich als Unterhaltszahlender Garantien verlangen, dass die entsprechenden Geldsummen auch nur und ausschließlich für das Kindeswohl ausgegeben werden? Sicherlich sind zu Beginn und vorbereitend für das Kind größere Anschaffungen vorzunehmen, wie Kinderwagen, Kinderbett, etc. Danach entzieht sich mir aber die Plausibilität für die hohen monatlichen Summen. Laufende Kosten eines Kleinkindes dürften sich ja hauptsächlich nur auf Nahrung, Windeln, neue Kleidung, eventuell Medikamente und kleineren Konsumgegenständen zusammensetzen. Als Erwachsener gebe ich ja für mich selbst nicht einmal 300€ für Essen und Konsum pro Monat aus. Ich bin sparsam, aber ich lebe gewiss nicht in Armut. (Ich führe sehr ordentlich und gewissenhaft Buch über alle meine Ausgaben und weiß es daher wirklich sehr genau.)
      Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Garantien. Egal, ob Dir die Höhe des Unterhaltes fürs Kind plausibel ist oder nicht.

      DestasterMan schrieb:

      Frage 3: Ich würde einen Teil des Unterhalts viel lieber langfristig für das Kind auf einem Depot oder Sparkonto anlegen lassen, sodass es – wenn es z.B. 18 Jahre alt wird mit einem üppigen Notgroschen in die Zukunft starten kann. Meine Befürchtung ist jedoch, dass dies nicht möglich ist und stattdessen ein Großteil des Kindesunterhalts von der Mutter einfach für unnötigen Konsum verschwendet werden wird. Denn leider habe ich erfahren, dass die Mutter bereits vierstellig überschuldet ist, bereits seit längerem Konsumkredite abzahlt, keinerlei bewusste Kontrolle über die Geldströme ihres Girokontos hat und seit vielen Jahren schon an der Dispositionskreditgrenze lebt. Diese Tatsachen werden von ihr verdrängt und als ich ihr mit Rat helfen wollte, stieß ich auf Desinteresse. Sie öffne nach eigener Aussage Briefe von ihrer Sparkasse generell nicht mehr und wie viele Tausend Euro Schulden sie habe, interessiere sie auch längst nicht mehr. Es ist einfach nur eine Katastrophe!
      Es steht allein der Mutter die Entscheidung darüber zu, wie sie den Kindesunterhalt verwendet.
      Welche Schulden die Kindsmutter hat und ob bzw. wie sie die tilgt oder nicht tilgt, kann Dich zwar interessieren, etwas dagegen oder dafür kannst Du jedoch nicht tun.
      Da Dich dies alles nur mittelbar betrifft, sollte es auch nicht Dein Leben bestimmen.
      Dass Du nun Vater wirst, führt nicht dazu, dass Du in das Leben der Mutter eingreifen darfst und kannst.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      DestasterMan schrieb:

      Danach entzieht sich mir aber die Plausibilität für die hohen monatlichen Summen. Laufende Kosten eines Kleinkindes dürften sich ja hauptsächlich nur auf Nahrung, Windeln, neue Kleidung, eventuell Medikamente und kleineren Konsumgegenständen zusammensetzen.
      Stell dir vor das es heutzutage üblich ist, dass ein Kind sein eigenes Zimmer hat.

      d.h. Mietkosten. Strom.Heizung,ein Kind "verbraucht" auch Wasser/Abwasser/Reinigungsmittel.

      Fahrten zum Kinderarzt.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      Wenn ihr nur eine lockere Beziehung hattet solltest du einen vaterschaftstest nach der Geburt machen.

      Wie ist das mit gemeinsamen Sorgerecht und Umgang mit dem Kind?
      Hast du dir/habt ihr euch schon Gedanken dazu gemacht?

      Nun, was das geplante referendariat angeht. Bisher bist du ja nur befristet angestellt, was im Uni Bereich absolut üblich ist. Insofern ist der Beginn des referendariats keine mutwillige Aufgabe eines gut bezahlten Jobs, sondern eher die Chance danach eine Position zu bekommen, die dauerhaft sicherstellt, dass das Kind von dir Unterhalt bekommen kann.

      Was den Unterhalt angeht, über den verfügt die Mutter und du hast kein Mitspracherecht.
      Rein theoretisch kann der Vater auch verpflichtet werden, die erstausstattung zu bezahlen. Wenn die Mutter nicht so gut mit Geld umgehen kann, solltest du das gemeinsam mit ihr kaufen gehen. Dann ist das Risiko, dass es nicht für das Kind ausgegeben wird, minimiert.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin,

      mir erschließt sich nicht, warum man nach dem Studium zunächst einen (befristeten) Job antritt ehe man sein eigentliches Studium inkl. Referendariat beendet; diese Unterbrechung ist für mich (auch unterhaltsrechtlich) nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich steht Dir natürlich der Abschluss einer Erstausbildung frei, diesen Weg der Erlangung des Abschlusses hast Du jedoch (scheinbar) unterbrochen. Wann hast Du eine Zusage fürs Referendariat bekommen, noch vor Kenntnis der Schwangerschaft? Im schlimmsten Fall kann es darauf hinauslaufen, dass man Dir einen Nebenjob zumutet, damit Du zumindest den Mindestunterhalt Deines Kindes (ein Vaterschaftstest wäre sicherlich nicht verkehrt, diesen kann man problemlos in der Apotheke für wenig Geld machen lassen) sichern kannst.
    • Hallo Claustis
      Wie der TO oben geschrieben hat, war oder ist er noch an seiner UNI befristet beschäftigt. Ich denke mal das diese Anstellung der Tatsache geschuldet ist, das es nicht so viele Referendariats Stellen gibt wie Bewerber darauf. Daher ist diese Anstellung meiner Meinung auch unterhaltsrechtlich nachvollziehbar.

      LG Hugoleser
    • Hallo auch an euch vielen Dank für eure Rückmeldungen so weit!


      TanjaW9 schrieb:

      Du bist der Mutter Deines Kindes in den ersten drei Jahren zu Unterhalt verpflichtet, als aller erstes Mal aber Deinem Kind. Folglich musst Du nur zahlen, was nach Abzug des Kindesunterhaltes und Deines eigenen Selbstbehaltes noch übrig ist.Da bei Dir aber noch ein beruflicher Wechsel ansteht, solltest Du überlegen, ob Du nicht Mitglied im ISUV wirst und die vergünstigte Kurzrechtsberatung in Anspruch nimmst.
      Die weiteren Vorteile findest Du hier. (ich denke, der Beitritt wird sich für Dich auf jeden Fall lohnen; Du wirst bestimmt in den nächsten Jahren des öfteren Unterstützung benötigen...)
      Eine anwaltliche Beratung, ob Du die Unterhaltsverhältnisse mit der Kindsmutter (nicht die des Kindes) nicht per Vertrag regeln kannst, sollstest Du meiner Meinung nach auf jeden Fall in Betracht ziehen.
      Hm ok, guter Tipp. Werde ich mich mal mit beschäftigen.

      AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      Wenn ihr nur eine lockere Beziehung hattet solltest du einen vaterschaftstest nach der Geburt machen.

      Wie ist das mit gemeinsamen Sorgerecht und Umgang mit dem Kind?
      Hast du dir/habt ihr euch schon Gedanken dazu gemacht?

      Nun, was das geplante referendariat angeht. Bisher bist du ja nur befristet angestellt, was im Uni Bereich absolut üblich ist. Insofern ist der Beginn des referendariats keine mutwillige Aufgabe eines gut bezahlten Jobs, sondern eher die Chance danach eine Position zu bekommen, die dauerhaft sicherstellt, dass das Kind von dir Unterhalt bekommen kann.

      Was den Unterhalt angeht, über den verfügt die Mutter und du hast kein Mitspracherecht.
      Rein theoretisch kann der Vater auch verpflichtet werden, die erstausstattung zu bezahlen. Wenn die Mutter nicht so gut mit Geld umgehen kann, solltest du das gemeinsam mit ihr kaufen gehen. Dann ist das Risiko, dass es nicht für das Kind ausgegeben wird, minimiert.

      Sophie
      Auf den Vaterschaftstest verzichte ich, zumindest ist es der bisherige Stand. Meine Vaterschaft ist plausibel.
      Wegen Sorgerecht ist noch nichts geklärt. Ich habe gelesen, dass ich das Umgangsrecht auch ohne Sorgerecht haben werde. Die Mutter meint, es könnte unpraktisch werden wegen gemeinsamer Unterschriften. Habe ich ihr so erst einmal nicht widersprechen können. Mein Gedanke ist jedoch, dass, wenn ich schon Unterhalt zahle, dann auch das Sorgerecht schon allein aus Prinzip haben möchte, um wenigstens bei wichtigen Entscheidungen auch mitreden zu können und damit auch zwangsläufig auf dem Laufenden zu bleiben, was beim Kind so passiert. Allein auch, um z.B. ein Sparkonto auch für das Kind eröffnen zu können, würde ich es schon gerne haben wollen.
      Momentan ist das Verhältnis zur Mutter so, dass wir uns zwar nicht lieben - hassen tun wir uns aber auch nicht. Wir können recht normal miteinander reden. Leider leben wir aber 350 km voneinander entfernt und sind in komplett unterschiedlichen Regionen in Deutschland, die noch viel weiter auseinander sind, beheimatet. Da ich auch kein Auto habe und es auch trotz Führerscheinversuche praktisch nie erlernt habe, wird es mit dem Besuchen immer schwierig werden. Meine Prognose ist also, dass das Kind eigentlich praktisch überwiegend ohne mich aufwachsen wird und ich erst später mehr Kontakt haben werde, wenn es älter wird.
      Das ist aber alles sehr schwierig für mich. Obwohl ich noch keinerlei Vatergefühle habe und die Vaterschaft für mich noch rein ein gedankliches Abstraktum ist, finde ich es sehr traurig. Denn ich habe gelesen, dass Kinder ohne Vater Entwicklungsstörungen bekommen können und das möchte ich wiederum auch nicht. Hier sehe ich derzeit noch ein Dilemma und ich weiß noch nicht, wie damit umzugehen ist und welche Entscheidungen getroffen werden müssen.

      Mit dem Referendariat sehe ich auch so und hoffe auch, dass es sich so verhält. Ja, das mit der Erstausstattung, also mit der Übernahme von Kosten vor der Geburt habe ich auch gelesen und würde ich machen. Ich weiß noch nicht, ob die Mutter diesem gemeinsamen Kaufen zustimmen würde, aber es ist zumindest erst mal gute Idee. Bisher wollte ich einfach abwarten, ob von ihr Forderungen kommen werden. Vielleicht ist es aber besser, das Thema lieber aktiv anzusprechen.

      edy schrieb:

      Hallo,

      DestasterMan schrieb:

      Danach entzieht sich mir aber die Plausibilität für die hohen monatlichen Summen. Laufende Kosten eines Kleinkindes dürften sich ja hauptsächlich nur auf Nahrung, Windeln, neue Kleidung, eventuell Medikamente und kleineren Konsumgegenständen zusammensetzen.
      Stell dir vor das es heutzutage üblich ist, dass ein Kind sein eigenes Zimmer hat.
      d.h. Mietkosten. Strom.Heizung,ein Kind "verbraucht" auch Wasser/Abwasser/Reinigungsmittel.

      Fahrten zum Kinderarzt.

      edy
      In Ordnung, leuchtet ein.


      Clausutis schrieb:

      Moin,

      mir erschließt sich nicht, warum man nach dem Studium zunächst einen (befristeten) Job antritt ehe man sein eigentliches Studium inkl. Referendariat beendet; diese Unterbrechung ist für mich (auch unterhaltsrechtlich) nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich steht Dir natürlich der Abschluss einer Erstausbildung frei, diesen Weg der Erlangung des Abschlusses hast Du jedoch (scheinbar) unterbrochen. Wann hast Du eine Zusage fürs Referendariat bekommen, noch vor Kenntnis der Schwangerschaft? Im schlimmsten Fall kann es darauf hinauslaufen, dass man Dir einen Nebenjob zumutet, damit Du zumindest den Mindestunterhalt Deines Kindes (ein Vaterschaftstest wäre sicherlich nicht verkehrt, diesen kann man problemlos in der Apotheke für wenig Geld machen lassen) sichern kannst.

      Hugoleser schrieb:

      Hallo Claustis
      Wie der TO oben geschrieben hat, war oder ist er noch an seiner UNI befristet beschäftigt. Ich denke mal das diese Anstellung der Tatsache geschuldet ist, das es nicht so viele Referendariats Stellen gibt wie Bewerber darauf. Daher ist diese Anstellung meiner Meinung auch unterhaltsrechtlich nachvollziehbar.

      LG Hugoleser
      Na, mein Studium habe ich ja schon abgeschlossen. Ich habe jetzt eine Zeit lang an der Uni weitergemacht, weil ich ein gutes Verhältnis zu meinem Betreuer meiner Abschlussarbeit hatte und die Möglichkeit zur Promotion gehabt hätte. Allerdings bin ich immer mehr davon ab, diese wirklich durchziehen zu wollen, weil ich mehr mein Leben genossen habe und hatte jetzt immer mehr Lust, wirklich in den Lehrerberuf durchzustarten. Diese "Unterbrechung" meiner Laufbahn ist ja so gesehen keine Unterbrechung gewesen. Es ist absolut üblich, wenn man mit einer Promotion liebäugelt, erst einmal als wissenschaftlicher Mitarbeiter anzufangen und 3 bis 6 Jahren mit oder ohne Promotion wieder weiterzuziehen. Unterhaltsrechtlich kann das gar keine Rolle spielen, denn zu der Zeit all dieser Entscheidungen kannte ich die jetzt von mir geschwängerte Frau noch gar nicht. Ich weiß erst seit 2 Wochen, was "Unterhalt" überhaupt heißt. Mich hat das Thema davor nie interessiert und auch nie interessieren müssen, schließlich war es nie mein Ziel, so vorschnell Vater zu werden.
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      Was ich eigentlich sehr unlogisch finde, dass eine Momentaufnahme des derzeitigen Gehalts eine so starke Bedeutung hat. Natürlich leuchtet es ein: Der Gesetzgeber möchte natürlich das absichtliche Prellen von Unterhalt damit möglichst gering halten, also dass die Väter sich dann mit Absicht arbeitslos melden nach dem Motto: "Krieg ja eh kaum was ab von meinem Geld, also arbeite ich jetzt nur noch die Hälfte oder gar nicht." Ich will nochmal betonen, dass ich diese Haltung zwar verstehen kann, aber absolut schädlich halte und mir absolut fern ist. Schließlich will ich mich auch persönlich weiterentwickeln und dazu gehört notwendig auch - in einem tollen Beruf zu arbeiten und nicht irgendwo in der Langzeitarbeitslosigkeit oder in prekären Beschäftigungen zu versumpfen. So kann doch niemand glücklich werden. Ich hätte das Gefühl, mein Leben würde verwirken und welk werden. Also aus rein egoistischen Gründen ist solch eine Haltung auch einfach nicht zu empfehlen.

      Aber: Heutzutage arbeitet man eben nicht mehr unbefristet und für alle Ewigkeiten immer im selben Job. Natürlich wäre es schön, wenn das Gehalt dabei unterbrechungsfrei immer schön monoton steigen würde - das ist eben der Idealfall, den jeder sich wünscht. Die Realität gibt manchmal aber andere Rahmenbedingungen vor.
      Überhaupt: Warum ist der Kindesunterhalt überhaupt an das Nettogehalt des Mannes geknüpft? Warum braucht ein Kind eines Millionärs (mit hohem Einkommen) mehr Unterhalt als ein Kind eines Vaters mit niedrigem Einkommen. Gibt es dafür gute Argumente? Rein biologisch sind es beides zwei heranwachsende Menschen und beide dürften dieselben existentiellen Bedürfnisse besitzen und bei Aldi kosten die Nahrungsmittel für alle Menschen gleich viel. Soll hier etwa das soziale Statusgefälle in der Gesellschaft gleich auf die nächste Generation übertragen werden, damit sich eben der Millionärssohn teurere Markenklamotten mit 13 kaufen kann als der Sohn eines - sagen wir - Küchengehilfen? Also diese Regelung ist aus ethischer oder auch rechts-philosophischer Sicht schon auch angreifbar und nicht ohne Weiteres plausibel.

      Der Betreuungsunterhalt ist an sich auch eine faire Idee: Die Frau kann nicht arbeiten, weil sie das Kind betreuen muss. Dadurch entgehen ihr Einnahmen, was unfair wäre, wenn der Vater einfach fröhlich weiter verdienen würde ohne den Aufwand mit der Betreuung zu haben. Deshalb ist es gerecht, wenn der Vater den Verdienstausfall der Mutter kompensieren muss.

      Was ich aber ungerecht finde, ist, dass wieder das Nettogehalt des Vaters überhaupt eine Rolle spielt. Ich habe gelesen, dass die Mutter rund 3/7 des Nettogehalts des Vaters bekommt. Warum? Diesen Verdienstausfall in der Höhe von 3/7 des Nettogehalts einer anderen Person (des Vaters) hätte sie ohne Kind doch gar nicht gehabt. Der rein praktische Verdienstausfall ist doch nur der, den sie mit ihrer eigenen Person, ihrem eigenen Job im Falle ohne Kind gehabt hätte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DestasterMan ()

    • Guten morgen DestasterMan
      Wieso der Betreuungsunterhalt für die KM nach der 3/7 Methode( der Differenz aus beiden Einkommen) berechnet wird weiß ich nicht zu sagen. Das kann hier im Forum bestimmt jemand anderes besser.Bevor Du allerdings Betreuungsunterhalt bezahlen musst, ist Dein Netto Einkommen zu bereinigen und der Kindesunterhalt nach der Bereinigung vorweg abzuziehen. Dann hast Du bei Betreuungsunterhalt noch einen Selbstbehalt von 1200 € ( ich weiß aber nicht genau ob die Summe noch aktuell ist und nicht höher). Erst wenn dann noch etwas übrig ist kann Betreuungsunterhalt gezahlt werden. Auf einem Vaterschaftstest würde ich bestehen, auch wenn Dir die Vaterschaft rein rechnerisch plausibel ist. Du wärst nicht der erste Mann der Unterhalt für ein Kind zahlt welches nicht das seine ist. Eine Frau die sich sicher ist wird damit kein Problem haben. Zur Höhe des Kindes Unterhalts sagt der BGH das das Kind am Lebensstandard der Eltern bzw. des Vaters teilhaben soll.

      LG Hugoleser
    • Moin ihr Beiden,

      als emanzipierte Frau habe ich von Betreuungsunterhalt keine Ahnung.
      Ich versuche mich - bei Bedarf- dann gern im Verstehen von Urteilen.
      hier ist eines vom ISUV besprochen worden.
      Der Besprechung zugrunde liegt dieses sehr umfangreiche Urteil.

      P.S. allein die "Logik" einer Vaterschaft würde mir (als vermutetem Vater) bei dem geschilderten Lebenssachverhalt nicht ausreichen.
      Ich würde einen Vaterschaftstest zur Untermauerung bevorzugen.

      Gruß Tanja
    • Zu einem Vaterschaftstest würde ich auch raten, gerade wenn man nicht ständig 24/7 zusammen war (bei der Entfernung von 350km ist das anzunehmen). Ein solcher außergerichtlicher Test ist in guter Qualität schon für unter 200,- EUR zu bekommen. Um den Mindestunterhalt des Kindes wirst Du hingegen nicht herumkommen, notfalls musst Du neben Deinem Referendariat halt nebenbei arbeiten. Ob man mehr als den Mindestunterhalt von Dir fordert, könnte maßgeblich davon abhängen, zu welchem Zeitpunkt Du den Beschluss gefasst hast, ins Referendariat wechseln zu wollen: Nach Kenntnis der Schwangerschaft oder davor?

      Die Höhe des Betreuungsunterhalts ergibt sich zunächst aus der Höhe des vorherigen Einkommens der Mutter (ist der zu gering, der Mindestbetrag gem. Leitlinien) abzüglich ihrer Einkünfte (Elterngeld oberhalb des Sockelbetrages) und wird nach oben hin begrenzt auf den 3/7-Anspruch (der Anspruch aus Betreuungsunterhalt soll den Ehegattenanspruch nicht übersteigen). Deine Leistungsfähigkeit begrenzt diesen Anspruch voraussichtlich noch zusätzlich.
    • Moin Tanja
      Ich bin bezüglich des Vaterschaftstests auch völlig bei Dir. Ich habe das Unglück für den Vater( Kuckucksvater) und das Kind( Kuckuckskind) aus nächster Nähe mitbekommen, als im 10. Lebensjahr des Kindes durch einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest herauskam, das der Vater nicht der Vater war. Für das Kind seelisch absolut furchtbar und für den Vater auch. Vom finanziellen Verlust für den bis dahin Vater durch geleistete Unterhaltszahlungen mal gar nicht zu reden.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      den fälschlicherweise gezahlten Unterhalt kann sich der Scheinvater doch im Regress vom leiblichen Vater "zurück" holen (was zugegeben schwer wird, wenn bei dem "Nichts zu holen" ist)
      Allerdings gebe ich Dir recht, was die desaströsen Auswirkungen derartiger Offenbarungen auf die Beteiligten haben muss.
      Ich kann auch die Mütter dieser Kinder nicht verstehen....
      (Aber auch so ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest hat ja - wenn er nicht vom Kind oder Scheinvater beantragt wurde - eine gewisse Vorgeschichte).
      In meinem entfernten Bekanntenkreis gibt es ein Kind, welchem im Scheidungskrieg der Eltern - nachdem es zum Vater gewechselt war - durch die Mutter offenbart wurde, dass der Betreuende nicht der Vater sei. Wie man sowas seinem Kind antun kann....

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Tanja
      Durch die neuere Rechtsprechung kann sich der Scheinvater das Geld nur noch für 2 Jahre rück wirkend holen, wenn was zu holen ist beim biologischen Vater. Wie man so etwas seinem Kind antun kann frage ich mich auch. Wie gesagt die Folgen sind für alle beteiligten ein Desaster und ich verstehe diese Mütter auch nicht. Ich hoffe wirklich das der TO sich zu einem Vaterschaftstest entschließt, das ist besser für alle beteiligten und wenn die Dame nichts zu verbergen hat wird sie diesem sicher ohne Schwierigkeiten zu machen zustimmen.

      LG Hugoleser
    • Hallo Tanja
      Ok , das Problem ist ja überhaupt neben dem seelischen Schmerz für den Mann, das Geld überhaupt wieder zu bekommen. Von den Kosten für den Scheinvater gar nicht mal zu reden, denn diese kann er noch nicht mal bei der Steuer geltend machen. So das der Scheinvater im doppelten und dreifachen Sinn betrogen wird und ist. Wobei ja auch die Folgen für den richtigen( biologischen) Vater auch unabsehbar sind. Dieser sieht sich auf einmal mit finanziellen Forderungen konfrontiert mit denen er nicht gerechnet hat.

      LG Hugoleser
    • Hallo Tanja
      Sowohl als auch. Weder kann er die Kosten für den Versuch durch ein Gericht den gezahlten Unterhalt vom Biologischen Vater zurück zu erhalten von der Steuer absetzen, noch den zu Unrecht gezahlten Unterhalt bei der Steuer als Verlust geltend machen wenn er diesen vom biologischen Vater nicht erstattet bekommt. Wenn man das versucht bekommt man die Antwort zu hören, diese Zahlungen währen nicht existenzgefährdend was die Prozesskosten betrifft und was den zu Unrecht gezahlten Unterhalt betrifft wird damit argumentiert man hätte ja schließlich was vom Kindergeld.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      bezüglich des (bereits) geleisteten Unterhaltes stimme ich da der Einschätzung des Finanzamtes zu. Die Steuerbescheide werden ja hinsichtlich der Berücksichtigung des Kindes nicht rückwirkend geändert, oder?
      Also ist die Freistellung des (ggf. anteiligen - bei getrennten Eltern) Existenzminimums des Kindes entweder mit der (anteiligen) Kindergeldzahlung oder der Berücksichtigung des Kinderfreibetrages erfolgt.

      Beim Abzug der Prozesskosten: dies ist leider seit Änderung der BFH-Rechtsprechung so und betrifft ja sogar andere (meines Erachtens den Kernbereich des Lebens betreffend - z.B. Umgang mit den eigenen Kindern z.B.) Gerichtskosten.

      Deswegen lieber anfangs 200 Euro gut anlegen und einen Test machen (aber bitte nicht heimlich!).

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Bezüglich des Testes direkt nach Geburt bin ich voll bei Dir und ebenso was die Prozesskosten betrifft ebenfalls. Bezüglich des geleisteten Unterhalts und des Finanzamt bin ich nicht ganz bei Dir. Wenn z.B. die Scheinvaterschaft erst 10 oder noch mehr Jahre nach Scheidung erfolgt, der geschiedene Vater keinen Kinderfreibetrag berücksichtigt kriegt und das Kindergeld an die KM geht, ist trotz des abzuges des hälftigen Kindergeldes ein immenser finanzieller Schaden entstanden.

      LG Hugoleser