Auto verkaufen, Kredit ablösen vor dem Trennungsjahr

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  • Auto verkaufen, Kredit ablösen vor dem Trennungsjahr

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum. Meine Frau hat beschlossen sich von mir zu trennen. Wir leben seid September 2019 getrennt.
    Wir haben vor das Trennjungsjahr ab dem Jan. 2021 einzureichen. Die Trennung verläuft soweit sehr fair und friedlich, was unseren beiden Söhnen 2 und 5 zugute kommt.

    Meine zwei Fragen:

    - ich habe in der Ehe ein Auto gekauft das ich finanziere und der Halter bin. Wir überlegen beide das Auto zu verkaufen.
    --> ist es hinsichtlich der Zugewinnaufteilung von Nachteil dass Auto jetzt zu verkaufen?

    - Ich habe einen Studienkredit in die Ehe gerbacht und habe aktuell die Möglichkeit diesen komplett zu tilgen. Ist es sinnvoll dies vor dem Trennungsjahr zu tun oder würdet Ihr bis nach der Scheidung warten?

    Ich bin über jede Hilfe sehr dankbar - mir ist das Anwaltskauderwalsch einfach zu hoch...
  • Hallo Hannesy,
    herzlich willkommen im ISUV-Forum.
    Wenn ihr (nur) ein Auto habt stellt dieses einen Teil des Hausrats dar. Der PKW hat dann nichts im Zugewinnausgleich zu suchen.
    Wenn es jetzt oder auch später verkauft wird sieht die "Abrechnung" wie folgt aus (Beispielzahlen):
    Aktueller angenommener Wert des PKW 15 000€ minus Restkredit 5 000 € = 10 000 €. Der PKW wird dann für 15 000 € verkauft. Der Erlös abzüglich Restkredit steht euch jeweils zur Hälfte zu.
    Wird das Fahrzeug für mehr oder weniger Erlös verkauft gleicht sich die Berechnung zur Aufteilung des Mehr- oder Mindererlös.

    Ohne deine Gesamtaufstellung und die deiner Frau über euer Anfangs- und Endvermögen zu kennen kann deine zweite Frage nicht beantwortet werden.
    Eine gute Hilfe zum Thema "Zugewinnausgleich" ist die ISUV-Broschüre mit demselben Titel. Preis 3 Euro.

    Gruß

    Villa
    Leben und leben lassen
  • Ach und noch eine Frage: Wenn bei ihr ein "Bedarf" von sagen wir 220 € mtl berechnet worden ist (sie hat vor der Geburt nur jedes 2. WE gearbeitet wegen Studium), was heißt das dann? Man geht davon aus, dass das der Verdienstausfall aufgrund des Kindes ist? Muss ich dann die kompletten 220 übernehmen oder 3/7 davon, oder wie...?

    edit TanjaW9: Link gelöscht.
    im Übrigen erstell für Deine Fragen bitte ein eigenes Thema!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Link gelöscht