[18] Unterhalt - Nachzahlung vom Mindestunterhalt zum Neuberechneten Unterhalt

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    • [18] Unterhalt - Nachzahlung vom Mindestunterhalt zum Neuberechneten Unterhalt

      Guten Tag,

      Ich schilder meine Situation mal. Ich bin seit ungefähr Ende Februar 2020 volljährig geworden.
      Bis dato wurde mein Kindesunterhalt von meinem außerorts Unterhalspflichtigen Elternteil, von meinem leiblichen Vater, auch bezahlt.
      Ich bin selbst neu in Sachen Unterhalt, klassischerweise werde ich halbwegs in die Unterhaltssache rein geworfen sobald ich 18 bin.
      Ich selbst bin noch in einer unbezahlten schulischen Ausbildung und lebe mit meiner "knap verdienenden" alleinerziehenden Mutter.
      "Knap verdienend" erwähne ich um ich nachhinein den Faktor des Unterhaltsausgleich von der Seite meiner Mutter vorweg zu nehmen.

      Seit ungefähr Ende Februar, hat das Jugendamt laut meines Wissens eine Neuberechnung bezüglich meines Unterhalts - mit inbegriffen: Mein (nicht vorhandenes) Einkommen, das "knape" Einkommen meiner Mutter und das Einkommen meines Vaters - durchgeführt.
      Durch die COVID-Situation hat das relativ lange gedauert. Bis ungefähr 24.06 das Ergebnis der Neuberechnung fertiggestellt wurde, musste mein Vater den Mindestunterhalt zahlen.

      Neuberechnung ergab eine etwas erhöhte Unterhaltszahlung seit meinem 19. Lebensjahr (18. Geburtstag).
      Nun gibt es die Diskussion, dass meine Mutter (übrigens bis auf weiteres mit meiner erteilten Vollmacht) die summierte Nachzahlung, der Differenz vom Mindestunterhalt zum Neuberechneten Unterhaltsbetrag, von meinem Vater verlangt
      und mein Vater behauptet er müsse die Nachzahlung erst ab dem 24.06. bezahlen + Dazu zweifelt er die Richtigkeit der Neuberechnung an | Die Unterhaltserhöhung sei nicht richtig.

      Meine Frage hierbei ist nicht an die Anzweilfung der Richtigkeit der Neuberechnung. Das wollte ich einfach faktisch dazu legen.
      Meine Frage ist viel mehr was eher zutrifft.

      Die Ansicht:
      Die Differenz zwischen dem Mindestunterhalt und dem Neuberechneten Unterhalt von den Monaten zwischen 01.02. - 24.06. nachzuzahlen
      oder
      den neuberechneten Unterhalt erst nach der Neuberechnung zu bezahlen?

      Es fehlen halt einfach ~ 4 Monate monatlich ungefähr 1/3 des eigentlichen Unterhalts, was halt echt nicht geil ist.


      Hoffe ich kriege einen Rat bzw. eine Beratung hier in der Community :/



      MfG.
    • Hallo Kasiotion
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Es ist gut das Du Dich für Deine Unterhaltsberechnung selber interessierst. Das Problem sehe ich bei der Berechnung durch das Jugendamt, weil dieses nicht immer korrekt berechnet und für Deinen Vater die Berechnung plausibel darlegt. Um eine korrekte Berechnung Deines Unterhaltsanspruchs durch zuführen und das Dein Vater diese nachvollziehen kann reicht es nicht aus von Dir zu sagen das Deine Mutter knapp verdient und sich der Verdienst Deines Vaters etwas erhöht. Denn ab dem 18 Lebensjahr ändern sich die Spielregeln. Du bist zum Beispiel verpflichtet für Deine Schulische Ausbildung einen Antrag auf Schüler Bafög zu stellen, von Deiner Mutter die letzten 12 Monate die Abrechnungen anzufordern, sowie den letzten Steuerbescheid und diese Deinem Vater zur Verfügung zu stellen. Dann wird jetzt auch das volle Kindergeld von Deinem Unterhaltsanspruch abzuziehen. Weiterhin ist auch bei Dir zu beachten das Du nicht mehr privilegiert ? bist und sich der Selbstbehalt von Deinem Vater erhöht hat. Weiterhin ist zu beachten das Dein Vater nicht mehr bezahlen muss als er allein zu zahlen hat. Was die Nachzahlung betrifft können Dir hier andere im Forum bestimmt mehr sagen. Wie wäre es wenn Du als erstes mal Schüler Bafög beantragst, die Formulare kannst Du Dir online herunterladen,dann das Formular 3 nimmst und Deinen Vater mal direkt anschreibst, dieses Formular 3 ist auch von Deiner Mutter auszufüllen. Dabei kannst Du ja Deinen Vater auch mal fragen wieso er der Meinung ist das die Neuberechnung des Jugendamtes nicht stimmt.

      LG Hugoleser
    • Hallo und auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum Kasiotion,

      Du schilderst, dass Du mit 18 sozusagen in die Unterhaltssache "rein geworfen" wurdest.
      Lastest Du das Deinem Vater an?
      Es scheint für mich so, als hättet ihr keinen Kontakt miteinander und würdet auch nicht gemeinsame Gespräche führen?

      Mein eindringlicher Rat wäre, dass Du - statt Deiner Mutter eine Vollmacht auszustellen - das Gespräch mit Deinem Vater und zusammen gemeinsame Lösungen suchst/sucht. Ich stelle mir die Frage, ob die Vollmacht an die Mutter für Deinen Vater - bis auf die Benennung der Kontoverbindung - überhaupt verbindlich ist. Immerhin ist grundsätzlich auch Deine Mutter Dir nun barunterhaltspflichtig.

      Ab 18 hat Dein Vater ein Recht auf Auskunft über alle für den Unterhalt relevante Dinge, da Du ja von ihm Ausbildungsunterhalt wünscht.
      Neben der Vorlage der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Deiner Mutter (man kann auch wenig laufendes Einkommen haben und dennoch z.B. Immobilien besitzen ), gehören dazu auch Dein Einkommen und Vermögen sowie die Vorlage von Zeugnissen und Schulbescheinigungen (Kontrollrechte der Eltern).
      Ob Du Anspruch auf Schülerbafög hättest, musst Du selbst überprüfen.
      Das Kindergeld (und ein eventuelles BAföG) wird auf Deinen Bedarf angerechnet.

      Ich würde übrigens der Berechnung des Jugendamtes auch nicht blind vertrauen.
      Haben Deinem Vater denn alle relevanten Unterlagen vorgelegen?
      Gibt es eigentlich einen wirksamen Titel? Gibt es weitere Unterhaltsbedürftige neben Dir (wozu z.B. auch neue Ehegatten oder Geschwister bzw. Halbgeschwister gehören könnten)?

      Es muss vermutlich noch einiges geklärt werden bei Dir.
      Wenn Du keine konkrete Zahlen nennen möchtest, kann hier auch niemand nachrechnen.
      Grundsätzlich wäre es so, dass der höhere Unterhalt ab der wirksamen Aufforderung, das Einkommen offen zu legen, zusteht.

      Ich bleibe bei meinem Rat: Suche das Gespräch mit Deinem Vater.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Kasiotion schrieb:


      Ich selbst bin noch in einer unbezahlten schulischen Ausbildung und lebe mit meiner "knap verdienenden" alleinerziehenden Mutter.

      Vielleicht nennst du mal den Unterhaltsbetrag den deine Mutter bis zu deinem 18.Geburtstag bekommen hat?

      Was ist das Ergebnis der neuen Unterhaltsberechnung (monatlicher Zahlbetrag) ?



      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hugoleser schrieb:

      Wie wäre es wenn Du als erstes mal Schüler Bafög beantragst, [...]
      Bafög... Stimmt. War mir garnicht im Kopf. Muss und werde ich mir mal anschauen! Vielen Dank allein dafür schonmal :)

      TanjaW9 schrieb:

      Du schilderst, dass Du mit 18 sozusagen in die Unterhaltssache "rein geworfen" wurdest.
      Lastest Du das Deinem Vater an?
      Eigentlich nicht, nein.

      TanjaW9 schrieb:

      Es scheint für mich so, als hättet ihr keinen Kontakt miteinander und würdet auch nicht gemeinsame Gespräche führen?
      Gespräche sind eine Seltenheit. Es ist nicht so das wir uns nicht verstehen. Alleinerziehende Mutter seit Geburt an, bla bla. Durch die Unterhaltssache schreiben wir miteinander, nur hauptsächlich wegen persönlichem Zeug. Emotionaler, kein faktischer Inhalt.

      TanjaW9 schrieb:

      Ich stelle mir die Frage, ob die Vollmacht an die Mutter für Deinen Vater - bis auf die Benennung der Kontoverbindung - überhaupt verbindlich ist. Immerhin ist grundsätzlich auch Deine Mutter Dir nun barunterhaltspflichtig.
      Die Frage gebe ich an das Jugendamt weiter, da sie meinen Antrag für die Vollmacht vergabe entgegengenommen und so wie es aussieht auch angenommen haben.

      TanjaW9 schrieb:

      Haben Deinem Vater denn alle relevanten Unterlagen vorgelegen?
      Das kann ich nicht wirklich beurteilen, alles was ich weiß ist, dass mein Vater eine Bestätigung der Neuberechnung will und das die Differenz nicht gezahlt werden will.


      TanjaW9 schrieb:

      Gibt es eigentlich einen wirksamen Titel? Gibt es weitere Unterhaltsbedürftige neben Dir (wozu z.B. auch neue Ehegatten oder Geschwister bzw. Halbgeschwister gehören könnten)?
      Laut meinem Wissens nicht.
      Väterlicherseits kann ich es nicht 100% bestätigen, aber mütterlicherseits auf jedenfall nicht.
      Und was ist mit einem wirksamen Titel gemeint?



      TanjaW9 schrieb:

      Wenn Du keine konkrete Zahlen nennen möchtest, kann hier auch niemand nachrechnen.
      Leider habe ich momentan keinen Einblick in genaue Zahlen. Dies überlies ich meiner Mutter bisher immer - deswegen die Vollmacht. Ich kann natürlich meine Mutter nach genauen Zahlen fragen, sowie meinen Vater und das Jugendamt. Die müsste ich aber erst einmal einsammeln, das dauert auch nochmal bestimmt mindestens 1 Woche.



      TanjaW9 schrieb:

      Ich bleibe bei meinem Rat: Suche das Gespräch mit Deinem Vater.
      Werde ich. Danke :)




      edy schrieb:

      Vielleicht nennst du mal den Unterhaltsbetrag den deine Mutter bis zu deinem 18.Geburtstag bekommen hat?

      Was ist das Ergebnis der neuen Unterhaltsberechnung (monatlicher Zahlbetrag) ?

      Wie gesagt, bisher habe ich keine genauen Zahlen. Kann und werde ich natürlich "einfordern", dauert nur ein bissel.









      Was ich insgesamt sagen kann ist, dass diese fehlende Differenz uns ein paar hundert Euro kosteten, was uns wohntechnisch schon in eine schwierige Situation gebracht hat. Vermieter...
      Wir konnten zwar die Miete größtenteils zahlen, nur nicht vollständig. Dat mag der Vermieter nicht so. Der Schritt meiner Mutter ist nun, statt die Sache vom Jugendamt/Notar zu bestätigen lassen, möchte sie die Sache mit einem Anwalt erzwingen..................
      Dafür stehe ich stehe nicht. Zumindest momentan noch nicht. Dafür möchte ich micht halt informieren und deswegen bin ich hier.

      Ich danke euch alle schon einmal! :)


      MfG.
    • Hallo Kasiotion,

      unabhängig von den Zahlen will ich dir eins noch mit auch den Weg geben:

      moralisch ist dein Vorgehen - der Mutter eine Vollmacht auszustellen und den Vater dann mit dem Jugendamt zu gängeln - nicht gerade die Beste Vorgehensweise. Wie Tanja schon geschrieben hat ist das auch rechtlich so eine Sache, denn deine Mutter ist dir auch zu Unterhalt verpflichtet und wenn keine kleinen Kinder mehr im Spiel sind, ist die Sache mit "knapp verdienenden Alleinerziehenden Mutter" so eine Sache: warum verdient sie nur knapp. Auch ist dein Vater an dem Umstand der "knapp verdienenden alleinerziehenden Mutter" nicht schuld. Eine solche Art der Kommunikation würde in einer "intakten" Familie nie vorkommen. Du schreibst selber, dass eure finanzielle Situation "nicht geil" ist und offenbar belastet es euch. Versetz dich in die Lage deines Vater. Stell dir vor du hättest Kinder und die würden Geld über Ämter von dir fordern ohne überhaupt persönlich mit dir zu reden. Fändest du das geil?

      Mein guter Rat an dich wäre: nimm Kontakt zu deinem Vater auf und leg ihm dar, dass du gerne das persönliche Gespräch mit ihm suchen würdest, um das Thema Unterhalt mit ihm persönlich zu besprechen. Hör dir in diesem Gespräch auch seine Seite an. Klar gibt es mit Hilfe irgendwelcher Verordnungen und Gesetze eine Zahl, die dein Vater zahlen müsste, aber auch dein Vater hat sicher seine Gründe für sein Verhalten und die gilt es zu verstehen und darauf einzugehen. Wenn meine Kinder Unterhaltsansprüche an mich über Jugendamt und Mutter stellen würden, würde ich persönlich gucken, dass ich rechtlich alles ausschöpfe, um diesen zu minimieren und auch keinen Cent mehr als nötig geben. Momentan leben meine Kinder aber eher wie die Maden im Speck.
      Wenn du das mit dem Unterhalt geregelt hast, finde klare Spielregeln mit deiner Mutter. Verhandelt einen Betrag mit welchem du dich an den Kosten des Haushalts beteiligen kannst (Miete für dein Zimmer, Telefon Internet, Müll, freie Kost usw.). Das ist eine Sache zwischen euch und da hat dein Vater nichts mit zu tun. Und dieser Betrag sollte auch unabhängig von dem sein, was dein Vater zu zahlen hat. Ich habe das Gefühl, dass der gestiegene Unterhalt Begehrlichkeiten bei deiner Mutter weckt. Aber du bist erwachsen. Das Geld steht dir zu, genauso steht deiner Mutter zu, dass du dich beteiligst.

      Rechtlich: wenn das Jugendamt alles richtig gemacht und korrekt gerechnet hat (was ich aus der Erfahrung heraus stark anzweifle), dann müsste dein Vater nachzahlen. Du KANNST aber auch darauf verzichten. Vielleicht auch an dieser Stelle die Anmerkung bzgl. gegenseitiger Rücksichtnahme: du hast dir eine UNBEZAHLTE schulische Ausbildung gesucht, deine Mutter verdient wohl unter dem Selbstbehalt und ihr beide wollt, dass der Vater nun diese Konstellation ausgleicht, wahrscheinlich ohne das jemand mit ihm darüber geredet hat. Auch aus dieser Sicht wäre ein klärendes Gespräch sicher der beste Rat.
    • Hallo Kasiotion
      Bezüglich eurer Wohnsituation nur mal ein kleiner Tip am Rande. Wenn bei euch das Geld so kanpp ist und nicht ganz für die Miete reicht, dann beantragt doch Wohngeld. Mehr wie abgelehnt kann er nicht werden. Das Problem den Schritt Deiner Mutter diese Geschichte per Anwalt zu regeln geht so nicht, auch wenn Du ihr Vollmacht erteilt hast. Das beschwört einen Interessenkonflikt bei dem Anwalt hervor. Der Anwalt muss für Dich tätig werden und das dann auch gegen Deine Mutter. Also wirst Du Dich selber um die Angelegenheit kümmern müssen, denn ab dem 18 Lebensjahr ist auch Deine Mutter Dir gegenüber Bar unterhaltspflichtig.
      LG Hugoleser
    • Kasiotion schrieb:

      Was ich insgesamt sagen kann ist, dass diese fehlende Differenz uns ein paar hundert Euro kosteten, was uns wohntechnisch schon in eine schwierige Situation gebracht hat. Vermieter...
      Wir konnten zwar die Miete größtenteils zahlen, nur nicht vollständig. Dat mag der Vermieter nicht so. Der Schritt meiner Mutter ist nun, statt die Sache vom Jugendamt/Notar zu bestätigen lassen, möchte sie die Sache mit einem Anwalt erzwingen..................

      Noch zwei Anmerkungen, weil wir parallel geschrieben haben.

      1). Es gibt kein EUCH beim Unterhalt. Der Unterhalt steht dir zu, er ist dazu da, dass DU deine Ausbildung fertig machen kannst. Deine Mutter ist für sich selbst verantwortlich, du musst dich an den Kosten beteiligen oder ausziehen. Wenn du ausziehst, hat deine Mutter das Kindergeld an dich auszukehren. Wenn ich das richtig verstehe, hat sie dann sowieso ein Problem, weil Unterhalt und Kindergeld wegbrechen. Vielleicht sollte deine Mutter mal darüber nachdenken, wie sie vom Geld her durch Arbeit alleine auf einen grünen Zweig kommt.
      2) Es sind schon einige Kinder in Probleme gedrängt worden, weil sie die Mutter haben klagen lassen, wir sehen das hier öfters. DU alleine bist für alles verantwortlich. Wenn deine Mutter vor Gericht scheitert, trägst DU das Risiko, nicht sie. Sie klagt IN DEINEM NAMEN. Und dir sollte klar sein, dass sobald das ganze vor Gericht geht, die Beziehung zu deinem Vater zu Ende ist.

      Du bist jung, glaub mir, ich war in der selben Situation wie du. Alleinerziehende Mutter, aber 0 Kontakt zum Vater. Heute mit Mitte 30 schäme ich mich für das Verhalten meiner Mutter und teilweise auch für mein Verhalten, als ich meinen Vater Anfang 20 kennen lernte. Vielleicht steht dir dieser Schritt auch noch bevor, wenn du dich von deiner Mutter abgenabelt hast. Das ist nämlich noch nicht passiert, du scheinst dich noch für sie verantwortlich zu fühlen, was du sicher nicht bist. Aber was du heute kaputt machst, kannst du später, wenn überhaupt, nur schwer kitten. Offenbar kannst du mit deinem Vater über Unterhalt reden. Dann tue das auch. DU, nicht deine Mutter, nicht das Jugendamt.
    • MaxMustermann schrieb:

      1). Es gibt kein EUCH beim Unterhalt.
      "Wir" im Sinne von Wohngemeinschaft. Anders formuliert, mein beitragender Teil...


      MaxMustermann schrieb:

      Wenn deine Mutter vor Gericht scheitert, trägst DU das Risiko, nicht sie. Sie klagt IN DEINEM NAMEN.
      Hm... Ich weiß, ich weiß. Deswegen stelle ich mich vorerst ohne weiteres gegen die Sache mit dem Anwalt.


      Um diese Anwalt sache akkurater darzustellen, zitiere ich in etwa die Aussage meiner Mutter
      "Er (mein Vater) möchte eine Bestätigung von einer rechtskräftigen Person haben [...] ein Anwalt wird ihm nur rechtskräftig sagen, dass er den Betrag zu zahlen habe, er würde keinen Ärger bekommen, keine Sorge"


      Ich weiß nicht wieviel daran wahr ist xd
    • Hallo Max,

      langsam ;) .
      Ich finde es total cool, dass sich Kasiotion hier angemeldet hat und fragt.
      Er oder sie zeigt damit ja schon eine Verantwortungsübernahme.
      Ich glaube, wir würden ihn oder ihr auch helfen, wenn wir erstmal grundsätzlich darlegen, wie das mit dem Unterhalt so läuft.
      Der Vater von Kasi hat ja auch nicht den Weg eingeschlagen, seinem Kind da etwas vorher zu erklären?
      Und ganz offensichtlich auch - mal wieder nicht das Jugendamt.

      Kasi, kannst Du mir bitte sagen, ob Du Frau oder Mann bist, ich finde Deinen Nicknamen so sperrig und würde dann gern meine Beiträge entsprechend formulieren.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      ich bericht, wie übrigens alle anderen hier ja auch, über meine Meinung, die auf meinen Erfahrungen basiert. Jeder ist frei etwas anderes zu tun oder eine andere Meinung zu haben, denn ich muss ja auch nur mit den Konsequenzen leben, die aus meinen Handlungen (und leider der meiner Ex) resultieren.

      Ich bleibe dabei, dass für mich an aller erster Stelle ein PERSÖNLICHES Gespräch mit dem Vater stände. Reden, Bedürfnisse äußern, dem anderen zuhören. Am Ende dieses Gespräches muss keine Lösung stehen, man soll nur die Position des anderen verstehen. Dann macht jeder sich ein paar Gedanken und man trifft sich erneut. Genauso kann rauskommen, dass der Vater nur eine verbindlich korrekte Berechnung haben will, sonst nichts, dann kann man das auch machen. Aber man bleibt auf der persönlichen Ebene. Sobald Jugendamt, Anwalt oder die ExFrau reinkommen, eskalieren solche Sachverhalte ziemlich schnell.

      Aber insgesamt gebe ich dir, Tanja, Recht, dass es gut ist, dass Kasiotion sich selbst mit dem Sachverhalt auseinander setzt. Das ist (leider) ein Schritt, den viele nicht schaffen.

      @Kasiotion: Auch ein Anwalt schreibt nur, was der Mandant will. Verbindlich kann das nur ein Gericht festlegen.
    • Hallo Max,

      das Gespräch suchen hatte ich ja schon in meinem ersten Beitrag zu dem Thema und sogar zwei mal als Rat angegeben.
      Und na klar berichten wir hier alle nur von unseren Erfahrungen - Du hast mir da auch eine voraus (ohne Wertung).
      Ich hatte nur etwas Bedenken, dass Kasiotion gleich wieder 'weg rennt', wenn er merkt, dass ihm hier ein ganz schön heftiger Wind um die Nase weht. ;)

      @Kasiotion ich bin immer noch der Meinung, dass das mit der Vollmacht an die Mutter ein Insich-Geschäft/Vollmacht ist. Wie gesagt, ist sie Dir ja auch grundsätzlich zu Barunterhalt verpflichtet. (Mein großes Kind will auch immer, dass einer seiner Elternteile zu irgendwelchen Dingen mitlatscht. Zur Not tut es auch einer der Stiefelternteile, aber ich würde Dinge, die das Kind betreffen, nicht allein klären!)
      Ich würde an Deiner Stelle auch nicht zum Anwalt gehen und erst recht nicht die Mutter dahin marschieren lassen.
      Bitte sie am besten, dass sie Dir die Vollmacht wieder herausgibt.

      Und sammle die gesamten Unterlagen zusammen, da Du Deinen Bedarf anhand des Einkommens beider Eltern berechnen musst.
      Gern kannst Du die Dinge auch anonymisert hier einstellen und wir werfen dann einen Blick drauf. Das JA rechnet leider oftmals zugunsten des bis zur Volljährigkeit allein Betreuenden.

      Es werden bei uns sicherlich weitere Fragen auftauchen. Von mir z.B. "schulische" Ausbildung - Abitur oder was konkret? Danach bestimmt sich nämlich auch, ob Du noch privilegiert bist.
      Und wie gesagt, es wäre auch noch wichtig zu wissen, ob Dein Vater noch andere Unterhaltspflichten hat. Für Deine Mutter hast Du das ja bereits negiert.

      (Eine vielleicht ketzerische Frage: hat Deine Mutter Dir auch gesagt, wer dann den aufgesuchten Anwalt bezahlt/bezahlen soll?
      Die Berechnung des Jugendamtes kann ja schon mal als Anhaltspunkt herangezogen werden und dann lässt Du Deinen Vater zu Wort kommen und fragst ihn, was daran in seinen Augen falsch ist. - So würde ich mir das als Mutter zumindest wünschen wenn eines meiner Kinder denn Unterhalt beanspruchen würde....)

      Nachtrag: du fragtest oben, was ein Titel ist. Entweder wurde Dein Vater per Beschluss (Gericht) verpflichtet oder er hat sich im Vergleich verpflichtet, an Dich zu Händen Deiner Mutter Unterhalt in der und der Höhe zu zahlen.
      Dies wäre ein Titel. Davon kann man sich vollstreckbare Ausfertigungen beim Gericht anfordern.
      Ein weitere Möglichkeit eines Titels besteht in einer (vollstreckbaren) Ausfertigung einer Jugendamtsurkunde in der sich Dein Vater damals verpflichtet hatte, Unterhalt in der und der Höhe zu zahlen.
      Du solltest auch darüber Deine Mutter befragen, sie müsste es ja wissen (oder hat sie Beistandschaft beantragt gehabt?)

      Gruß Tanja
    • Hi @Kasiotion,
      ich habe mir mal das wenige von Dir geschriebene durchgelesen und bin mir irgendwie nicht so recht klar, wie Du in die Situation geraten bist, in der Du gerade steckst.
      Das Du "Neu" in Sachen Unterhalt bist mag ich noch nachvollziehen.
      Das Du Dich - bis zu Deiner Volljährigkeit noch nie mit deratigen "Unterhaltsproblemen" auseinandersetzen mußtest auch.
      Aber: wie kam es, dass das JA für Dich tätig wurde? Wer hat es (in wessen Namen) beauftragt?
      Das hier:

      Kasiotion schrieb:

      Guten Tag,[...]
      Seit ungefähr Ende Februar, hat das Jugendamt laut meines Wissens eine Neuberechnung bezüglich meines Unterhalts - mit inbegriffen: Mein (nicht vorhandenes) Einkommen, das "knape" Einkommen meiner Mutter und das Einkommen meines Vaters - durchgeführt.
      [...]MfG.
      liest sich zumindest seltsam...., so, als würdest Du (eigentlich) gar nicht wissen, was Du selbst angestossen hast...
      Wie kam es überhaupt dazu, dass "DU"(?) um Hilfe bei der Neuberechnung des Unterhaltsbeim JA gesucht hast?
      Und in Anlehnung an die Vorschreiber: Hast Du im Vorfeld den Kontakt zu Deinem Vater gesucht? oder (auch) andersrum gefragt:
      Hat Dein Vater zu Dir Kontakt gesucht, um die Angelegenheit mit Dir klären zu wollen?

      Aber auch das hier

      Kasiotion schrieb:

      [...]Neuberechnung ergab eine etwas erhöhte Unterhaltszahlung seit meinem 19. Lebensjahr (18. Geburtstag).
      [...]
      Es fehlen halt einfach ~ 4 Monate monatlich ungefähr 1/3 des eigentlichen Unterhalts, was halt echt nicht geil ist.
      [...]
      Hoffe ich kriege einen Rat bzw. eine Beratung hier in der Community :/
      MfG.
      macht mich etwas nachdenklich.
      Einerseit ist der - von Deinem Vater - zu zahlende Unterhaltsbetrag nur geringfügig angehoben worden. Andererseits sind wenige Zeilen später 1/3 des Unterhaltes weggebrochen und im weiteren Verlauf ist es soviel, dass die Miete von Deiner Mutter nicht mehr aufgebracht werden kann.
      Das ganze liest sich so, als ob die finanzielle Situation Deiner Mutter auf den tönernden Füssen des Kindesunterhaltes aufgebaut war und jetzt dass ganze Gefüge in sich zusammenbricht, weil der Unterhalt (an Deine Mutter) nicht mehr so sprudelt wie wie früher (als Du noch minderjährig warst).

      In Anlehnung an @MaxMustermann
      Es geht zunächst und ausschließlich um Deinen Unterhalt (und nicht um die (eventuelle) Solidargemeinschaft), die Du u.U.) mit Deiner Mutter bildest.
      Der Unterhalt steht Dir zu. Im Innenverhältnis (zwischen Dir und Deiner Mutter) ist es durchaus legitim und gerechtfertigt, das Deine Mutter eine finanzielle Beteiligung deinerseits von Dir fordert (fordern kann). Diese (beteiligung) sollte sich aber im Rahmen Deiner (finanziellen) Möglichkeiten bewegen und nicht andersherum.

      Darf man mal fragen, was sich hinter der Begrifflichkeit

      Kasiotion schrieb:

      Guten Tag,
      [...]

      Ich selbst bin noch in einer unbezahlten schulischen Ausbildung und...[...]
      [...]
      MfG.
      genau verbirgt? Was machst Du aktuell genau?

      Ich verstehe das zunächst so, dass Du noch Schüler(in) an einer Hauptschule/ Realschule/ Gymnasium bist?
      Wenn dem so ist, wärest Du privilegiert.
      Was bedeuten würde, dass (eigentlich!) auch Deine Mutter zunächst eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat, um sich an den (finanziellen) Kosten deinen (Bar-)Unterhalt betreffend beteiligen zu können.
      Im Klartext: Deine Mutter ist/ wäre verpflichtet alles zu unternehmen, damit der Dir zustehende Barunterhalt von Ihrer Seite fließt.
      Oder, um es anders zu formulieren: Mit Deiner Volljährigkeit sind beide Elternteile dir gegenüber zunächst barunterhaltspflichtig.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Aber: wie kam es, dass das JA für Dich tätig wurde? Wer hat es (in wessen Namen) beauftragt?
      Ich überlies bis zu meinem 18. Geburtstag meiner Mutter die Unterhaltssache. Nach meinem Geburtstag übergab ich meiner Mutter die Vollmacht um Ihr die Möglichkeit zu geben die Unterhaltssache so weiter zu führen wie es vorher auch ging. Geht anscheinend ja nicht. xd

      Kakadu59 schrieb:

      liest sich zumindest seltsam...., so, als würdest Du (eigentlich) gar nicht wissen, was Du selbst angestossen hast...
      Wie kam es überhaupt dazu, dass "DU"(?) um Hilfe bei der Neuberechnung des Unterhaltsbeim JA gesucht hast?
      Wie vorher gesagt...
      Meine Mutter hat diese Sache übernommen und diese Neuberechnung vom JA dann anscheinend angefordert.

      Kakadu59 schrieb:

      Und in Anlehnung an die Vorschreiber: Hast Du im Vorfeld den Kontakt zu Deinem Vater gesucht? oder (auch) andersrum gefragt:
      Hat Dein Vater zu Dir Kontakt gesucht, um die Angelegenheit mit Dir klären zu wollen?
      Ja. Mein Vater hat auf eine E-Mail von meiner Mutter geantwortet und diese "Vollmacht" hinterfragt und bevorzugterweise wollte er mit mir darüber reden.
      Ich habe gutgläubig noch die Vollmacht mit einer eigenen E-Mail an ihn bestätigt. Jetzt wo es einfach wirklich in die falsche Richtung mit der Sache geht bin ich schon kurz davor diese "Vollmacht" wieder zu entziehen.

      Kakadu59 schrieb:

      Einerseit ist der - von Deinem Vater - zu zahlende Unterhaltsbetrag nur geringfügig angehoben worden. Andererseits sind wenige Zeilen später 1/3 des Unterhaltes weggebrochen und im weiteren Verlauf ist es soviel, dass die Miete von Deiner Mutter nicht mehr aufgebracht werden kann.
      Ab dem 01.02. wurde der Unterhalt auf den Mindestunterhalt gesenkt.
      Vom vorherigen Unterhalt zum Mindestunterhalt sind das halt grob 1/3 des Geldes weniger.
      Und das für 4 Monate.
      Dann ergab die Neuberechnung einen neuen Unterhaltsbetrag der ein wenig höher war als dieser "vorherige" Unterhalsbetrag (Als ich noch minderjährig war).

      Kakadu59 schrieb:

      genau verbirgt? Was machst Du aktuell genau?

      Ich verstehe das zunächst so, dass Du noch Schüler(in) an einer Hauptschule/ Realschule/ Gymnasium bist?
      Dual Ausbildung | Fachabitur + schulische Ausbildung auf einem Berufskolleg.
    • Hallo Kasiotion,

      in aller Kürze: mit Volljährigkeit durfte dein Vater das volle Kindergeld abziehen, das ist alles sauber, dadurch sank der Unterhalt. Auch muss er eigentlich an dich überweisen, solange du ihm nichts anderes vorgibst.

      Nun hat das Jugendamt gerechnet und plötzlich ist es bedeutend mehr. Da werden hier sicher alle skeptisch. Du musst sehen: Das Jugendamt ist parteiisch und berücksichtigt die Interessen des Unterhaltsgläubigers. Und die Berechnungen sind häufig einfach nicht korrekt, die versuchen nur möglichst viel rauszuholen.

      Dein Vater hat dich offenbar um ein Gespräch gebeten. Vielleicht überlegst du dir, ob du nicht drauf eingehst (so er denn noch immer will)

      Eine wichtige Frage bleibt: was machst du schulisch und was macht deine Mutter beruflich (Job, geschätztes Einkommen und Stunden).
    • Hallo Kasiotion,

      irgendwie stehst Du zwischen den Fronten, oder?
      Du hast - vielleicht nach bestem Gewissen - Deiner Mutter diese Vollmacht erteilt. Darüber war vermutlich Dein Vater nicht erfreut.

      Viele Unterhaltspflichtige (hier?) wurden über Jahre von den Kindern fern gehalten und nur auf die Funktion des Geldesels reduziert.
      Diese Elternteile hoffen, dass sie dann ab Volljährigkeit die Sachen endlich nicht mehr mit Jugendamt und dem "händeaufhaltenden" Elternteil klären müssen, sondern mit dem 'erwachsenen Kind'.

      Kannst Du Deinem Vater schreiben, dass Dir das mit der Vollmacht leid tut, Du sie von der Mutter herausforderst (und es auch tust) und Dich dann - mit den Unterlagen - mit Deinem Vater triffst um darüber zu reden?
      Ich könnte mir vorstellen, dass auch dein bisher allein zahlender Elternteil gern mit Dir die Lage klären möchte - und nicht mit Deiner Mutter.
      Das erfordert von Dir natürlich Mut. Du hast aber schon Schritte in die richtige Richtung getan (und bis nicht zum Anwalt gerannt - was Dir ja auch immer noch offen steht...)

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      irgendwie stehst Du zwischen den Fronten, oder?
      Du hast - vielleicht nach bestem Gewissen - Deiner Mutter diese Vollmacht erteilt. Darüber war vermutlich Dein Vater nicht erfreut.
      Ich weiß, ich weiß...


      TanjaW9 schrieb:

      Kannst Du Deinem Vater schreiben, dass Dir das mit der Vollmacht leid tut, Du sie von der Mutter herausforderst (und es auch tust) und Dich dann - mit den Unterlagen - mit Deinem Vater triffst um darüber zu reden?
      Ich könnte mir vorstellen, dass auch dein bisher allein zahlender Elternteil gern mit Dir die Lage klären möchte - und nicht mit Deiner Mutter.
      Ich werde schauen es zu regeln, ohne Ultimaten einzugehen, z.B. "Anwalt, Geld her" oder "Lass das Geld einfach stecken"
      Den Kontakt für die Unterhaltssache werde ich versuchen mit meinem Vater aufzubauen.
    • Übrigens.
      Ich habe sogar heute schon ein persönliches Gespräch mit meinem Vater aufgesucht und wir haben über die Situation geredet.
      100 % geklärt ist es nicht, aber wir - Ich & "Schuldner" - sind bzw. werden uns auf den Weg machen dies aufzuklären.
      Wie gesagt, ich bin neu in der Sache und ich wurde so ziemlich reingeworfen.
      Jedes einzelne Wort von euch ist mir viel wert, da ich jetzt die Situation um einiges besser verstehe. Ich danke euch. :)
      @TanjaW9
      @MaxMustermann
      @Kakadu59
      @Hugoleser