Hallo Fussel,
mindestens durch den Mietvertrag hast Du ihre Adresse.
Schreib sie doch direkt an und teile ihr mit, was Du bereit bist zu zahlen für Ihren Unterhalt.
Du forderst im Gegenzug alle Unterlagen an, die Du von ihr benötigst und kündigt an, dass Du bei Nichtvorlage von Zeugnissen (alle halbe Jahre) und unterbliebener Mitteilung von Änderungen (Abbruch?) den Unterhalt zurück fordern wirst.
Dann bittest Du noch um Benennung einer Kontoverbindung wohin der Unterhalt überwiesen werden soll.
Herausgabe des Titels durch den Anwalt weiter verfolgen ist sicher richtig.
Was das Kind angeblich mit 6 wollte, sollte Dir egal sein. Schau einfach, ob Du (wenn Du es möchtest) jetzt wieder die Chance auf eine Beziehung zum Kind bekommst....
Gruß Tanja
mindestens durch den Mietvertrag hast Du ihre Adresse.
Schreib sie doch direkt an und teile ihr mit, was Du bereit bist zu zahlen für Ihren Unterhalt.
Du forderst im Gegenzug alle Unterlagen an, die Du von ihr benötigst und kündigt an, dass Du bei Nichtvorlage von Zeugnissen (alle halbe Jahre) und unterbliebener Mitteilung von Änderungen (Abbruch?) den Unterhalt zurück fordern wirst.
Dann bittest Du noch um Benennung einer Kontoverbindung wohin der Unterhalt überwiesen werden soll.
Herausgabe des Titels durch den Anwalt weiter verfolgen ist sicher richtig.
Was das Kind angeblich mit 6 wollte, sollte Dir egal sein. Schau einfach, ob Du (wenn Du es möchtest) jetzt wieder die Chance auf eine Beziehung zum Kind bekommst....
Gruß Tanja