Helft mir bitte. Nicht priviligierter Volljähreiger und zwei Minderjährige

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    • Bin jetzt ein wenig irritiert auf die Antwort.

      In den Hammer Leitlinien habe ich folgendes gefunden:


      Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

      22.2 Ist bei Unterhaltsansprüchen nicht privilegierter volljähriger Kinder oder Enkel der Pflichtige verheiratet, werden für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten im Regelfall 1.120€angesetzt
    • Hallo Fussel,

      ich würde damit argumentieren, dass im Regelfall minderjährige und bestimmte volljährige Kinder (<21, in allg. Schulausbildung und im Haushalt eines Elternteils) die Lebensstellung der Eltern teilen.
      Ein Kind mit eigener Wohnung teilt die nun aber nicht mehr - deswegen wird ja auch Minderjährigen mit eigenem Hausstand ein höherer Bedarf zugebilligt und das volle Kindergeld angerecht/weitergeleitet.

      Ob das rechtlich so haltbar ist, kann Dir sicher Dein Anwalt sagen.

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9,

      TanjaW9 schrieb:

      Ein Kind mit eigener Wohnung teilt die nun aber nicht mehr - deswegen wird ja auch Minderjährigen mit eigenem Hausstand ein höherer Bedarf zugebilligt und das volle Kindergeld angerecht/weitergeleitet.
      Echt jetzt?
      Werden minderjährige und volljährige Kinder - je mit eigenem Hausstand und jeweils nicht privilegiert - unterhaltsrechtlich anders eingestuft?
      Oder verstehe ich gerade mal was völlig falsch?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      es gibt wohl Vertreter der Auffassung, dass ein minderjähriges Kind die Privilegierung nicht vor dem 18. Lj. "verlieren" kann. (1603(2)S.1 BGB). Das privilegiert kommt ja eigentlich erst für Volljährige im Sinne des Satzes 2 zum Tragen.
      Allerdings kann ja sogar ein Minderjähriger seinen Unterhaltsanspruch verlieren, wenn er Schule abgebrochen hat und nichts tut...
      Da gibt es wohl schon Rechtsprechung für 15Jährige...

      Gruß Tanja

      P.S. ich glaube, ich weiß woher die Konfusion stammt - Fussel wollte den Selbstbehalt/Eigenbedarf (von seinem Einkommen) für seine einkommenslose Ehefrau wissen und Edy hat ihm den für Fussel selbst anzusetzenden genannt - welcher aber nicht stimmt, da Fussel auf den angemessenen zurück greifen kann - das Kind ist (m.M.n.) nicht mehr privilegiert weil ausgezogen.
      Dass die Mutter auf leistungsunfähig macht, ändert nichts an Fussels angemessenen SB, maximal 2x10 Haushaltsersparnis, einmal 140 und einmal 112 wären abzuziehen.
    • Ich schaue mir gerade die Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung an und denke, dass gleicht sich hier doch wieder.

      Beide, Mutter und Tochter sind hier mit ihrer Anschrift namentlich aufgeführt.

      Anderer Anwalt und es riecht schon wieder nach Intressenkonflickt!

      Was meint ihr?
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    • Hallo Fussel,

      dass sie abweichende haben, daran erinnere ich mich noch. Die Frage sollte (von mir) lauten: stehen Adressen auf der Vollmacht drauf?

      Ansonsten ein freundliches Anschreiben in Reaktion auf das des Anwaltes mit der Darstellung, dass gemeinsames Sorgerecht besteht, die Tochter sich nicht mehr in der Obhut der Mutter befindet weil sie eine eigene Wohnung hat (hast Du das noch mal verifiziert? Nicht, dass sie die Wohnung aufgegeben hat wegen...) und daher ein Interessenskonflikt vorliegen dürfte bei der Vertretung von Mutter und Tochter.
      Möglicherweise hätte die Mutter auch gar nicht den Anwalt für die Tochter mandatieren können, aber bestimmt die Tochter allein...
      Wenn Du nett bist, weist Du noch mal darauf hin, dass Du bereits am xx.xx.xxxx gegenüber yyy Auskunft erteilt hast, die Mutter aber auf die Anschreiben Deines Anwaltes zzz vom aa.aa.aaaa die geforderten Unterlagen zur Berechnung der Unterhaltsquote nicht herausgereicht hat, ebensowenig wie die Aufstellung.
      Diese forderst Du für den Fall, dass er keinen Interessenskonflikt sehen mag, hiermit noch mal ausdrücklich an inkl. des Zeugnisses und eine aktuelle Schulbescheinigung des Kindes, des Weiteren Angaben über Einkommen und Vermögen der Tochter...

      Du kannst Dir dann immer noch überlegen, ob Du das auch der Anwaltskammer meldest - je nachdem, wie es weiter geht.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      die haben beide abweichende Adressen. Ja, es ist noch aktuell, dass meine Tochter ein eigene Wohnung hat. So schreibt es ihr jetzige Anwalt.

      Mein Anwalt hat sich auch gerade per Mail bei mir gemeldet.

      Ach wie schön, kennt ihr bestimmt auch. Post vom Anwalt am Freitag. Dann ist das Wochenende mal wieder im Eimer und die Gedanken kreisen, kreisen, kreisen...

      Der gegnerische Anwalt, hat meinem Anwalt gleich eine Kopie seines Schreiben zugesendet, mir der Erwähnung, das die Mutter ja schon aufgefordert wurde, ihre Einkommennachweise vorzulegen. Nun wäre ich ja wohl dran.

      Mensch, da haben sich ja dann wieder zwei Anwälte gefunden. Jetzt geht das wieder hin und her und am Ende habe ich wegen vielleicht 20 Euro, einen Titel am Ars... für 1.500€. Den ich ja irgendwann wieder loswerden muss,um dann wieder Geld zum Fenster rausschmeißen muss.

      Am Dienstag habe ich einen Termin.

      Bei mir brennt schon wieder soviel auf der Seele:

      - Ist das überhaupt legitim mit der Mutter?
      - Auskunft habe ich doch schon gegeben - wenn auch über meinen Sohn. Was ja die KM mitbekommen hat, da sie ihn zum gleichen Anwalt geschleppt hat.
      - Jetzt hat die zwar einen Anwalt -der aber von der Mutter besorgt wurde.
      - Die Mutter bekommt sicherlich keine Post, vom Anwalt meiner Tochter.
      - Alles nur gegen mich.
      - Hier gehts warscheinlich nur um ein paar Euro!
      - Das wird für mich wieder vierstellig
      - Gibt es den nie Ruhe

      usw. usw. usw.

      Man fühlt sich so hilflos

      Ich bin so glücklich mit meiner neuen Familie.
    • Hallo Fussel,

      Freitagspost, klar.
      Unser Anwalt hält sowas extra vor einem We zurück.
      Eigentlich eine Frechheit, dass der Anwalt von Kind und Mutter Dich direkt angeschrieben hat, wenn er doch von Deinem Anwalt weiß.
      Thematisiere das ruhig mit Deinem Anwalt. Auch, dass Du Dich an die RA-Kammer wenden möchtest weil Du von widerstreitenden Interessen ausgehst (für die Mutter wird der Anwalt versuchen, den Quotenbetrag gering zu halten, für die Tochter müsste er höchstmöglichen Unterhalt versuchen zu generieren - also auch fiktives Einkommen der Mutter anrechnen...).
      Bisher waren doch alle Tipps in die Richtung, dass eine Verfahrensbeistandsschaft beantragt werden müsste, die - unabhängig von beiden Eltern - den Unterhaltsanspruch berechnet und geltend macht.
      Auch Dein Anwalt.
      Dann soll der das dem gegn. Anwalt auch so schreiben.
      Auch der vermutete Interessenwiderstreit sollte thematisiert werden, zurück weisen könnt ihr den Anwalt wohl nicht. Das (die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten) ist Aufgabe der Kammern.
      Wenn sich das noch eine Weile hinzieht, ist Deine Tochter 18.
      Ihr solltet diesbezüglich sowieso schon alles vorbereiten.
      Die Anforderung (siehe mein vorheriger Beitrag) gleich mitmachen.
      Die Auskunft gegenüber Deinem Sohn zählt nicht. Das musst Du noch mal neu machen.
      Such die alte Aufstellung raus und aktualisiere die Zahlen.
      Ist nervig, aber nun mal nicht zu ändern.

      Bleib ruhig und genieße Dein Glück in der neuen Familie oder um mal Die Ärzte zu zitieren: "bleib höflich und sag nichts - das ärgert sie am meisten." ;)

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      habe es nicht auf dem Schirm (und auf die Schnelle auch nicht gefunden?):
      Wann wird Töchting denn 18?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Fussel,

      versuch den ganzen Sch... mal bis Montag beiseite zu schieben und mach was Konstruktives mit der neuen Familie - Weihnachtsmarkt geht ja nicht.
      Stellt euch doch mal alle in die Küche und backt gemeinsam oder spielt ein paar Gesellschaftsspiele bei Kerzenlicht und Weihnachtsmusik.
      Mein eines Kind hat uns einen tollen Schnitzel-Jagd-Adventskalender gebastelt. Coole Idee. Oder Weihnachtsgeschenke basteln, Karten schreiben...
      Alles, nur kein Gedankenkreisen ... ;)

      Gruß Tanja