Unterhalt für Volljährigen während des 2. Studiums

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    • Unterhalt für Volljährigen während des 2. Studiums

      Guten Morgen,

      wir sind recht hilflos.

      Folgender Fall:

      1 Kind ( 25J.) fordert Unterhalt für das Studium.

      Werdegang des Kindes:
      -Abitur
      - Studium Offiziersschule - Abbruch nach 6 Monaten
      - 1Jahr "finden"
      - 1Jahr FSJ
      - 2,5Jahre Ausbildung zum Industriekaufmann, abgeschlossen
      - 1,5Jahre Arbeit im Ausbildungsberuf
      - Studium zum Wirtschaftsingenieur
      - der Kindesvater erhält davon schriftlich zum Abschluß des 2. Semesters Kenntnis in Form von BAFÖG Antrag.


      Wie ist hier die Einschätzung über den Wunsch des fast 26 Jährigen, Unterhalt i.H. von fast 900 Euro im Monat zu verlagen.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum testaccount,

      Du schreibst "wir". Gehe ich recht in der Annahme, dass Du die neue LG des Vaters des Studenten bist?
      Grundsätzlich finde ich die Überschrift für Dein Thema unglücklich gewählt, da der Sohn kein 2. Studium absolviert.
      Für eine bessere Einschätzung müsstest Du auch noch angeben, für welche der o.g. Zeiträume der Vater bereits Unterhalt geleistet hat.
      Ich gehe davon aus, dass der Sohn den vom Gericht gebiligten Weg Abitur -Ausbildung(Lehre) - Studium gewählt hat und ihm deswegen Ausbildungsunterhalt zusteht.
      Bitte füllt die BAföG-Anträge aus und wartet ab, was das Amt dann feststellt.
      Das Ergebnis könnt ihr gern hier noch diskutieren.

      Gruß Tanja
    • Mittlerweile sind 12 Monate vergangen.


      Im Juni 2020 wurde der Kindesvater aufgefordert, gegenüber dem Kind Auskunft
      über seine finanzielle Situation zu geben. Das hat der KV auch
      unverzüglich gemacht.
      Das Kind wurde vom und vom KV aufgefordert, dem KV die Studiennachweise vorzulegen. Das geschah nicht.

      Nach nun fast 12 Monaten gab es weder eine Reaktion des Kindes noch des Amtes.

      Fragen:
      Muß der KV überhaupt noch mit einer Unterhaltsverpflichtung rechnen?
      Wenn ja, wie lange hat das Amt bzw. das Kind, die Berechnung des Unterhaltes vorzulegen und den KV aufzufordern den zu zahlen?
    • Hallo Testaccount,

      leider hast Du die Fragen aus meinem Beitrag vor einen Jahr nicht beantwortet.
      Ich werde auch jetzt nicht so ganz schlau aus Deiner weiteren Schilderung.
      Grundsätzlich ist der KV ab Juni 2020 durch die Aufforderung in Verzug gesetzt worden.
      Es gibt meines Wissens nach keine genauen Fristen, in denen das BafögAmt die Berechnung des Unterhalts vorzulegen hat.
      Für das BAföG-Amt ist grundsätzlich der Student der Ansprechpartner.
      Möglicherweise hat dieser auch einen entsprechenden Bescheid schon bekommen und reicht den nur ebenso nicht an den Vater weiter, wie die Studiennachweise.
      Vielleicht will er auch keinen Unterhalt vom Vater, sondern nur BAföG.
      Wenn sich das Amt an Euch wendet wegen übergegangener Ansprüche, solltet ihr einen erfahrenen Anwalt zur Abwehr zu Rate ziehen.
      Es könnten Verwirkungstatbestände zu prüfen sein.

      Mehr kann ich mit der mageren Schilderung durch Dich nicht sagen.

      Gruß Tanja