Danke, dann liege ich wohl gar nicht so falsch.
Zumindest was mir mein Bauchgefühl sagt.
1 Jahr Zeit, wieder Kraft zu tanken.
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TanjaW9 schrieb:
Hallo Fussel,
ich hab noch mal in "unsere" Sammlung der illustren (und diversen ) Prozessunterlagen geschaut und rate dringend davon ab, den Weg über die Ergänzungspflege zu gehen.
Ich gebe nun nicht die konkreten Daten bei uns wieder, sondern nur eine ungefähre Einschätzung der Dauer:
richterlicher Hinweis Monat 01-> Antrag auf Ergänzungspfleger Monat 03-Anfrage des Gerichts an Ergänzungspfleger Monat 05 - Bestellung Ergänzungspfleger Monat 07 - diverse Schriftwechsel mit der sich verweigernder Mutter in den darauffolgenden Monaten -> erster Verhandlungstag 14 (!!!) Monate nach Antrag auf Ergänzungspflegschaft
Okay, vielleicht arbeitet unser 'Provinz'gericht einfach nur lahm und/oder schlampig, aber selbst die Ergänzungspflegschaft ist an der Verweigerungshaltung der Mutter gescheitert - es wurde vom Ergänzungspfleger sogar ein Antrag nach 235 FamFG gestellt (vor dem ersten Verhandlungstag) - der war allerdings hinfällig, da sich dann inzwischen die tatsächlichen Verhältnisse geändert hatten.
So ähnlich kann es Dir ergehen, wenn Dein Kind in nicht mal einem 3/4 Jahr volljährig ist (und dann die Ergänzungspflegschaft aufzuheben ist).
Und wenn Du Dir anschaust, wie die Mitarbeit Deines volljährigen Sohnes ist, wirst Du vermutlich von der Tochter nicht mehr erwarten können (auch wenn sie selbstverständlich ein ganz eigenen und anderen Charakter als der Sohn hat).
Ohne allzuviel Ahnung von Verfahrensrecht zu haben, würde ich eher dazu tendieren, dass Du einen Antrag auf Auskunft gegen die Mutter (schon jetzt) geltend machst und dem Gericht den Schriftwechsel vorlegst, in dem Du oder Dein Anwalt bereits versucht haben, von der Mutter Auskünfte zu erhalten.
Dann würde ich gleichzeitig über den gleichen Anwalt Antrag auf Abänderung stellen (der ja vermutlich ab 18 sowieso nötig wird) und auf das separate Auskunftsverfahren verweisen. Gleichzeitig um richterlichen Hinweis bitten, ob Ergänzungspflegshaft einzurichten ist (und dies dann hilfsweise anregen/beantragen). Natürlich mit Hinweis auf die seit Mai 2020 vorliegenden beidseitige Unterhaltspflicht der Eltern wegen eigener Wohnung des Kindes.
Richte Dich aber auf "Spielchen" der Gegenseite ein (je nach der engen Beziehung des Kindes zur Mutter könnte ein -zumindest nach außen scheinender - Rückzug in die Wohnung derselben anstehen...)
Was mich noch interessieren täte - wie kommt Dein Anwalt auf die Gerichts- und Verfahrenskosten von 1000 Euro wenn doch hier "nur" eine Differenz von 20 Euro zur Diskussion steht?
P.S. hast Du mal geschaut, ob Du VKH bekommen könntest? Du hast ja noch 2 weitere Unterhaltsbedürftige zu versorgen...
Gruß Tanja
Hugoleser schrieb:
Ich würde mal bei der Rechtsantragsstelle nachfragen, da es ja eigentlich nicht sein kann, das Deine jetztige Ehefrau für die Kosten des Rechtsstreit wegen Deinem Kind aus erster Ehe gerade stehen soll.
MaxMustermann schrieb:
Mit 25 endet das Kindergeld. Kinder müssen berücksichtigen, dass der Unterhalt dann steigt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fussel2000 ()
Fussel2000 schrieb:
Dort hat sie für meine Tochter die Vollmacht unterschrieben und nun begehrt meine Tochter Unterhalt.
Fussel2000 schrieb:
Ich solle doch meine aktuellen 12 letzten Unterhaltsbescheinigungen vorlegen.
Fussel2000 schrieb:
Ich dachte jetzt wäre Ruhe und mein Anwalt und ich starten -wenn sie Mitte nächsten Jahres - volljährig wird, einen neuen Versuch, den alten dynamischen Titel aus der Welt zu schaffen.
Fussel2000 schrieb:
Hat sich mit der neuen DDT 2021 eigentlich auch der Selbstbahlt meiner Frau gegenüber einem nicht prviligierten Kind von 1.100 € auf x erhöht?