TanjaW9 schrieb:
Hallo Koala,Koala77 schrieb:
Aus rechtlicher Sicht ist der Abzug nur in den Monaten September und Oktober statthaft. Ein Abzug in den Folgemonate, weil in September und Oktober versäumt, ist nicht statthaft.
das halte ich für nicht haltbar (und steht auch so nicht auf der Seite des BMFtrallala).
Gruß Tanja
Doch das steht genauso auf der Ministeriumsseiten. Da wird von "Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus", "Zahlbetrag September 2020" und "Zahlbetrag Oktober 2020" gesprochen. ´
Bei zu viel gezahltem Unterhalt ist der Unterhalspflichtige "gekniffen" (rückfordern geht ja normalerweise nicht), aber in dem Fall würden Gerichte ziemlich sicher zu Gunsten des Unterhalspflichtigen entscheiden.