Vollstationäre Jugendhilfe Sohn Kostenbeitrag Titel

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    • Vollstationäre Jugendhilfe Sohn Kostenbeitrag Titel

      Hallo zusammen,

      ich habe einen Unterhaltstitel an der Backe. Soweit so gut. Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Landkreis das mein Sohn in der Voll-stationären Jugendhilfe ist und ich KEINE Zahlungen mehr an die Kindesmutter leisten soll.

      Ist das richtig das der Unterhalt durch den Aufenthalt sichergestellt ist und ich keinen Unterhalt leisten muss an die Kindesmutter ?

      Kein Kontakt seit fast acht Jahen u.s.w...kennen die meisten.

      LG
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum MDP22,

      ja, an die Kindsmutter darfst Du keinen Unterhalt mehr zahlen.
      Du wirst demnächst von der Kostenstelle des Jugendamtes - nach Aufforderung, Dein Einkommen (und Vermögen nur Einkommen, 93 SGB VIII ) offen zu legen - einen Kostenbeitragbescheid bekommen mit welchem Du zu den (anteiligen) Kosten der Unterbringung herangezogen wirst.
      Leistest Du trotz Rechtswahrungsanzeige an die Mutter weiterhin Unterhalt, wird das Jugendamt (oder der entsprechende Kreis) von Dir dennoch in der festgesetzten Höhe den Kostenbeitrag einziehen.

      Gruß Tanja

      editiert - 'vom Vermögen gestrichen'
    • Hallo Tanja,

      danke.

      Habe schon einige Jahre Kriegserfahrung. (Unterhaltspflichtverletzungsanzeigen, Beleidigungen, Verwirkungen v, Unterhaltsvorschuss, AG,LG und OLG u.s.w)

      Falsche Fragestellung meinerseits !

      Wenn die Kindesmutter nur den alten Unterhaltsrückstand über ihre Anwältin pfändet muss das Geld auch an den Landkreis gehen ?...Habe der Anwältin geschrieben Sie möge bitte die Zahlungen den Landkreis weiterleiten. Dem Landkreis habe ich geschrieben Sie mögen sich an den Rechtsanwalt wenden.

      Da habe ich leider keinen Einfluss darauf...bei laufenden Unterhalt kann ich eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage machen...aber bei Rückständigen ?????
    • Danke dir...bin der selben Meinung. Hat bei mir auch keine weiteren Auswirkungen...Hat mich nur etwas gewundert das "Unterhaltszahlungen" geleistet werden (auf rückständigen Unterhalt aus dem Jahre 2014) und der laufende Unterhalt/Kosten Jugendhilfe nicht bedient werden kann (nach Tabelle SGB).
    • Hallo MDP,

      ich habe jetzt auf die Schnelle nur was offizielles zum Kostenbeitrag aus Bayern gefunden.
      Was hat die bestehende Pfändung (für alten Unterhalt/Unterhaltsrückstände) mit der Kostenbeitragspflicht ab Anzeige der vollstationären Unterbringung zu tun?

      Nein, ich habe kein Urteil. Ich schrieb ja, dass ich davon keine Ahnung hätte.
      Ich würde den 850d ZPO so lesen, dass bei Unterhaltsrückständen zumindest so viel zu belassen ist, dass nicht lfd. Unterhalt zu den Rückständen dazu kommt.
      Melde Dich doch beim Landkreis und berede das mit denen. Die haben ja vermutlich Interesse an dem Kostenbeitrag.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Was hat die bestehende Pfändung (für alten Unterhalt/Unterhaltsrückstände) mit der Kostenbeitragspflicht ab Anzeige der vollstationären Unterbringung zu tun?

      Ich würde den 850d ZPO so lesen, dass bei Unterhaltsrückständen zumindest so viel zu belassen ist, dass nicht lfd. Unterhalt zu den Rückständen dazu kommt.
      Hallo Tanja,

      ein Kostenbeitragspflicht hätte nur Sinn wenn man auch was Pfänden kann. Durch "Fehler" ist das nicht mehr möglich. Ich werde nicht nach dem 850d zpo gepfändet.
      Der 850 d ist bei mir nicht mehr anwendbar. ;)

      Würde jetzt aber den Rahmen sprengen...

      Ich danke dir trotzdem für die Info !
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