Trennungsunterhalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Trennungsunterhalt

      Hallo zusammen,
      ich bin neu hier und habe mal eine Frage.
      Ich habe mich Mitte April von meinem Noch Ehemann getrennt und bin Anfang Mai mit unserer 4 Jährigen Tochter in eine Wohnung gezogen. Wir haben zusammen ein Haus das mir noch zu 30 % gehört. Kindesunterhalt hat er direkt gezahlt. Jetzt wehrt er sich aber Trennungsunterhalt zu zahlen bzw er möchte die nötigen Unterlagen nicht einreichen. Ich muss dazu sagen, das ich bereits eine Anwältin eingeschaltet habe weil man mit ihm nicht reden kann. Er verdient gut und ist in Steuerklase 3, ich habe eine Teilzeit Stelle und in Steuerklase 5. Auch nach 3 weiteren Fristen hat er keine Unterlagen eingereicht. Von seiner Anwältin gibt es ein Schreiben mit einem viel zu niedrigen Unterhalt. Er wollte es außerhalb von Anwälten klären, natürlich alles ohne Unterlagen. Ist das so üblich? Er ist darüber natürlich verärgert und sagt zu mir, ich wäre nicht gesprächsbereit. Aber ich verstehe nicht, wo das Problem ist die Unterlagen einzureichen.
      Hatte jemand so einen Fall schon mal?
      Danke und Gruß
    • Herzlich Willkommen Luje hier im Forum
      Das Problem welches ich sehe ist, das Dein Noch Ehemann die Scheidung hinaus zögern und auch keinen Trennungsunterhalt zahlen will. Hast Du als Du das Haus verlassen hast Deine Papiere und die Kopie des letzten Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich mit genommen. Denn wenn er die Papiere nicht freiwillig herausgibt bleibt euch meiner Meinung nach nur der Weg über das Gericht und eine Anfrage Deiner Anwältin an das zuständige Finanzamt. Wegen dem Unterhalt für eure Tochter werden sowieso die letzten 12 Monate per Lohnabrechnung und der vollständige Steuerbescheid zur Berechnung verlangt. Diese muss er auch liefern, davor kann er sich nicht drücken.

      LG Hugoleser
    • Hallo LuJe,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Du hast einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft zum Einkommen deines Ehemannes.
      Über eine sogenannte Stufenklage sollte bei dir von deiner Anwältin vorgegangen werden:
      1. Stufe: Anforderung der Auskunft zum Einkommden deines Mannes durch deine Anwältin bei Gericht
      2. Stufe: Nach Vorliegen der Auskunft Berechnung des Trennungsunterhalt durch deine Anwältin

      Ab Monat der ersten Aufforderung, Einkommensnachweise zur Berechnung des Trennungsunterhalt vorzulegen, hast du Anspruch auf Nachzahlung.
      Möglicherwweise muss dein Mann auch die Kosten deiner Anwältin tragen, weil er die Auskunft verweigert hat (Entscheidung durch das Gericht).

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Guten Morgen LuJe und ein herzlich willkommen auch von mir.

      Du schreibst, dass Dein Noch-Ehemann in Steuerklasse 3 ist.
      Dies ist bei der Berechnung aber nur noch bis Dezember zu berücksichtigen, da Euch ab dem der Trennung folgenden Jahr nur noch Steuerklasse 1(er) bzw. 2 (Du wenn Du nicht mit einer anderen volljährigen Person im gleichen Haushalt lebst) zusteht.
      Und Du darfst für 2020 auch nicht die Einzelveranlagung wählen, sondern musst - aus ehelicher Solidarität, welche auch nach Trennung/Scheidung noch verlangt werden darf - einer Zusammenveranlagung zustimmen.
      Darüber hinaus kann Dein Ex für Deine Unterhaltszahlungen verlangen, dass Du ihn die Zahlungen bestätigst, damit er sie ab 2021, bzw. falls er die Einzelveranlagung wählt, ab 2020 von der Steuer absetzen kann.
      Es ist in solchen Fällen immer besser, man hat einen deeskalierenden Anwalt (Moderator) und kann teure und langwierige Prozesse vermeiden.
      Warum Dein Mann tatsächlich verärgert ist, kann hier niemand von uns sagen - das musst Du ggf. mit ihm selbst klären.
      Ich würde auch zuliebe der kleinen Tochter dringend dazu raten, noch andere Formen der Hilfe zu versuchen, vermutlich kommt es leider infolge Eurer (nicht einvernehmlichen ?) Trennung noch zu unschönen Auseinandersetzungen in ganz anderen Angelegenheiten.
      Versuche kompromissbereit zu bleiben, die erste Zeit nach einer Trennung ist erfahrungsgemäß sehr turbulent.
      Ansonsten kann ich mich nur meinen Vorschreibern anschließen.

      Viel Glück und ein gutes Händchen.
      Gruß Tanja

      Nachtrag: ich würde übrigens an Deiner Stelle umgehend die Änderung der Steuerklase beim Finanzamt beantragen.
      Für die Teilzeittätigkeit bekommst Du mit StKl. II sicher mehr raus als jetzt mit 5.