Corona-Konjunkturpaket - Kinderbonus

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    • Corona-Konjunkturpaket - Kinderbonus

      Hallo Community,

      habe eine Frage zum Thema Kinderbonus aus dem Corona-Konjunkturpaket, das zwar noch nicht verabschiedet ist. aber ich möchte rechtzeitig die Frage diskutieren und hoffentlich klären können.

      Ich möchte das an einem Beispiel mal erklären,


      Situation:

      Die Ehe ist geschieden, die Kinder leben bei der Mutter. 1 Kind ist noch minderjährig, das andere Kind ist volljährig und noch in Schulausbildung.
      Die Mutter und damit die Kinder beziehen ALG2 / HartzIV.

      Der Vater hat beim Jugendamt damals Unterhaltsurkunden erstellen lassen und hat sich zu Unterhaltszahlungen von 110% lt. Düsseldorfer Tabelle verpflichtet.
      Aufgrund der Corona-Pandemie arbeitet der Vater seit März und voraussichtlich bis mindestens August kurz und zwar jeden Monat 6 Kurzarbeitstage. Dies bedeutet einen erheblichen Einkommensverlust (Der Verlust ist höher als die Unterhaltsverpflichtung).

      Aufgrund des ALG2-Bezugs der Mutter ist der Unterhaltsanspruch an das JobCenter abgetreten.
      Die Einkommensverluste durch die Kurzarbeit berechtigen den Vater jedoch nicht zur Reduzierung der Unterhaltszahlungen, der Vater bezahlt also trotz der Einkommensverluste den vollen Unterhalt von 110%.


      Die Frage ist nun folgende:

      Der Kinderbonus von einmalig 300€ soll nach den mir vorliegenden Informationen von der Familienkasse zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt werden und wird steuerlich wie das Kindergeld behandelt. Damit liegt es nahe, dass der Kinderbonus eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung darstellen soll.

      Insofern interpretiere ich das so, dass der Vater in dem Monat, in dem der Kinderbonus ausbezahlt wird, den Kinderbonus auf die Unterhaltszahlung anrechnen kann und damit die Unterhaltszahlung um 300€ pro Kind reduzieren kann.


      Folgende Argumente sprechen dafür:

      1. Die Düsseldorfer Tabelle ist Bedarfsorientiert und legt den Kindesunterhalt fest. Von diesem Bedarf wird bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld und bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld abgezogen, daraus ergeben sich dann die jeweiligen Zahlbeträge.

      2. Das ALG2 ist ebenfalls Bedarfsorientiert (Stichwort "Bedarfsgemeinschaft"), demzufolge bekommt die Mutter und die Kinder im Monat der Auszahlung des Kinderbonus in Summe genauso viel Geld ausbezahlt wie in den anderen Monaten, sprich den vom JobCenter ermittelten Bedarf. Die Bedarfsgemeinschaft hat also keinerlei Einbussen durch die Anrechnung des Kinderbonus.

      Ist die obige Einschätzung nachvollziehbar und korrekt, d.h. kann der Vater den Kinderbonus von 300€ pro Kind im Monat der Auszahlung von der Unterhaltszahlung abziehen ohne befürchten zu müssen, dass das JobCenter in Nachhinein die Zahlungen zurückfordert und eine entsprechende Rechnung an den Vater stellt?

      Ich bedanke mich jetzt schon für eine rege Diskussion bzw, Antworten.

      Viele Grüße
      ys_bam
    • Hallo ys_bam,

      nein, Du gehst nicht Recht in Deinen Annahmen.
      Es gab schon mal eine Einmal(nach)zahlung zum Kindergeld (2009 - im Rahmen des Konjunkturpakets II), die nicht auf den Unterhalt angerechnet werden durfte.
      Hier ist es kein Kindergeld und darf daher erst recht nicht angerechnet werden.
      Es wird nicht wie Kindergeld steuerlich behandelt; sondern wie ein Teil des Familienlastenausgleichs.

      Gruß Tanja
    • Hallo ys_bam,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Von Juristen ist bekannt, dass sie nicht gerne über "ungelegte Eier" diskutieren.
      Aus meiner Sicht verbietet sich in deinem Fall schon jetzt aus einem anderen Grund jede Diskussion zur Höhe der Unterhaltszahlung aufgrund des beabsichtigten Kinderbonus`: Du hast einen Titel zu bedienen.
      In dem vorliegenden Fall ist aber zu prüfen, ob der Unterhalt vorübergehend durch Abänderung des Titels oder mit Einverständnis der Kindesmutter geändert werden kann, weil über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten Einkommenseinbußen bei dir bestehen.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo zusammen,

      ich bin steuerlich jetzt nicht so fit, aber ich lese in der Presse Zitat:


      "Demnach werden die 300 Euro pro Kind mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Eltern mit höheren Einkommen, die vom Kinderfreibetrag mehr profitieren als vom Kindergeld, haben also nichts davon. Zwar wird auch ihnen das Geld ausgezahlt, allerdings wird die Zahlung mit dem Freibetrag verrechnet, wenn sie ihre Steuererklärung machen."

      Da ich weiterhin einen Kinderfreibetrag auf meiner Karte habe,würde das heißen, dass ich mich je nach Einkommen im Nachhinein an dem Bonus beteilige. Damit wäre der Unterhaltszahler ja erst recht benachteiligt, weil er weiterhin die volle Unterhaltsleistung zahlt und zusätzlich steuerlich belastet wird. In dem Fall zahlt nicht der Staat den Bonus sondern der Unterhaltsleister.

      Bitte keine Diskussionen, dass man den Kindern das Geld nicht gönnt, ich würde liebend gerne mit ihnen Klamotten kaufen, Eis essen oder in einen Freizeitpark gehen, Kurzurlaub machen oder ihnen meinetwegen das neue heißbegehrte Smartphone kaufen. So, wie es sich jetzt darstellt, zahle ich (ggf. über die Günstigerprüfung nur partiell) den Bonus selbst direkt an die Mutter, die ihn ggf. gar nicht zweckbestimmt verwendet.
    • Hallo Maccie,
      deine steuerrechtliche Schlussfolgerung, soweit sie diesen Teil deiner Auffassung betrifft:

      Maccie schrieb:

      Da ich weiterhin einen Kinderfreibetrag auf meiner Karte habe,würde das heißen, dass ich mich je nach Einkommen im Nachhinein an dem Bonus beteilige. Damit wäre der Unterhaltszahler ja erst recht benachteiligt, weil er weiterhin die volle Unterhaltsleistung zahlt und zusätzlich steuerlich belastet wird. In dem Fall zahlt nicht der Staat den Bonus sondern der Unterhaltsleister.
      vermag ich nicht zu folgen. Nach meiner Meinung kann sich dies nur auf den Empfänger der Zahlung auswirken.

      Übrigens: Dein Hinweis "Bitte keine Diskussionen..." ist überflüssig. In diesem Forum kann jeder seine Meinung frei äußern, soweit die Forenregeln eingehalten werden.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,
      Soweit ich gelesen habe sollen die 300 € in 3 Monaten mit je 100 € ausgezahlt werden.

      Mein Kind wird sich freuen, da ihr Studi Nebenjob Dank corona weggefallen ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Maccie hat vollkommen recht.

      Das ist genau das Thema, dass der Kinderbonus nicht beim Unterhaltsleister landert, sondern beim Empfänger. Der Unterhaltsleister aber in der Einkommensteuererklärung den Bonus in voller Höhe vom Kinderfreibetrag abgezogen wird.

      Falls der Kinderbonus nicht dem Unterhaltsleister zustehen sollte, hieße das, der Unterhaltsleister wird gleich 3x benachteiligt:

      - der Kinderbonus wird an den Unterhaltsempfänger bezahlt
      - der Kinderbonus kann nicht auf die Unterhaltszahlung angerechnet werden
      - der Kinderbonus wird über den Lohnsteuerjahresausgleich in voller Höhe angerechnet

      Im übrigen ist der Anspruchsberechtige für Kindergeld (und damit m.E. für vergleichbare Leistungen wie den Kinderbonus) nicht die Mutter (auf das Bsp. bezogen) sondern derjenige, der nach dem BKGG §1. in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch
      Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches
      Sozialgesetzbuch ist.

      Das trifft in dem Beispiel NICHT auf die Mutter zu, sondern auf den Vater.
    • ys_bam schrieb:

      Im übrigen ist der Anspruchsberechtige für Kindergeld (und damit m.E. für vergleichbare Leistungen wie den Kinderbonus) nicht die Mutter (auf das Bsp. bezogen) sondern derjenige, der nach dem BKGG §1. in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch
      Sozialgesetzbuch steht oder versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches
      Sozialgesetzbuch ist.
      Hallo in die Runde

      @ys_bam
      nein, ist er nicht!
      Ein Blick ins Einkommensteuergesetz sollte Dir auf den richtigen Weg helfen (62 EstG)...

      Im Übrigen hat auch niemand gesagt, dass der Kinderbonus beim Unterhaltszahler "landen" soll (dann würde er sicher Entlastungsbetrag für Unterhaltspflichtige heißen).


      Nochmal: Kindergeld ist - wie auch der Kinderfreibetrag (und andere staatliche Leistungen) Teil des Familienlastenausgleiches.
      Die, die steuerlich nicht so fit sind, werfen mal einen Blick in ihren letzten Einkommensteuerbescheid. Wenn dort steht:

      "Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes/Ihrer Kinder durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen."

      war der Ansatz des (bei getrennten Elternteilen anteiligen!) Kindergeldes (also der Hälfte) günstiger als es die steuerliche Entlastung um den gesamten (ebenfalls anteiligen) Kinderfreibetrag (inkl. Freibetrag für die Betreuung und Ausbildung).
      Eine Anrechnung bei Besserverdienenden geschieht auch nur in Höhe des tatsächlich zustehenden Anteils, d.h. wenn bei Dir @Maccie z.B. 2 Kinder zu berücksichtigen wären, würde bei Dir insgesamt einmal gezahltes Kindergeld bei der Steuererklärung berücksichtigt (weil 2 x 1/2 nun mal ein Ganzes sind, richtig?)
      Beim Kinderbonus wird das sicherlich - so wie von Villa schon angedeutet - auch nur vom (anteiligen) Kinderfreibetrag des Elternteils abgezogen, der den Kinderbonus auch erhalten hat.

      Und wer noch immer nicht verstanden hat, warum ihm ein halbes Kindergeld bei der Steuer als "bezogen" angerechnet wird, der wirft mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle und dann in die ganz unten stehende Tabelle der Zahlbeträge. Wenn derjenige dann ein wenig rechnet, wird er - oh Wunder - feststellen, dass die Zahlbeträge genau die Differenz zwischen Unterhalt lt. Düssledorfer Tabelle abzüglich halbes Kindergeld sind - ergo, abgekürzter Zahlungsweg....man braucht nicht noch mehr Streits getrennter Elternteile vom Zaun brechen zu lassen, die das hälftige Kindergeld haben wollen....

      Wenn mir jemand ein paar Zahlen liefert, mal ich es ihm auch auf ;) :D

      Gruß Tanja

      edit: Download Eckpunktepapier Konjunktur - dort Punkt 26
      von: https://www.bundesfinanzministerium.de
    • Villa schrieb:



      Übrigens: Dein Hinweis "Bitte keine Diskussionen..." ist überflüssig. In diesem Forum kann jeder seine Meinung frei äußern, soweit die Forenregeln eingehalten werden.

      Gruß

      Villa
      Hallo Villa, ich wollte mich nicht als Forenaufseher verstanden wissen mit meiner Bitte, Verzeihung. Ich weiß aber, dass das Thema Kindesunterhalt gerne emotional in dieser Richtung gewertet wird, genauso macht es meine Frau ja im Moment. Sie fordert einfach mal 2 Stufen höher als ihr zustehen und erklärt meinen Kindern, dass ich ihnen das Geld nicht gönne.

      Der TE hat aber hier wertfrei nach der finanzrechtlichen Darstellung gefragt, aus diesem Grund wollte ich einer emotional ethischen Diskussion vorbeugen. Diese driften gerne von der gestelltem Frage ab, du siehst, selbst ich tue das im ersten Absatz.

      Was den steuerlichen Aspekt angeht, sehe ich es trotzdem so, dass mir in dem Fall die hälftige Zahlung von in meinem Fall zwei Kindern, also 300 Euro angerechnet werden. Sollte also in der Günstigerprüfung ohne Bonus auf Basis des Kinderfreibetrages eine steuerliche Entlastung erfolgen, inklusive Bonus aber der Ansatz gilt: Keine Entlastung, da Kindergeld +Bonus günstiger, subventioniere ich eben genau den Anteil meiner steuerlichen Entlastung (ohne Bonus).
    • Maccie schrieb:

      sehe ich es trotzdem so, dass mir in dem Fall die hälftige Zahlung von in meinem Fall zwei Kindern, also 300 Euro angerechnet werden.
      Moin Maccie,

      das kannst Du ja so sehen, da aber das Gesetz noch gar nicht beschlossen ist, welches die Anrechnung des Kinderbonus auf Deinen hälftigen Anteil des Kinderfreibetrages beinhaltet, machst Du eben genau das: eine emotionale Debatte über die Ungerechtigkeit (der Unterhaltszahlung und der Nichtanrechenbarkeit bestimmter staatlicher Leistungen auf Deinen Anteil des Unterhaltes) führen.
      Und bevor Du mich falsch verstehst: ich bekomme einerseits Kindergeld (bin also "Anwärter" auf den Kinderbonus), andererseits leiste ich auch Kindesunterhalt, bin für dieses Kind also nicht Kinderbonus-Empfänger.
      (Bestimmt nicht nur) Der einzige Unterschied ist, dass ich keine Probleme mit dem Ex hab über unsere (inkl. seiner!) Situation zu reden und gemeinsam Lösungen zu finden.

      Eine Aufregung über die Anrechenbarkeit ist im Übrigen auch fehl am Platze, wenn der oben von mir zitierte Satz in Deinem Einkommensteuerbescheid steht. Ich hatte in einem Jahr auch einen anderen Satz drin - für genau ein Kind.

      Und was der Themenstarter wollte, war keine Diskussion über die Anrechenbarkeit von 150 Euro auf den Kinderfreibetrag sondern auf seinen Unterhaltsanteil.

      Also, wie Villa schon eingangs bemerkte: über ungelegte Eier zu gackern, bringt nichts.

      Vielleicht gibt es hier Unterhaltspflichtige, die 2009 schon Unterhalt zahlten und Auskunft geben können, wie da mit der einmaligen Zahlung der 100 Euro umgegangen wurde. ;)
      edit: Konjunkturpaket II - Kinderbonus von 100 Euro - siehe Pkt. 13:


      • Beschluss 13: Familien- und kinderbezogene Leistungen
      Über die Familienkassen wurde an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 Euro je Kind im April 2009 ausgezahlt. Sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Alleinerziehende Eltern mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 1800 Euro mussten den Kinderbonus mit der Steuererklärung wieder zurückzahlen, da er mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, ebenso Verheiratete mit einem Bruttojahresverdienst vonzusammen über 70.000 Euro.


      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      ich schätze deine Beiträge und deinen Aufwand, den du betreibst, um hier im Forum kompetente Hilfe zu leisten. Sollte ich zwischen deinen Zeilen Vorwürfe hören, so möchte ich diese nicht öffentlich kommentieren, gerne dazu private Nachricht, ich weiß nicht genau, wie das hier funktioniert.

      Richtig ist, es sind ungelegte Eier, daraus werden aber ganz schnell nur schwer wiedereintreibbare Forderungen, die möglicherweise bei einigen zu kritischen Mehrbelastungen führen, völlig wertfrei, ob das gerecht ist oder nicht.

      Von daher ist die Frage nach Erfahrungen im vermutlich gleich zu behandelnden Bonus aus 2009 der richtige Weg.
      Was die Beantwortung der Fragestellung des TE betrifft, vielleicht kann er sich dazu äußern, ob die Beantwortung und die Diskussion hier für ihn hilfreich ist.

      Viele Grüße
    • Hallo Maccie,

      Maccie schrieb:

      Sollte ich zwischen deinen Zeilen Vorwürfe hören, so möchte ich diese nicht öffentlich kommentieren,
      nö, keine Vorwürfe. Ich bin immer wieder dankbar, dass ich mit dem Ex so gut kann, ich weiß auch, wie es aussieht, wenn es zwischen den Ehe-maligen nicht funktioniert...

      Maccie schrieb:

      gerne dazu private Nachricht, ich weiß nicht genau, wie das hier funktioniert.
      Dann erklär ich es Dir gern (in der Hoffnung, dass Du vom Rechner oder Laptop aus schreibst - bei Smartphone oder Tablet ist es etwas aufwändiger):

      ...mit der Maus über den Nicknamen desjenigen gehen, dem Du eine private Nachricht (hier Konversation) schreiben möchtest. Es öffnet sich ein kleines Fenster - siehe Anhang - bei dem Du dann das letzte Icon (die Sprechblasen) anklickst und dann kannst Du eine neue Konversation starten (Überschrift eingeben und so weiter...).
      Sag Bescheid, ob die Erklärung reicht, sonst müssen wir den umständlicheren Weg gehen - direkt über das Anklicken des Mitgliedsnamens...

      Und wenn ich den Dateianhang wieder löschen soll, sag bitte auch Bescheid.

      Gruß Tanja

      P.S. in 2009 wurde der Bonus - wenn man Wikipedia trauen darf - nur beim Unterhaltsempfänger = Alleinerziehender abgezogen, so lese ich das aus dem Beitrag. Solltest Du noch Zusammenveranlagung wählen, wird es sicherlich auf die Einkommenshöhe der noch zusammen Veranlagten ankommen...

      P.P.S. danke für Deine Wertschätzung.
      Dateien
    • Hallo,

      ich beziehe mich auf das letzte Statement von Maccie und möchte hierzu anmerken:

      1. Offenbar gibt es zu diesem Thema 2 polarisierende Meinungen, zum Einen sind das die Unterhaltsleister, zum Anderen die Unterhaltsempfänger.

      2. Meines Erachtens ist eine objektive Diskussion in diesem Forum nicht möglich.

      3. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um "ungelegte Eier" handelt, ist es offenbar zu früh, die Fragestellung jetzt in den Raum zu stellen.

      4. Wie immer wird der Unterhaltsleister zwischen den Zeilen als der Böse hingestellt, die Unterhaltsempfänger sind immer die Armen und die Guten

      5. Ich werde mich jetzt von diesem Forum zurückziehen und werde die Frage anderweitig versuchen zu klären.

      Grüße
      ys_bam
    • Ich fand es jetzt nicht schlimm und hier wurden anders als vielleicht in anderen Foren Lösungsideen gegeben.
      Ausserdem wurde der Vorwurf ja verneint.

      Von daher ys-bam: kein Grund, sich zurückzuziehen, solltest du irgendwelche sachdienlichen Infos aus anderen Quellen oder Foren bekommen, dann sind bestimmt viele dankbar für's Teilen.
    • Tach ys_bam

      ys_bam schrieb:

      1. Offenbar gibt es zu diesem Thema 2 polarisierende Meinungen, zum Einen sind das die Unterhaltsleister, zum Anderen die Unterhaltsempfänger.
      das regt ja nun meinen Widerspruchsgeist ^^
      Also, weder Unterhaltsleister, noch Unterhaltsempfänger (die Kinder?) "sind" Meinungen.
      Aber gut, denke ich mir das Wörtchen "von" noch in Deinen Satz.
      Wenn Du aus meinem vorherigen Beitrag - mangels Wissen, dass auch bei zusammenlebenden Elternteilen nur einer das Kindergeld bekommt - davon ausgehst, dass ich Unterhaltsempfänger (richtiger wäre eigentlich -treuhänder, da der Unterhalt ja den Kindern zusteht, nicht den betreuenden Elternteilen) bin, liegst Du komplett falsch.
      Und schwups bin ich auf (nur) der Seite Unterhaltsleister und habe trotzdem eine andere Meinung als Du. :rolleyes:

      ys_bam schrieb:

      2. Meines Erachtens ist eine objektive Diskussion in diesem Forum nicht möglich.
      Nicht etwa, weil in diesem Forum Diskussionen nicht möglich sind, sondern weil schlicht die meisten betroffen und damit nicht mehr objektiv sind. Oder willst Du behaupten, Dein eingestelltes Beispiel ist das Paradebeispiel der Objektivität? - Dann erklärt sich mir nicht, wieso Du so überzogen (und bockig?) reagierst, dass Du Dich zurück ziehen willst, nur weil man Deine (angeblich) objektive Meinung nicht teilt.

      ys_bam schrieb:

      4. Wie immer wird der Unterhaltsleister zwischen den Zeilen als der Böse hingestellt, die Unterhaltsempfänger sind immer die Armen und die Guten
      Achso? Wo? Von wem? (Die Beantwortung der Frage nach dem 'wann' hast Du ja schon mit dem Totschlagargument "immer" vorweg genommen).

      ys_bam schrieb:

      5. Ich werde mich jetzt von diesem Forum zurückziehen und werde die Frage anderweitig versuchen zu klären.
      Ja, mach das. Ich schlage eine Anfrage an das Bundesministerium für Justiz und eine an das für Finanzen vor; die sollten ja wissen, wie unterhaltsrechtlich (Justiz) bzw. steuerrechtlich (Finanzen) mit dem Kinderbonus umzugehen ist (möglicherweise haben die noch Unterlagen von 2009 und wollen das genauso wieder regeln).
      Es wäre - wie schon Maccie schrieb - richtig cool (nein, er verwendete eine andere Formulierung), würdest Du uns über das Ergebnis Deiner Klärung auf dem Laufenden halten - auch ich möchte gern wissen, wenn ich was Falsches erzähle!

      Gruß Tanja
    • Ich verstehe die Hype hier nicht.
      Wenn man nach 2009 googelt findet man sehr viele Rechtsauffassungen und Zeitungsartikel, dass die damaligen eur 100 sehr wohl sich auf den Barunterhalt ausgewirkt haben.

      Ob das mal gerichtlich geklärt wurde steht da aber nicht. Ich schließe mich Maccies Sichtweise voll an und habe vor entsprechend zu reduzieren.
    • RoKro schrieb:

      Ich schließe mich Maccies Sichtweise voll an und habe vor entsprechend zu reduzieren.
      Tach RoKro,

      wessen Sichtweise schließt Du Dich an?
      Es war ys-bam, der den vollen Kinderbonus von seinem titulierten Unterhaltsbetrag abziehen wollte. Maccie fand es unfair, dass ihm - bei Zahlung des Bonus an die Kindergeldberechtigte - bei der Jahressteuererklärung der gar nicht an ihn ausgekehrte Anteil zugerechnet werden würde und er ihn dann - bei Berücksichtigung des KFB - mit der Steuer zurückzahlen müsste.
      Sind ja zwei verschiedenen Auswirkungen, gar nicht so einfach auseinander zu halten.

      Mach mal - wenn kein Titel existiert, kannst Du ja einfach kürzen.
      Existiert ein Titel und sind sogar die Ansprüche übergeleitet, würde ich davon abraten.

      Ansonsten kann man ja auch einfach abwarten, was gesetzlich konkret geregelt wird und ansonsten hat das DIJuF gerade etwas zum Kinderbonus veröffentlicht.


      Gruß Tanja
    • Tach auch,

      Ich schließe mich Maccie insofern an:

      Über die Steuer dürften ihm eur 150 im Kinderfreibetrag abgezogen werden, wenn er gut verdient.

      Wirtschaftlich wurden die Eur 150 aber mit dem Kindergeld überwiesen. Eur 150 Kaufkraft bei der Mutter, für die Maccie dann im Rahmen seiner Steuererklärung aufkommt.

      In 2009 konnte lt. Internetquellen wohl die Hälfte beim Unterhalt abgezogen werden. In der Theorie und auch nicht unumstritten.
      Es gab wohl Auslegungsspielräume und viel Streitpotential.

      Wenn jetzt beides zusammenlege muss Maccie um nicht am Schluss die Zeche zu zahlen, eur 150 einbehalten.

      Ich werde eine Stufe runtergehen für drei Monate. Titel ist auf Stufe 7 ich zahle freiwillig 8.
    • Irgendwie kennt man in Deutschland leider nur die Familie, die auch im selben Haushalt lebt.

      Patchwork oder getrennte Paare mit Kindern werden immer gern vernachlässigt von der Politik und Wirtschaft.

      In meinem Umfeld betrifft es aber eine größere Anzahl(geschiedene, Patchwork) und gerade der Kinderbonus wird extrem heftig diskutiert von Mütter und Väter.

      Die Ansichten sind wirklich extrem, einige "kleine" Beispiele was ich gehört habe.
      Die Mutter(3 Kinder): Die 900,- kann ich gut gebrauchen, weil unser Wagen im Oktober zum Tüv muss und wir vorher Reparaturen machen müssen!

      Oder ein Vater: So eine Sch........, wieder bekomme ich nichts vom "Kuchen" ab.

      Man könnte die Spaltung vermeiden, man müsste nur mal den Betrag halbieren und auszahlen an Mutter und Vater. Leider existiert davon wenig im Familienrecht und dies führt zu Spannungen.

      Es ist mir wirklich komplett schleierhaft, warum die 300,- nicht geteilt werden zwischen Mutter und Vater.

      Der Unterhaltspflichtige(meistens der Mann) ist mit Sicherheit auch einer von 10 Mio. Kurzarbeitern und damit finanziell stark betroffen. Wo bleiben Hilfspakete für Unterhaltspflichtige?

      Auf der anderen Seite(meistens die Frau) muss die andere Seite selbstverständlich auch viel auffangen in der Krise und zusätzlich muss man auch noch Schule "spielen" mit den täglichen Anforderungen.


      Leider wird der Kinderbonus eine richtige "Kerbe" reinhauen in dieser Krise und führt zu noch mehr Ungerechtigkeit.

      Hoffentlich wird ISUV dieses Thema mal näher durchleuchtet.
    • Hallo (und ein nachträgliches herzlich willkommen im Forum) Satt18,

      ich glaube nicht, dass nur die von Dir benannten Familienformen bekannt sind - auch nicht in den Augen der Außenstehenden.
      Hier jedoch sind meist Leute registriert, die in irgendeiner Art und Weise Probleme mit familienrechtlichen Belangen haben und Hilfe suchen.
      Die nichtstrittigen (auch getrennten oder Patchwork lebenden) Familienkonstellationen sind einfach nicht so präsent, weil die fernab von Gericht und Jugendamt ihre Probleme allein versuchen zu regeln.

      Was mir als nun seit längerem mit dem Familienrecht befasster Person auffällt ist eher, dass alles immer strittiger zu werden scheint, die Gerichte und Jugendämter gehäuft über die Zunahme an Arbeit und Hochstrittigkeit unter den Beteiligten klagen, aber ihre eigenes Zutun daran gar nicht reflektieren.
      Mit den Streits der Eltern (um das vermeintliche Kindeswohl) lässt sich auch noch gut verdienen....

      Und die wenigsten Eltern, die öfter (vor Gericht) streiten, sind in der Lage, dem anderen noch ein Mindestmaß an Wertschätzung entgegen zu bringen - ergo fehlt der Blick auf die Belange des anderen Elternteiles. Jeder sieht nur noch sich...
      Wie Du so schön sagtest: der eine Elternteil als Unterhaltsverpflichteter hat im Moment oftmals Einbußen finanzieller Art und der betreuende Elternteil warscheinlich eine Mehrfachbelastung aus Homeschooling, Haushalt und vielleicht auch noch Arbeit.
      Wenn man Gerechtigkeit sucht, sollte man nicht vor Gericht ziehen. Die sprechen nicht Gerecht, sondern Recht.

      Warum die 300 nicht 'einfach' geteilt werden? Vielleicht weil die logistische Meisterleistung, von den anderen Elternteilen auf die Schnelle noch die entsprechenden Daten zu erheben, die Sache sicher um ein Vielfaches "verteuern" würde. Es würde ja schon reichen, wenn der Gesetzgeber so weitsichtig wäre, in die entsprechenden Gesetze festzuschreiben, dass die Hälfte auszukehren oder anzurechnen ist.

      Zumindest in 2009 scheint niemand (für 50 Euro) geklagt zu haben - bei 150 oder wenn man sowieso eine Änderung anstrebt, ist das vielleicht eine Überlegung wert.

      Gruß Tanja