Helft mir bitte. Nicht priviligierter Volljähreiger und zwei Minderjährige

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    • Hallo Fussel,

      mindestens durch den Mietvertrag hast Du ihre Adresse.
      Schreib sie doch direkt an und teile ihr mit, was Du bereit bist zu zahlen für Ihren Unterhalt.
      Du forderst im Gegenzug alle Unterlagen an, die Du von ihr benötigst und kündigt an, dass Du bei Nichtvorlage von Zeugnissen (alle halbe Jahre) und unterbliebener Mitteilung von Änderungen (Abbruch?) den Unterhalt zurück fordern wirst.
      Dann bittest Du noch um Benennung einer Kontoverbindung wohin der Unterhalt überwiesen werden soll.

      Herausgabe des Titels durch den Anwalt weiter verfolgen ist sicher richtig.

      Was das Kind angeblich mit 6 wollte, sollte Dir egal sein. Schau einfach, ob Du (wenn Du es möchtest) jetzt wieder die Chance auf eine Beziehung zum Kind bekommst....

      Gruß Tanja
    • Moin,

      die Frage nach der Herausgabe des Titels ist tatsächlich sehr kompliziert:
      Durch das gesetzliche Ende der Beistandschaft darf die Beistandschaft die vollstreckbare Ausfertigung eigentlich nicht mehr bei sich behalten. Der Titel, sofern er denn (wie ich vermute) auf den Namen des Kindes läuft, wäre an das Kind herauszugeben. Bei Minderjährigkeit wäre dies insofern der Sorgerechtsinhaber. Da das Kind diesen Titel ggf aber nach Volljährigkeit noch brauchen könnte, kommt eine Herausgabe an den (bisher) unterhaltspflichtigen Elternteil nicht in Betracht, an den (bisher) unterhaltsberechtigten Elternteil jedoch mangels Obhut auch nicht. Auch hier wäre es sicherlich gut, einen Ergänzungspfleger zu haben.
    • Kleines Update:

      Nicht meine Tochter hat mir geantwortet, sondern meine Ex.

      Ich möchte doch bitte das Geld auf das angegebene Konto überweisen.

      Tja, wie kann ich mir nur sicher sein, dass das Geld nicht bei der KM landet und die es dann wohlwollend an meine Tochter verteilt?

      Im übrigen warte ich erst einmal ab, wann die Berechnung meines Anwalts vorliegt. Bis dahin lege ich das Geld zur Seite und überweise noch nichts.
    • Hallo!

      Wollte mich mal wieder melden.

      Die KM stellt sich leider quer und rückt nicht die Informationen raus, die mein Anwalt benötigt um den Unterhalt für beide Elternteile genau auszurechnen. Die KM legt es wieder drauf an. Da sich die Gerichtskosten in 1. Instanz auf ca. 1.100 Euro belaufen, kann man das vergessen. Im Endeffekt geht es hier nur um 20 Euro, die ich monatlich sparen würde. Anstatt 420 müsste ich nur 400 monatlich zahlen.

      Ich habe meiner Tochter jetzt geschrieben, dass ich Ihr in Zukunft die 400 Euro überweise.

      Mein Anwalt meinte, dass das keinen Zweck hat. Er schlug vor, bis nächstes Jahr abzuwarten, bis meine Tochter volljährig ist. Dann versucht er, die Zustimmung meiner Tochter auf Verzicht der Vollstreckung aus dem noch bestehennden Titel, zu erreichen. Die KM würde nur Streß machen. Da sei das Geld zum Fenster raus geschmissen. Wenn meine Tochter volljährig ist kann sich die KM nicht mehr einmischen. Sie ist ja selber unterhaltspflichtig.

      Ich will diesen dämlichen Titel aus der Welt haben. Der Umstände haben sich doch geändert! Der Titel besagt, dass ich allein zahlen muss. Nun ist meine Tochter ausgezogen und beiden müssen für den Unterhalt aufkommen. Der Titel ist doch nun nicht mehr zutreffend.

      Kann ich nicht beim AG einen Aufhebungsantrag stellen, ohne Anwalt?
    • Hallo Fussel
      Wenn das Kind zu Hause ausgezogen ist, ist es nicht mehr privilegiert so weit ich weiß. Daher hat Sie Anspruch auf Unterhalt in Höhe von ca. 860 € (vielleicht weiß Tanja es noch etwas genauer) und Deine Ex muss sich jetzt schon am Bar Unterhalt beteiligen. Weiterhin ist von dem Betrag dann das volle Kindergeld in Abzug zu bringen und Deine Tochter muss Schüler Bafög beantragen ,wenn sie noch zur Schule geht, wenn nicht dann ist meines Wissens die Bundesausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt zu beantragen. Die Abänderung geht nicht ohne Anwalt. Hast Du schon mal versucht VKH zu beantragen? Es gibt im Netz sogenannte PKH Rechner, die sind recht genau und Du kannst sehen ob Du VKH bekommst und wenn auch nur unter Ratenzahlung.

      LG Hugoleser
    • Wenn das ohne Anwalt geht, dass ich bei Gericht eine Ergänzungspflegschaft beantrage. Dann kann ich das ja machen. Aber was dann?
      Den Titel aufheben? Sobald der das ist, wird die doch die Pflegschaft sicher einen neuen Titel erwirken wollen?

      Vielleicht ist es doch das Beste bis zur Volljährigkeit meiner Tochter zu warten und zu hoffen...

      Im Moment ist das ja wohl so, dass weder die KM noch die Tochter an den vollstreckbaren Titel bei der Beistandschaft rankommen.
    • Fussel2000 schrieb:

      (...)Aber was dann?(...)
      Wenn ein Ergänzungspfleger bestellt wird, muss die Beistandschaft den Titel an den Ergänzungspfleger rausgeben und beim Ergänzungspfleger kannst Du dann die Herabsetzung des Titels beantragen. Kommt der Ergänzungspfleger Deinem Antrag nicht nach, kannst Du in ein gerichtliches Abänderungsverfahren gehen (insoweit könntest Du alle die Schritte gehen, die Du ansonsten gehen willst, wenn Deiner Tochter volljährig geworden ist).
    • Hallo Fussel,

      ich bin mir nicht sicher, ob man die Ergänzungspflegschaft ohne anwaltliche Vertretung beantragen kann.
      Bei "uns" hat damals der Richter den Hinweis erteilt, dass er dies (also die Ergänzungspflegschaft) für die Unterhaltsgeltendmachung im Wechselmodell richtig(er) hält. Blöderweise hat sich unsere Anwältin damals darauf eingelassen...
      Nun liegt bei Dir kein Wechselmodell vor. Frag einfach beim Gericht nach - oder stell den Antrag. Wenn Dein zuständiges Gericht (bzw. bei Minderjährigkeit das Gericht des Wohnsitz des Kindes) Anwaltspflicht für gegeben erachtet, wird es Dir das mitteilen.

      Ich könnte mir vorstellen, dass dem so sei - schließlich geht es im Endeffekt um Unterhalt - "unser" Gericht sieht selbst für den Antrag auf Auskunft der Kindesmutter über ihr Einkommen eine Anwaltspflicht...

      Ich würde Dir raten, bereits jetzt einen gerichtlichen Auskunftsantrag zu stellen - wenn die KM sich jetzt schon so "anstellt" - wird sich das nicht erübrigen, wenn das Kind 18 wird (wenn Du glaubst, das die KM sich nicht mehr einmischen kann, wird die Realität später bestimmt anderes ergeben).

      Gruß Tanja
    • Damit ist Fussel aber dann auch nicht weiter gedient; spätestens wenn der bestellte Ergänzungspfleger den Titel auch nicht raus gibt, muss er mittels Anwalt Abänderung beantragen.
      Das dauert alles (nicht nur wegen Corona, die Gerichte kommen ja bekanntermaßen schon mit den beschleunigt durchzuführenden Verfahren nicht 'zeitnah' hinterher...) und zwischenzeitlich wird das Kind dann volljährig....
      Dann geht das "Spiel" von Neuem los, dieses Mal mit dem Kind und die Mutti rückt weiterhin keine Unterlagen raus...

      Natürlich muss jeder selbst wissen, welchen Weg er beschreitet.

      Gruß Tanja
    • Hallo Fussel,

      ich hab noch mal in "unsere" Sammlung der illustren (und diversen :S ) Prozessunterlagen geschaut und rate dringend davon ab, den Weg über die Ergänzungspflege zu gehen.
      Ich gebe nun nicht die konkreten Daten bei uns wieder, sondern nur eine ungefähre Einschätzung der Dauer:
      richterlicher Hinweis Monat 01-> Antrag auf Ergänzungspfleger Monat 03-Anfrage des Gerichts an Ergänzungspfleger Monat 05 - Bestellung Ergänzungspfleger Monat 07 - diverse Schriftwechsel mit der sich verweigernder Mutter in den darauffolgenden Monaten -> erster Verhandlungstag 14 (!!!) Monate nach Antrag auf Ergänzungspflegschaft

      Okay, vielleicht arbeitet unser 'Provinz'gericht einfach nur lahm und/oder schlampig, aber selbst die Ergänzungspflegschaft ist an der Verweigerungshaltung der Mutter gescheitert - es wurde vom Ergänzungspfleger sogar ein Antrag nach 235 FamFG gestellt (vor dem ersten Verhandlungstag) - der war allerdings hinfällig, da sich dann inzwischen die tatsächlichen Verhältnisse geändert hatten.

      So ähnlich kann es Dir ergehen, wenn Dein Kind in nicht mal einem 3/4 Jahr volljährig ist (und dann die Ergänzungspflegschaft aufzuheben ist).
      Und wenn Du Dir anschaust, wie die Mitarbeit Deines volljährigen Sohnes ist, wirst Du vermutlich von der Tochter nicht mehr erwarten können (auch wenn sie selbstverständlich ein ganz eigenen und anderen Charakter als der Sohn hat).

      Ohne allzuviel Ahnung von Verfahrensrecht zu haben, würde ich eher dazu tendieren, dass Du einen Antrag auf Auskunft gegen die Mutter (schon jetzt) geltend machst und dem Gericht den Schriftwechsel vorlegst, in dem Du oder Dein Anwalt bereits versucht haben, von der Mutter Auskünfte zu erhalten.

      Dann würde ich gleichzeitig über den gleichen Anwalt Antrag auf Abänderung stellen (der ja vermutlich ab 18 sowieso nötig wird) und auf das separate Auskunftsverfahren verweisen. Gleichzeitig um richterlichen Hinweis bitten, ob Ergänzungspflegshaft einzurichten ist (und dies dann hilfsweise anregen/beantragen). Natürlich mit Hinweis auf die seit Mai 2020 vorliegenden beidseitige Unterhaltspflicht der Eltern wegen eigener Wohnung des Kindes.
      Richte Dich aber auf "Spielchen" der Gegenseite ein (je nach der engen Beziehung des Kindes zur Mutter könnte ein -zumindest nach außen scheinender - Rückzug in die Wohnung derselben anstehen...)

      Was mich noch interessieren täte - wie kommt Dein Anwalt auf die Gerichts- und Verfahrenskosten von 1000 Euro wenn doch hier "nur" eine Differenz von 20 Euro zur Diskussion steht?

      P.S. hast Du mal geschaut, ob Du VKH bekommen könntest? Du hast ja noch 2 weitere Unterhaltsbedürftige zu versorgen...
      Gruß Tanja
    • Vielen Dank für eure Zeit.

      Ich hatte jetzt ja, den Unterhaltsanteil beider Elternteile ausgerechnet. Meinen Teil (400,66 Euro) überweise ich jetzt monatlich - egal ob nach Titel 420 Eure gezahlt werden müssen. Ich habe das meiner Tochter auch so mitgeteilt, das der Unterhalt jetzt nach dem Einkommen der Eltern berechnet wird. Den anderen Teil soll sie bitte von ihrer Mutter einfordern.

      Ich warte jetzt bis sie 18 wird. Dann versuche ich einen neuen Start.

      Alles andere macht irgendwie keinen Sinn - glaube ich.

      Auch wenn ich jetzt - zuindest nach dem Titel - 20 Euro zu weinig zahle, kann ja weder die KM noch meine Tochter vollstrecken, da der ja bei der Beistandschaft liegt.

      Weiß den jemand von euch, ob die Beistandschaft den Titel automatisch meiner Tocher - wenn sie 18 ist - zusendet?
      Oder muss meine Tochter hier selbst aktiv werden?
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