"Helfersystem" (Familienrecht).

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    • Beitrag Nr. 73 - Seite 4

      Clausutis schrieb:

      5.) An Deinem Beispiel hinsichtlich der Namensbenennung der Mitarbeiter sieht man sehr schön, welche Legenden sich bilden können: Die Änderungen in den Berichten / Telefonbüchern erfolgen nicht, um irgendwas zu vertuschen, sondern sind einfach eine Folge aus der DSGVO. Die Behörden dürfen einfach nicht mehr wie früher die Namen der Mitarbeiter veröffentlichen.
      Die DSGVO gibt es noch gar nicht so lange, wie - bei uns - die Mitarbeiter namentlich in keiner "öffentlichen" Liste auftauchen.
      Eine Bearbeiterin, die - wie ich schrieb - nicht nur mit vollem Namen, sondern auch Berufsbezeichnung und Ausbildungsbezeichnung unterschreibt, wird auch so von ausreichend "Sendungsbewusstsein" geprägt sein - und genauso war es bei unserer.
      Es waren noch Zeitungsartikel der "kampferprobten" Frau zu finden; der Fernsehbeitrag, in dem sie sich präsentiert hat (und ihre Methode) war nicht mehr auffindbar.

      @Fero: lass Dich hier nicht provozieren, Du erreichst für Deine Sache mit Deinen Kindern dadurch gar nichts.

      Gruß Tanja
    • ach, die Behörden dürfen (angeblich, so verkürzt dargestellt stimmt das wieder nicht) die Telefonnummer und Namen der Mitarbeiter nicht veröffentlichen wegen der DSGVO - das haben sie aber ganz fix umgesetzt - mit den Rechten der Betroffenen nach DSGVO haben sie jedoch weit bis in 2020 Probleme...die Du ja in einem Deiner vorherigen Beiträge so schön mit "Unsicherheiten" entschuldigst/verteidigst.
      Bei uns standen die Namen und Telefonnummern schon ewig nicht mehr (noch nie?) in einem öffentlichen Auftritt. Ja, die DSGVO gilt seit Mitte 18 (Mai, glaub ich, gerade keine Lust, nachzuschauen).
      Für meinen Wohnort kann also die DSGVO nicht als Entschuldigung herhalten, wenn man nicht weiß, wem man da am Telefon irgendwas erzählen soll.
      Passiert mir mit dem JA sowieso nicht mehr und wenn die mich anrufen würden, dann würde ich nicht ran gehen. Ist man ja hinterher nur wieder in Beweisnot...
      Außerdem habe ich nicht meine Zustimmung zur Speicherung meiner Telefonnummer erteilt - die "ergänzen" aber immer fleißig ihre sogenannten Aufnahmebögen (Datensammelwut?) - es lohnt sich also immer mal wieder, Akteneinsicht und Korrektur der Daten zu beantragen.
      ^^
    • Da wir beiden uns nicht mehr über Deinen Fall unterhalten wollten, hilft es insofern wenig, wenn Du immer wieder in die Diskussion zwischen Fero und mir über seinen Fall einsteigst und dann auf Deinen Fall eingehst. ;)
      Ja, einige Ämter hatten schon vor der DSGVO relativ wenig Daten der Mitarbeiter veröffentlicht, andere waren da freizügiger. Seit Anwendbarkeit der DSGVO herrscht zum Thema Datenschutz jedoch mehr Unsicherheit als vorher, was die meisten Ämter dazu bringt, im Zweifel fast gar nichts mehr zu veröffentlichen (aus das schwierige Thema "Akteneinsicht" ist durch die DSGVO nicht leichter geworden, das stimmt).
    • Na, dann werde ich Dir mal die Boardmittel erklären, damit Du ggf. mit Jemanden in persönlichen Austausch gehen kannst - so ganz ohne "Einmischung" durch andere - also in diesem Forum steht dafür der Punkt: "Konversation starten" (wenn Du auf einen Nicknamen gehst - ganz rechts die 2 Sprechblasen anklicken) zur Verfügung...

      Und ansonsten ist doch Deine Argumentationskette schon wieder an ihrem üblichen Ende angekommen:

      Clausutis schrieb:

      so langsam bekomme ich eine Ahnung, weshalb Du mit fast allen Verfahrensbeteiligten in Konflikt geraten bist.
      hab ich schon hier gesagt, dass das Deine übliche Aussage zu den Problemschilderungen der hier Postenden ist:

      TanjaW9 schrieb:

      Die 'Diskussion' um Einzelfälle mit Clausutis ist zwecklos - er findet an jedem Einzelfall überwiegend, dass der Berichtende Fehler gemacht hat
      Deine obige Aussage ist zwar nach den Schilderungen von Fero so auch nicht haltbar, aber was solls...

      P.S. es steht Dir - neben dem Dir anscheinend ebenso wenig möglichen Überlesen meiner Beiträge - frei, albern zu finden, was immer Du magst.
    • Clausutis schrieb:

      "Ich habe nicht gesagt, dass Du Legendenbildung betreibst. Es war genau umgekehrt: DU hast gesagt, ICH würde Legendenbildung betreiben."
      Du verdrehst hier massiv die Tatsachen. Du hast in Beitrag #96 das Fass "Legendenbildung" aufgemacht, nicht ich. Ich nichts davon geschrieben, dass Mitarbeiter von Ämtern Angst haben und deshalb auf die möglichst große Anonymität wert legen (tatsächlich gibt es natürlich auch solche Fälle, in denen es schon zu Übergriffen kam, weil einige scheinbar nur so ihren Frust loswerden können, da sie sich ungerecht behandelt fühlen / ungerecht behandelt wurden), sondern ich habe lediglich auf die DSGVO hingewiesen. Warum soll ich darauf eingehen, dass einige Fehlgeleitete auf Mitarbeiter losgehen? Ja, das gibt es leider.

      "Wieso kommst Du jetzt mit Umgang während einer Behandlung daher?"
      Weil Du in Beitrag #86 expliziert benannt hast, dass während der Behandlung in der KJP kein Kontakt zur Familie stattfinden sollte und Du das (daher?) abgelehnt hast.
      Das ist ja wirklich unglaublich!

      Ich schrieb, dass die JA-Mitarbeiter Angst vor rabiaten Eltern haben und deswegen deren Kontaktdaten nicht mehr veröffentlicht werden.
      Daraufhin schriebst Du (wörtliches Zitat):

      "5.) An Deinem Beispiel hinsichtlich der Namensbenennung der Mitarbeiter sieht man sehr schön, welche Legenden sich bilden können:"

      Das Fass "Legendenbildung" hat ja wohl derjenige aufgemacht, der das Wort "Legendenbildung" zuerst in den Mund genommen hat, und das warst eindeutig Du. Und ich verstehe diesen Satz so, dass er impliziert, ich würde mich an der Legendenbildung beteiligen.

      Und dass es offensichtlich keine Legende ist, sondern eine Tatsache, wird meiner Meinung nach dadurch untermauert, dass sogar die Datenschutzbeauftragten zweier Bundesländer schreiben, dass man die Kontaktdaten wegen wütender Bürger besser nicht veröffentlicht.
      Aber darauf bist Du natürlich wieder nicht eingegangen.

      Nun zum Umgang:
      Das eine ist, dass die JA-Mitarbeiterin gesagt hat, ich dürfte keinen Umgang mehr mit meinen Kindern haben oder nur noch kontrollierten aus dem Grund XY. Also kontrollierter Umgang nach § 18 SGB VIII.
      Das andere ist, dass sie unser Kind in die KJP geben wollte, für sechs Wochen, ohne jeglichen Kontakt zur Familie (nicht nur ohne Kontakt zu mir).
      Diese beiden verschiedenen Dinge hast Du nun in einen Topf geworfen.

      Und das ist genau die Art, wie Jugendamtsmitarbeiter Eltern gegen sich aufbringen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fero ()

    • Moin,

      @ Tanja: Auch wenn mich Deine Anmerkungen hinsichtlich des Gebrauchs des Forums amüsieren, lenken sie nur von Deiner eigentlichen Intention ab. ;)
      @ Fero:

      Ich bitte Dich, eng an dem zu bleiben, was ich schrieb. Ich habe nicht Dir eine Legendenbildung vorgeworfen, sondern habe geschrieben, dass dies ein sehr schönes Beispiel dafür ist, wie sich Legenden bilden können (Konjunktiv). Dies insbesondere vor dem Hintergrund Deines Hinweises, dass die Änderungen im Jahr 2018 vollzogen wurden (das maßgebliche Jahr für die DSGVO). Hierauf bezog ich mich und nicht auf Deine nachträglichen Ausführungen dazu hinsichtlich der Ausführungen einiger Datenschutzexperten. Ja, das gerne auch nochmals, es gab auch schon vor der DSGVO Gründe dafür, die Namen der Mitarbeiter verkürzt zu veröffentlichen (halte ich übrigens trotz möglicher Drohungen und der DSGVO nichts von).

      Zum Thema Umgang kamen im Laufe der Diskussion immer mehr Informationen, vielleicht habe ich da (insbesondere) den Überblick über den zeitlichen Verlauf verloren. Wenn es Dir nicht um die Schilderungen im Rahmen der KJP ging (so wie ich es bisher verstanden habe), dann um die Schilderungen, dass die Mitarbeiterin begleiteten Umgang angeregt hat, weil Deine Ex das Spiel "mitgespielt hat", schließlich wollte sie Dich ja "loswerden". Dieser Anregung ist, wenn ich das jetzt richtig zusammenbekomme, sechs Wochen später das Gericht gefolgt. Richtig? Demnach hätte Deine Ex scheinbar am liebsten gesehen, dass gar kein Umgang stattfindet, richtig? Die Alternative zum begleiteten Umgang bis zur Gerichtsentscheidung wäre demnach gewesen: Gar kein Umgang? Verstehe ich das nun richtig?
    • Clausutis schrieb:


      Wenn es Dir nicht um die Schilderungen im Rahmen der KJP ging (so wie ich es bisher verstanden habe), dann um die Schilderungen, dass die Mitarbeiterin begleiteten Umgang angeregt hat, weil Deine Ex das Spiel "mitgespielt hat", schließlich wollte sie Dich ja "loswerden". Dieser Anregung ist, wenn ich das jetzt richtig zusammenbekomme, sechs Wochen später das Gericht gefolgt. Richtig? Demnach hätte Deine Ex scheinbar am liebsten gesehen, dass gar kein Umgang stattfindet, richtig? Die Alternative zum begleiteten Umgang bis zur Gerichtsentscheidung wäre demnach gewesen: Gar kein Umgang? Verstehe ich das nun richtig?
      So, ich muss mich doch noch mal melden.

      Die JA-Mitarbeiterin hat den begleiteten Umgang nicht angeregt, sondern regelrecht angeordnet. Ich wusste damals noch nicht, dass sie das gar nicht darf.
      Richtig, dem ist das Gericht dann gefolgt, und in den sechs Wochen bis dahin hatte ich gar keinen Umgang.

      Dass die JA-Mitarbeiterin damit gegen das Gesetz verstoßen hat, interessiert nur leider niemanden.
      Ganz im Gegenteil, da gibt's noch Rückendeckung durch den Oberbürgermeister und die Bürgerbeauftragte, und der Richter sagt gar nichts dazu.
      Das ist es ja, was mich so wütend macht: Man ist der Willkür des Jugendamtes hilflos ausgeliefert.
    • Es klingt für mich weiterhin so, kann mich natürlichauch komplett irren: Mutter wollte gar keinen Umgang mehr (irgendwelche Gründe hierfür wird sie benannt haben), JA-Mitarbeiterin kann den Wahrheitsgehalt der (schweren?) Vorwürfen nicht beurteilen und wählt statt gar keinen Umgang das mildere Mittel des begleiteten Umgangs.
    • Hallo,
      ich muß mich hier mal einklinken...
      Ich kann die Erfahrungen von @Fero in Sachen "begleiteten Umgang" weitestgehend bestätigen.
      Vor vielen Jahren war ich in einer ähnlichen Situation (fallbezogen sicherlich anders gegelagert, aber mit den gleichen Auswirkungen...):
      KM stellte - zunächst mir gegenüber - eine Behauptung auf, welche nicht stimmte (und der ich vehement widersprochen habe).
      Ich als KV suchte im weiteren Verlauf Hilfe beim JA (wie naiv... ;( ).
      KM wird zum persönlichen Termin geladen und wiederholt diese Behauptung und "untermauert" diese mit weiteren Argumenten.
      In Folge dessen kommte es zu weiteren Terminen beim JA.
      Der letzte Termin war dann zu dritt: JA, KM und ich als KV.
      Kurze(!) Erörterung der Situation in deren Konsequenz aus Sicht des JA (und der KM) nur begleiteter Umgang in Frage kommt/ kam.
      Hier wurde deutlich, dass das JA sich auf die Seite der KM positioniert hatte und es gar keine andere Sicht der Dinge geben konnte, als die von der KM Dargestellten.
      Aus dem "Mund" des JA.-MA klang dass seinerzeit gar nicht nach einer Empfehlung, sondern vielmehr als alternativlose Anordnung mit dem unterschwelligen Verweis/ Hinweis, dass sonst gar kein Umgang mehr stattfinden wird, kann - wie auch immer...
      Die einzige Wahl, welche ich seinerzeit vorgelegt bekam, waren unterschiedliche Varianten des begleiteten Umganges (eine Übrigens im häuslichen Umfeld und Anwesenheit der KM...).
      PS Ich habe im Übrigen nie in Erfahrung bringen können, was die KM im Detail mit derm JA.-MA. besprochen hatte bzw. in der Sache verargumentiert hatte. Der JA.-MA berief sich darauf, dass dies vertraulich sei (und er/ sie nichts preisgeben dürfe...).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Clausutis schrieb:

      Da Du darauf nicht geantwortet hast:
      Wäre die Alternative zum begleiteten Umgang gewesen, zu dem Zeitpunkt gar keinen Umgang zu haben?
      Ich verstehe Deine Frage nicht.
      Es gab keine Alternative.
      Die JA-Mitarbeiterin hat ILLEGALERWEISE angeordnet, dass ich meine Kinder nicht mehr sehen darf. Wenn überhaupt, dann nur in Begleitung.
      Daraufhin habe ich meine Kinder bis zum Gerichtstermin überhaupt nicht mehr gesehen, danach in Begleitung.
      Und ich war zu dem Zeitpunkt schon von zuhause ausgezogen.
      Ich konnte also bis zum Gerichtstermin GAR NICHTS tun.

      Du machst mich ganz kirre.
      Für mich ist das Thema jetzt erledigt. Ich schreibe nichts mehr dazu. Ändern lässt es sich sowieso nicht mehr.

      Und dass diese Anordnung illegal war, darauf bist Du auch immer noch nicht eingegangen.
      Aus Deiner Sicht macht das JA alles richtig, weil es sich ja immer an die Vorschriften hält. Du suchst die Fehler immer nur auf der Seite der Eltern. Anscheinend kannst und willst Du nicht akzeptieren, dass das JA jede Menge Mist macht. Du wirst aber in diesem Forum, wo überwiegend Leute sind, die negative Erfahrungen mit dem JA gemacht haben, niemanden vom Gegenteil überzeugen, so sehr Du es auch versuchst.
    • Hallo @Fero,

      Fero schrieb:

      Clausutis schrieb:

      Da Du darauf nicht geantwortet hast:
      Wäre die Alternative zum begleiteten Umgang gewesen, zu dem Zeitpunkt gar keinen Umgang zu haben?
      Ich verstehe Deine Frage nicht.Es gab keine Alternative.
      Die JA-Mitarbeiterin hat ILLEGALERWEISE angeordnet, dass ich meine Kinder nicht mehr sehen darf. Wenn überhaupt, dann nur in Begleitung.
      [...]
      damit hast Du doch aber die Frage von @Clausutis beantwortet ;) :
      Die Alternative war doch - so Deine Darstellung - dass Du Deine Kinder nicht mehr sehen darfst/ hättest sehen dürfen (-> keinen Umgang haben darfst/ haben dürfen), wenn Du dem begleiteten Umgang nicht zustimmen würdest/ zugestimmt hättest...
      Gruß Kakadu59
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