Unterhaltspflicht aufgehoben wegen "1/3 Regelung"?

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    • Unterhaltspflicht aufgehoben wegen "1/3 Regelung"?

      Guten Tag,

      Ich habe gerade ein Problem, welches ich über Google alleine nicht weiter klären kann.

      Ich bin von meiner Ex seit 3 Jahren getrennt, habe seit der Trennung selbst Unterhalt für unsere Tochter gezahlt. Meine Tochter ist jedes WE von F-So bei mir, sehr oft aber deutlich länger. Teilweise könnte man von 50/50 sprechen. Auch ansonsten kaufe ich Kleidung, ein Fahrrad zu Weihnachten, wir fahren in den Urlaub, machen Ausflüge, eben alles, was auch mal ein paar Taler kostet.

      Nun ist es leider so, das ich seit 01.03.2020 arbeitslos geworden bin und den Unterhalt nicht mehr selbst zahlen kann. Deswegen zahlt wird vom Amt Unterhaltsvorschuss an die Mutter gezahlt. Da ich durch die Arbeitslosigkeit momentan finanziell eingeschränkt bin habe ich Wohngeld
      beantragt. Von der dortig beschäftigten Dame wurde mir gesagt, dass wenn meine Tochter mindestens 1/3 des Monats bei mir ist, versorgt wird und ein Kinderzimmer vorhanden ist, ich dieses Kind angeben kann.


      Da das ja nun den Tatsachen entspricht, habe ich meine Tochter angegeben. Die Wohngeldstelle wollte im Anschluss hierzu eine Bestätigung der Mutter, in der sie erklärt, das meine Angaben den Tatsachen entsprechen.



      Nun habe ich gestern von der KM von einem Schreiben des JA erfahren.


      Ich habe die KM gebeten, Widerspruch einzulegen, was sie offenbar nicht tun will. Trotz dessen wirft sie mir nun vor, ich hätte sie mehr oder weniger absichtlich in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.


      Was ich für die Zukunft sehe, das ich nun meine Tochter nicht mehr wiegewohnt oft sehen kann, weil die KM nun alles daran setzen wird, die Zeiten möglichst kurz zu halten, nur um Unterhalt gezahlt zu bekommen. Was irgendwo auch nachvollziehbar ist, denn wirkliche Schwerverdiener sind wir nicht.


      Nun kann man im Web lesen, das diese 1/3 max dazuführen könnten, das ich als Unterhaltspflichtiger die Höhe des Unterhalts allenfalls reduzieren könnte, wenn ich denn darauf anlegen würde. Will und wollte ich aber nie, dass war bisher nie Thema. Ich habe stets Unterhalt gezahlt und werde das, auch wenn meine Tochter wie gehabt 1/3 des Monats bei mir ist, weiter zahlen, sobald ich wieder in Lohn und Brot bin.


      Was ich nicht recht verstehen kann, dass das JA die Zahlung komplett einstellen kann/will, das sollte doch auch heißen, das ich, wenn ich selbst zahle, auch die Zahlung einstellen kann, wenn denn meine Tochter 1/3 des Monats bei mir ist. Merke, das ist nur ein Gedankenspiel.



      Ich habe keinerlei Ahnung, inwieweit der geneigte Leser sich dazu äußern kann und mir Tipps geben kann, wie ich als Vater und wie die KM sich am besten zu verhalten hat.


      Nun habe ich einfach nur Angst, dass meine Tochter nun sehr viel weniger bei mir verweilen kann, weil die Mutter keinesfalls auf den Unterhaltsvorschuss verzichten möchte.



      Sorry für den langen Text, ich bin gerade wirklich urlaubsreif und etwas aufgebracht.
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    • Moin,

      ich kann die Verärgerung verstehen, muss aber darauf hinweisen, dass es hier um zwei verschiedene Dinge geht:
      Die privatrechtliche Unterhaltspflicht erlischt nicht wegen einer anteiligen (hier 1/3) Betreuung, wohl aber die verwaltungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen. Hierbei handelt es sich um völlig unterschiedliche Gesetze (BGB und UVG).

      Der Gesetzgeber hat hier etwas geschaffen, was meiner Meinung nach auf den Umgang der Kinder mit den barunterhaltspflichtigen Elternteilen gravierende Auswirkungen haben kann (wie in dem obigen Beispiel). Dem Kindeswohl ist damit nicht gedient, wenn unterhaltsberechtigte Elternteile aus rein finanzielle Sorgen den Umgang einschränken.
    • Clausutis schrieb:

      Dem Kindeswohl ist damit nicht gedient, wenn unterhaltsberechtigte Elternteile aus rein finanzielle Sorgen den Umgang einschränken.
      Genau das ist, was mir übel aufstößt.
      Ich bin mir im Klaren, daß ich großes Glück habe, meine Tochter so oft zu sehen.

      Wenn der Kontakt jetzt aber von der Mutter eingeschränkt wird, um weiterhin Unterhalt beziehen zu können, wäre das sehr bitter.

      Und das alles für 3.50€ Wohngeld, falls überhaupt Anspruch besteht.

      Ich werde wohl oder übel den Antrag zurück ziehen und dem Amt ggü erklären, ich hätte die Erklärung der Mutter gefälscht. Unbegreiflich!
    • Den Weg, den Wohngeldantrag zurückzuziehen, halte ich für durchaus denkbar. Ich würde jedoch davon abraten, dies mit einer gefälschten Unterschrift zu begründen (strafrechtlich relevant). Als Begründung würde ich einfach mitteilen, dass es aufgrund der rechtlichen Lage zu einer Auseinandersetzung zwischen den Eltern gekommen ist, in dessen Folge nunmehr die Betreuungszeiten reduziert wurden. Damit wäre für die Zukunft der Anspruch für UV gesichert, für die Vergangenheit hingegen nicht - aber deswegen Urkundenfälschung zugeben? Würde ich nicht machen.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum RzwoDzwo,

      ich würde auch in die Richtung tendieren, der Wohngeldstelle eine (am besten gemeinsame) Erklärung gegenüber abzugeben und diese als Kopie an die Unterhaltsvorschusstelle:

      Du hättest den Antrag auf Wohngeld so gestellt, weil Dir von Amtswegen dazu so geraten wurde.
      Da Du aber nur erweiterten Umgang wahr nimmst, Dein Kind aber nicht zu einem Drittel von Dir betreut wird, nimmst Du den Antrag zurück - Du hättest da etwas missverstanden...

      Im übrigen wird sich die Unterhaltsvorschussstelle von Dir den Unterhalt vermutlich sowieso wieder zurück holen wenn Du wieder einen Job hast.
      Deswegen heißt es Unterhaltsvorschuss.
      Hier wird nicht die Unterhaltspflicht aufgehoben.
      Leider hinkt das deutsche Familienrecht in vielen Bereichen der Realität extrem hinterher...

      Gruß Tanja

      P.S. noch muss Deine Ex keinen Widerspruch einlegen, das Schreiben ist die notwendige Anhörung bei beabsichtigter Aufhebung.
      Ich würde dennoch etwas dazu schreiben, und wenn Du das Schreiben für sie/mit ihr aufsetzt und sie es dann unterschreibt...
      Du solltest versuchen, das scheinbar ordentliche Verhältnis zur Ex aufrecht zu halten - das kommt Eurer Tochter zugute!
    • Besuch beim RA, der sah keinen Grund, dass das JA bzw. Unterhaltsvorschuss-Stelle das Geld wieder einziehen will. Entsprechende Antowort ausgehändigt und beim Amt abgegeben.
      JA hat nun das Geld per Bescheid eingefordert, RA hat Einspruch erhoben. RA ist auf eben diesem Themengebiet unterwegs und kann die Sache nicht nachvollziehen.
      Wird sich zeigen wie es ausgeht.