"Helfersystem" (Familienrecht).

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    • @ Fero:
      Ich habe noch nie gesagt, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Bitte leg´ mir nicht solche Aussagen in den Mund. Insofern sind auch die weiteren Ausführungen dazu nicht zutreffend. Ich leugne nicht, dass es zu Fehlern kommt / kommen kann, sondern versuche auf die Hintergründe einzugehen, weshalb es dazu kommt / kommen kann. Aber diese Fehlerkultur ist schlicht nicht nur einseitig zu beschreiben, dazu gehört auch immer die andere Seite zu beleuchten. Das kommt mir häufig zu kurz und wird dem Sachverhalt in den meisten Fällen nicht gerecht.

      Deine Anschuldigungen gegenüber Eurem Bürgermeister hast Du beschrieben, mehr nicht. Ich habe dazu geschwiegen, weil es aus meiner Sicht müßig ist, über etwas zu diskutieren, wovon man (in diesem Fall ich) keinerlei Hintergründe kenne. Was soll ich dazu sagen? Daher das "Schweigen im Walde". ;)
      Dass eine Mutter-Kind-Maßnahme für 24 Monate teuer ist, ist klar (deckt sich insofern mit meinen bisherigen Äußerungen). Die Summe wird sich in der Folge selbstredend reduzieren, wenn statt 24 nur 3 Monate geleistet wird. Und natürlich schweigt das JA dazu, aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen der Presse keine Einzelfallfragen beantwortet werden.

      Bei der Schilderung Deines Falles werde ich nicht ganz schlau: Zuerst hieß es, Euch beiden sei das Sorgerecht entzogen worden (insofern müsste ein Vormund eingesetzt worden sein), dann wurde Euch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurückübertragen (der Rest blieb beim Ergänzungspfleger?) und nun schreibst Du, die Mutter habe alles inszeniert und das JA habe im Vorgriff auf einen gerichtlichen Beschluss, der drei Wochen später folgte, gehandelt? Verstehe ich das richtig, dass Deine Ex den Umgang zwischen Dir und Deinen Kindern gänzlich verhindern wollte? Und als Lösung dieses Konflikts das JA zunächst begleitete Umgänge angeregt hat?

      @ Tanja:
      Spar´ Dir doch einfach Deine Angriffe auf meine Person, nur weil ich hier nicht mit den Wölfen heule. Ich versuche sachlich zu bleiben, aber es fällt mir zusehends schwerer, wenn Du immer und immer wieder derart unsachlich dazwischenfährst. Schon an meiner Antwort an Max kannst Du erkennen, dass Deine Vorwürfe in meine Richtung haltlos sind. Wenn Du nicht ertragen kannst, dass jemand mal eine andere Blickrichtung einstreut und Du in Deiner Filterblase bleiben möchtest, überlies doch einfach meine Beiträge. Ich danke Dir.

      @ Max:
      Auch hier sind wir uns einig, dass für die Prüfung von Kindeswohlgefährdungen idealerweise erfahrene Fachkräfte (Fach- und Lebenserfahrung) zuständig sein sollten. Der Fachkräftemangel ist in diesem Berufsfeld jedoch enorm, die Aufgaben im Amt nicht die beliebtesten und insofern schlägt sich das JA mit einer hohen Fluktuation herum um muss immer jüngere und unerfahrene Fachkräfte einsetzen. Und manchmal ist dieses absolute Auftreten auch schlicht ein Zeichen von Unsicherheit, die man mit dieser absoluten Haltung versucht zu überspielen. Das ist tatsächlich ein Teil des Problems.
    • Hallo Clausitus,

      das was du aber als "Teil des Problems" bezeichnest, nenne ich Perpetuum Mobile: die unerfahrenen Mitarbeiter treffen absurde Entscheidungen wider besseren Wissens, welche dazu führt, dass das Jugendamt Probleme mit den Eltern bekommt. Dadurch gehen die Mitarbeiter, die vielleicht etwas Erfahrung sammeln konnten und machen den Weg frei für neue unerfahrene Kräfte, die die gleichen Fehler nochmal machen.

      Das erklärt nämlich auch, warum sich im Familienrecht nichts bewegt. Wenn ich mir die politischen Diskussionen angucke, dann mischen da häufig Akteure jenseits der 50 mit, die ihre eigenen schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit auf neue Familienbilder von heute projizieren. Wenn dann noch ein latenter Männerhass dazu gemischt wird, welcher über die Jahre entstanden ist, dann ist die Mahlzeit perfekt, die heute Familien, die ganz andere Rollenmodelle leben, auslöffeln dürfen.

      Es darf an so zentraler Stelle einfach nicht passieren, dass dort junge unerfahrene Mitarbeiter eingesetzt werden. Ich will auch nicht von einem 18 Jahre alten Medizinstudenten eine neue Herzklappe eingesetzt bekommen, der das alles schon mal in einem Video gesehen hat. In der Medizin darf man das auch nicht. Bei mir im Unternehmen gibt es eine Fit&Proper-Leitlinie. Im Jugendamt scheint dagegen einiges möglich zu sein.

      Ich bin mal gespannt, ob meine Partnerin jetzt auch ins JA kommt, UVK oder so. Wäre jedenfalls an Berichten aus erster sehr interessiert.
    • Moin Max,

      wenn ich auch bei vielen Ansätzen von Dir zustimme, muss ich dennoch zumindest beim Kinderschutz widersprechen:
      Hier entscheidet keine Fachkraft alleine. Bei der akuten Kindeswohlgefährdung gilt das 4-Augen-Prinzip, bei anderen Eingriffsentscheidungen sind mehrere Fachkräfte beteiligt.

      Bei der politischen Diskussion zum Familienrecht bin ich hingegen wieder voll bei Dir.
    • Hi Max,

      MaxMustermann schrieb:

      Sie glaubt damals noch daran, dass das helfen könnte, wenn die sehen, dass es bei uns wirklich extrem ordentlich ist (sie kämmt regelmäßig die Fransen vom Nepal-Teppich, ich habe den jetzt abgegeben, um die Fransen entfernen zu lassen ). Dass die daraus konstruieren, dass das ja so ordentlich bei 4 Kindern nicht sein kann und wir deshalb aus Angst was geahnt haben müssen, auf die Idee muss ein normal denkender Mensch erstmal kommen. Sie wird sie auch nie wieder rein lassen. Sie regelt die Sachen bzgl. Unterhalt auch lieber direkt per Whatsapp mit dem Vater. So kann man auch darauf eingehen, was der realistisch leisten kann, damit noch was für sein anderes Kind über bleibt.
      da könnt ihr ja noch froh sein, dass die allumfassend gebildeten Mitarbeiterinnen Euch keine Zwangsstörung (oder andere behauptete Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit) attestiert und ein 1666 gegen Euch eingeleitet haben.
      Unsere Anwältin sagte uns, dass sie den Eindruck habe, dass so etwa wie Sozialneid bei der betroffenen "leitenden Angestellten" (ich mag nicht direkt schreiben, welche Funktion - da die JA je nach Bundesland auch anders strukturiert sind, wäre das ja nicht vergleichbar) rein spiele. Sie hat diese Bearbeiterin mehrere Male erleben dürfen - u.a. bei der persönlichen Vorsprache zur vorangekündigten (weil schon bewilligten) Akteneinsichtnahme...(die uns dann vor Ort doch verweigert wurde)...
      Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie Eltern behandelt werden, die keine (kompetente) Anwältin an ihrer Seite haben, weil sie sich das nicht leisten können - denn, machen wir uns nichts vor, das JA weiß sowieso alles (besser) und wenn man nicht kopfnickend mitspielt, dann wird eben der Druck erhöht...

      Dass unsere Anwältin dann sogar dem Richter erklären musste, dass das, was das JA da "beantrage" überhaupt nicht möglich sei und ggf. eine obergerichtliche Überprüfung ankündigte, zeigt einmal mehr, wie das JA agiert. Es gibt - oh Wunder - über den Antrag des JA keine Entscheidung.
      Die leitende Angestellte ist - zur Zeit - nicht (mehr?) im JA, die direkte Bearbeiterin "unserer" Akte hat das JA schon vor zwei Jahren verlassen, der Richter ist in höhere Richtungen entschwebt (blöderweise immer noch Familienrecht wenn ich richtig informiert bin....)

      @Fero genau da liegt nämlich auch ein Problem: das JA spielt die Eltern gegeneinander aus (oder verschafft einem Elternteil Vorteile durch unreflektierte Parteinahme für einen Elternteil); dabei schrecken die auch nicht vor Verleumdungen und Unterstellungen/Lügen zurück.
      Man kann sich als Einzelner schwer dagegen wehren; wie will man denn beweisen, dass etwas gelogen ist, wenn einem noch nicht mal alles offenbart wird (und Akteneinsicht sowieso nur Leute beantragen, die angeblich was zu verbergen haben und sich nur gegen Vorhaltungen vorbereiten wollen...)

      MaxMustermann schrieb:

      dass häufig sehr junge Sozialpädagoginnen ihnen die Welt der Erziehung erklären wollten ohne wirklich die konkreten familiären Hintergründe zu kennen.
      @MaxMustermann, gerade den Bachelor in der Tasche, aber vermutlich aus eigener Erfahrung (mit einer 'Kinderbesitzerin'?) agierend: das "Vergnügen" hatte ich auch einmal (mein Mann mehrmals).
      Eine Juristin (bei mir auf Arbeit) hat mir mal erklärt, warum sie Jura studiert hat: sie wollte den Kindern gern helfen (ich habe nicht so ein privates Verhältnis zu ihr, dass ich sie fragte, ob sie Scheidungskind sei...)

      Clausutis schrieb:

      @ Tanja:
      Spar´ Dir doch einfach Deine Angriffe auf meine Person, nur weil ich hier nicht mit den Wölfen heule. Ich versuche sachlich zu bleiben, aber es fällt mir zusehends schwerer, wenn Du immer und immer wieder derart unsachlich dazwischenfährst. Schon an meiner Antwort an Max kannst Du erkennen, dass Deine Vorwürfe in meine Richtung haltlos sind. Wenn Du nicht ertragen kannst, dass jemand mal eine andere Blickrichtung einstreut und Du in Deiner Filterblase bleiben möchtest, überlies doch einfach meine Beiträge. Ich danke Dir.
      Dir steht frei, mit gutem Beispiel voranzugehen und auf meine Beiträge nicht zu reagieren.
      Ich habe gestern schon die Finger still gehalten und auf Deinen ... Beitrag von vorhin auch erst wieder jetzt nach einer kleinen Mütze Schlaf Stellung bezogen.

      Falls es Dir entfallen ist: das hier ist das Forum des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht; es steht den Schreibenden frei, ihre (auch negative) Meinung über die beteiligten Institutionen kund zu tun. So wie es Dir frei steht, die Handlungen des JA rechtfertigen zu wollen.


      ISUV Beitrag schrieb:

      JUGENDAMT: Transparenz und Kommunikation wagen
      In einigen wenigen Fällen, kam das Jugendamt zu spät, Kinder wurden gequält, zu Tode
      gequält. Diese Fälle finden das breite Interesse der Öffentlichkeit. Dagegen sind Fälle, wie der von uns dargestellte weniger spektakulär, aber erheblich häufiger. Kinder werden Eltern
      weggenommen, Eltern, die eigentlich Hilfe beim Jugendamt suchen.

      Dies geschieht oft rücksichtslos in Nacht- und Nebelaktionen, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Keine Erklärungen, keine Perspektiven, kein Hilfeplan, keine Rücksicht auf die familialen Strukturen, kein Check der Möglichkeiten des familialen Umfeldes. – Ruckzuck verschwinden die Kinder in teuren Heimen und bei gutbezahlten Pflegeeltern, die vielfach dann auch wieder überfordert sind.

      Zurück bleiben geschockte Eltern, Großeltern, Familien, die von jetzt auf Nachher keine Kinder mehr haben, denen nicht gesagt wird, wo die Kinder jetzt sind. Von Mitgliedern weiß ich, nicht vermittelte Inobhutnahmen hinterlassen bei allen Betroffenen ein Trauma – bei Eltern und Kindern. Das Verhalten der Kinder auch in unseren Fall spricht für sich.

      Wenn es ums Kindeswohl geht haben derartig autoritäre Strukturen keinen Platz. Es kann nicht sein, dass sich „das Jugendamt“ in autoritären Allmachtsstrukturen verbarrikadieren kann. In unserem Fall war man seitens des Jugendamtes der oberfränkischen Kreisstadt C. nicht bereit für Nachfragen. Zuerst wollte die zuständige Mitarbeiterin P. W. eine
      „Schweigepflichtentbindung“. Als diese vorlag kam folgende Mail: „Sie hatten gerade wegen Familie R. bei mir angerufen. Nach Rücksprache mit meinen Vorgesetzten ist es von hier aus nicht möglich Auskünfte zu erteilen, auch wenn eine Schweigepflichtentbindung der Familie R. vorliegt.“

      Dringend erforderlich ist mehr Transparenz in das Handeln des Jugendamtes zu bringen. Der Gesetzgeber ist gefordert.
      „Starke“ Jugendämter sind kommunikativ, ihr Handeln ist transparent.

      Diese mangelnde Kommunikationsbereitschaft, dieser Mangel an Transparenz ist es, Warum dem Jugendamt Fehler „auf Kosten“ der Kinder und der betroffenen Eltern unterlaufen. Fehler können nur vermieden werden, wenn mit allen kommuniziert, wenn es klare Absprachen gibt, wenn den Betroffenen das Handeln vermittelt wird, wenn sich das Jugendamt gegenüber den Betroffenen an Absprachen hält. Die Devise muss heißen:
      Kommunikation und Transparenz wagen.

      Dies gilt nicht nur in 1666 Verfahren! (rote Makierung von mir vorgenommen) - übrigens kennt der ISUV-Pressesprecher Teile meines Falles (nein, die Schilderung hinter dem obigen Link ist es nicht).

      Tanja
    • @ Tanja:
      Du wirst von mir nicht lesen, dass ich Deine (oder andere Kritik) nicht zulasse, Du hingegen scheinst ein Problem mit Schilderungen jenseits Deiner Filterblase zu haben. Anders kann ich mir Deine immer wieder persönlich werdenden Anfeindungen nicht erklären.

      Bleib doch bei der Sache und unterlasse die persönlichen Angriffe. Lass uns in der Sache gegenteilige Meinungen und Erfahrungen austauschen - damit sollte dem Forum mehr geholfen sein als in der Art der ständigen persönlich werdenden Auseinandersetzung.
    • Clausutis schrieb:

      @ Fero:
      Ich habe noch nie gesagt, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Bitte leg´ mir nicht solche Aussagen in den Mund. Insofern sind auch die weiteren Ausführungen dazu nicht zutreffend. Ich leugne nicht, dass es zu Fehlern kommt / kommen kann, sondern versuche auf die Hintergründe einzugehen, weshalb es dazu kommt / kommen kann. Aber diese Fehlerkultur ist schlicht nicht nur einseitig zu beschreiben, dazu gehört auch immer die andere Seite zu beleuchten. Das kommt mir häufig zu kurz und wird dem Sachverhalt in den meisten Fällen nicht gerecht.

      Deine Anschuldigungen gegenüber Eurem Bürgermeister hast Du beschrieben, mehr nicht. Ich habe dazu geschwiegen, weil es aus meiner Sicht müßig ist, über etwas zu diskutieren, wovon man (in diesem Fall ich) keinerlei Hintergründe kenne. Was soll ich dazu sagen? Daher das "Schweigen im Walde". ;)
      Dass eine Mutter-Kind-Maßnahme für 24 Monate teuer ist, ist klar (deckt sich insofern mit meinen bisherigen Äußerungen). Die Summe wird sich in der Folge selbstredend reduzieren, wenn statt 24 nur 3 Monate geleistet wird. Und natürlich schweigt das JA dazu, aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen der Presse keine Einzelfallfragen beantwortet werden.

      Bei der Schilderung Deines Falles werde ich nicht ganz schlau: Zuerst hieß es, Euch beiden sei das Sorgerecht entzogen worden (insofern müsste ein Vormund eingesetzt worden sein), dann wurde Euch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurückübertragen (der Rest blieb beim Ergänzungspfleger?) und nun schreibst Du, die Mutter habe alles inszeniert und das JA habe im Vorgriff auf einen gerichtlichen Beschluss, der drei Wochen später folgte, gehandelt? Verstehe ich das richtig, dass Deine Ex den Umgang zwischen Dir und Deinen Kindern gänzlich verhindern wollte? Und als Lösung dieses Konflikts das JA zunächst begleitete Umgänge angeregt hat?
      Doch sagst Du, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Du behauptest, die JA-Mitarbeiter würden nur nach Vorschrift handeln. Das ist aber nicht so. Du sagst, ein Bürgermeister könne es sich nicht leisten, bei derart groben Fehlern des Jugendamtes selbiges in Schutz zu nehmen. Das hat er aber definitiv getan.
      Du sagst, das Umgangsverbot bzw. die Anordnung des begleiteten Umgangs müsse von einem Vormund oder Ergänzungspfleger angeregt worden sein. Auch das war nicht der Fall. Es war die fallführende Fachkraft oder, wie ich vermute, deren Vorgesetzte, die das bestimmt hat. Denn zu dem Zeitpunkt gab es noch keine Ergänzungspflegschaft.

      Aber der Reihe nach: Die JA-Mitarbeiterin war also bei uns (wobei ich bereits in einem anderen Ort wohnte) und eröffnete uns, dass unser Kind in die KJP sollte, für sechs Wochen ohne Kontakt zur Familie. Danach sollte es aus einem anderen Grund in eine andere Einrichtung, auch für sechs Wochen und ohne Kontakt zur Familie. Inzwischen weiß ich, dass aus diesen sechs Wochen sechs bis zwölf Monate geworden wären. Ich verweigerte sofort meine Zustimmung dazu, meine Frau bat sich Bedenkzeit aus. Ob die JA-Mitarbeiterin das sowieso geplant hatte oder ob das eine Retourkutsche für meine sofortige Weigerung war: Daraufhin erklärte sie, ich dürfe meine Kinder nicht mehr oder nur noch in Begleitung sehen. Dafür führte sie einen Grund an, der schon längst nicht mehr existierte.
      In den folgenden Wochen bearbeitete die JA-Mitarbeiterin meine Frau, ihre Zustimmung zu geben, setzte sie unter Druck. Dann ging es dem JA nicht schnell genug, und sie beantragten beim Richter eine einstweilige Verfügung zum Entzug des Sorgerechts. Aber in dieser Zeit konnte ich meine Kinder nicht sehen, weil meiner Frau diese illegale Anordnung gerade recht kam. Inszeniert hat sie da nichts. Es reichte vollkommen aus, sich passiv zu verhalten, damit ich meine Kinder nicht mehr sehen konnte.
      Und ja, mit dem Entzug des Sorgerechts wurde eine Ergänzungspflegerin eingesetzt. Und dann kam noch die Sache mit dem überflüssigen Besuch der ersten KJP. Wenn das Jugendamt sparen muss, warum mussten wir dann noch in dieser KJP vorstellig werden, wenn wir am nächsten Tag einen Termin in einer anderen KJP hatten?

      Interessanterweise fuhren nicht nur zwei weibliche JA-Mitarbeiterinnen mit uns dorthin, sondern auch ein männlicher, ein Schrank von einem Mann. Den habe ich vorher noch nie gesehen und hinterher auch nie mehr. Das JA hat wohl doch Angst vor rabiaten Eltern. Ich nehme an, sie rechneten fest damit, dass unser Kind gleich dort bleiben müsste, und hatten Angst, ich würde ausrasten. Zum Glück sind sie aber bei der KJP abgeblitzt.

      Das Ende vom Lied war, dass es zu einem Sorgerechtsprozess kam (nicht wir Eltern gegeneinander, sondern wir gegen das Jugendamt) und dass der Richter (und auch die Verfahrensbeiständin) ein Einsehen hatten.

      Einig sind wir uns also offenbar, dass das Jugendamt Fehler macht. Der Unterschied zwischen unseren Auffassungen ist wohl, dass Du der Meinung bist, dass es in der Regel mit rechten Dingen zugeht, weil ja alle nach Vorschrift arbeiten. Ich bin anderer Meinung: In der Regel macht das Jugendamt Fehler, spielt seine Macht aus, schikaniert die Eltern, reißt Familien unnötigerweise auseinander, richtet an Eltern und besonders Kindern immensen Schaden an und wird dafür allerseltenst zur Rechenschaft gezogen.

      Viele Grüße

      Fero
    • Moin Fero,

      Du legst mir Aussagen in den Mund, die ich nicht getätigt habe (sondern maximal als Frage formuliert habe).

      Kurz zu Deiner Fallschilderung:
      Ich bin ziemlich sicher, dass es vor dem benannten Hausbesuch eine entsprechende Vorgeschichte gibt, die Du hier nicht geschildert hast. Aus dieser Vorgeschichte resultiert vermutlich die Anregung einer KJP-Unterbringung, die (wenn ich jetzt nicht völlig falsch bin) keine Leistung der Jugendhilfe sondern der Gesundheitsfürsorge ist (insofern hinkt Dein Vorwurf der JA-Kostenfrage auch). Grund hierfür dürften die von Dir zuvor geäußerten Selbstmordgedanken Deines Kindes gewesen sein. Solche Aussagen kann kein JA-Mitarbeiter auf die leichte Schulter nehmen, eine ärztliche Einschätzung dazu kann jedoch nur von Fachleuten gestellt werden (daher wohl KJP). Ob der Umgangsausschluss nun im Rahmen der Diagnostik erforderlich war (ich kenne einige Therapieansätze, bei denen Außenkontakte zunächst eingestellt werden müssen), oder an den "nicht mehr existierenden Gründen" lag (also gab es mal Gründe, die so was gerechtfertigt hätten?), kann man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Deine Ablehnung und die Passivität Deiner Ex wurden von JA und Gericht scheinbar als kindeswohlgefährdend eingeschätzt (schließlich war dadurch eine erforderliche Diagnostik nicht möglich), weshalb es zum eA-Beschluss kam. In der KJP erfolgte dann scheinbar eine gesundheitliche Abklärung, die dazu führten, dass keine akute Gefahr mehr gesehen wurde - daher war dann natürlich folgerichtig Euch das Sorgerecht wieder zuzusprechen (der scheinbare Grund für den Entzug, Eure Verweigerung der Diagnostik über die KJP, wurde schließlich zwischenzeitlich behoben).

      Ich bin mit Dir einig, dass das eine schlimme Zeit für Euch gewesen sein muss und dass diese ganze KJP-Geschichte schwer zu verkraften gewesen ist. Dennoch finde ich es auch für das JA schwer, mit solchen Geschichten arbeiten zu müssen. Wollen wir uns gemeinsam ausmalen, was passiert wäre, wenn das JA nicht diese Schritte gegangen wäre und Eure Kind sich etwas angetan hätte? Willst Du mit dem JA-Mitarbeiter tauschen, der jenseits jeglicher medizinischer Kenntnis einschätzen muss, ob diese geäußerten Gedanken so arg sind, dass ein Kind zu Hause bleiben darf, oder doch in eine Klinik muss? Aus Deinen Erfahrungen kann ich Deine subjektive Wahrnehmung natürlich nachvollziehen, bezweifle jedoch ein objektiv falsches Handeln (sofern es überhaupt in solchen Fragen ein eindeutiges richtig oder falsch gibt) und teile (selbstverständlich) nicht Deine Pauschalanklage.
    • Clausutis schrieb:

      Wollen wir uns gemeinsam ausmalen, was passiert wäre, wenn das JA nicht diese Schritte gegangen wäre und Eure Kind sich etwas angetan hätte?
      Also meine Wahrnehmung ist folgende: mehrere Jungen zwischen 12 und 14 vergewaltigen eine Frau. Alle unter 14 werden gehen gelassen, weil nicht strafmündig. Bei denen steht am nächsten Tag das Jugendamt vor der Tür. Eltern verweigern den Einlass, da sie wissen, dass sie nichts zu befürchten haben, wenn sie konsequent die Kommunikation blockieren.

      Wenn allerdings die Eltern mit dem Jugendamt zusammen arbeiten wollen, so kommen im Großteil der Fälle so abstruse Dinge bei rum, wie oben geschildert wurden. Ich weiß nicht, ob es nicht besser wäre die Jugendämter komplett abzuschaffen und die notwendigen Aufgaben an andere Ämter zu verteilen. Ich bin mir dessen bewusst, dass einige Kinder dadurch in Familien bleiben in denen sie nicht bleiben dürften, ich bin mir aber auch sicher, dass viele andere Familien nicht zerstört worden wären.

      Ach ja, meinen 4ten indirekten Kontakt mit dem Jugendamt habe ich vergessen: als meine Mutter mit meinem Schwiegervater eine Wohnung kauften (ich war 16), meldete sich das Jugendamt bei ihnen, da der Unterhalt neu berechnet werden musste (ich weiß bis heute nicht woher die Beistandsschaft das wusste, denn die leibliche Mutter wohnte im Ausland und konnte davon nichts wissen. Es muss irgend einen Datenaustausch geben, ob der nun rechtens ist oder nicht, weiß ich gar nicht). Meine Eltern glaubten gutgläubig, dass das schon alles korrekt sei. Die Wohnwertberechnung war wohl korrekt, dass man aber Zinsen und Tilgung von der fiktiven Miete abziehen darf, das wusste das Jugendamt wohl nicht. Der Unterhaltsaufwand für meine Eltern stieg also plötzlich drastisch.
      Für die sehr sympathische ExFrau meines Stiefvaters war das natürlich ganz nett: sie lebte ja ihr ganzes Leben in Polen vom hohen Deutschen Unterhalt und so hatte sie plötzlich noch mehr Geld, was sie versaufen konnte. Ich vermute mal, dass der Leberkrebs, an dem sie mit Anfang 50 verstorben ist, vielleicht auch was mit der ganzen Geschichte zu tun haben könnte. Das selbe Jugendamt sah sich aber nicht in der Lage Unterhalt von meinem leiblichen Vater in Polen reinzuholen. Er sei leistungsunfähig. Ich habe dafür aber vollstes Verständnis: wer eine Firma mit 20 Angestellten und ein freistehendes EFH im Zentrum einer Großstadt mit 7-stelligem Wert hat, dass durch einen privaten Sicherheitsdienst beschützt werden muss, der hat halt auch nichts mehr für Unterhalt über.
    • Moin Max,

      in Deinen ersten zwei Absätzen schilderst Du sehr schön die Schwere dieser Aufgaben und auch, dass man es eigentlich nie wirklich richtig machen kann (entweder aus Sicht mind. eines Beteiligten, oder aber aus Sicht der Öffentlichkeit, oder aber aus Sicht des Gesetzgebers, der einige Probleme nicht beseitigt). Ich möchte mit den Kollegen im ASD nicht tauschen und halte Sie (im Gegensatz zu Dir) für sehr wichtig, um einigen Kindern überhaupt eine Chance auf ein einigermaßen normalen Leben zu ermöglichen (auch wenn ich weiß, dass zu Fällen kommt, in denen man nicht helfen kann oder die Hilfsangebote das Gegenteil dessen erzielen, was gewollt war): Die vielen Fälle, in denen Familien und Kindern geholfen wurden, vergisst man leicht, da die öffentliche Wahrnehmung zumeist nur dann eintritt, wenn etwas (je nach Sicht der Beteiligten) nicht gut gelaufen ist. Oder hast Du in den Medien schon mal etwas darüber gelesen, wenn etwas gut gelaufen ist?

      Zu Deinem vierten Fall:
      Für Kinder im Ausland ist das hiesige JA nicht zuständig, das verwundert schon sehr. Dein Vorwurf zur Unterhaltsberechnung ist das übliche Problem, es ist Sache der Pflichtigen, einkommensmindernde Punkte anzugeben und im Zweifelsfall gerichtlich klären zu lassen (habe ich weiter oben bereits eingeräumt, dass ich diese derzeitige gesetzgeberische Ungerechtigkeit ebenso anklage). Wer "blind" der Berechnung eines Parteienvertreters (nichts anderes ist das JA) vertraut, hat natürlich Probleme. In Deinem umgekehrten Fall ist es auch schwer: Unterhalt im Ausland geltend zu machen und zu vollstrecken, ist sehr schwierig (die Aussage hinsichtlich der angeblichen Leistungsunfähigkeit klingt natürlich nach Quatsch, vielleicht auch eine Schutzbehauptung, um sich der Hürde Auslandsunterhalt nicht stellen zu müssen).
    • Hi Max,

      ich bin bei Deinem Ansinnen zum Teil bei Dir: auf keinen Fall sollte das Jugendamt die Macht haben, beides je nach Gusto (als Hilfe oder als "Wächter"Instanz) ohne Kontrolle einer unabhängigen neutralen Stelle durchsetzen zu können.
      Allein die Verquickung Hilfe- und Wächteramt führt zu vermeidbaren Fehlern.
      In keinem anderen Bereich wird so über Menschenschicksale entschieden!

      Isuv- Satzung Punkt 2.1 schrieb:

      Es sollen unterhaltsberechtigte und unterhaltspflichtige, getrennt lebende oder geschiedene Väter und Mütter, wiederverheiratete Väter und Mütter sowie deren Ehepartner, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Väter nichtehelicher Kinder sowie die Kinder des genannten Personenkreises durch Information und Aufklärung vor Willkür und Benachteiligungen im Familien- und Unterhaltsrecht geschützt werden.
      Es gibt ausreichend Justizopfer die auch wegen der schlampiger Arbeit der Behörden dazu wurden.
      Nicht alle haben Rehabilitation erfahren oder sind so 'hochgekocht' wie Gustl Mollath, Norbert Kuß, Dieter Gill und andere.
      Es ist hochgradig zynisch, den betroffenen Eltern von Verwaltungs- oder FamilienUNrecht zu sagen: Belang' die entsprechenden Mitarbeiter doch zivilrechtlich.
      Allein durch (nicht immer auf dem Boden des Rechtsstaates) erfolgenden "Ermittlungen" der Jugendämter erfahren Eltern eine hohe Stigmatisierung. Nirgendwo sonst fällt Denunziation auf so fruchtbaren Boden wie im Jugendamt.
      Das hast Du ja durch die Vorkomnisse aufgrund Deines "netten" Nachbarn selbst schon erfahren.

      @Fero, ich hatte Dich versucht zu warnen - von einem JA-Mitarbeiter wirst Du keine Entschuldigung hören (auch das "Verständnis" ist vermutlich nicht echt) - mir hatte 2016 im Telefonat mit einer "Kontrollinstanz" der Bearbeiter gesagt, dass eigentlich eine Entschuldigung des JA erwartet werden könne...
      Schildere Deine Sicht lieber nicht weiter hier, Du wirst dafür nicht das bekommen, was es braucht für eine Heilung (des Vertrauensverlustes).

      Ich glaube auch nicht, dass die Problemlage nicht bekannt ist:

      Artikel: Helfer, nicht Kontrolleure schrieb:

      Daher haben wir uns in der CDU/CSU-Fraktion für die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Auswertung von Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ausgesprochen. Es muss eine Anlaufstelle für Eltern, Pflegeeltern und Kinder oder einst betroffene Kinder geben, an die sich auch alle, die mit Kindern arbeiten, wenden können.
      ...
      Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, das Kinder- und Jugendhilferecht auf der Basis des vom Bundestag im Juni 2017 beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterzuentwickeln. Konkret: Es muss verhindert werden, dass Kinder zu schnell und ohne genaue Ermittlung von Alternativen von den Eltern getrennt werden. Richter müssen über das notwendige pädagogische Know-how verfügen. Das Jugendamt muss von den Eltern mehr als Ort der fachlichen Beratung mit entsprechenden Hilfsangeboten und weniger als Kontroll- und Machtfaktor wahrgenommen werden.
      es dauert alles einfach viel zu lange, weil z.B. die Justizministerin lieber andere "Bevölkerungsgruppen" bevorzugt...
      Und so lange bleibt es eben dabei, dass Jugendämter einen großen Ermessenspielraum (oder Erpressensspielraum) haben.

      Uns wurde übrigens - nachdem man den von uns gewählten Träger verweigert hat - ein Träger vorgeschlagen, bei dem die damalige Bearbeiterin im Jugendamt vor ihrer JA-Tätigkeit tätig war....

      "Denk ich an Deutschland in der Nacht...."
      Ich denk lieber gar nicht mehr

      Tanja

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Quelle für Zitat wieder eingefügt

    • Hallo edy,

      ich verstehe Deine Frage nicht so ganz.

      Bei VKH wird neben der persönlichen Bedürftigkeit ja auch immer die Aussicht auf Erfolg und, ob das Verfahren nicht mutwillig ist, überprüft.
      In Kindschaftssachen werden die Kosten allerdings meist fifty-fifty geteilt. Treibt es einer der Elternteile aber zu bunt, kann das Gericht nach Ermessensausübung auch eine andere Verteilung der Kosten wählen.
      Wenn Kinder VKH beantragen (für Unterhaltsklagen gegen den Pflichtigen) muss man auch immer beachten, ob der betreuende Elternteil auch verdient und ggf. vorschusspflichtig ist (Gerichtskosten der Kinder sind bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit MehrSonderbedarf, der quotial zu tragen ist).

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      Wenn jemand kein Geld hat (oft der betreuende Elternteil), bekommt er VKH. Die Prüfung auf Erfolgsaussichten dürfte

      nicht all zu streng sein. Es verführt m.E. dazu, leichtfertig zu prozessieren. Der Anwalt ist durch VKH gedeckt.

      Sollte man den Prozess verlieren, muss man die Kosten der Gegenseite (auch der VKH-Empfänger) tragen. Das Problem: Wo kein Geld vorhanden,kann man auch kein Geld einfordern.

      Der andere Partner (Prozessgegner) bleibt also auf seinen Kosten sitzen, kann dann aber später durch Klage

      die vorgelegten Kosten,vom Prozess-Verlierer wieder fordern.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      ich wies bereits darauf hin, dass in Familiensachen (nicht Familienstreitsachen) das Gericht nach 81 FamFG entscheidet.
      In Kindschaftssachen geht es nicht um "verlieren" - insofern wird dem, der mit seinem Antrag nicht erfolgreich ist, nicht die Kosten der Gegenseite auferlegt.
      Insofern stimmt Deine Aussage nicht.
      Bei Unterhaltssachen wird nach Zpo entschieden und damit kann es beim Unterliegen schon dazu kommen, dass man auch die Kosten der Gegenseite tragen muss.

      Tanja
    • So, ich melde mich nochmal.

      Ich hab auch das Papier gefunden.

      Ja, Tanja, Du hast wohl recht, dass es müßig ist, mit Clausutis zu diskutieren.
      Nachdem ich anfangs dachte, er habe keine Ahnung vom Jugendamt, bin ich mittlerweile davon überzeugt, dass er ein "sehr guter" JA-Mitarbeiter im Sinne des Jugendamtes war, denn seine Argumentation und (Nicht-)Kommunikation ist identisch mit derjenigen, mit welcher JA-Mitarbeiter Eltern regelmäßig zur Verzweiflung bringen.

      Also, Clausutis:
      Ich habe mich nicht dagegen gewehrt, dass der Suizidverdacht meines Kindes untersucht wird. Mit einer ambulanten Behandlung war ich einverstanden. Habe leider vergessen, dies hier zu erwähnen.
      Wogegen ich mich gewehrt habe, war die STATIONÄRE Unterbringung OHNE KONTAKT zur Familie.

      Ja, ich hielt es für überflüssig, mein Kind bezüglich seiner Suizidabsicht zu untersuchen. Nachher haben mir ja auch beide KJPen Recht gegeben.
      Ich gebe zu, dass die Untersuchung aus Sicht des Jugendamtes sicherlich notwendig war. Was aber überflüssig war, war die Vorstellung in der ersten KJP, da es am darauffolgenden Tag einen Termin in einer anderen KJP gab. Dieser Termin war dem Jugendamt bekannt, außerdem wurde dem Jugendamt von der ersten KJP mitgeteilt, dass unser Kind nicht dort vorstellig werden solle.

      Du simplifizierst beides zu der Aussage, ich hätte mich generell gegen eine Untersuchung durch eine KJP gewehrt.

      Dies war eine reine Machtdemonstration des Jugendamtes.

      Kommen wir jetzt auch noch ein wenig zur Antwort der Bürgerbeauftragten:
      Am 16. Januar äußerte mein Kind gegenüber dem Kinderschutzdienst seine Suizidabsicht. Am 31. Januar nötigte uns das Jugendamt, die erste KJP aufzusuchen, also 15 Tage später.
      Nun findet sich in der Antwort der Bürgerbeauftragten folgender Satz:
      "Der Oberbürgermeister teilt mit, dass er Ihre Einschätzung, dass die ambulante Abklärung einer möglichen Suizidalität Ihres Kindes in der KJP XY überflüssig war, nicht teilen kann. Es hätten ernstzunehmende Hinweise des Kinderschutzdienstes vorgelegen, die ein schnelles Handeln des Allgemeinen Sozialdienstes im Jugendamt gerechtfertigt hätten. Da diese KJP ohnehin für eine stationäre Akutbehandlung des Kindes zuständig gewesen wäre, habe sich das Jugendamt richtigerweise dafür entschieden, die Untersuchung dort durchführen zu lassen."

      Schnelles Handeln? Nach 15 Tagen fällt ihnen ein, dass sie schnell handeln müssen? Also, unter schnellem Handeln verstehe ich etwas anderes. Sorry, aber wenn man 15 Tage ungenutzt verstreichen lässt, in denen nichts in Richtung Suizid passiert ist, kommt es auf einen Tag wohl auch nicht mehr an. Wenn die zweite KJP der Meinung gewesen wäre, dass eine Suizidgefährdung vorgelegen hätte, hätte man unser Kind immer noch in der ersten behandeln lassen können.

      Auf die Paragraphen, die ich angeführt hatte, ist das Jugendamt überhaupt nicht eingegangen. So wie Du.

      Ach ja, im Gerichtsbeschluss stand dann noch:
      "2. Zwischen den Beteiligten besteht Einvernehmen, dass eine Sozialpädagogische Familienhilfe beantragt und durchgeführt werden soll unter Anbindung eines Kinderschutzdienstes.
      3. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass derzeit keine weiteren Maßnahmen veranlasst sind."

      Das bedeutet also, dass auch kein kontrollierter Umgang veranlasst wird. Trotzdem musste ich das über mich ergehen lassen.
      Im weiteren Verlauf wurden dann zur Rechtfertigung des kontrollierten Umgangs seitens des Jugendamts SPFH und KU in einen Topf geworfen, als ob es das selbe sei.

      Dann steht hier (es geht um den anderen stationären Aufenthalt, den das JA unserem Kind angedeihen lassen wollte):
      "(Vom Kinderschutzdienst) sei dann vorgeschlagen worden, das Kind zur weiteren Abklärung ... in der Einrichtung XYZ unterzubringen. Hiervon sei jedoch in Abstimmung mit dem Verfahrensbeistand und Ihnen Eltern Abstand genommen worden."
      Das stimmt so auch nicht. Die Dame vom KSD tat alles, aber auch wirklich ALLES, den Richter davon zu überzeugen, unser Kind dort einzuweisen. Dazu gehörte auch, uns Eltern schlecht zu machen. Bei allen Gesprächen, die meine Frau mit der Dame vom KSD geführt hatte, hatte diese alles, was meine Frau geäußert hatte, negativ interpretiert. Ja, wenn man sagen kann, was man will, und es wird einem alles negativ ausgelegt, was soll man dann überhaupt noch sagen?
      Jedenfalls kann von Abstimmung überhaupt nicht die Rede sein. Das Ganze endete beinahe in einem Eklat. Richter und Verfahrensbeiständin haben sich der Meinung von uns Eltern angeschlossen, dass es auf das Kind negative Auswirkungen hat, wenn man es aus seiner Familie und vertrauten Umgebung reißt.
      Das ist die Art, wie das Jugendamt alles verdreht und sich zurechtbiegt. Und auf Tatsachen und Argumente, die eindeutig für die Eltern und gegen das Jugendamt sprechen, wird überhaupt nicht reagiert.

      Jetzt noch zur Legendenbildung, dass die JA-Mitarbeiter Angst vor rabiaten Eltern haben. Bei JA-Mitarbeitern scheint in Bezug auf deren Veröffentlichung im Internet ein Grenzfall vorzuliegen.
      Interessant ein Schreiben der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachen.
      Link zum PDF-Dokument: lfd.niedersachsen.de/download/…net_Stand_09.03.2017_.pdf

      Zitat:
      Durch die Angabe von Namen/Vornamen wird es Dritten erleichtert, unter Nutzung weiterer frei zugänglicher Datenbestände (Telefonbücher, etc.) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren und diese evtl. zu belästigen oder zu bedrohen.
      In der Presse wird immer wieder über Stalking oder über Gewalttätigkeiten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes berichtet. Die LfD erreichen oft Eingaben und Hinweise, in denen insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Sozial-, Ausländer- oder Ordnungsämtern arbeiten und Frauenbeauftragte ihre Befürchtungen und Ängste schildern und anfragen, ob die Angabe ihrer Namen/Vornamen im Internetauftritt der öffentlichen Stelle erforderlich ist. Die für Organisationsangelegenheiten zuständigen Stellen sind gehalten, zwischen den Interessen der Öffentlichkeit an der namentlichen Nennung der einzelnen Bediensteten und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Hinblick auf die Sicherheit der Bediensteten abzuwägen.

      Auch interessant: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz.
      Link: datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Personalwesen.html

      Zitat:
      Aus Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist eine Veröffentlichung allerdings nicht zulässig, wenn die Mitarbeiter dadurch private Belästigungen, persönliche Bedrohungen, Gesundheits- oder gar Lebensgefährdungen zu befürchten haben.

      Wenn sogar die Landesbeauftragten für den Datenschutz an dieser Legende mitstricken, wird schon was dran sein.


      Viele Grüße an alle

      Fero

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Fero ()

    • Moin Fero,

      ist ja schon, dass Du Dir mit Tanja einige bist, sachlicher wird es dadurch dennoch nicht. ;)
      Ich kann natürlich nur auf Dinge eingehen, die Du mir bereits mitgeteilt hast. Woher sollte ich die Geschichte kennen, die Du nun benennst? Deswegen geht Dein Vorwurf ("simplifizieren") völlig ins Leere. Auch darüber hinaus geht (scheinbar) vieles durcheinander, was Du dann im Ergebnis dem Jugendamt zuschreibst (Entscheidung über Umgang während einer Behandlung ist in der Regel eine therapeutische Frage und keine Frage des Umgangs nach den von Dir benannten Paragrafen, der Kinderschutzdienst ist häufig bei einem freien Träger angesiedelt und nicht beim Jugendamt, ich habe keine Legendenbildung betrieben, sondern lediglich auf die DSGVO hingewiesen usw.).

      Ahnungslose Grüße
      Clausutis ;)
    • Hallo Fero,

      "unsere" damalige Bearbeiterin (die, welche vor der Tätigkeit als Sozialpädagogin fürs JA bei einem freien Träger beschäftigt war, der uns dann anempfohlen wurde) hatte kein Problem, offizielle JA-Schreiben mit ihrem vollen Namen, ihrer Berufsbezeichnung und der Bezeichnung ihrer damals nebenberuflich betriebenen Ausbildung zu unterschreiben.
      Nun ist sie nicht mehr da. Vermutlich um ihre Ausbildung zu beenden und dann in anderer Art und Weise auf die armen Kinder losgelassen zu werden.
      Nachdem wir Akteneinsicht hatten, wissen wir, dass z.B. unsere Gegendarstellungen - wie der internen Beschwerdestelle des JA als Verdacht schon vor Zeiten mitgeteilt - nicht in der Akte sind.
      Müssen wir wohl mal bei der Beschwerdestelle nachfragen...ich habe nämlich noch den Mailverkehr mit der Bearbeiterin.
      "Lustig", wie man dann noch solche Leute zivilrechtlich belangen soll.
      Zumal sogar schon entschieden ist, dass (durch ein Gutachten) geschädigte Eltern keinen Schadensersatzanspruch gegen die Gutachterin haben, wenn diese Gutachterin durchs JA beauftragt wurde (man müsse das JA in Haftung nehmen)...

      Lass Dich - trotz der Machtspielchen des JA - nicht zu sehr verdrießen, behalt das und die Abneigung gegenüber bestimmten staatlichen Stellen einfach im Kopf - Karma hat kein Verfallsdatum ;)

      Gruß Tanja
    • Moin Clausutis,

      da ist es wieder, das Argumentieren nach Art des Jugendamtes.

      Ich habe nicht gesagt, dass Du Legendenbildung betreibst. Es war genau umgekehrt: DU hast gesagt, ICH würde Legendenbildung betreiben.
      Und auf das Eigentliche, dass sogar die Datenschutzbeauftragten einen tätlichen Angriff auf Verwaltungsmitarbeiter befürchten und deswegen von der Veröffentlichung der Kontaktdaten abraten, bist Du gar nicht eingegangen.

      Wenn ich hier von kontrolliertem Umgang spreche bzw. Umgang mit meinen Kindern, der mir vom Jugendamt verweigert wurde, ist ja wohl ganz klar, dass es hier um Umgang im Sinne des §18 SGB VIII geht. Wieso kommst Du jetzt mit Umgang während einer Behandlung daher?

      Woher solltest Du die Geschichte kennen, die ich benenne? Ich habe es bestimmt schon dreimal gesagt, dass die Vorstellung in der ersten KJP überflüssig war, weil es am nächsten Tag eine Vorstellung in einer anderen KJP gab. Das ist doch so schwer nicht zu verstehen.

      Falls Du die Sache mit dem Kinderschutzdienst vor Gericht meinst: Nein, das konntest Du nicht wissen. Hat auch keiner gesagt, dass Du das hättest wissen können. Das ist ein Beispiel, das illustrieren sollte, wie Jugendamt, Kinderschutzdienst und weitere Einrichtungen der Helferindustrie agieren, um Eltern zu schikanieren und Familien auseinander zu reißen. Außerdem wolltest Du ja wissen, was die Bürgerbeauftragte geschrieben hat.

      Viele Grüße

      Fero
    • Moin Fero,

      so langsam bekomme ich eine Ahnung, weshalb Du mit fast allen Verfahrensbeteiligten in Konflikt geraten bist. ;)
      Nur zwei Beispiele:

      "Ich habe nicht gesagt, dass Du Legendenbildung betreibst. Es war genau umgekehrt: DU hast gesagt, ICH würde Legendenbildung betreiben."
      Du verdrehst hier massiv die Tatsachen. Du hast in Beitrag #96 das Fass "Legendenbildung" aufgemacht, nicht ich. Ich nichts davon geschrieben, dass Mitarbeiter von Ämtern Angst haben und deshalb auf die möglichst große Anonymität wert legen (tatsächlich gibt es natürlich auch solche Fälle, in denen es schon zu Übergriffen kam, weil einige scheinbar nur so ihren Frust loswerden können, da sie sich ungerecht behandelt fühlen / ungerecht behandelt wurden), sondern ich habe lediglich auf die DSGVO hingewiesen. Warum soll ich darauf eingehen, dass einige Fehlgeleitete auf Mitarbeiter losgehen? Ja, das gibt es leider.

      "Wieso kommst Du jetzt mit Umgang während einer Behandlung daher?"
      Weil Du in Beitrag #86 expliziert benannt hast, dass während der Behandlung in der KJP kein Kontakt zur Familie stattfinden sollte und Du das (daher?) abgelehnt hast.

      Dass alle Beteiligten (aus Deiner Wahrnehmung grundlos) gegen Dich agieren, ist scheinbar Teil des Problems.
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