Hallo miteinander,
wieviel muss ich an nicht priviligerten 18jährigen zahlen?
Folgende Situation:
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe. 18J.(nicht Priviligiert) und 17J. Beide leben bei der Mutter
Ein Kind ist aus 2ter Ehe(lebt bei mir) ist 5J.
Mein durchschnittl. Einkommen 2771,41€ netto
Exfrau durchschnittl. Einkommen 1851,54 € netto
Ich zahle KU an 17J. 420€
Errechnet hatte ich folgendes:
1. Bereinigung des Einkommens
Ich:
2771,41€ - 420€(KU 17J.) - 284€(KU 5J.) - 138,57€(Fahrtkst. 5%) = 1.928,84€ - 1.400€ Selbstbehalt = 528,84€
Ex:
c
1851,54€ - 92,58€(Fahrtkst.5%) = 1.758,96€ - 1.400 Selbstbehalt = 451,54€
2. Verbleiben
528,84€(ich) + 451,54€(Ex) = 980,38€
3. Gesamteinkommen der Eltern
1.928,84€(ich) + 1.758,96€(Ex) = 3.687,80€
Unterhaltsanpruch laut DDT 2020 Grp 6 Stufe 4 = 679€
679€ - 204€(Kindergeld) = 475€
Berechnung des Eigenanteils aus 475€:
Ich: 475€ x 528,84€ : 980€ = 256,23€
Ex: 475€ x 451,54€ : 980€ = 218,77€
Das überweise ich seit Mai 2020 an den nichtpriviligierten Volljährigen.
Jetzt schreibt mir der gegnerische Anwalt, dass meine Ex dem Kind(17J., lebt in Ihrem Haushalt und bekommt ja von mir schon 420€ KU) 226€ Unterhalt zahlt und somit nicht mit einem bereinigten Einkommen von 1.758,96€ auszugehen ist, sonder von 1.532,96€.
Somit würde anteilig nicht von 475€, sondern von 432€ ausgegangen werden. Bedeutet ich solle anstatt 256,23€ jetzt 345,23€ zahlen und die Ex den Rest von 86,77€!?
Zu meinen Fragen:
1. Ist meine Berechnung korrekt?
2. Kann meine Ex ihr Einkommen um 226€( Für 17J. Kind) überhaupt bereinigen?
3. Woher kommen die 226€(Welche Rechtsgrundlage)?
4. Werde ich hier vom Anwalt veräppelt?
5. Ich soll jetzt für Juni die 89€ Euro nachzahlen. Muss ich das überhaupt?(Es gibt keinen Titel)
Ich hoffe ich habe mir verständlich ausgedrückt.
Bitte helft mir!
Gruß Fussel
wieviel muss ich an nicht priviligerten 18jährigen zahlen?
Folgende Situation:
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe. 18J.(nicht Priviligiert) und 17J. Beide leben bei der Mutter
Ein Kind ist aus 2ter Ehe(lebt bei mir) ist 5J.
Mein durchschnittl. Einkommen 2771,41€ netto
Exfrau durchschnittl. Einkommen 1851,54 € netto
Ich zahle KU an 17J. 420€
Errechnet hatte ich folgendes:
1. Bereinigung des Einkommens
Ich:
2771,41€ - 420€(KU 17J.) - 284€(KU 5J.) - 138,57€(Fahrtkst. 5%) = 1.928,84€ - 1.400€ Selbstbehalt = 528,84€
Ex:
c
1851,54€ - 92,58€(Fahrtkst.5%) = 1.758,96€ - 1.400 Selbstbehalt = 451,54€
2. Verbleiben
528,84€(ich) + 451,54€(Ex) = 980,38€
3. Gesamteinkommen der Eltern
1.928,84€(ich) + 1.758,96€(Ex) = 3.687,80€
Unterhaltsanpruch laut DDT 2020 Grp 6 Stufe 4 = 679€
679€ - 204€(Kindergeld) = 475€
Berechnung des Eigenanteils aus 475€:
Ich: 475€ x 528,84€ : 980€ = 256,23€
Ex: 475€ x 451,54€ : 980€ = 218,77€
Das überweise ich seit Mai 2020 an den nichtpriviligierten Volljährigen.
Jetzt schreibt mir der gegnerische Anwalt, dass meine Ex dem Kind(17J., lebt in Ihrem Haushalt und bekommt ja von mir schon 420€ KU) 226€ Unterhalt zahlt und somit nicht mit einem bereinigten Einkommen von 1.758,96€ auszugehen ist, sonder von 1.532,96€.
Somit würde anteilig nicht von 475€, sondern von 432€ ausgegangen werden. Bedeutet ich solle anstatt 256,23€ jetzt 345,23€ zahlen und die Ex den Rest von 86,77€!?
Zu meinen Fragen:
1. Ist meine Berechnung korrekt?
2. Kann meine Ex ihr Einkommen um 226€( Für 17J. Kind) überhaupt bereinigen?
3. Woher kommen die 226€(Welche Rechtsgrundlage)?
4. Werde ich hier vom Anwalt veräppelt?
5. Ich soll jetzt für Juni die 89€ Euro nachzahlen. Muss ich das überhaupt?(Es gibt keinen Titel)
Ich hoffe ich habe mir verständlich ausgedrückt.
Bitte helft mir!
Gruß Fussel