Beitrag Nr. 73 - Seite 4
Die DSGVO gibt es noch gar nicht so lange, wie - bei uns - die Mitarbeiter namentlich in keiner "öffentlichen" Liste auftauchen.
Eine Bearbeiterin, die - wie ich schrieb - nicht nur mit vollem Namen, sondern auch Berufsbezeichnung und Ausbildungsbezeichnung unterschreibt, wird auch so von ausreichend "Sendungsbewusstsein" geprägt sein - und genauso war es bei unserer.
Es waren noch Zeitungsartikel der "kampferprobten" Frau zu finden; der Fernsehbeitrag, in dem sie sich präsentiert hat (und ihre Methode) war nicht mehr auffindbar.
@Fero: lass Dich hier nicht provozieren, Du erreichst für Deine Sache mit Deinen Kindern dadurch gar nichts.
Gruß Tanja
Clausutis schrieb:
5.) An Deinem Beispiel hinsichtlich der Namensbenennung der Mitarbeiter sieht man sehr schön, welche Legenden sich bilden können: Die Änderungen in den Berichten / Telefonbüchern erfolgen nicht, um irgendwas zu vertuschen, sondern sind einfach eine Folge aus der DSGVO. Die Behörden dürfen einfach nicht mehr wie früher die Namen der Mitarbeiter veröffentlichen.
Eine Bearbeiterin, die - wie ich schrieb - nicht nur mit vollem Namen, sondern auch Berufsbezeichnung und Ausbildungsbezeichnung unterschreibt, wird auch so von ausreichend "Sendungsbewusstsein" geprägt sein - und genauso war es bei unserer.
Es waren noch Zeitungsartikel der "kampferprobten" Frau zu finden; der Fernsehbeitrag, in dem sie sich präsentiert hat (und ihre Methode) war nicht mehr auffindbar.
@Fero: lass Dich hier nicht provozieren, Du erreichst für Deine Sache mit Deinen Kindern dadurch gar nichts.
Gruß Tanja