Liegt ein Interessenkonflikt des Anwalts vor?

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    • Liegt ein Interessenkonflikt des Anwalts vor?

      Hallo,

      meine Ex-Frau hat seit 16 Jahren den gleichen Anwalt. Dieser hat Sie in Sachen Ehegatten-und Kindesunterhaltsansprüchen gegen mich vertreten. Jetzt hat Sie unseren gemeinsamen volljährigen Sohn dort auch hingeschleppt, um Unterhalt gegen mich geltend zu machen.

      Der Unterhaltsanspruch gilt doch jetzt beiden Elternteilen. HIer entsteht doch ein Ungleichgewicht.

      Kann ich mich dagegen irgendwie wehren?
    • hallo,

      ja, kann sein.

      ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass wenn der bisher vom ra vertretene Partei seinen Anteil leistet und auch weiterhin Leisten wird, dann wäre das unkritisch.

      ich würde einfach den Anwalt fragen, ob er keinen Interessenkonflikt sieht.


      Und die Frage ist, was fordert der Anwalt von dir?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Fussel2000 schrieb:

      meine Ex-Frau hat seit 16 Jahren den gleichen Anwalt. Dieser hat Sie in Sachen Ehegatten-und Kindesunterhaltsansprüchen gegen mich vertreten. Jetzt hat Sie unseren gemeinsamen volljährigen Sohn dort auch hingeschleppt, um Unterhalt gegen mich geltend zu machen.


      Kann ich mich dagegen irgendwie wehren?

      Ich stehe immer noch auf den Standpunkt das es nicht geht ! Sie weiß ja was die Kindesmutter verdient hat...das kann Sie evtl. auch gegen die Kindesmutter einsetzen !....

      " Insoweit können auch Tatsachen von Bedeutung sein, die Sie damals im Rahmen des erteilten Mandates der Rechtsanwältin über Ihre eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitgeteilt haben. Auch wenn beim minderjährigen Kind grundsätzlich nur ein Elternteil bar unterhaltspflichtig ist und der andere alleine die Betreuung schuldet, kommt daneben ausnahmsweise doch eine anteilige Barunterhalts pflicht des betreuenden Elternteils in Betracht, wenn dieser mindestens das Dreifache des anderen Elternteils verdient oder sehr vermögend ist. Deswegen interessieren beim Unterhalt des minderjährigen Kindes auch die Einkünfte des betreuenden Elternteils. Nunmehr könnte die Rechtsanwältin diese Informationen, die sie damals über Ihre eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse erlangt hat und die eventuell gar keine rechtlichen Auswirkungen auf die Barunterhalts pflicht des Kindesvaters hatten, gegen Sie verwenden. Das widerspricht dem Sinn und Zweck von § 43a Abs. 4 BRAO, wonach der Rechtsanwalt seinen Beruf gradlinig auszuüben hat, damit unter anderem die angestrebte Chancen- und Waffengleichheit der Bürger untereinander und gegenüber dem Staat gewahrt bleibt."
    • Hallo Fussel
      Also ich sehe da einen Interessenkonflikt. Habe es selber einmal erlebt. Der Anwalt war sowohl Fachanwalt für Familienrecht als auch Steuerrecht. Ich wollte Ihn in einer Steuersache beauftragen. Er lehnte das Mandat ab weil er vor ca. 15 Jahren die KM in Scheidungssachen vertreten hat. Ich denke daher auch das der Anwalt der KM den Sohn nicht in Unterhaltssachen vertreten kann.

      LG Hugoleser
    • Hallo Fussel
      Als erstes würde ich meinen Sohn anschreiben und Ihm mitteilen das dieser Anwalt Ihn aufgrund des Interessenkonflikts den seine Tätigkeit für die KM nicht der richtige Rechtsberater für Ihn ist und wenn er denn unbedingt eine rechtliche Beratung bräuchte für Ihn das Jugendamt ein vor allen Dingen kostenloser Ansprechpartner wäre. Denn das JA muss volljährige bis zum 21 Lebensjahr beraten. Was diese angebliche Unterhaltszahlung der KM sein soll weiß ich nicht genau ein zuschätzen. Aber ich denke das der RA. die Betreuungsleistung der KM in Geldwert umgerechnet hat.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      das Schreiben war der Auslöser dafür, dass ich mir hier im Forum unter klick hier Unterstützung gesucht und gefunden habe.
      Zu meinem Sohn habe ich leider nur noch schriftlich Kontakt. Leider nur wenn es um Geld geht.

      Ich hatte ihm schon geschrieben, dass seine Beistandschaft zwar jetzt endet, aber sich bezüglich des Unterhaltes dort kostenlos beraten lassen kann. Der Einfluss der KM ist halt sehr groß.

      LG Fussel
    • Hallo Fussel
      Du bist doch bestimmt Anwaltlich vertreten oder? Wenn ja würde ich Ihn bitten an den geschätzten Kollegen ein Schreiben aufzusetzen um ihm mitzuteilen das ein Interessenkonflikt vorliegt und er Sohni nicht anwaltlich vertreten
      kann und sollte er weiter darauf bestehen man die Anwaltskammer darauf aufmerksam machen. Solltest Du nicht anwaltlich vertreten sein würde ich dem Anwalt genau dieses mitteilen, das für Dich ein Interessenkonflikt vorliegt und Du dieses der Anwaltskammer parallel anzeigen würdest. Dann denke ich wird dieser Anwalt das Mandat für Deinen Sohn niederlegen , denn mit der Anwaltskammer haben Anwälte nicht unbedingt gerne zu tun. Die Rechnung für seine Tätigkeit für Deinen Sohn kann er ja an die KM als Verursacherin weiterreichen.

      LG Hugoleser
    • Hi @Fussel2000,
      Aus meiner Sicht ist - nach dem von Dir verlinkten Schreiben des/ der RA/ RA-in in #7 - klar, dass sich der Anwalt/ die Anwältin in einem Interressenskonflikt befindet. Zumal er/ sie im weitern Verlauf ja die KM - wenn auch nicht direkt - als gegn. Partei auf dem Plan hat (die KM ist/ wäre ja zumindest grundsätzlich Unterhaltspflichtig).
      Ich denke, Du solltest mit dem Schreiben (sofern Mandatierung seitens des Sohnes besteht - siehe auch @Villa in #4 - und ein Aktenzeichen vorliegt) entweder Deinen eigenen Anwalt hinzuziehen oder aber direkt die Anwaltskammer informieren (am besten persönlich vorsprechen).
      Das wäre zumindest meine Vorgehensweise....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo in die Runde,

      auch wenn "wir" vor einem ähnlichen Problem stehen, bin ich durch die Suche im Netz und einschlägigen Urteilen wenig sicher, ob man mit einem Vorhalt des Verstoßes gegen das Verbot der "Vertretung widerstreitender Interessen" (43a(4) BRAO) weit(er) kommt.
      Der bei uns betroffene Anwalt hat schon vor Jahren gegen den 43a(3) verstoßen, wurde durch unsere Anwältin sogar schriftlich angemahnt (im gerichtlichen Vorverfahren), sich an die Berufspflichten zu halten - es hatte wenig Wirkung und schon gar keine Auswirkung.
      Das einizge, was ich in solchem Fall noch machen würde, wäre, die Anwaltskammer nachweislich (ich bin Fan von Faxen) auf den vermuteten Verstoß unter Beifügung von geeigneten Unterlagen zu informieren.
      Wenn man es als Beschwerde einreicht, bekommt man vermutlich zumindest mitgeteilt, ob die "ermitteln" (ist ja eigentlich auch nur eine Eingangsbestätigung).
      Ob dann was dabei raus kommt - keine Ahnung.
      Die Meinung des OLG zum gegnerischen Anwalt (=Fachanwalt für Familienrecht) wurde diesem wohl in der Verhandlung mehr oder weniger eindeutig zu verstehen gegeben und hatte für die gegn. Mandantin unschöne Auswirkungen (kostenrechtlicher Art).
      Falls jemand mit obigen Vorhalt erfolgreich war, möge er sich bitte mal hier melden. Die bisher gefundenen Urteile sind eher ernüchternd.

      Gruß Tanja
    • Hallo Maccie
      Ich habe mit Hausverkauf und Notarverträgen noch keine Erfahrung gemacht, aber ich denke mal nicht das da eine Mandats verbot vorliegt weil er den Vertrag ja so wie ich es verstehe für Deine Frau geprüft hat. Vielleicht hat da ja jemand anderes hier im Forum mehr Wissen als ich.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      habs schon herausgefunden.

      Morgen geht das Fax raus.


      Information über den vermuteten Verstoß gegen das Verbot der "Vertretung widerstreitender Interessen" 43(4) BRAO

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich vermute, dass im vorliegenden Schreiben von RA xxx aus xx, ein Verstoß gegen 43(4) BRAO vorliegt.

      Hiermit übersende ich Ihnen das Schreiben der Gegenseite vom xxxxx.

      Bei Rückfragen stehe ich .....

      Mfg

      xxxxxxxxxx

      Ist das so okay?
    • Hi (@edy),

      edy schrieb:

      Hi Fussel,
      [...]Und dann vielleicht eine Kopie an den gegnerischen Anwalt.
      edy
      Wozu? Um Ihn zu warnen?
      Würde - zumindest ich - nicht machen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
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