Hallo Fras
es kann sein das sich das auf 1120 € erhöht hat, das kann ich jetzt nicht genau sagen.
LG Hugoleser
es kann sein das sich das auf 1120 € erhöht hat, das kann ich jetzt nicht genau sagen.
LG Hugoleser
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fras12 schrieb:
sollte der Eigenbedarf der Ehefrau ggü. dem nicht privilegierten Volljährigen in 2020 nicht bei 1120,-EUR liegen?
Hugoleser schrieb:
gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten: 960 Euro
gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern: 1.040 Euro
gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen: 1.440 Euro
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Fussel2000 schrieb:
[...]
Ex:
1851,54€ - 92,58€(Fahrtkosten 5%) = 1.758,96€ - 1.400€(Selbstbehalt) =451,54€358,96(?)
Gesamteinkommen der Eltern
1.508,84€ + 1.758,96€ = 3.267,80€
Verbleiben
108,84€ +451,54€358,96(?) =560,38€467,80 €(?)
DDT 2020 Grp 5 Stufe 4 = 636€
Quote:
Ich: 432,00€ x 108,84€ : 560,38€ = 83,90€
Ex: 432,00€ x 451,54€ : 560,38€ = 348,10€
Würdet ihr das bitte einmal nachrechnen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fussel2000 ()
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