Guten Tag,
Ich schilder meine Situation mal. Ich bin seit ungefähr Ende Februar 2020 volljährig geworden.
Bis dato wurde mein Kindesunterhalt von meinem außerorts Unterhalspflichtigen Elternteil, von meinem leiblichen Vater, auch bezahlt.
Ich bin selbst neu in Sachen Unterhalt, klassischerweise werde ich halbwegs in die Unterhaltssache rein geworfen sobald ich 18 bin.
Ich selbst bin noch in einer unbezahlten schulischen Ausbildung und lebe mit meiner "knap verdienenden" alleinerziehenden Mutter.
"Knap verdienend" erwähne ich um ich nachhinein den Faktor des Unterhaltsausgleich von der Seite meiner Mutter vorweg zu nehmen.
Seit ungefähr Ende Februar, hat das Jugendamt laut meines Wissens eine Neuberechnung bezüglich meines Unterhalts - mit inbegriffen: Mein (nicht vorhandenes) Einkommen, das "knape" Einkommen meiner Mutter und das Einkommen meines Vaters - durchgeführt.
Durch die COVID-Situation hat das relativ lange gedauert. Bis ungefähr 24.06 das Ergebnis der Neuberechnung fertiggestellt wurde, musste mein Vater den Mindestunterhalt zahlen.
Neuberechnung ergab eine etwas erhöhte Unterhaltszahlung seit meinem 19. Lebensjahr (18. Geburtstag).
Nun gibt es die Diskussion, dass meine Mutter (übrigens bis auf weiteres mit meiner erteilten Vollmacht) die summierte Nachzahlung, der Differenz vom Mindestunterhalt zum Neuberechneten Unterhaltsbetrag, von meinem Vater verlangt
und mein Vater behauptet er müsse die Nachzahlung erst ab dem 24.06. bezahlen + Dazu zweifelt er die Richtigkeit der Neuberechnung an | Die Unterhaltserhöhung sei nicht richtig.
Meine Frage hierbei ist nicht an die Anzweilfung der Richtigkeit der Neuberechnung. Das wollte ich einfach faktisch dazu legen.
Meine Frage ist viel mehr was eher zutrifft.
Die Ansicht:
Die Differenz zwischen dem Mindestunterhalt und dem Neuberechneten Unterhalt von den Monaten zwischen 01.02. - 24.06. nachzuzahlen
oder
den neuberechneten Unterhalt erst nach der Neuberechnung zu bezahlen?
Es fehlen halt einfach ~ 4 Monate monatlich ungefähr 1/3 des eigentlichen Unterhalts, was halt echt nicht geil ist.
Hoffe ich kriege einen Rat bzw. eine Beratung hier in der Community
MfG.
Ich schilder meine Situation mal. Ich bin seit ungefähr Ende Februar 2020 volljährig geworden.
Bis dato wurde mein Kindesunterhalt von meinem außerorts Unterhalspflichtigen Elternteil, von meinem leiblichen Vater, auch bezahlt.
Ich bin selbst neu in Sachen Unterhalt, klassischerweise werde ich halbwegs in die Unterhaltssache rein geworfen sobald ich 18 bin.
Ich selbst bin noch in einer unbezahlten schulischen Ausbildung und lebe mit meiner "knap verdienenden" alleinerziehenden Mutter.
"Knap verdienend" erwähne ich um ich nachhinein den Faktor des Unterhaltsausgleich von der Seite meiner Mutter vorweg zu nehmen.
Seit ungefähr Ende Februar, hat das Jugendamt laut meines Wissens eine Neuberechnung bezüglich meines Unterhalts - mit inbegriffen: Mein (nicht vorhandenes) Einkommen, das "knape" Einkommen meiner Mutter und das Einkommen meines Vaters - durchgeführt.
Durch die COVID-Situation hat das relativ lange gedauert. Bis ungefähr 24.06 das Ergebnis der Neuberechnung fertiggestellt wurde, musste mein Vater den Mindestunterhalt zahlen.
Neuberechnung ergab eine etwas erhöhte Unterhaltszahlung seit meinem 19. Lebensjahr (18. Geburtstag).
Nun gibt es die Diskussion, dass meine Mutter (übrigens bis auf weiteres mit meiner erteilten Vollmacht) die summierte Nachzahlung, der Differenz vom Mindestunterhalt zum Neuberechneten Unterhaltsbetrag, von meinem Vater verlangt
und mein Vater behauptet er müsse die Nachzahlung erst ab dem 24.06. bezahlen + Dazu zweifelt er die Richtigkeit der Neuberechnung an | Die Unterhaltserhöhung sei nicht richtig.
Meine Frage hierbei ist nicht an die Anzweilfung der Richtigkeit der Neuberechnung. Das wollte ich einfach faktisch dazu legen.
Meine Frage ist viel mehr was eher zutrifft.
Die Ansicht:
Die Differenz zwischen dem Mindestunterhalt und dem Neuberechneten Unterhalt von den Monaten zwischen 01.02. - 24.06. nachzuzahlen
oder
den neuberechneten Unterhalt erst nach der Neuberechnung zu bezahlen?
Es fehlen halt einfach ~ 4 Monate monatlich ungefähr 1/3 des eigentlichen Unterhalts, was halt echt nicht geil ist.
Hoffe ich kriege einen Rat bzw. eine Beratung hier in der Community

MfG.