"Helfersystem" (Familienrecht).

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    • Ja, edy, wie an vielen Stellen schon erwähnt, ich finde ausdrücklich nicht alles OK, aber:
      Es ist ein Handeln auf Grundlage der gegenwärtigen Gesetzeslage. Deswegen verstehe ich zwar die (oberflächliche) Kritik am JA, die jedoch richtig adressiert eine Kritik am Gesetzgeber sein müsste. Deine Kritik am JA in Unterhaltssachen verstehe ich, teile ich zum Teil auch, dennoch liegt eine Änderung des Handelns (aus den von mir geschilderten Gründen) nicht in den Händen der Mitarbeiter - die Grundlagen (Gesetze) müssen sich ändern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Clausutis ()

    • Hallo Clausustis,

      Anfangs wurde schon erwähnt, dass es sehr oft an der "Politik" liegt.

      JA-Mitarbeitern + Richtern z.B. , hätten bestimmt nicht gegen eine höher qualifizierende Ausbildung.

      Du als Pesionär, könntest dich bestimmt für die "Sache" einsetzen? z.B. in Foren oder FB-Gruppen.

      Ich tue es,obwohl ich niemals (in eigener Sache) mit JA oder Justiz zu tun hatte (außer bei meiner einvernehmlichen Scheidung).

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Clausutis schrieb:

      Leider schiebst Du vieles, was hier vorgetragen wird, schnell von der Sach- auf die persönliche Ebene. Das macht eine Diskussion tatsächlich sehr schwer,
      Tja, Clausutis,
      das hier ist das Forum des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht und nicht der Austauschpunkt der JA-Mitarbeiter für ihre (angeblich) anonymen "Fallbesprechungen".
      Demzufolge schildern hier (selbstverständlich darf man das auch emotional oder wie Du es nennst "persönlich" tun) Betroffene ihre (meist nun mal negativen) Erfahrungen mit dem Jugendamt.
      Ich habe kein Interesse, mich mit Dir über die negativen Erfahrungen des JA (in meinem und anderen mir bekannten Fällen) 'sachlich' auszutauschen.
      Der Austausch findet - so sachlich, wie mir als Betroffene durch das unmögliche Verhalten des einen oder anderen JA-Mitarbeiter möglich - noch an anderer Stelle statt.

      Clausutis schrieb:

      Das von Dir benannte Beispiel hätte vielleicht sachlicher formuliert werden können, wenn schon vom ISUV geprüft.
      Nun willst Du auch noch den Ehrenamtlichen vorschreiben, wie sie Berichte verfassen und erstatten? Nur damit Du dann wieder alle Kritik wegen was anderem zurückweisen kannst?
      Hier, weil sich der Betroffene angeblich selbst als fehlerlos darstellt und allen anderen Beteiligten null Durchblick attestiert - was er aber gar nicht getan hat.
      Auch bei Dir kommt immer wieder durch: es kann (ja) gar nicht sein, was nicht sein darf.

      Naja, mach Du weiter, ich mach es ja auch...

      Tanja
    • Und wieder geht es nicht ohne persönliche Note, herrje.
      Weder bin ich (aktuell) JA-Mitarbeiter, noch will ich hier (ehemalige) Fälle von mir ausdiskutieren. Auch will ich mich nicht mal ansatzweise über Deinen Fall (ich weiß nicht, wie Du ständig auf dieses Pferd kommst) oder Deine Erfahrungen mit dem JA austauschen. Ich spreche Dir (und auch anderen) auch nicht ab, dass Du (scheinbar nicht nur) schlechte Erfahrungen gemacht hast, warum auch? Ich habe an vielen Stellen lediglich versucht zu erläutern, was ein möglicher (!) Grund für viele Frustrationen sein kann (Achtung, ausdrücklich Konjunktiv!).

      Du bist auch so herrlich unsachlich, dass ich "alle Kritik zurückweise", das ist Blödsinn. Und natürlich kann sein, was nicht sein darf (etwas Gegenteiliges habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet).

      Ja, ich mache so weiter, wie bisher: Ruhig, sachlich, ausgewogen (und glaube damit tatsächlich eine Bereicherung für manchen Ratsuchenden zu sein). Ich wäre nur froh, wenn Deine ständigen persönlichen Anfeindungen in meine Richtung ausbleiben könnten - Dankeschön!
    • Hallo edy,

      der Beitrag ist zwar auch schon 6 Jahre alt.
      Und das Problem sind nicht nur die Gutachter, die vom Wohlwollen (und der Wiedervergabe von "Aufträgen" durch die Richter) abhängig sind.
      Das zieht sich durch (fast?) sämtliche Bereiche der Familiengerichtsbarkeit....
      Der Richter, der als Verfahrensbeistand jemanden bestellt, der "zufällig" am gleichen Lehrinstitut Vorträge hält, an dem auch der Richter (natürlich gegen Bezahlung) "unterrichtet".
      Der nächste Richter greift gern auf einen der 4 Psychologen in Praxisgemeinschaft zurück, die auch von den Amtskollegen favorisiert werden.
      Fungiert einer der 4 als Verfahrensbeistand, könnte man dann ja später noch einen der anderen drei als Gutachter beauftragen.
      Mit der kruden Auswirkung, dass sich dann ein Verfahrensbeistand aus der Praxis die Kinder "zur Exploration zuführen lässt".
      Gruselig, was da zum (angeblichen) Wohl des Kindes veranstaltet wird.
      Ganz bunt wird es, wenn ein Richter sich dann im Protokoll (selbst) bestätigt, dass ein Kind leicht mit ihm ins Gespräch kommt....und das gleiche Kind dann gegenüber dem Verfahrensbeistand später bemerkt, dass es nie wieder mit diesem Richter (und dem Jugendamt) sprechen will....
      War die Befragung durch den Richter wohl doch nicht so kindgerecht wie der sich einbildete.

      Es gäbe vieles zu verbessern - aber wie sagt unsere Anwältin: die Richter lassen sich lieber kostenlos von den Anwälten fortbilden ;)
      (Oder opfern ihre wertvolle Zeit lieber für kostenpflichtige Vorträge, die sie halten)

      Tanja
    • Clausutis schrieb:

      Welche Ausbildung fehlt denn den Jugendamtsmitarbeitern,




      Natürlich wird das Jugendamt kontrolliert,
      Ja, die meisten Jugendamtsmitarbeiter mögen eine pädagogische Ausbildung oder Ähnliches haben. Was aber den allermeisten fehlt: eigene Kinder. Sie können sich überhaupt nicht in die Lage der Eltern hineinversetzen.
      Da spricht so eine Beschäftigte vom Kinderschutzdienst eine halbe Stunde lang mit deinem Kind und bildet sich danach ein, es besser zu kennen als du selbst, der es schließlich seit seiner Geburt kennt.
      Da sagt sie dann zuckersüß: Du kannst mir ruhig alles erzählen. Und dann erzählt das Kind, dass es sich am liebsten umbringen würde (entwicklungsverzögert, in der Schule aufgrund dessen gemobbt), und schwuppdiwupp, wird es in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen, sechs Wochen ohne Kontakt zur Familie.
      DAS soll dem Kind helfen? Da wird es doch wohl eher noch depressiver.


      Und nein, faktisch wird das Jugendamt nicht kontrolliert.
      Beschwerde über das Jugendamt bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz mit exakter Angabe von Umständen, Handlungsweisen und Paragraphen, gegen die das Jugendamt verstoßen hat (z.B. Anordnung von kontrolliertem Umgang ohne richterlichen Beschluss). Beschwerde wird weitergereicht an den Oberbürgermeister als Dienstherr des Jugendamtes. Dieser reicht sie weiter an das Jugendamt zur Stellungnahme. Jugendamt schreibt, wir haben alles richtig gemacht, und gibt an den Oberbürgermeister zurück. Dieser gibt an die Bürgerbeauftragte zurück, diese an mich: Das Jugendamt hat alles richtig gemacht. Wozu ist diese Bürgerbeauftragte da, wenn sie sich nicht mit dem Fall beschäftigt und Beschwerde und Antwort nur ungelesen durchreicht?

      Zumindest im Familienrecht ist das hier kein Rechtsstaat mehr. Zum Beispiel gilt auch nicht die Unschuldsvermutung. Spricht einer den Verdacht aus, du habest deinem Kind etwas angetan, dann ist das für die Beschäftigte vom Jugendamt eine Tatsache, und du wirst von ihnen entsprechend behandelt.

      edit Tanja9W: "Bezeichnung" geändert

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: "Bezeichnung" geändert

    • Moin,

      wie würdest Du reagieren, wenn ein Kind Selbstmordgedanken äußert? Was wäre da richtig?

      Der Umgang mit Deiner Beschwerde ist doch korrekt: Du trägst einen Sachverhalt vor, dieser wurde geprüft. Diese Prüfung kann doch nur so laufen, dass auch die Sicht des Mitarbeiters gehört wurde. Im Ergebnis stand dann scheinbar Aussage gegen Aussage und die Vorgesetzten im JA, der Bürgermeister und auch die unabhängige Bürgerbeauftragte konnten keine Verfehlungen feststellen. An dieser Stelle zweifel ich ein wenig an Deiner Schilderung der "Verstöße".

      Wenn alles rechtlich so klar war, warum sieht das niemand außer Dir so? Warum bist Du nicht zivilrechtlich gegen den Mitarbeiter vorgegangen?

      Kinderschutz bzw die Prüfung von Kindeswohlgefährdungen sind ein verdammt schwieriges Berufsfeld. Ich ziehe den Hut vor den Menschen, die dort tätig sind, weil sie eigentlich immer der Buhmann sind (je nach Sichtweise).
    • Clausutis schrieb:

      Moin,

      wie würdest Du reagieren, wenn ein Kind Selbstmordgedanken äußert? Was wäre da richtig?

      Der Umgang mit Deiner Beschwerde ist doch korrekt: Du trägst einen Sachverhalt vor, dieser wurde geprüft. Diese Prüfung kann doch nur so laufen, dass auch die Sicht des Mitarbeiters gehört wurde. Im Ergebnis stand dann scheinbar Aussage gegen Aussage und die Vorgesetzten im JA, der Bürgermeister und auch die unabhängige Bürgerbeauftragte konnten keine Verfehlungen feststellen. An dieser Stelle zweifel ich ein wenig an Deiner Schilderung der "Verstöße".

      Wenn alles rechtlich so klar war, warum sieht das niemand außer Dir so? Warum bist Du nicht zivilrechtlich gegen den Mitarbeiter vorgegangen?

      Kinderschutz bzw die Prüfung von Kindeswohlgefährdungen sind ein verdammt schwieriges Berufsfeld. Ich ziehe den Hut vor den Menschen, die dort tätig sind, weil sie eigentlich immer der Buhmann sind (je nach Sichtweise).
      Moin Clausutis,

      nein, der Sachverhalt wurde nicht geprüft. Die Prüfung kann ja wohl kaum darin bestehen, dass einzig und allein derjenige, dem das Unrecht vorgeworfen wird, dazu Stellung bezieht (und die Vorwürfe natürlich abstreitet), und das wird dann von den übergeordneten Stellen einfach so akzeptiert und durchgewinkt. Es fehlt jegliche Stellungnahme eines unabhängigen Dritten.

      Zu den Suizidäußerungen: Wir als Eltern kennen unser Kind besser und wussten, dass nichts zu befürchten ist. Dies wurde kurze Zeit später von zwei Kinder- und Jugendpsychiatrien bestätigt.
      Mit der zweiten KJP war bereits ein Termin ausgemacht. Da schleppt uns das Jugendamt noch einen Tag vorher völlig unnötigerweise zu der ersten KJP. Und das, obwohl es von dieser unmissverständlich dazu aufgefordert wurde, nicht mit unserem Kind vorstellig zu werden, da offensichtlich kein Handlungsbedarf mehr besteht, da die Äußerung schon zu lange her war und sonst schon längst etwas passiert wäre. Das JA macht einfach, was es will.

      Ja, es war rechtlich alles klar. Gegen drei Paragraphen hat das Jugendamt verstoßen. Das interessiert aber in diesem unserem Lande niemanden. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

      Zeitgleich mit unserem Fall erschien in der lokalen Tageszeitung ein Bericht über einen anderen Jugendamtsskandal in der selben Stadt. Alle Leserbriefe sprachen ihre Empörung darüber aus. Nur der liebe Oberbürgermeister (der Vorgänger des jetzigen) konnte überhaupt nicht verstehen, worüber sich die Leute aufregen.

      Was nützt es, rechtlich gegen das Jugendamt vorzugehen, wenn das Unrecht vom Gericht nicht geahndet wird, wie ich ja auch schon ohne Prozess feststellen konnte?
      Ach ja, bei besagtem Skandal gingen die Eltern auch rechtlich gegen das Jugendamt vor, und, oh Wunder, sie gewannen. Doch das Jugendamt ging in Berufung, verlor jedoch abermals. Ja, manchmal kann man gegen das JA gewinnen, mit viel Glück. Aber ich hatte nicht den Nerv dazu. Wenn man sieht, wie Jugendamt, Justiz und Helferindustrie Hand in Hand zusammenarbeiten, rechnet man sich halt keine großen Chancen mehr aus.

      Ja, die Menschen, die dort tätig sind, sind immer der Buhmann. Das haben sie sich aber selbst zuzuschreiben. Ich habe sie fast ausnahmslos als eiskalt wahrgenommen. Es wird den Eltern ja nicht geholfen. Wenn sie Streit haben, wird nicht versucht zu vermitteln, sondern es wird einseitig Partei ergriffen. Das ist sowieso eine Sache, die in Deutschland grundfalsch läuft. An einer Stelle in diesem Thread wurde es auch schon angedeutet: Wenn Eltern tatsächlich mit ihrem Kind überfordert sind (als Folge davon wird das Kind beispielsweise geschlagen), dann müsste eigentlich die Konsequenz sein, den Eltern in der Art zu helfen, dass man sie in die Lage versetzt, mit ihrem Kind zurechtzukommen, vielleicht so eine Art Elternführerschein. Stattdessen besteht die Lösung des Jugendamtes immer darin, das Kind aus der Familie zu nehmen. Denn das ist viel einfacher und viel lukrativer.
      Es gibt ja diese Fälle, wo ein Jugendlicher derart schwierig ist, dass man ihn als Helfer auf einen Bauernhof in Osteuropa verfrachtet, wo noch nicht einmal irgendjemand Deutsch spricht. Was ist der Sinn davon? Damit ist das Leben dieses Jugendlichen doch endgültig und nachhaltig zerstört.

      Nein, die meisten Jugendämter machen so viel falsch und tun so viel Unrecht und sind sich dessen auch bewusst, dass sie, meiner Meinung nach, inzwischen Angst vor amoklaufenden Eltern haben. Der Webauftritt "meiner" Stadt listete bis zum Jahre 2018 die städtischen Mitarbeiter, also auch die Mitarbeiter des Jugendamtes, mit Namen, Vornamen, Zuständigkeit, Zimmernummer, Telefonnummer und Mailadresse auf. Dann gab es einen neuen Webauftritt, und jetzt gibt es nur noch die Telefonnummer der Zentrale.
      Das selbe findet sich im Jahresbericht des Jugendamtes. Bis zum jahresbericht 2018 waren alle Mitarbeiter aufgelistet. Im neuen Jahresbericht 2019 findet sich nichts mehr dergleichen.

      Wenn Du schon bei so vielen amtlichen Stellen gearbeitet hast, warst Du bestimmt schon auf Sitzungen des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses. Diese Sitzungen haben einen öffentlichen Teil, bei dem jeder Bürger zuschauen und zuhören darf. Und sie haben einen nichtöffentlichen Teil. Wenn der beginnt, haben die Zuschauer den Saal zu verlassen.
      Da frage ich mich doch: Was haben vom Volk gewählte Vertreter, die für das Volk arbeiten und dessen Interessen vertreten sollen, vor dem Volk zu verheimlichen?

      Tanja: Kann ich meinen vorigen Beitrag jetzt nicht mehr editieren? Ich wollte noch einfügen, dass es dem Richter ganz egal war, dass das JA kontrollierten Umgang ohne richterlichen Beschluss angeordnet hat.
      Wegen Beleidigung: Tut mir leid, ich habe mich da richtig in Rage geschrieben. Ich gehe immer noch an die Decke, wenn ich an all das Geschehene denke.
      Mein Glaube an den Rechtsstaat ist nachhaltig zerstört.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Fero ()

    • Hallo,

      Ich bin auch in verschiedenen Facebook-Gruppen unterwegs.

      Dort droht schon mal ein Partner dem anderen Partner (aus Rache oder wie auch immer) , sich an das Jugendamt zu wenden, um dem Partner Probleme zu bereiten..


      Ich denke da ist Vorsicht geboten,. Alleine das man beim JA "aktenkundig" wird, birgt Gefahren in sich.

      Natürlich muss/sollte ein JA jedem Hinweis nachgehen,weil dem JA zu oft vorgeworfen wird ,zu spät oder gar nicht , tätig geworden zu sein.

      Ich empfehle immer erstmal Beratung durch Caritas/Diakonie,Familienberatung einzuholen.


      Bei einer "FB-Umfrage" antworteten viele das sie schlechte Erfahrungen mit dem JÄ gemacht haben, aber auch welche die gute Erfahrungen gemacht haben. Natürlich liegt das im Auge des Betrachters.

      Es gibt bestimmt auch viel gute Jugendämter in D, aber viele müssten an ihrem Image arbeiten.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin,

      kurz vorweg: Ich kann verstehen, dass man aus subjektiver Sicht an der ein oder anderen Stelle anderer Meinung ist, finde die Verallgemeinerungen jedoch völlig unpassend. Auf ein paar Punkte von Dir würde ich dennoch gerne eingehen, ohne Deinen konkreten Fall bewerten zu wollen:

      1.) Wie sollte Deiner Meinung nach eine Prüfung Deiner Vorwürfe erfolgen? Der Bürgerbeauftragte ist ja bereits eine unabhängige Stelle. Wie sollte eine weitere unabhängige Stelle ermitteln? Es wird doch überall in unserem Rechtssystem zunächst die Sichtweise des anderen Betroffenen zu hören sein und dann werden die beiden Aussagen gewertet. Wenn nicht nur Aussage gegen Aussage steht, sondern objektive Beweise für Fehlverhalten vorliegen, wird sich kein Bürgermeister und keine Bürgerbeauftragte leisten können, das Handeln des Mitarbeiters nicht zu kritisieren bzw. sanktionieren. Wenn es so schwere Vorwürfe sind, wie ich Sie aus Deinen Zeilen meine entnommen zu haben, würde das auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Ich fürchte einfach, dass Deine Vorwürfe sich nicht haben objektiv beweisen lassen.

      2.) Ich glaube Dir gerne, dass Du meinst, die Äußerungen Deines Kindes am besten einschätzen zu können. Das sehen fast ausnahmslos alle Eltern so und dennoch gibt es Fälle, in denen dies tatsächlich leider nicht so ist. Das ist die Schwere dieses Jobs der Mitarbeiter: Sie stehen in der Verantwortung, das Kind zu schützen. Vielleicht ist aufgrund dieser hohen Verantwortung manch einer lieber etwas vorsichtiger als der andere, denn jeder Mitarbeiter weiß, was passiert, wenn sich ein Kind etwas antut und das JA vorher Kenntnis davon hatte, dass das Kind das angekündigt hat. Dann wird wieder das böse JA durch die Presse gejagt, weil es trotz Wissen um die Umstände nicht eingegriffen hat.

      3.) Ein Kind aus der Familie zu nehmen, ist das letzte Mittel. Wenn Du wüsstest, welch ein Kostendruck auf den Jugendämtern lastet und wie teuer eine solche Unterbringung ist, wüsstest Du, dass das nicht leichtfertig erfolgt. Ein Kind aus einer Familie rauszunehmen, ist weder "einfacher" (das entscheidet bekanntlich auch nicht das JA autonom für sich) noch "lukrativer" (eher das Gegenteil ist der Fall, das JA muss sich für steigende Kosten rechtfertigen).

      4.) Wenn von Kindern die Rede ist, die im Ausland in Maßnahmen kommen, so sind das einerseits Ausnahmen und andererseits Fälle, in denen zuvor i.d.R. sämtliche Hilfsangebote scheiterten. Sie werden jedoch nicht als "Hilfskräfte" auf einen Bauernhof verfrachtet.

      5.) An Deinem Beispiel hinsichtlich der Namensbenennung der Mitarbeiter sieht man sehr schön, welche Legenden sich bilden können: Die Änderungen in den Berichten / Telefonbüchern erfolgen nicht, um irgendwas zu vertuschen, sondern sind einfach eine Folge aus der DSGVO. Die Behörden dürfen einfach nicht mehr wie früher die Namen der Mitarbeiter veröffentlichen.

      6.) Der nichtöffentliche Teil solcher Sitzungen hat seinen Sinn, weil es darin um Themen geht, die schutzwürdige Interessen Dritter beinhalten.
    • Clausutis schrieb:

      Moin,

      1.) Wie sollte Deiner Meinung nach eine Prüfung Deiner Vorwürfe erfolgen? Der Bürgerbeauftragte ist ja bereits eine unabhängige Stelle. Wie sollte eine weitere unabhängige Stelle ermitteln? Es wird doch überall in unserem Rechtssystem zunächst die Sichtweise des anderen Betroffenen zu hören sein und dann werden die beiden Aussagen gewertet. Wenn nicht nur Aussage gegen Aussage steht, sondern objektive Beweise für Fehlverhalten vorliegen, wird sich kein Bürgermeister und keine Bürgerbeauftragte leisten können, das Handeln des Mitarbeiters nicht zu kritisieren bzw. sanktionieren. Wenn es so schwere Vorwürfe sind, wie ich Sie aus Deinen Zeilen meine entnommen zu haben, würde das auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Ich fürchte einfach, dass Deine Vorwürfe sich nicht haben objektiv beweisen lassen.

      3.) Ein Kind aus der Familie zu nehmen, ist das letzte Mittel. Wenn Du wüsstest, welch ein Kostendruck auf den Jugendämtern lastet und wie teuer eine solche Unterbringung ist, wüsstest Du, dass das nicht leichtfertig erfolgt. Ein Kind aus einer Familie rauszunehmen, ist weder "einfacher" (das entscheidet bekanntlich auch nicht das JA autonom für sich) noch "lukrativer" (eher das Gegenteil ist der Fall, das JA muss sich für steigende Kosten rechtfertigen).


      6.) Der nichtöffentliche Teil solcher Sitzungen hat seinen Sinn, weil es darin um Themen geht, die schutzwürdige Interessen Dritter beinhalten.
      Zu 1.), Prüfung der Vorwürfe:
      ich habe da immer per Mail hingeschrieben, die Antwort habe ich immer auf Papier bekommen. Das kann ich leider nicht mehr finden, aber meine Vorwürfe stelle ich hier gerne ein:

      1. Das Jugendamt hat den kontrollierten Umgang angeordnet. Dies stellt einen Verstoß gegen den § 1684 Abs. 3 und 4 BGB dar. Den kontrollierten Umgang kann nur ein Richter anordnen.

      2. Da wir als Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht inzwischen zurückerhalten haben, verstößt der kontrollierte Umgang ferner gegen den $ 1632 Abs. 2 BGB, der besagt, dass die Personensorge (das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der Personensorge) das Recht umfasst, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.

      3. Der kontrollierte Umgang ist eine Jugendhilfemaßnahme. Das Recht zur Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen liegt derzeit noch beim Jugendamt, allerdings laut Gerichtsbeschluss nur von Jugendhilfemaßnahmen nach den §§ 27 ff. SGB VIII. Den kontrollierten Umgang jedoch regelt der § 18 SGB VIII.
      Außerdem stellt sich die Frage, ob das Jugendamt irgendetwas bei sich selbst beantragen kann.

      Kein Bürgermeister kann sich das leisten? Wie erklärst Du es Dir dann, dass sich besagter Bürgermeister hinter das Jugendamt gestellt hat, obwohl es vor Gericht zweimal verloren hat?
      Nun ja, dieser Bürgermeister war ja bekannt dafür, dass bei ihm nicht alles korrekt ablief (Zeitungsberichte). Unversteuerte Nebenjobs, Tricksereien, um sich überhaupt zur Wahl stellen zu können, und einiges mehr. Der Fisch stinkt vom Kopf her.

      Jedenfalls würde ich eine juristische Begründung erwarten, warum meine Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Diese wurde nicht geliefert. Vielleicht finde ich das Papier eines Tages wieder.


      Zu 3.), Kostendruck: Die Stadt hat ein Budget für Maßnahmen nach SGB VIII fest eingeplant. Es wäre doch dumm, das nicht auszunutzen. Sonst gibt es nächstes Jahr weniger. Außerdem kann man sich ja so manchen Betrag von den Eltern wiederholen.
      In "meiner" Stadt gibt es eine Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung, die ist da der Platzhirsch. Du solltest mal sehen, wie da alles tippitoppi in Ordnung ist. Tolles Gebäude, alt, aber schön renoviert. Alles vom Feinsten. Dienstwagen: alle nagelneu, und davon jede Menge. Kürzlich ein weiteres Gebäude zur Unterbringung von aus Familien genommenen Kindern gekauft, renoviert und umgebaut.
      Das ist eine Geldmaschine, das kannst Du mir glauben. Im Gegensatz zur Lebenshilfe, die mit alten vergammelten Gebäuden und ebensolchen Dienstwagen auskommen muss. Doch, die Lebenshilfe hat endlich mal ein neues Kita-Gebäude bekommen, nach Jahren.
      Es gibt übrigens auch eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dieser Einrichtung, dass diese Einrichtung das Monopol auf Inobhutnahmen hat. Hab ich im Bürgerinformationssystem gesehen.
      Und was habe ich davon zu halten, wenn Mitarbeiterinnen dieser Einrichtung (Umgangsbegleitung und SPFH) den Vorschlag machen, das andere Kind solle auch in psychiatrische Behandlung, obwohl diesem Kind offenkundig gar nichts fehlt? Sie hätten da bei sich noch einen Platz frei. Bei einem Psychologen oder was immer, der weder eine Approbation noch eine Kassenzulassung hat. Was denkst Du wohl, wer dafür die Rechnung bekommen hätte?

      Nein, das Kind aus einer Familie zu nehmen entscheidet nicht das Jugendamt, das entscheidet der Richter. Der den Empfehlungen des Jugendamtes folgt, weil er es nicht besser weiß. Also entscheidet faktisch doch das Jugendamt.

      Zu 4.): Da hast Du sicher Recht, dass alle Maßnahmen versagt haben. Aber leider sehen wir nur das Ende der Geschichte, nicht, was vorher passiert ist. Es wäre interessant, die Vorgeschichte kennenzulernen.

      Zu 5.): Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Dann wollen wir doch gleich mal den Rhein-Lahn-Kreis wegen Verstoßes gegen die DSGVO verklagen.
      Interessant aber auch, wie das Jugendamt mit der selben Begründung (Datenschutz) die Akteneinsicht immer wieder verweigert und verzögert. Bei uns hat es fünf Monate gedauert, bis wir Akteneinsicht bekamen.

      Zu 6.): Genau das frage ich mich ja, welche schutzwürdigen Interessen Dritter das sein könnten.

      Du magst schon auf vielen Stellen in der Verwaltung gearbeitet haben, doch mit dem Jugendamt hattest Du offensichtlich noch nie zu tun.
      Es gibt da so einen Film, "Mit Kindern Kasse machen - Wenn Jugendhilfe zum Geschäft wird". Kannst Du Dir ja mal anschauen. Ist auf YouTube. Ein Beitrag der ARD, also nichts Unseriöses.

      Viele Grüße

      Fero
    • Moin,

      im JA war ich über 15 Jahre und glaube daher schon, dass ich weiß, was dort abgeht. ;)

      Kurze Antworten:

      Zu 1.)
      Mich würde die Antwort auf die Vorwürfe brennend interessieren.
      Das JA kann etwas bei sich selbst beantragen (wie Du es ausdrückst) und zwar in der Form, dass ein Vormund / Ergänzungspfleger vom JA bestellt wird (das JA ist dem Mitarbeiter jedoch nicht weisungsberechtigt), der die entsprechenden Anträge beim JA stellen muss. Hier könnte ein Grundproblem in Deinem Fall gelegen haben, dass der Vormund / Ergänzungspfleger (auf Grundlage eines gerichtlichen Sorgerechtsbeschlusses) den begleiteten Umgang angeordnet hat.

      Richtete sich Deine Beschwerde gegen den Vormund / Ergänzungspfleger, oder gegen die fallführende Fachkraft?

      Zu 3.)
      Glaube mir, Du irrst hinsichtlich Deiner Annahmen zur Verwendung öffentlicher Gelder kolossal. Der Kostendruck in der öffentlichen Verwaltung ist (bei fast nahezu flächendeckend überschuldeten Kommunen) so stark, dass sich keine Kommune und kein Kreis erlauben kann, großzügig Maßnahmen zu finanzieren, wenn diese nicht nötig sind. Dass Träger Monopolstellungen haben können, liegt an dem einfachen Gesetz von Angebot und Nachfrage. Die Kommunen und Träger sind verpflichtet, mit allen Trägern Verhandlungen zu führen und ggf. Abschlüsse zu erzielen (Trägern steht bei Ungleichbehandlung der Rechtsweg offen). Vielleicht gibt es nur einen Träger bei Euch, der Inobutnahmen anbietet / anbieten will. Und wenn ein Kind dauerhaft aus einer Familie genommen wird, reicht i.d.R. nicht die Aussage des JA, sondern wird auch ein Verfahrensbeistand gehört, wird es ein Gutachten geben usw.

      Zu 4.)
      Die Vorgeschichte ist immer wichtig, keine Frage. Ein schöner Firm zu diesem Thema: "Systemsprenger".

      Zu 5.)
      Akteneinsichtsrecht ist noch eine ganz andere Nummer und ziemlich komplex (bzw. mit der DSGVO noch komplexer geworden).

      Zu 6.)
      Immer dann, wenn schutzwürdige Daten Dritter zu beachten sind (das kann z.B. im Bauausschuss der Fall sein, wenn es um einen Grundstücksverkauf der Gemeinde geht, oder wenn es im Jugendhilfeausschuss um finanzielle Informationen aus Trägerverträgen geht usw.). Der Prüfungsrahme hierfür ist in den entsprechenden Verordnungen klar gegliedert und sind transparent nachlesbar.
    • Hallo Clausitus,

      ich kann deine Perspektive verstehen, sie scheint ja eine interne Sicht zu sein. Aber du musst doch auch sehen, dass die meisten, die als "externe Kunden" mit dem Jugendamt zu tun haben, da ein ganz anderes Bild haben. Meine Partnerin und ich hatten 3 Mal mit dem Jugendamt zu tun (2 versch. Städte, 3 versch. Stellen).

      1) Meine Partnerin hat ein Kind aus der letzten Beziehung, aber als Vater wurde ihr ExMann eingetragen, weil die Scheidung sich über mehr als 2 Jahre zog. Sie hat also eine Vaterschaftsanfechtung eingeleitet, der richtige Vater wurde aufgefordert die Vaterschaft beim Jugendamt anzuerkennen. Klappte noch, er ging dafür nämlich zum Standesamt (konnte das ganze wohl da regeln). Als der ExMann aber vorab zum Jugendamt ging, um dem Verfahren zuzustimmen, hat er den Mitarbeiter des Jugendamt gefragt, ob er sein Einverständnis geben sollte, dass das Kind in einer KiTa angemeldet wird. Der Jugendamtmitarbeiter hätte sich da raushalten können, hatte ja nichts mit der Vaterschaft zu tun. Seine Antwort war wohl: "Auf keinen Fall. Unterschreiben sie den Vertrag, wird man daraus noch konstruieren, dass sie das Kind als ihres akzeptieren und sie zahlen ein Leben lang Unterhalt". Nochmal: meine Partnerin hat das Verfahren beantragt, weil sie ihrem Ex eben KEIN Kind unterjubeln wollte. Konsequenz für das Kind: erstmal kein KiTa-Platz.

      2) Meine Partnerin ging, nachdem wir zusammengezogen sind und die Vaterschaft geklärt war, zum örtlichen Jugendamt und bat um eine Negativbescheinidung für die Anmeldung in der KiTa. Die Mitarbeiterin fragte bei der Übergabe: "Kümmert sich der Vater denn" überhaupt?" Meine Partnerin sagte nur nein, keine Erklärung. Antwort der MA: "Na solche Väter braucht kein Kind". Wieso fragt die MA das überhaupt? Die Antwort nützt doch nichts, er könnte genauso eine glatte Lüge sein. Sie glaubt das einfach ungeprüft.

      3) Mein liebster Nachbar hat nach Beschwerden beim Katasteramt und Ordnungsamt die nächste Eskalationsstufe gezündet und anonym beim JA behauptet, dass mein 2 Jahre alter Sohn ständig unbeaufsichtigt bei uns auf der Straße spielen würde (der Vorwurf ist inhaltlich schon Unsinn, weil er ja in die KiTa geht). Also standen 2 Mitarbeiterinnen bei uns auf der Matte. Alle 4 Kinder waren in KiTa/Kindergarten/Schule, ich war arbeiten, meine Partnerin hatte an dem Tag frei, öffnete also zufällig die Tür. Sie erläuterte die Situation (sie nicht Mutter des besagten Kindes, wir nicht da). Den Mitarbeiterinnen war das egal, sie MÜSSEN sich ein Bild verschaffen. Sie WOLLEN alle Kinderzimmer und die Gemeinschaftsräume (Bäder usw.) sehen. Meine Partnerin wusste natürlich, dass das quatsch ist und sie die MAinnen hätte abweisen können. Sie hat sie trotzdem durchgeführt. Sie hat sich am Ende selbst darüber geärgert, weil wohl zig dämliche Nachfragen kamen (auf dem Kinderzimmer der Tochter meiner Partnerin stand N&L, was die Mitarbeiterin dazu veranlasst nachzufragen, ob mein Sohn mit ihrer Tochter zusammen schlafen muss. Meine Partnerin antwortete: ne, die sind 1 und 2 Jahre alt, die schlafen halt gerne zusammen). Am Ende kam noch der schöne Einwand: "Bei ihnen ist es für 4 Kinder sehr ordentlich und aufgeräumt. Wirkt fast so als hätten sie was von dem Besuch geahnt." Da ist meine Partnerin aus der Haut gefahren und hat sie gefragt, was ihr einfallen würde, bei uns sei es grundsätzlich aufgeräumt, das ist uns beiden halt sehr wichtig.
      Ich habe dann auch noch zu einem Termin erscheinen müssen, wo ich einer ca. 25 jährigen Bachelor-Absolventin ohne Kinder gegenüber saß, die mir erklären wollte, wie Kinderbetreuung funktioniert. Dort MUSSTE ich auch eine Schweigepflichtentbindung für die KiTa unterschreiben (danke dafür, ich war damals im Vorstand des Trägers und damit Arbeitgeber der Erzieherinnen). Was am Ende des ganzen Prozesses stand:

      1. Die Mitarbeiterinnen haben meine Partnerin und mich mehrfach belogen was die Hausführung und die Schweigepflichtsentbindung angeht.
      2. Ob mein Sohn tatsächlich alleine in unserem Privatweg spielt, wurde nicht wirklich geprüft.
      3. Es wurde sehr viel gebohrt, warum ich ein Wechselmodell für die Kinder habe und wie das so läuft (was interessiert die das?).
      Die einzigen, die ich kenne, die gut über das JA reden, sind die Elternteile, die das JA als "die Guten" einstuft (meistens alleinerziehende Mütter, die sich gut als Opfer darstellen können), die dadurch die Kinder zugesprochen bekommen und wo das JA dann den Unterhalt für sie reinholt. Das die rundum zufrieden sind, ist klar. Das in diesen Fällen im Interesse der Kinder gehandelt wurde, bezweifle ich regelmäßig.
    • Moin Max,

      ich kenne tatsächlich die interne Sicht wie auch die externe Sicht (habe schon viele Bekannte beraten, die mit dem JA Auseinandersetzungen hatten), weshalb ich von mir behaupte, mich in beide Seiten gut hineinversetzen zu können. Oftmals fehlt Externen einfach die Kenntnis der rechtlichen Hintergründe, um an den richtigen Stellen ansetzen zu können.

      Zu 1.)
      Die Aussagen des Mitarbeiters waren falsch bzw. leichtfertig unbedacht, keine Frage. Hier wurden Auskünfte zu einem Thema gegeben, zu denen man besser hätte schweigen sollen. Ich würde sogar noch früher mit meiner Kritik ansetzen: Warum wurdet Ihr nicht schon vorgeburtlich auf eine mögliche Dreiererklärung verwiesen, mit der dann ein Anfechtungsverfahren unnötig geworden wäre? Warum hat man Euch vor "Verlust" des Kitaplatzes nicht dahingehend beraten, einen Sorgerechtsantrag bei Gericht zu stellen (im einstweiligen Verfahren)?

      Zu 2.)
      Klingt für mich wie der Versuch nach Smalltalk (dazu kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein), aber rechtlich resultiert daraus für eine Negativbescheinigung nichts.

      Zu 3.)
      Die Prüfung von Kindeswohlgefährdungen ist ein äußerst schweres Geschäft, Deine Schilderungen klingen jedoch sehr schräg (zu solchen Aussagen dürfen sich die Mitarbeiter natürlich nicht hinreißen lassen). Ob das Alter, der Abschluss oder die Frage nach eigenen Kindern nun eine Aussage zur Fachlichkeit der Mitarbeiterin beinhalten, lasse ich mal im Raum stehen (wäre auf Stellenausschreibungen gespannt, in denen ein Mindestalter und die zwingende Voraussetzung eigener Kinder benannt wird).

      Das Jugendamt ist tatsächlich je nach Blickrichtung "böse" oder "gut" und gerade beim Thema Unterhalt bin ich ganz bei Dir: Hier wird einerseits mit ungleichen Waffen gekämpft (der pflichtige Elternteil steht ziemlich allein im Verfahren, wenn kein teurer Anwalt hinzugezogen wird) und andererseits nicht das Kind in den Fokus gerückt (ist nach derzeitiger Rechtslage leider nicht möglich, würde eine ganz andere gesetzliche Grundlage benötigen und eine ganz andere Ausbildung / Ausrichtung der dortigen Mitarbeiter bedeuten).
    • Fero schrieb:

      Tanja: Kann ich meinen vorigen Beitrag jetzt nicht mehr editieren? Ich wollte noch einfügen, dass es dem Richter ganz egal war, dass das JA kontrollierten Umgang ohne richterlichen Beschluss angeordnet hat.
      Wegen Beleidigung: Tut mir leid, ich habe mich da richtig in Rage geschrieben. Ich gehe immer noch an die Decke, wenn ich an all das Geschehene denke.
      Mein Glaube an den Rechtsstaat ist nachhaltig zerstört.
      Hallo Fero,

      nein, kannst Du nach einer Stunde wohl nicht mehr - hat den Grund, dass man nicht im Nachhinein noch seine Beiträge abändert und nachfolgende Beiträge, die sich darauf beziehen, ins Leere laufen.
      Wenn ich als Moderator in fremden Beiträgen (aber auch in meinen nach Ablauf der Zeit) noch ändern muss, vermerke ich das immer - sollte ich das mal vergessen, bin ich für einen Hinweis dankbar (so lange derjenige nicht behauptet, ich würde das absichtlich "vergessen" und so ein "bashing" konstruieren... ;) )

      Ich verstehe Deinen Ärger und das in-Rage schreiben. Dennoch bleib' bitte bei einer achtvollen Ausdrucksweise - gelingt mir auch nicht immer.

      Und noch mal: ich verstehe Dich vollkommen. So geht es mir nämlich auch - wir (mein Mann, ich, mein Ex und seine neue Frau) können alles weitgehend friedlich regeln - "Krieg" kommt nur von Seiten der Ex meines Mannes in unsere Konstellation - das will das JA nicht sehen, es hat sich auf die Seite der alleinerziehend-spielenden Mutter gestellt (spielend, weil die schon seit Jahren mit einem neuen LG zusammen wohnt).
      Richter kommen und gehen, JA-Mitarbeiterinnen (ich habe erst einen männlichen Sozialarbeiter dort kennen gelernt und der hat irgendwann den Bereich gewechselt - kein Wunder...) ebenso.
      Zur Konfliktlösung/-beilegung konnte keiner beitragen.
      Ich könnte auch einen Roman über merkwürdige Vorgänge am Jugendamt, die persönliche Betroffenheit (vielleicht sogar "Freundschaft"?) leitender Angestellten im JA mit der "Alleinerziehenden", die Klüngelei bei der Vergabe von "Hilfen zur Erziehung", dem Verschwinden oder gar nicht erst Auftauchen von Schreiben in der JA-Akte und dem jahrelangen Verweigern der Akteneinsicht schreiben.
      Interessiert aber niemanden.
      Ich hab am WE mit einem sehr guten Freund telefoniert, der selbst noch nichts mit JA und Gericht zu tun hatte, über seinen Familienbezug aber schon - und auch der sagt: Am Familiengericht passiert doch nur XXX - wer am besten lügt, der gewinnt.

      edy schrieb:

      Ich denke da ist Vorsicht geboten,. Alleine das man beim JA "aktenkundig" wird, birgt Gefahren in sich.
      Ja Edy, es reicht, wenn ein irgend jemand denunziert.
      Oder wenn man sich über merkwürdige Vorgänge am JA beschwert - der Vorgesetzte, der auf die Beschwerde ausführlich Stellung nehmen muss, hat einen anschließend auf dem Kieker...

      Und selbst, wenn sich das JA für "zu hohe Ausgaben" für Hilfen im JA-rechtlichen Rahmen rechtfertigen muss ("unser JA" hat 2019 "Spitzenwerte" vorgelegt und darf nun wieder berichten - ein Vorgesetzter hat schon 2017 zu uns gesagt, dass er sich über die Vergabe und die Dauer der Bewilligung in unserem JA wundert; da wo er herkommt, wurde das anders gehandhabt - huch, nun ist dieser Vorgesetzte nicht mehr Leiter dieses Bereiches...war er vielleicht zu kritisch?), dann berichtet es eben - es gibt ja keine Haftung der Mitarbeiter. Wird es in den Folgejahren eben schwerer, vorbeugend für leichte Fälle noch Geld bewilligt zu bekommen, dafür werden dann die anderen Fälle künstlich noch schlechter dargestellt, als sie sind...
      Strukturelle Probleme im JA kann man nicht dadurch beheben, dass man eine Beschwerdestelle im JA einrichtet.

      @Fero, ich bin auch der Meinung, dass die Bürgerbeauftragte es sich da ein wenig einfach gemacht hat - so was kennen wir von unserer Datenschutzbeauftragten : Wenn das JA die Daten braucht, dann wird das auch so sein - wir können nicht überprüfen, ob diese Aussage stimmt....
      Wenigstens die Beschwerdeinstanz, an die ich mich schon vor Jahren wandte, hat ermittelt und das JA musste nicht nur berichten, sondern auch berichtigen.
      Ist schon erstaunlich, dass man erst was erreicht, wenn man die nicht-gerichtlichen rechtstaatlichen Mittel nutzt...

      @Fero und @MaxMustermann
      Die 'Diskussion' um Einzelfälle mit Clausutis ist zwecklos - er findet an jedem Einzelfall überwiegend, dass der Berichtende Fehler gemacht hat (ja, der größte Fehler war, dem JA zu vertrauen - mir wird dieser nicht mehr passieren und Euch beiden sicherlich auch nicht.)
      Ich bleibe bei meiner Aussage zu Clausutis(in diesem Thema weiter vorn) - diesbezüglich:

      TanjaW9 schrieb:

      Ich denke, so wird jeder Einzelfall von Dir "abgebügelt". Obwohl Du keine Ahnung hast, wie der ISUV vorher recherchiert hat und mit den Leuten geschrieben und gesprochen hat.
      So machen es sich Mitarbeiter des JA eben (sehr) leicht...

      Und es bleibt bei meiner Aussage (in Beitrag 40):
      "Aber Du kannst ja weiterhin die Erfahrung (die hier immer einzeln mal
      hoch"ploppen") von anderen Forenteilnehmern einfach wegdiskutieren oder
      als "Behördenbashing" diffamieren - ist mir auch wurst.
      Wenn Du Dich immer persönlich angegriffen fühlst, wenn ich generell was gegen das JA sage, kann ichs nicht ändern."
      Nachtrag: @MaxMustermann ich lass Unbekannte grundsätzlich nicht rein - können mir ja gern an der Tür sagen, was sie wollen (und ihren Ausweis zeigen).
      Das JA würde ich heute sofort wegschicken :whistling: - Unverletzlichkeit der Wohnung


      Gruß Tanja
    • Lieber Clausutis,

      irgendwie kommen wir da nicht weiter.
      Du sagst immer, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Dass die Realität eine völlig andere sein und nicht den Vorschriften entsprechen könnte, blendest Du aus. Vielleicht hast Du bisher einfach nur Glück gehabt, und überall, wo Du warst, wurde den Vorschriften entsprechend gearbeitet. Aber dass die Realität tatsächlich eine völlig andere ist, wird ja schon durch die vielen Beschwerden über das Jugendamt belegt, die überall im Internet zu finden sind. Oder auch dadurch, dass es ein Forum wie dieses gibt oder einen Verein wie den VAfK.
      Oder lies Dir nur alle Kommentare unter dem von mir genannten Film durch. Es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche in Heimen schlecht behandelt werden. Das widerspricht den Vorschriften. Und doch geschieht es regelmäßig.
      Oder nimm meinen Oberbürgermeister. Du sagst, das kann der sich nicht leisten. Und wenn ich Dir darlege, dass er es sich doch geleistet hat, ist bei Dir Schweigen im Walde. Die Zeitungsartikel sind noch im Internet abrufbar, ich schreibe gerne den Link hierhin, obwohl ich das Ganze doch eher anonym halten wollte. Die Artikel sind leider kostenpflichtig. In einer überregionalen Zeitung gibt es aber einen erweiterten freien Artikel zu dem Fall.
      Damit kommen wir zum nächsten Punkt, dem Kostendruck. In diesem erweiterten Artikel steht zu lesen, dass Oma und Opa des betroffenen Kindes Strafanzeige gegen den Jugendamtsmitarbeiter gestellt hätten und dass dieser vor Gericht zum Teil falsche und belastende Aussagen gemacht hätte. Sie vermuteten, dass da irgendetwas faul gewesen sei, da das Jugendamt der Einrichtung, in welche das Kind und seine Mutter eingewiesen wurden, kurzerhand eine sechsstellige Summe genehmigt hätte, für einen Aufenthalt von 24 Monaten, obwohl sie am Ende nur kurz dort verweilten. Und natürlich wollte sich das Jugendamt, wie üblich, nicht dazu äußern.

      Meine Beschwerde richtete sich gegen die fallführende Fachkraft. Ich muss sagen, nachträglich habe ich den Eindruck, dass diese sich auch nicht wohl in ihrer Haut fühlte, dass sie nur ausführendes Organ war und dass die Anweisungen eher von ihrer Teamleiterin kamen. Sie hat es auch nicht lange auf dieser Stelle ausgehalten. Nach etwa einem Jahr war sie wieder weg. Und ihr Nachfolger, ausnahmsweise ein Mann, der auch selbst Frau und Kind hat, hat diese Stelle noch schneller wieder verlassen. Warum, weiß ich natürlich nicht. Ich weiß nur, dass er weggezogen ist. Ich nehme an, er hat woanders was Besseres gefunden.

      Die Anordnung des kontrollierten Umgangs kam von der besagten fallführenden Fachkraft. Ein entsprechender Gerichtsbeschluss wurde etwa sechs Wochen später "nachgereicht". Bis dahin konnte ich meine Kinder überhaupt nicht sehen. Das funktionierte natürlich nur, weil meine geschiedene Frau das Spiel mitgespielt hat. Schließlich wollte sie mich ja los sein. Und bis dahin und noch weit danach konnte sie die Kinder munter gegen mich beeinflussen.

      Viele Grüße

      Fero
    • Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      Nachtrag: @MaxMustermann ich lass Unbekannte grundsätzlich nicht rein - können mir ja gern an der Tür sagen, was sie wollen (und ihren Ausweis zeigen).
      Das JA würde ich heute sofort wegschicken - Unverletzlichkeit der Wohnung
      Sie glaubt damals noch daran, dass das helfen könnte, wenn die sehen, dass es bei uns wirklich extrem ordentlich ist (sie kämmt regelmäßig die Fransen vom Nepal-Teppich, ich habe den jetzt abgegeben, um die Fransen entfernen zu lassen :whistling: ). Dass die daraus konstruieren, dass das ja so ordentlich bei 4 Kindern nicht sein kann und wir deshalb aus Angst was geahnt haben müssen, auf die Idee muss ein normal denkender Mensch erstmal kommen. Sie wird sie auch nie wieder rein lassen. Sie regelt die Sachen bzgl. Unterhalt auch lieber direkt per Whatsapp mit dem Vater. So kann man auch darauf eingehen, was der realistisch leisten kann, damit noch was für sein anderes Kind über bleibt.

      Der Vollständigkeit halber nochmal:


      Clausutis schrieb:

      Zu 1.)
      Die Aussagen des Mitarbeiters waren falsch bzw. leichtfertig unbedacht, keine Frage. Hier wurden Auskünfte zu einem Thema gegeben, zu denen man besser hätte schweigen sollen. Ich würde sogar noch früher mit meiner Kritik ansetzen: Warum wurdet Ihr nicht schon vorgeburtlich auf eine mögliche Dreiererklärung verwiesen, mit der dann ein Anfechtungsverfahren unnötig geworden wäre? Warum hat man Euch vor "Verlust" des Kitaplatzes nicht dahingehend beraten, einen Sorgerechtsantrag bei Gericht zu stellen (im einstweiligen Verfahren)?
      Der leibliche Vater hat sich lange geweigert, dann zugestimmt. Termin 1 Woche vor Geburt. Hat er platzen lassen. Also ging es nicht anders. In der Elternzeit hat sie nicht darüber nachgedacht, dass es Probleme bei der Zustimmung zum KiTa-Platz geben könnte. Ich lernte sie kennen, da war ihre Tochter 4 Monate alt. Als wir alles auf dem Weg und die Verweigerung der rechtlichen Vaters kam, war es zu spät. Ein Sorgerechtsverfahren hätte länger gedauert als bis zum Abschluss der Vaterschaftsanfechtung zu warten. Danach hatte sie sowie alleiniges Sorgerecht.


      Clausutis schrieb:

      Zu 2.)
      Klingt für mich wie der Versuch nach Smalltalk (dazu kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein), aber rechtlich resultiert daraus für eine Negativbescheinigung nichts.
      Das stimmt natürlich. Wenn ich einen Meldeauskunft beantrage und dabei meine ExFrau im Bürgeramt schlecht mache, resultiert mir persönlich auch kein Nachteil daraus. Aber die Mitarbeiterin sollte nicht noch mit in die Wutrede einsteigen, wenn sie das nicht beurteilen kann, dann so werden Leute vorverurteilt.


      Clausutis schrieb:

      Zu 3.)
      Die Prüfung von Kindeswohlgefährdungen ist ein äußerst schweres Geschäft, Deine Schilderungen klingen jedoch sehr schräg (zu solchen Aussagen dürfen sich die Mitarbeiter natürlich nicht hinreißen lassen). Ob das Alter, der Abschluss oder die Frage nach eigenen Kindern nun eine Aussage zur Fachlichkeit der Mitarbeiterin beinhalten, lasse ich mal im Raum stehen (wäre auf Stellenausschreibungen gespannt, in denen ein Mindestalter und die zwingende Voraussetzung eigener Kinder benannt wird).
      Ne, fordern kann man das natürlich nicht. Aber mal ne kleine Anekdote nebenher: meine letzte Stelle beinhaltete, dass man dem Vorstand meiner Firma (Versicherung) einmal im Jahr in einem Bericht die Risikosituation des Unternehmens in offizieller Sitzung vor den halben F1ern erläuterte. Wie hoch schätzt du die Chance ein, dass da jemand sitzt, der unter 30 ist und von dem Themenfeld keine Ahnung hat?

      Wenn ich in der Situation bin, dass ich jemandem gegenüber sitze, der offenkundig mehr Lebenserfahrung und mehr fachspezifische Erfahrung hat, dann höre ich erstmal ganz viel zu und stelle Fragen. Bei mir dauert es schon eine lange Zeit bis ich mir in einer solchen Situation mit meiner eigenen Meinung rauskomme. Ich habe nun schon von mehreren Bekannten gehört, die in 1666er BGB durch die Ex reingezogen wurden, dass häufig sehr junge Sozialpädagoginnen ihnen die Welt der Erziehung erklären wollten ohne wirklich die konkreten familiären Hintergründe zu kennen. Die sind da an falscher Stelle. Da gehört ein erfahrener, einfühlsamer Mitarbeiter hin, der auch Elternprobleme versteht. Die Jungen Mitarbeiter sollten ZUGUCKEN und LERNEN. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man im Studium viele interessante Dinge lernt, die in der Realität nicht funktionieren. Ich habe aber den Eindruck, dass diese Mitarbeiter meinen über allen Zweifel erhaben zu sein und gar nicht eingestehen wollen, dass sie auch mal weniger wissen. Das ist nicht gut. Die einzigen, die ich kenne, bei denen das häufig ähnlich läuft, sind Lehrer. Die kriegen halt auch selten Widerworte durch die Schüler. Aber die verteilen nur eine Note von vielen über einige Jahre. JA-Mitarbeiter nehmen im Zweifel Kinder aus Familien raus oder schüren Konflikte statt zu beschwichtigen. Das macht Familien teils über Generationen kaputt.

      Und was ich nicht mehr mag ist zu lesen, dass es sich um Einzelfälle handelt. Wenn jeder, den man zu diesem Thema anspricht, einen Fall aus dem Bekanntenkreis kennt, wo es scheiße gelaufen ist, dann sind das keine Einzelfälle mehr.
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