"Helfersystem" (Familienrecht).

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    • Hallo edy,

      nein, es geht nicht (immer) um das Kindeswohl.
      Dahinter stecken (auch) wirtschaftliche Interessen.
      Wenn ich mir anschaue, welche Kosten bei den diversen Streitigkeiten zwischen meinem Mann und der Ex bisher schon entstanden sind (nicht nur gerichtliche, sondern auch Gelder, die das JA als "Auftraggeber" von irgendwelchen "Hilfen" an die Helfer"industrie" ausgekehrt hat), dann wird der Verdacht, der von Reportern schon mehrmals als Vorwurf der "Selbstbedienungsmentalität der Helfer" geäußert wurde in meinen Augen stichhaltig nachgewiesen.

      Von den Geldern könnte eine durchschnittliche Familie ein ganzes Jahr (oder zwei) über Sozialhilfeniveau leben....

      Da wird sich nichts ändern. Das deutsche Familienrecht stützt diese Entwicklung (wenn man sich nur die Vergabe der Verfahrensbeistandschaft oder der Gutachten anschaut, wird einem Einiges klar...).

      Die Kinderkommission des Bundestages hatte schon Vorschläge unterbreitet, was sich - zur Wahrung des Kindeswohls nur in gerichtlichen Verfahren - ändern muss.
      Verhallt irgendwo ....
      Da kam dann die Idee auf, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben.
      Was für ein B......
      Im Grundgesetz steht auch der Schutz der Familie....

      Ich hör hier lieber auf, das ist ähnlich erfolgreich wie Don Quijote gegen die Windmühlen.....

      Mein Fazit nach zig Jahren Erfahrung: wer sein Kind wirklich liebt, vermeidet den Kontakt mit Jugendamt, Gerichten und der Helferindustrie und stellt sich lieber (eventuellen) Problemen höchstpersönlich...

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Ein Jugendamt ist nur so gut wie seine Mitarbeiter.
      Wenn diese gut und engagiert sind, begleiten sie auch die helferindustrie und schieben nicht nur ab.

      Aber je mehr Fälle sie haben um so grösser ist die Überforderung bzw. Die Konzentration auf die Fälle, wo Kinder sofort Schutz und Hilfe benötigen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo edy,

      mir ist hierzu noch was eingefallen:
      Also die vom JA eingesetzten "Hilfesysteme" werden ja praktisch vom JA kontrolliert (Zulassung nur bestimmter Träger, Aufsicht über die, Festschreibung der Ausgaben etc.).
      Und wer kontrolliert das Jugendamt?
      Genau, niemand.
      Und schon aus diesem Grund ist ein Elternteil auch bei Hilfen außen vor oder benachteiligt, wenn das Jugendamt (was es sicher in mehr als 90% der Fälle tut) sich auf die Seite eines Elternteils schlägt (da spielt keinerlei Kindeswohl eine Rolle, das tut der Bearbeiter aufgrund seiner eigenen Sicht, Erfahrung, Betroffenheit, Sympathie oder was weiß ich!).
      Wenn beide Eltern gemeinsam mit einer Hilfe (oder dem Träger) Probleme haben, bekommen sie entweder einen neuen Träger oder können sich (so weit ich weiß) an eine dafür eingerichtete Schlichtungsstelle wenden.
      Im gerichtlichen Kontext fehlt eine Aufsicht und Qualitätskontrolle für die "Hilfesysteme" vollkommen. Der Richter in seiner unendlichen Weisheit wird im Familienrecht (schön, wenn er vorher über Mietrecht geurteilt hat) einfach allein gelassen und wählt dann Verfahrensbeistände oder Gutachter, die auch die anderen Richter bisher gewählt haben. Wünsche sind nicht erlaubt (bzw. werden zurück gewiesen) und Kritik an der ausgewählten Person, die ggf. das Kindeswohl ermitteln (und vielleicht sogar von berufswegen beachten) soll, wird als Kritik am Richter aufgefasst.
      Der Richter braucht übrigens keinerlei Ausbildung in familienrechtlichen Belangen (sozialpädagogisch, psychologisch, systemisch). Dafür hat er ja die anderen "Professionen" (JA, VB, Gutachter).
      Und die Eltern dürfen dann dieses "Richter ordnet an, Qualität fraglich" bezahlen....
      So würde niemand "Kaufentscheidungen" oder auch nur "Familientherapie-entscheidungen" treffen.....
      Gruselig....

      Es braucht endlich eine Schlichtungsstelle oder Aufsicht über Leute, die sich berufen fühlen, über das Kindeswohl zu entscheiden!

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      So wie du schreibst sehe ich das auch.

      Hinzu kommt: JA-Mitarbeitern fehlt die richtige Ausbildung.

      Richtern fehlt die richtige "Qualifikation",

      Dann scheint es auch noch eine "Lobby" zu geben, die an den Problemen verdient. (Vermittlungen in Pflegefamilien,Heime, Gutachter,Anwälte usw.)

      Und wie du auch schon schreibst, sind Jugendämter nicht immer nur am Kindeswohl interessiert.

      Mal ein Beispiel: Unterhaltsberechnung durch das JA.Kind wohnt bei der Mutter (nur als Beispiel):

      Der Vater geht massiv gegen die Berechnung vor ( kann doch nicht stimmen).

      Der Vater wird hier automatisch zum "Feind" des JA.

      Kommt es dann zu Problemen z.B. bei der "Umgangsregelung" wird man sich gerne an den "Feind" erinnern.

      Man liest zwar dass es verschiedene Abteilungen im JA gibt, aber was spricht sich in einem kleinen JA alles rum?

      Unterhalt-Berechnungen müssten m.E. von einer unabhängigen Stelle vorgenommen werden.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hossa, hier wird ja pauschal die Keule geschwungen und auf alles eingeschlagen - Hut ab!

      @edy:
      Welche Ausbildung fehlt denn den Jugendamtsmitarbeitern, welche Qualifikation fehlt den Richtern? Woher kennst Du die Ausbildungen der Mitarbeiter und die erworbenen Qualifikationen der Richter?

      @Tanja:
      Natürlich wird das Jugendamt kontrolliert, jeder Mitarbeiter unterliegt der Dienst- und (mit wenigen Ausnahmen) Fachaufsicht seines Dienstherrn. Bei Fehlverhalten kann insofern natürlich eingegriffen werden. Oftmals dürfte man sich jedoch (je nach Blickwinkel) darüber streiten, was richtiges und was falsches Verhalten ist. Ebenso verhält es sich mit Richtern, auch deren Entscheidungen können in der nächsten Instanz geprüft werden.

      Über das Kindeswohl entscheidet niemand allein, sondern stets eine Vielzahl an Fachkräften (und beim Einschnitt in die elterliche Sorge noch dazu das Gericht, Gutachter etc.). Welche weitere Kontrollinstanz stellst Du Dir vor und wie soll man in diesem Verfahren noch handlungsfähig bleiben? Kinderschutzverfahren dauern schon heute viel zu lange (mit teilweise erschreckenden Folgen).
    • Tach Clausutis,

      Clausutis schrieb:

      Hossa, hier wird ja pauschal die Keule geschwungen und auf alles eingeschlagen - Hut ab!
      Ja, nicht nur das Jugendamt kann pauschal einen (oder manchmal sogar beide) Elternteil(e) pauschal (ab)urteilen. Der schlechte Ruf des Jugendamtes kommt ja nicht (allein) vom pauschalen Keuleschwingen hier oder in anderen Medien.
      Dafür ist Deine Antwort mindestens genauso reflexhaft erfolgt, wie das Jugendamt immer gern jeden Fehler (im eigenen Verhalten oder in der "Auftragsbearbeitung") von sich weist.

      Clausutis schrieb:

      @Tanja:
      Natürlich wird das Jugendamt kontrolliert, jeder Mitarbeiter unterliegt der Dienst- und (mit wenigen Ausnahmen) Fachaufsicht seines Dienstherrn. Bei Fehlverhalten kann insofern natürlich eingegriffen werden. Oftmals dürfte man sich jedoch (je nach Blickwinkel) darüber streiten, was richtiges und was falsches Verhalten ist. Ebenso verhält es sich mit Richtern, auch deren Entscheidungen können in der nächsten Instanz geprüft werden.

      Über das Kindeswohl entscheidet niemand allein, sondern stets eine Vielzahl an Fachkräften (und beim Einschnitt in die elterliche Sorge noch dazu das Gericht, Gutachter etc.). Welche weitere Kontrollinstanz stellst Du Dir vor und wie soll man in diesem Verfahren noch handlungsfähig bleiben? Kinderschutzverfahren dauern schon heute viel zu lange (mit teilweise erschreckenden Folgen).
      Ich habe eigentlich keine Lust, Deinen Beitrag im Einzelnen abzuklopfen.
      Aber das musst Du mir nun doch mal erklären: entweder, dass Jugendamt wird (regelmäßig nach bestimmten Punkten) kontrolliert oder die Mitarbeiter unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht.
      Das hört sich für Unwissende ja so wunderschön an.
      Das Rot geschriebene exestiert nicht. Das weißt Du sicher auch (oder Du kennst tatsächlich fortschrittliche Jugendämter....)
      Und für das blau Geschriebene gelten: "die drei 'f'". Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos und fruchtlos...
      Manchmal haben die Jugendämter so tolle Stellen eingerichtet mit dem Namen: Beschwerdestelle.
      Selbst da sind Eingaben zwecklos (und auch da gelten die drei 'f') - als Ergebnis kommt immer raus: die Mitarbeiter haben alles richtig und auch gut gemacht.
      Komisch, werden doch die Elternrechte permanent missachtet.
      Du verweist auf die Gerichte zur Korrektur der (falschen) Entscheidungen und Handlungen des Jugendamtes? Das ist der "Witz" schlechthin. Das Gericht will ja gerade eine Einschätzung des Jugendamtes und folgt (ob der eigenen mangelnden oder überhaupt nicht vorhandenen Qualifikation in Kindessachen) doch nur zu gern dem, was das JA da von sich gibt.
      Aber dann haben ja die (finanziell und auch psychisch nun enorm angeschlagenen) Eltern ja noch die Möglichkeit, die nächste Instanz anzurufen.
      Merkste selbst, wa?
      Ich werde gerade richtig sauer - Du mutest den Eltern (und mitunter ja auch den betroffenen Kindern) verdammt viel (finanziell und psychisch) zu um den Sch... den das Jugendamt anrichtet, wieder gerade zu rücken.
      Was das für verherende Auswirkungen auf die betroffenen Familien inkl. der Kinder hat, das führen sich die so hoch qualifizierten Leute vom JA nicht vor Augen.

      Ich hab in letzter Zeit des öfteren Urteile gelesen, wo erst die 2. Instanz dem Jugendamt mal durch die Blume gesagt hat, ob es eigentlich noch merkt, was es da anstellt.
      Die Eltern müssen ihre Erziehungskompentenz nicht unter Beweis stellen. Wenn das JA der Meinung ist, die Eltern sind nicht fähig, die Kinder angemessen zu erziehen, dann hat es die Eltern durch Hilfe zu befähigen.
      In welchem Elfenbeinturm sitzt Du denn, dass Du denkst, es wird schon (nur) Eltern treffen, die ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen?

      Urteile liefer ich - wenn ich sie noch finde - dann nach.
      Ich muss erst mal wieder von der Palme steigen...
      Achja, die KiMiss-Studie schon gelesen - ab 5.2 ? Ist aber auch schon 4 Jahre her. Wird inzwischen bestimmt viel besser ausfallen.... (merkt man mir die Ironie eigentlich an?)

      Nachtrag: Urteil1 (OLG Brandenburg 9 WF 264/18)


      Dabei haben sich tatsächlich die Fronten verhärtet, weil die Mutter diesen Verdacht ohne entsprechende zweite fachliche Meinung nicht akzeptieren mochte und dann – dem Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung ausgesetzt und dem nicht ansatzweise untermauerten Vorwurf, sie sei zu einer entwicklungsfördernden Beziehungsgestaltung zwischen sich und dem Kind außer Stande -dann auch nicht mehr als ausreichend kooperationswillig wahrgenommen worden ist und sich insbesondere nicht mit der in Aussicht genommenen Fremdplatzierung X… einverstanden zeigen konnte, was bei der geschilderten Vorgeschichte ohne Weiteres nachvollziehbar ist. Auch der Senat kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Jugendamt in der konkreten Situation deutlich überreagiert und „krampfhaft“ Gründe gesucht hat, den (aus Gründen des Kindeswohls durchaus bedenklichen) eingeschlagenen Weg der neuerlichen Inobhutnahme eines - nach eigener amtlicher Einschätzung und biografisch durchaus nachvollziehbar bereits erheblich bindungsgestörten Kindes – mit irgendwelchen nachhaltigen Bedenken gegen die Erziehungsfähigkeit in der Pflegefamilie zu untermauern. Es mag schon so sein, dass die Mutter in ihrer Auffassung zum Sachverhalt sehr stur und für die Ansichten des Jugendamtes momentan schwer oder gar nicht zu erreichen war;umgekehrt allerdings war das Jugendamt in seiner (objektiv überraschenden) gefestigten ablehnenden Haltungzu einem Verbleib X… in der Familie Y…nicht weniger beharrlichund hat dabei insbesondere die (möglichen) schweren Folgen der neuerlichen Fremdunterbringung des Kindes nach Überzeugung des Senates nur unzureichend abgewogen.Hier sei der Hinweis erlaubt, dass von einer „an den Pranger gestellten“ Pflegemutter ein selbstkritisch-sachlicher Umgang mit der aufgetretenen Problematik sicher auch deutlich weniger erwartet werden kann als von Mitarbeitern eines Jugendamtes, denen auch in emotional aufgeheizten Situationen Professionalität und Sachlichkeit und die Fähigkeit abverlangt werden kann, den eigenen Standpunkt zu hinterfragen und das Gegenüber zu überzeugen zu versuchen.Das scheint im Streitfall zuletzt nicht mehr gelungen zu sein. (Mindestens) Auch seitens des Jugendamtes war zuletzt ein – objektiv nicht zu begründender – Konfrontationskurs bevorzugt worden, in dem das Wohl X… (um das zweifellos alle Beteiligten auf ihre Art und Weise besorgt sind) etwas aus dem Blick geraten zu sein scheint. Die in der Natur des Menschen liegenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten können aber nicht dazu führen, der unbestreitbar bestehenden Bindung des nach Lage der Akten erfolgreich in die Pflegefamilie integrierten Kindes durch Bestellung der Pflegemutter zum Vormund den Nachrang gegenüber einer Bestellung der staatlichen Institution als Vormund zu geben.

      Gruß Tanja
    • Hallo (in die Runde?),

      für Interessierte noch was vom "Deutschen Familiengerichtstag" zum Nachlesen.
      Manchmal sind hinter den Arbeits(gruppen)ergebnisse auch Abstimmungsergebnisse geschrieben.
      Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, was die Richter zu einer eigenen Fortbildungspflicht (Im Familienrecht) abgestimmt hatten - der Großteil war dagegen. Vielleicht habe ich aber auch nur mal wieder eine selektive Wahrnehmung und bilde mir das ein.
      Wenn jemand das wieder findet, kann er es gern noch mal hier verlinken...

      Gruß Tanja
    • Moin Tanja,

      emotional von der Palme herab zu diskutieren, hilft meist nicht dem sachlichen Umgang. ;)

      In meinem Eingangssatz zielte ich darauf ab, dass ich Eure "pauschale" Verurteilung der Jugendämter und Gerichte völlig unangemessen finde. Keinesfalls habe ich ausdrücken wollen, dass nicht auch dort Fehler passieren (man zeige mir ein Berufsfeld, in dem das nicht der Fall ist). Dennoch: Wir befinden uns in Bereichen, in denen es selten ein "falsch" oder "richtig" gibt, sondern in einem Bereich, in dem man Einschätzungen abgeben muss (auch der von Dir zitierte Text beinhaltet lediglich eine Einschätzung eines Richters - wobei, waren Richter nicht unqualifiziert?). Gerade in Kindeswohlfällen liegt es in der Natur der Sache, dass das Jugendamt quasi nie richtig handeln kann - für die einen handelt das Amt zu spät, für die anderen zu früh (je nach Blickwinkel und eigener Betroffenheit).

      Mir geht es in meinem obigen Kommentar auch nicht um den Beißreflex, den Du mir vorwirfst, sondern um eine Versachlichung Eurer Pauschalurteile. Meinst Du nicht, dass es einer sachlichen Auseinandersetzung dienlich wäre, wenn nicht alles nur schwarz und weiß gezeichnet wird?

      Jenseits der Palme daher zwei sachliche Fragen:
      - Welche Qualifikationen / Ausbildungen fehlen im Jugendamt und bei Gericht?
      - Wie soll eine (weitergehende) Kontrollinstanz jugendamtlicher / gerichtlicher Arbeit aussehen (ohne wesentliche Verzögerung der Verfahren)?

      ERGÄNZUNG:
      Natürlich werden die Mitarbeiter in den Jugendämtern durch ihre Vorgesetzten kontrolliert (Dienst- und Fachaufsicht). Was Du meinst, ist eine externe Kontrolle jugendamtlichen Handelns, deren Umsetzung ich oben hintergrage (zumal Eingriffe des JA jetzt schon stets durch Gerichte geprüft werden).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Clausutis ()

    • Hallo,


      TanjaW9 schrieb:



      Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, was die Richter zu einer eigenen Fortbildungspflicht (Im Familienrecht) abgestimmt hatten - der Großteil war dagegen. Vielleicht habe ich aber auch nur mal wieder eine selektive Wahrnehmung und bilde mir das ein.
      hier ist was sinngemäßes :
      haufe.de/recht/deutsches-anwal…k_PI17574_HI11881419.html


      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Clausutis schrieb:

      emotional von der Palme herab zu diskutieren, hilft meist nicht dem sachlichen Umgang.
      Ne, Clausutis,

      das (auf Biegen und Brechen sachlich bleiben) muss ich aber auch gar nicht. ICH habe nicht Sozialpädagogik auf einer Diplomurkunde (heute heißt das aber Bachelor, richtig?) stehen.
      Dass ich bei diesem Thema nicht sachlich bleiben kann, hat natürlich mit meiner eigenen Erfahrung mit einigen der Damen des Jugendamtes zu tun (komisch, die dort arbeitenden Männer hatten scheinbar kein Problem mit mir - und fairerweise: auch nicht alle Damen).
      Und ja, Richter brauchen bisher keine besondere Befähigung für das Amt eines Familienrichters. Der Deutsche Gerichtstag sprach sich deswegen doch auch in 2017 für eine Empfehlung aus, dass diese eine besondere Qualifikation nachweisen sollen und dass es eine Fortbildungspflicht geben soll.
      Wodurch erwirbt denn ein Richter Qualifikation in Familiensachen? Sicher nicht durch die Zuweisung einer familienrichterlichen Abteilung/ eines fam.recht. Dezernates.
      Die sachliche Auseinandersetzung, was Richter bräuchten, was das JA leisten müsste und was zur Wahrung des Kindeswohls tatsächlich notwendig ist, findet schon an anderen Stellen statt - (u.A. Deutscher Familiengerichtstag, Kinderkommission des Bundestages - voriges Jahr fand eine Studie - die war hier auch irgendwo verlinkt - statt...)
      Hier dürfen Betroffene ihren Frust niederschreiben. Ob sie es schon an anderen Stellen (erfolgslos) versucht haben oder nicht, ist vollkommen egal.

      Die Mitarbeiter werden kontrolliert? Das ist einfach nur eine Behauptung. Selbst wenn man eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhebt, wird das Verhalten des Mitarbeiters nicht kritisch hinterfragt, die Vorgesetzten haben ob der desolaten Personal- und Finanzsituation doch Angst, dass der Mitarbeiter sich (auch noch) verabschiedet.

      So lange keine externe Stelle das Handeln des Jugendamtes überprüft, wird sich nichts ändern.
      Meine Ideen für eine externe Kontrolle habe ich an anderer (auch offizieller) Stelle schon kund getan. Hier werde ich meinen Fall nicht diskutieren (nein, das obige Urteil ist nicht "meins").

      Gruß Tanja
    • Dann habe ich dieses Forum bisher anders verstanden, als ein Forum zum "Frust niederschreiben" habe ich das hier bisher nicht erlebt ( fände ich auch extrem schade).

      Weshalb behauptest Du, es gäbe keine Kontrollen in den Ämtern? Das ist völliger Unsinn, natürlich wird kontrolliert (u.a. schon aus Kostengründen). Und natürlich führen Dienstaufsichtsbeschwerden zu Auseinandersetzungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter (ich habe bereits in mehreren Ämtern gearbeitet, dieses Vorgehen war überall gleich), nur ist in der Regel nicht alles das, was Außenstehende als "falsch" empfinden in der rechtlichen Realität auch gleich "falsch" (auf die Problematik dass es in diesem Feld wenig klar "falsch" oder "richtig" gibt, wies ich bereits hin).

      Ich bleibe dabei:
      Jugendamtliche Eingriffe werden bereits jetzt durch Gerichte kontrolliert, für eine darüber hinausgehende Kontrollinstanz fehlt mir die Vorstellungskraft in der praktischen Umsetzung (insbesondere in Kinderschutzfällen, die jetzt schon zu lange bei Gericht schmoren, weil x Gutachter / Sachverständige / Verfahrensbeistände usw. zu hören sind).

      Und zur Eingangsfrage:
      Wenn das Kindeswohl gefährdet / beeinträchtigt ist bzw. das Kindeswohl bei ausbleibender Hilfe gefährdet sein könnte, benötigt man ein "Helfersystem", das (im besten Fall) mit allen Beteiligten abgestimmt ist. Daraus zu konstruieren, "Helfersysteme" würden nur erschaffen werden, um finanziell Dritte am Leben zu halten, halte ich in der Regel für abwegig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Clausutis ()

    • Hallo,

      @ edy, der Link macht sprachlos.

      Und dann gibt es daneben leider auch noch die Fälle, wo "Missbrauch mit dem Missbrauch" betrieben wird/wurde
      Einige Fehlurteile wurden später aufgedeckt, u.a. die um Dieter Gill (eindrucksvoll der Zeitungsartikel der Zeit: "Die Lüge meines Lebens", Ralf Witte u.a.

      @Clausutis wenn ich eine konkrete Beschwerde starte, dann erwarte ich selbstverständlich auch ein konkretes Eingehen auf die bemängelten Dinge.
      Ich sagte es bereits, dass ich hier sicher nicht meinen konkreten Fall besprechen werde.
      Der ist noch an anderer Stelle "anhängig".
      Und es läuft definitiv etwas falsch in diesem Staat, wenn man sich gegen Verleumdungen erst nach Anrufung der zweiten Instanz erfolgreich wehren kann...
      Ich habe in den über 10 Jahren, die ich nun diverse Bearbeiter kommen und gehen sah, einen "Qualitätsabbau" erst in den letzten 5 Jahren erlebt....

      Warum sollte das Handeln des JA erst gerichtlich (und nicht schon vorher) überprüfbar sein? Und obwohl Du es besser weißt, gehst Du von einem "Hilfesystem" erst aus, nachdem (angeblich) das Kindeswohl schon geschädigt/beeinträchtigt ist.
      Für Dich bestimmt auch unvorstellbar, dass durch eine nicht-kindgerechte Behandlung durch JA, Gericht und VB eines Kindeswohlbeeinträchtigung erst entstehen kann? Und das Eltern auch außerhalb von behaupteten Kindeswohlgefährdungen Rechte haben, die das JA nicht gewährleisten möchte.

      Naja, wir kommen nicht auf einen Nenner.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      ich selbst kann nicht überprüfen ob alles so ganz genau stimmt.

      Ich kenne die Interviewerin Heiderose Manthey persönlich, habe mit ihr gesprochen,

      arbeite mit ihr in "DACH für unsere Rechte" zusammen.

      Sie hat auch schon Josef Linsler (ISUV) interviewt.

      hier ein interessantes Interview:

      youtube.com/watch?v=qDD79Zh-ras

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()