Plötzlich werdender Vater, Unterhalt, Existenzsorgen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo Max,

      so weit ich weiß, nicht.
      Die Mutter hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz ihrer privatesten (gibt es den Superlativ von privat?) Sphäre und muss ihre Geschlechtspartner deswegen nicht preis geben.
      Dem Kind gegenüber ist sie jedoch verpflichtet, den Namen "herauszurücken" (was natürlich nicht wirklich umsetzbar ist, wenn sich die Mutter auf "one Night Stand" oder ähnliche "geistige Umnachtungen" beruft).
      Der Grund, warum Kind dieses Wissen haben darf, "Kuckucksvater aber nicht: Recht auf Wissen über die eigene Herkunft (selbst wenn man aus einer Samenspende gezeugt wurde...)

      Gruß Tanja
    • Hallo DestasterMan,

      willkommen im Club.

      Ich kann Deine Sorgen sehr gut nachvollziehen, es erging mir leider nicht anders. Und es überkommt mich immer wieder. Wie es nun zu dem Kind gekommen ist, ist folglich auch irrelevant. Wir leben hier in Deutschland, ergo hast Du dafür gerade zu stehen. Ich liebe meinen Sohn, obwohl ich niemals Vater werden wollte, diese Entscheidung wurde mir "abgenommen".

      WIe die anderen schon sagten, sieh zu, dass Du einen Vaterschaftstest machst. Ich habe ihn auch gemacht, meiner Ex-Partnerin hat das gar nicht geschmeckt, allerdings war mir das ziemlich egal. Somit weiss ich nun, dass ich zu 99.999999% der Vater bin.

      Es werden wohl oder übel einige Dinge auf Dich zukommen, die dir gar nicht schmecken werden.

      1. Anerkennung der Vaterschaft. Wenn das Kind da ist und Du der Vater bist, mach es lieber freiwillig. Andernfalls werden zusätzlich Kosten auf Dich zukommen. Bei mir war der Fall noch etwas anders, da sie noch verheiratet war, zwar getrennt lebend, aber ansonsten wäre vor dem Gesetz erstmal ihr derzeitiger Mann der Vater gewesen.

      2. Regel das mit Ihr und dem Jugendamt, dass ihr beide sorgeberechtigt seid.

      3. Mach Dich darauf bereit, dass Du die Hosen runterlassen musst. Bekommt sie Geld vom Jobcenter (ALG2) wirst Du alle deine Einkünfte nachweisen müssen. Betreuungsunterhalt zahlen usw...

      4. Sofern sie Kontakt mit dem Jugendamt aufnimmt, wirst Du dort ebenfalls die Hosen runterlassen müssen. Sie werden ziemlich sicher einen Titel gegen dich festsetzen wollen. Das kann nett formuliert werden, oder auch nicht. Im allgemeinen wird immer darauf verwiesen: JEDES KIND HAT EIN ANRECHT AUF EINEN TITEL. Versuche Dich nicht hier zu wehren. Es macht keinen Sinn.
      Der Titel war mein größtes Problem ehrlich gesagt. Es ging mir nicht darum, meinen Sohn sein Unterhalt vorzuenthalten, sondern um den ZWANG der mir angedroht wurde. Oder auch um Konsequenzen, wenn ich Krank werde, meinen Job verliere und vieles mehr. Alleine schon zu klagen, wenn man sich den vollen Unterhalt "nicht mehr" leisten kann... Kranke Welt.
      Aber sollte es mal dazu kommen. Sofern ich richtig recherchiert habe gibt es da an sich zwei Möglichkeiten
      a) Es besteht ein Titel und eine Beistandsschaft: Das heißt das Jugendamd steht für die finanziellen Rechte des Kindes ein. Wenn Du den Titel abändern musst, dann musst du das mit denen klären. Als logische Konsequenz von unserem kruden Rechtssystem. Wenn Du Deinen Job verloren hast und mittellos bist und sagen wir mal Stufe X nicht mehr bezahlen kannst, und Du klagst, solltest Du hoffentlich Recht bekommen auf Abänderung und musst die Kosten des Verfahrenes nicht bezahlen.
      b) Deine Ex verfolgt den Fall. Du musst eine Abänderungsklage durchführen. Wenn de facto weniger zur Verfügung steht, wirst Du hoffentlich auch hier Recht bekommen. Dann muss Deine Ex die Kosten zahlen für Anwälte und Gericht.

      5. Unterhalt: Mache Dich genau schlau was Du zu zahlen hast und was Du runterrechnen kannst. (5% "Pauschale, 4% Private Altersvorsorge. Das wars eigentlich auch schon...)

      Mal die Moral außen vor. Denke erst gar nicht daran nicht zahlen zu müssen. Ich selbst habe daran nie gedacht, aber so extrem viele Foreneinträge gefunden, wo Väter "angeblich" "nicht" zahlen. Das halte ich gelinde gesagt in einem Land wie Deutschland für ziemlichen nonsense...

      Achja... Last but not least... Vergiss es mit dem Nachweis, dass das Geld wirklich dem Kind zu gute kommt.
      Beispiel gefällig? Meine Ex hat erst H4 bekommen, bis mich das Amt angeschrieben hat und ich fleissig zurückzahlen + Beutreuungsunterhalt zahlen durfte. Sie hätte angeblich mit dem JobCenter ausgemacht, dass die Miete direkt an den Vermieter geht.
      Demnach hatte sie sich nicht über den Geldsegen über knapp 3 Monate gewundert. Aber die ~700-800€ p.M mussten ja irgendwo her kommen... Wie dem auch sei. Da war auf einmal Geld für nen neuen Laptop und andere hochpreisige Gerätschaften vorhanden. Nur, dass sie ~3 Monate die Miete nicht bezahlt hatte.. Da war das Geschrei dann groß... Und auch da wurde ich gefragt, ob ich nicht helfen könne 8o


      Lass den Kopf nicht hängen. Macht keinen Sinn. Du gehörst nun zu einigen Millionen Vätern die in Deutschland meistens erziehungsberechtigte zweiter Klasse sind. :) Hauptsache der Rubel rollt...

      lg

      John
    • Hallo Tanja,

      da dieser alte Thread rausgekramt wurde, mal eine Frage. Meine Partnerin meinte, dass bei der von ihr beauftragten Vaterschaftanfechtung der Beistand des Jugendamts, der vom FG beauftragt wurde, dem ExMann den Namen und die Anschrift des biologischen Vaters mitgeteilt hat. Gehe ich hier also richtig in der Annahme, dass der hier etwas gemacht hat, was nicht so ganz rechtens war, damit der ExMann den Vater für Unterhalt Regress nehmen konnte (Unterhalt wurde zwar nicht bezahlt, wusste das JA aber nicht). Oder ist es doch so, dass diese Daten im Rahmen der Vaterschaftsanfechtung weitergegeben werden?

      LG
      Max
    • Hallo Max,

      ich meine zumindest die Anschrift hätte nicht "einfach so" raus gegeben werden dürfen.
      Der Name des biologischen Vaters ist aber schon aus der Anfechtung bekannt (der wird ja auch angehört) und damit wird vermutlich nichts unbefugt offenbart. Bei der Adresse weiß ich es nicht so sicher.
      Allerdings kann man sich die Adresse bei einer derartigen Konstellation (und mit Kenntnis des Geburtsdatums) auch ganz offiziell einholen, da aus dem Melderegister bei berechtigten Interesse diese Auskünfte zu erteilen sind.
      Trotzdem hat (meiner Meinung nach) so etwas nicht der Beistand zu entscheiden. Aber vielleicht kann da @Clausutis auch was anderes zu sagen.

      Gruß Tanja
    • Moin,

      vermutlich meinst Du statt eines "Beistandes" einen "Ergänzungspfleger", der das Kind im Anfechtungsverfahren vertritt. In diesem Verfahren sind im Regelfall alle Anschriften (zumindest in der Gerichtsakte) offenkundig und übers Einsichtsrecht insoweit auch für den biologischen (und jetzt demnach auch rechtlichen) Vaters nachzulesen. Auch wird im Beschluss in der Regel die Anschrift der Beteiligten aufgeführt, daher braucht es auch keiner Auskünfte des Ergänzungspflegers.
    • Hallo Clausutis,

      nicht immer (oder sogar selten?) ist der biologische Vater Beteiligter.
      Beteiligte (nach 1600 BGB) sind je nach Antragstellung Mutter und rechtlicher Vater oder rechtlicher Vater und Kind. Oder eben biologischer Vater und Kind.
      Und nein, auf dem Beschluss stehen mitnichten 4 Adressen - eben weil es nicht 4 Beteiligte sind bei einer Vaterschaftsanfechtung.

      Dem Ergänzungspfleger steht nur zu, die Rechte des Kindes im Verfahren zu vertreten und nicht etwa, Angaben der Beteiligten oder Zeugen an andere Beteiligte oder Zeugen herauszugeben.
      Wenn sich das JA das als Ergänzungspfleger "geleistet" hat, ist mal wieder ersichtlich, wie das JA Datenschutz (be)achtet!

      Gruß Tanja
    • Moin,

      es hängt tatsächlich davon ab, wie die Anfechtung verfasst wurde. Insofern hast Du natürlich Recht, Tanja, es gibt auch Verfahren ohne den biologischen Vater. In der Praxis sind jedoch (zumindest war es zu meiner Zeit damals so) zumeist auch gleich die biologischen Väter mitbenannt und es wird zumeist nicht nur die Anfechtung begehrt, sondern auch gleich die Feststellung der Vaterschaft durch den biologischen Vater - dann ist er Beteiligter. Wenn es hingegen nur ein Anfechtungsverfahren war, könnte das tatsächlich ein fragwürdiges Handeln gewesen sein.
    • Hallo Clausutis,

      ist mir neu, dass im Verfahren der Anfechtung der Vaterschaft auch gleich (mittels Beschluss?) der "neue/richtige" Vater festgestellt wurde/wird.
      So weit ich weiß, sind das separate Verfahren (für die natürlich immer gleich noch mal die/alle Kosten anfallen).

      Und selbst wenn der biologische Vater als Zeuge geladen wurde, steht seine Adresse nicht im Beschluss. Ich habe so einen Beschluss schon gesehen.
      Auch ist mir schon zu Ohren gekommen, dass ein Ergänzungspfleger die Teilnahme am Termin der Anfechtung "wegen Eindeutigkeit der Rechts- und Sachlage" abgelehnt hat.

      Gruß Tanja
    • Ich habe damals tatsächlich viele solcher Verfahren begleitet, in denen beide Väter Beteiligte waren (teile aber Deine Meinung, dass eine Verknüpfung dieser zwei Verfahren aus guten Gründen Murks ist). Wenn ein Ergänzungspfleger nicht zum Termin erscheint, wird das voraussichtlich mit dem gericht abgestimmt sein, weil ansonsten vom Gericht Ordnungsgelder verhängt werden könnten.
    • Hi,
      da ich heute unerwarteter Weise eine Mail dieses Threads im Postfach fand, nochmal ein Update:

      Das Verhältnis zur Kindesmutter hat sich zum Glück sehr gebessert und wir sind, denke ich, recht vernünftig miteinander. Letztendlich konnte ich es nicht über's Herz brechen, den Kontakt abzubrechen. Den Kleinen im Arm gehabt, mich selig angelächelt - und mein Herz entschied, das Beste draus zu machen und es zu versuchen. Ich will mir nicht im Sterbebett als alter Mann vorwerfen müssen, eine Chance vorzeitig weggeworfen zu haben.
      Ist aber schon sehr hart. Alle 2 Wochen 1 Tag zu Besuch. Anfahrt 4h, Rückfahrt 4h. (Wenn's gut klappt.)
      Den Vaterschaftstest konnte ich mir zum Glück sparen, denn die optische Ähnlichkeiten sprach sehr eindeutig für sich.

      Ja, danke John für deine mitfühlenden Worte! Ei, du sagst es!

      Unterhalt war tatsächlich nervenaufreibend. Da ich die Anwaltskosten sparen wollte, hatte ich mich (Zeitinvest: Min. 2 Wochen und komplette Weihnachtszeit) in das Thema eingearbeitet und den Unterhalt selbst berechnet.
      Wahrscheinlich bin ich viel zu ehrlich, aber ich hatte wirklich alles offengelegt, auch Dinge, wo ich leicht hätte mogeln (Einkommensquellen) können, in der Annahme, das Jugendamt führe solche Berechnung absolut objektiv und unparteiisch durch und ich hatte keine Lust zu lügen oder etwas wegzulassen. Naja, am Ende hab ich dem Jugendamt eine mehrseitige, akribische Berechnungsgrundlage zur Einkommensbereinigung mit zig Nachweisen zu Einkünften geschickt.
      Fakt ist: Das Jugendamt hat sich das nicht wirklich (gutwillig interpretiert) angeschaut, hat einfach behauptet, bis auf diese zwei Pauschalsätze, wie du sie auch genannt hast, sei nichts berücksichtigungswürdig (was nicht stimmte) und wollte mich in der DT einfach eine Stufe höher eingruppieren, weil die Anzahl der mir Unterhaltsberechtigten angeblich nur 1 sei und dabei einfach mal den Betreuungsunterhalt unterschlagen. Außerdem stimmten aber wirklich fast alle Berechnungen nicht. Selbst mein Jahresgehalt war falsch aufsummiert worden und die Prozentsätze falsch berechnet, also wirklich falsch, nicht mal durch Folgefehler erklärbar. Ich hab alles in Excel automatisiert und daher leicht überprüfbar.
      Nun ja, am Ende nach ein bisschen Hin- und Herschreiberei konnte ich das Jugendamt dann doch noch überzeugen, dass das schon mit rechten Dingen so zu geht, wie ich argumentiert und berechnet hatte.
      Klar, Fehler können natürlich passieren. Das Jugendamt hat am Ende auch recht nett und sympathisch zurück geantwortet. Nun ja, wären ja nur ein paar Zigtausend zu meinem Nachteil insgesamt gewesen, wenn ich es nicht genau geprüft hätte. :D
      Da habe ich verstanden, dass die Welt des Rechts eher eine Welt der Taktik als die der Wahrheit ist. Naja, diese Spielregeln einmal erkannt, kann ich damit auch leben. Wahrheit scheint im Zweifel das zu sein, was man mit Referenzen auf Gerichtsurteile belegen kann. Ich habe es am Ende sportlich gesehen, aber beim nächsten großen Ding nehme ich doch einen Anwalt. Das kostet sonst nur unnötig Lebenskraft und Freizeit. Immerhin bin ich jetzt einigermaßen eingearbeitet.

      Jetzt ist die Thematik nach meiner Zufriedenheit aber erst einmal geklärt. Aber ja, der Ton, der einem zu Anfang schriftlich vorgesetzt wird, ist schon recht rau. Da wird einfach mal eine Frist gesetzt, eine Berechnung einfach zu akzeptieren und sofort sich einem Titel zu unterwerfen und gleich mit Pfändung gedroht, (obwohl ich von Anfang an schon ohne Jungendamt den korrekten Unterhalt gezahlt hatte).

      Bezüglich Betreuungsunterhalt habe ich alles sehr ausführlich dokumentiert. Wenn die Geld von mir fordern sollten, kann ich nachweisen, dass der Unterhalt geflossen war und damit meine Pflicht erfüllt. Dass die Kindesmutter dies rechtzeitig dem Jobcenter Bescheid gibt, ist ihre Sache, aber ich denke, das hat sie auch getan.

      Was ich nicht habe, ist das Sorgerecht. Die Mutter bestand darauf, das allein zu haben, um weniger Bürokratieaufwand zu haben. Zumindest bis jetzt bin ich so auch mitgegangen. Umgangsrecht habe ich ja sowieso. Ich habe aber gelesen, dass man recht problemlos das Sorgerecht erlangen kann, wenn man es wirklich hart drauf anlegen würde. Einen eventuellen Konflikt ist es mir aber derzeit nicht wert.

      Erst mal hoffe, ich dass sich wenigstens eine freundliche Beziehung zu meinem Sohn entwickeln kann. Bin jetzt eher optimistisch.