Corona-Konjunkturpaket - Kinderbonus

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    • TanjaW9 schrieb:

      Koala77 schrieb:

      Aus rechtlicher Sicht ist der Abzug nur in den Monaten September und Oktober statthaft. Ein Abzug in den Folgemonate, weil in September und Oktober versäumt, ist nicht statthaft.
      Hallo Koala,
      das halte ich für nicht haltbar (und steht auch so nicht auf der Seite des BMFtrallala).

      Gruß Tanja

      Doch das steht genauso auf der Ministeriumsseiten. Da wird von "Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus", "Zahlbetrag September 2020" und "Zahlbetrag Oktober 2020" gesprochen. ´

      Bei zu viel gezahltem Unterhalt ist der Unterhalspflichtige "gekniffen" (rückfordern geht ja normalerweise nicht), aber in dem Fall würden Gerichte ziemlich sicher zu Gunsten des Unterhalspflichtigen entscheiden.
    • Giraffe schrieb:

      @ TanjaW9, ich danke auch dir sehr. Ich finde es immer interessant, wenn Außenstehende beide Seiten der Medaillie betrachten.
      Hallo Giraffe,

      das sollte im Fall des Kinderbonus nicht so schwer sein. Der wurde -wird in einigen Fällen noch - für Familien geschaffen/geleistet. Für gewöhnlich hat ein Kind zwei Elternteile (wir lassen mal jetzt die politischen Ambitionen von der Justizministerin außer Acht, sonst wird das zu viel) und auch wenn die Ursprungsfamilie nicht mehr besteht, soll der Kinderbonus die Familie (also meist Mutter, Vater und Kind/er) entlasten. Da gehört eben auch ein unterhaltspflichtiger Elternteil dazu...

      Giraffe schrieb:

      Der Unterhalt für November ist bereits mit Abzug überwiesen worden und nun eben die Diskussion über Recht und Unrecht. Daher meine Frage...
      echt? Jetzt schon? Dabei muss der doch erst Anfang des Monats zur Verfügung stehen...ich "überweise" den für November erst am 30.10. (per DA) - könnte der Vater vielleicht dadurch Deine Zustimmung erbitten oder zahlt er immer so früh?
      Geht es Dir ums Recht haben oder um - vielleicht irgendwann? - ein entspanntes Verhältnis (auch für die Zwerge)? Wenn letzteres, dann schreib doch kurz, dass Du es blöd findest, dass er nicht vorher das Gespräch gesucht hat, Dich aber damit einverstanden zeigst und hoffst, dass er in Zukunft diese reibungslose Abwicklung im Hinterkopf hat, wenn es künftige Entscheidungen gemeinsam zu treffen gilt :P


      Hallo Koala,

      Koala77 schrieb:

      Doch das steht genauso auf der Ministeriumsseiten. Da wird von "Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus", "Zahlbetrag September 2020" und "Zahlbetrag Oktober 2020" gesprochen. ´
      da steht "in der Regel", so wie auch in den meisten Leitlinien zum Unterhalt steht, dass in der Regel der Betreuende seine Unterhaltspflicht durch Betreuung der Minderjährigen erfüllt.
      Wenn der Unterhaltsverwalter seine Zustimmung verweigert, hat der Verpflichtete die Abzugsmöglichkeit ja auch nicht "verwirkt" - wäre ja noch schöner.
      Denn "rechtzeitig" kann hier der Pflichtige gar keinen Abänderungsantrag anhängig machen; zumal hier vermutlich wieder irgendwelche Grenzen nicht erreicht werden.
      Im Übrigen gibt es auch Fälle, in denen die Zahlung noch gar nicht im September erfolgte - die Elternteile dürfen dann wohl auch nicht verrechnen?
      Die dämliche Regelung schürt nur wieder - das gab es doch schon mal, da waren es 100 Euro, oder? - das Streitpotential in einer ohnehin schon grundlegend aufgeheizten Stimmung.

      Was mir noch einfällt: überschreitet dieses Ministerium nicht seine Kompetenzen, wenn es bestimmt, wie/wann die Zahlung des Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet werden darf (wäre da nicht des Bundesministerium für Justiz gefragt)?

      Naja, mir solls egal sein, ich hab abgezogen und schon wieder (für November) entsprechend hochgesetzt.

      Gruß Tanja
    • Meines Wissens darf man den Unterhalt hier nicht einfach so kürzen ohne Absprache, sondern man sollte den Empfänger anschreiben und es vorher klären, wie es laufen soll. Dabei am besten schon mal einen Vorschlag machen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • @ TanjaW9

      So weit ich das verstanden habe, soll der Corona-Kinderbonuns Familien dort entlasten, wo wegen der Corono-Krise Belastungen entstanden sind.
      Wenn die Belastungen aber nur in dem Haushalt entstanden sind, in dem die Kinder leben und in dem anderen Haushalt sogar noch Mehrstunden geschrubbt wurden, die man sich dann auszahlen lässt, nicht weil es nötig ist oder angewiesen wurde, sondern weil es jederzeit möglich ist, um seinen Verdienst zu erhöhen, kommt meines Empfindens doch der moralische Gedanken zu trage und das in dem Fall eben nur, weil das Geld nicht direkt in den betroffenen Monaten einbehalten wurde.

      Aber darum geht es mir tatsächlich nicht. Unabhängig davon steht beiden Seiten der Bonuns zu gleichen Teilen zu. Ich habe aber gaaanz viele Fragen, auf die ich gerne eine Antwort hätte. Einfach nur für mich. Einfach damit man (beide Seiten) im Falle einer Unklarheit weiß, wie es sein müsste. Einfach auch weil ich mich oft wundere, warum bestimmte Dinge jetzt so oder so gemacht wurden, obwohl es doch hätte anders gemacht werden müssen. Aber vielleicht auch nur meines Erachtens. Ja, ich sollte nicht so viel grübeln. Anders kann es für beide ja auch okay sein. Und oft ist es ja so, dass es kein eindeutiges Richtig oder Falsch gibt. Jedenfalls kommt mir das in dem Fall hier auch wieder so vor.
      Die Diskussion mit der Eindeutigkeit, die du mit Koala77 führst, ist genau der Punkt, über den ich halt auch nachdenke. Ist der Abzug vom Unterhalt auf die beiden Monate 09-10/2020 beschränkt oder spielt es im Grunde keine Rolle, wann man den abzieht. Wir müssen ja auch irgendwie planen. Daher war mein Gedanke so in die Richtung wie der von Euklid.

      Aber ich wollte dazu auch gar nicht so weit ausschweifen und hatte gehofft, es gibt darauf eine eindeutige Antwort. Ob die Monate nun festgeschrieben sind oder nicht, Reibungspunkte kann es in beiden Varianten geben.

      Und zu der anderen Sache: Der Unterhaltspflichtige hat zu Beginn nie pünktlich gezahlt, was wir aber nie besprochen haben, Hauptsache es kam. Im Verlauf der Unterhaltsklärung durch Dritte kam aber zum Gespäch, warum der Unterhalt so unpünktlich überwiesen wird, zumal er seinen Lohn schon zur Monatsmitte erhält. Seitdem kommt der Unterhalt öfters schon zum Ende des Vormonats.
    • @Koala: der Gesetzgeber (oder die alleinerziehende Feministin, die dem entsprechenden Ministerium vorsitzt) interpretiert Gleichstellung als Frauenförderung. Eine Benachteiligung von Männern ist somit erlaubt (sie bspw. das Landesbesoldungsgesetz NRW, wo Frauen zu bevorzugen sind, wenn sie nur geringfügig schlechter geeignet sind als ein Mann).

      @Giraffe: Ich gebe Tanja recht: unabhängig davon, wie es von Gesetzgeber umgesetzt wurde, sollte der Bonus beiden Elternteilen zu Gute kommen. Wenn er jetzt einfach nur später abgezogen wird, sollte das hingenommen werden.

      Giraffe schrieb:

      Das ist keine moralische Frage, denn dafür müsste man weitere Aspekte betrachten
      Nein, diese Logik wird regelmäßig von Menschen für die übelsten Verfehlungen genutzt: nur weil einem mal etwas unmoralisches widerfahren ist, bedeutet das nicht, dass man jetzt selbst unmoralisch handeln darf. Moral sollte sich stets am eigenen Verhalten orientieren. Ich behaupte somit: wenn ein Unterhaltsempfänger einen zu späten Abzug mit dem Argument der Entreicherung ablehnt, könnte das rechtlich ok sein (wahrscheinlich müssen das die Gerichte noch klären), aber moralisch sauber ist das sicher nicht, auch wenn der Unterhalt erst aufgrund von Verweigerung eingeklagt werden musste. Man begibt sich dadurch einfach nur auf die selbe Ebene.
    • Hallo Giraffe,

      Giraffe schrieb:

      So weit ich das verstanden habe, soll der Corona-Kinderbonuns Familien dort entlasten, wo wegen der Corono-Krise Belastungen entstanden sind.
      Wenn die Belastungen aber nur in dem Haushalt entstanden sind, in dem die Kinder leben und in dem anderen Haushalt sogar noch Mehrstunden geschrubbt wurden, die man sich dann auszahlen lässt, nicht weil es nötig ist oder angewiesen wurde, sondern weil es jederzeit möglich ist, um seinen Verdienst zu erhöhen, kommt meines Empfindens doch der moralische Gedanken zu trage und das in dem Fall eben nur, weil das Geld nicht direkt in den betroffenen Monaten einbehalten wurde.
      Das von mir kursiv hervorgehobene in Deinem Beitrag habe ich anders verstanden:
      Auch wenn das Familienministerium und die dazu gehörige Fr. Dr. das gern als "Politik für Familien" verkauft (haben wir nicht nächstes Jahr Wahl?), soll(te) die Zahlung des Kinderbonus zusammen mit anderen Maßnahmen die Konjunktur ankurbeln.
      Wenn Du magst, kannst Du ja hier dazu nachlesen (die "Verkaufsvariante" des BMFtralala) und hier ausführlicher inkl. der Gesetzesveröffentlichung von dem für die (meisten oder alle?) betroffenen Gesetze zuständigem Ministerium (Hr. Scholz).
      Dass dann ein Familienministerium nicht darüber entscheiden/bestimmen kann, wann (und ob) der Unterhaltspflichtige den Kinderbonus abzieht, sollte klar werden, wenn man sich das mit der Gesetzgebung in Deutschland noch mal anschaut (ich müsste auch wieder reinschauen, ich behalte das immer nicht, weil es mich schlicht nicht interessiert).
      Ich seh jedenfalls die FAQs von Fr. Giffey als "Empfehlung", rate aber dennoch dringend dazu, dass sich der Unterhaltspflichtige mit dem Empfänger in Verbindung setzt und um Zustimmung bittet - eben, weil viele Empfänger ein Druckmittel in Form eines vollstreckbaren Titels in der Hand haben und so einfach stur den angeblich rückständigen Unterhalt auf Kosten des Pflichtigen eintreiben könnte.

      Zu dem von Dir vorgetragenen Punkt der Überstunden des Ex: ernsthaft? Das führst Du nicht wirklich als Punkt an, dass Du den Abzug des hälftigen Kinderbonus verweigern möchtest?
      Für Alleinerziehende, die aufgrund der Corona-Pandemie noch höheren Aufwand hatten, hat der Gesetzgeber den Alleinerziehenden-FB stark angehoben. Was denn noch?
      Und wenn ich Deinen Argumenten folgen wollen würde (also den, nach Förderung der Familien, die durch Corona erhöhten Aufwand hatten), müsste ich zynisch fragen, wieso denn dann auch Familien davon "profitieren", die ausschließlich staatliche Transferleistungen beziehen. Welchen höheren Aufwand hatten denn die? Ja, okay, die Kinder waren während des Lockdowns ganztägig bei ihren Eltern und diese sollten eigentlich die Beschulung übernehmen - sollten die 300 Euro also demzufolge Entgelt für das Homeschooling sein?
      Ich setz noch einen drauf: ich hatte während des Lock-Downs alle meine Kinder bei mir, obwohl ich für eines Unterhalt zahle. Ich habe also gearbeitet und Homeschooling betreiben müssen. Dann müsste mir doch der Kinderbonus für alle Kinder in Gänze zustehen?
      Ich käme nie auf solche Ideen - mir driftet das in eine (ungerechtfertigte) Neid-Debatte.
      Du hast vermutlich solch eine Debatte auch nicht nötig - meist werden über das Geld ja ganz andere "Kämpfe" ausgetragen...

      Giraffe schrieb:

      Aber darum geht es mir tatsächlich nicht. Unabhängig davon steht beiden Seiten der Bonuns zu gleichen Teilen zu. Ich habe aber gaaanz viele Fragen, auf die ich gerne eine Antwort hätte. Einfach nur für mich. Einfach damit man (beide Seiten) im Falle einer Unklarheit weiß, wie es sein müsste. Einfach auch weil ich mich oft wundere, warum bestimmte Dinge jetzt so oder so gemacht wurden, obwohl es doch hätte anders gemacht werden müssen. Aber vielleicht auch nur meines Erachtens. Ja, ich sollte nicht so viel grübeln. Anders kann es für beide ja auch okay sein. Und oft ist es ja so, dass es kein eindeutiges Richtig oder Falsch gibt. Jedenfalls kommt mir das in dem Fall hier auch wieder so vor.
      Die Diskussion mit der Eindeutigkeit, die du mit Koala77 führst, ist genau der Punkt, über den ich halt auch nachdenke. Ist der Abzug vom Unterhalt auf die beiden Monate 09-10/2020 beschränkt oder spielt es im Grunde keine Rolle, wann man den abzieht. Wir müssen ja auch irgendwie planen. Daher war mein Gedanke so in die Richtung wie der von Euklid.
      Ich freu mich, dass Du so viel reflektierst.
      Und nein, natürlich gibt es keine konkrete Vorschrift dazu. Wie gesagt, das BMFSFJ hat nicht die (Gesetzgebungs)Kompetenz dafür, festzulegen, ob und wann der hälftige Kinderbonus vom Unterhaltspflichtigen abgezogen wird. In dem obigen Link findest Du auch das Gesetz - hier wurde der Kinderbonus im Kindergeldgesetz festgelegt - Kindergeld ist nach 1612b BGB zur Hälfte auf den Barbedarf des Kindes anzurechnen. Die Festschreibung des Bonus im Kindergeldgesetz zieht dann vermutlich genau diese Behandlung nach sich.
      Das ist natürlich noch nicht gerichtlich entschieden und selbst wenn ein Gericht es entscheidet, ist es weder Gesetz, noch ist damit eine Marschrichtung für andere Gerichte festgelet.
      Erst wenn der BGH entscheidet, wird es faktisch Gesetz.
      Auf keinen Fall ist es "verboten", es anders zu tun, als die FAQs es vom BMFSFJ vorschlagen - es ist nur - aufgrund meiner obigen Ausführungen - für den Unterhaltspflichtigen gefährlich.
      Und jetzt kommt es zu Deiner Verantwortung (wieder): was willst Du wirklich?

      Giraffe schrieb:

      Aber ich wollte dazu auch gar nicht so weit ausschweifen und hatte gehofft, es gibt darauf eine eindeutige Antwort. Ob die Monate nun festgeschrieben sind oder nicht, Reibungspunkte kann es in beiden Varianten geben.
      Warum nicht diskutieren? Vielleicht kommst Du ja auch auf andere Gedanken und kannst für Eure Zukunft Dinge mitnehmen? Genausogut kannst Du ja sagen, Du machst es lieber so, wie Euklid und Koala es sagen und forderst den Vater auf, den ausstehenden Unterhalt für November bis spätestens 30.10. zu überweisen, da er Deiner Meinung nach nun nicht mehr abgezogen werden kann.
      Festgeschrieben? Wir sind ein Forum von Laien die ihre Erfahrung und ihr erworbenes Wissen weitergeben. Ob ein Anwalt Dir für diesen Fall einen rechtssicheren Rat geben kann, weiß ich nicht.

      Giraffe schrieb:

      Und zu der anderen Sache: Der Unterhaltspflichtige hat zu Beginn nie pünktlich gezahlt, was wir aber nie besprochen haben, Hauptsache es kam. Im Verlauf der Unterhaltsklärung durch Dritte kam aber zum Gespäch, warum der Unterhalt so unpünktlich überwiesen wird, zumal er seinen Lohn schon zur Monatsmitte erhält. Seitdem kommt der Unterhalt öfters schon zum Ende des Vormonats.
      Liebe Giraffe, wenn Du Söhne hast, geb ich Dir einen kleinen Tipp (den Du auch auf Töchter anwenden kannst) - degradiere den Vater Deiner Kinder nicht zum "Unterhaltspflichtigen". Auch wenn man mitunter solch unpersönliche Bezeichnung für den persönlichen Abstand braucht - Du tust Deinen Kindern damit auf Dauer weh.

      Ich würde ja fragen, ob er Umgang hat - verstünde jedoch, wenn Du Dich bedeckt hälst.

      Gruß Tanja
    • Ich habe bezüglich des Bonuses auch schon sowas bezüglich der Konjunktur gehört. Aber ich konnte aus Euklids und Koalas Beiträgen nicht herauslesen, dass man den Vater zu derartigem auffordern kann. Ob das möglich ist, war auch nicht meine Frage.
      Ich habe jetzt über 2 Jahre hier nichts mehr geschrieben. In diesen 2 Jahren gab es regelmäßig Dinge, die anders gehandhabt wurden. Da werde ich doch jetzt einfach mal eine Sache hinterfragen dürfen, ohne das ich Hintergedanken haben muss.

      Der Umgang zwischen meinen Kindern und dem Kindsvater ist kein Thema, dass es zu diskutieren gibt, daher werde ich dazu auch nichts schreiben.

      Und natürlich wird der Unterhaltspflichtige bei meinen Kindern liebevoll "Papa" genannt. Nur weil ich hier einmal einen anderen Begriff verwende, heißt das nicht, dass ich den Vater vor meinen Kindern denuziere. Du schreibst ja selbst, dass ich mich bedeckt halte. Eben... genau deswegen. Ich hatte eine Frage, die ich gerne ohne Wertung irgendeiner Person beantwortet haben wollte und nicht, dass sich daraus andere ein Bild über unsere Situation machen.

      Danke an alle für eure Beiträge.
    • Moin in die Runde,

      TanjaW9 schrieb:

      Das ist natürlich noch nicht gerichtlich entschieden und selbst wenn ein Gericht es entscheidet, ist es weder Gesetz, noch ist damit eine Marschrichtung für andere Gerichte festgelet.
      Erst wenn der BGH entscheidet, wird es faktisch Gesetz.
      Auf keinen Fall ist es "verboten", es anders zu tun, als die FAQs es vom BMFSFJ vorschlagen - es ist nur - aufgrund meiner obigen Ausführungen - für den Unterhaltspflichtigen gefährlich.
      zum damaligen Zeitpunkt kannte ich noch nicht das Urteil des AG Bergheim vom 12.10.2020 - 61 F 80/20:


      AG Bergheim schrieb:

      RZ1:
      Der Antragsgegner wird verpflichtet, ab Oktober 2020 für das minderjährige KindT, geb. am 00.00.0000, einen monatlich im Voraus zu entrichtenden Kindesunterhalt in Höhe von 100% des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle für die jeweilige Altersstufe des Kindes, abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind, im Oktober (unter Berücksichtigung auch des hälftigen Kinderbonus) einen Zahlbetrag in Höhe von 272 € und ab November 2020 einen Zahlbetrag in Höhe von derzeit 322,- € zu Händen der Kindesmutter zu zahlen.

      RZ 27:

      Bei der Höhe ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Bedarf der Antragstellerin im September und Oktober 2020 neben dem Kindergeld auch durch den Kinderbonus teilweise gedeckt wird (Niepmann, NZFam 2020, 606). Der Kinderbonus ist wie das Kindergeld hälftig auf den Barunterhalt anzurechnen. Der Kinderbonus beträgt 300 € pro Kind und wurde im September in Höhe von 200 € und im Oktober in Höhe von 100 € ausgezahlt. Für Oktober sind der Antragstellerin daher nur 322 € - 50 € = 272 € zuzusprechen. Ab November ist der volle Tabellenunterhalt zu titulieren.

      RZ 28:

      Zum Rückstand: Im September sind 100 € (von 200 €) des Kinderbonus anzurechnen, was den Rückstand beim Jobcenter auf 2 € reduziert. Der Umstand, dass der Kinderbonus nicht auf Sozialleistungen anzurechnen ist (vgl. Niepmann a.a.O.), bedeutet nicht, dass er beim Rückgriff durch das Jobcenter keine Auswirkungen hätte. Denn es ist nur der vom Antragsgegner geschuldete reduzierte Unterhaltsanspruch für September auf das Jobcenter übergegangen. Für die Monate Juni, Juli und August verbleibt es dagegen bei monatlich 102 €, die wegen des Anspruchsübergangs an das Jobcenter zu zahlen sind.
      Das Urteil ist vom Oktober und das Gericht hat nicht gesagt: nicht geltend gemacht, also nicht mehr beachtlich...
      Hoffentlich können Unterhaltsverpflichtete, aber auch -berechtigte durch dieses Urteil sowas wie annähernde Rechtsicherheit erreichen.
      Dann erübrigen sich auch solche Streitereien um die Anrechnung des Kinderbonus...

      Nachtrag: und für die Alleinerziehenden, durch die Corona-Krise überdurchschnittlich beeinträchtigten hat Fr. Giffey schon vor einiger Zeit löwenmäßig gekämpft: bis zu 20 Wochen Lohnfortzahlung für die Kinderbetreuung

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen in die Runde,

      in den Nachrichten hatte ich es schon vor 2 Tagen gehört oder gelesen, dass es beabsichtigt sei.

      Nun gibt es eine Pressemitteilung vom ISUV (Link hinterlegt).

      ISUV Pressemitteilung schrieb:

      Die Regierung hat einen Kinderbonus von 150 EURO pro Kind für Familien beschlossen. Der Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt dies und verweist darauf, dass der Kinderbonus unterhaltsrechtlich wie Kindergeld behandelt wird. Er steht also Trennungseltern hälftig zu. Der Kinderbonus soll im März oder April ausgezahlt werden.
      Für die einen Entlastung, für die anderen wieder Streitpunkt auf der Kampfagenda...
      Liebe Unterhaltspflichtige, haltet euch an den Rat des Verbandes und kündigt die Kürzung des Unterhaltes um 75 Euro am Besten schon jetzt an...

      Gruß Tanja

      P.S. ich habe noch mehr gefunden, nämlich den Gesetzesentwurf.

      Gesetzentwurf - Drucksache 19/26544 schrieb:

      „Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Mai 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht,
      für den Monat Mai 2021 ein Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe des Ein-
      malbetrags von 150 Euro für das Kalenderjahr 2021 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat
      Mai 2021, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2021 ein Anspruch auf
      Kindergeld besteht. Der Einmalbetrag nach den Sätzen 2 und 3 wird als Kindergeld im Rahmen der Ver-
      gleichsberechnung nach § 31 Satz 4 berücksichtigt.
    • Hallo in die Runde,

      Neues aus dem Bundestag (wer wollte, hätte auch gestern live zuhören/sehen können):

      unter dem Punkt "Anhörung" (am 22.2.21) steht Folgendes:



      „Kinderbonus hilft Familien und stützt Konjunktur“
      Die Sachverständige Deborah Schanz lobte den Doppeleffekt des Kinderbonus. Zum einen helfe der Bonus Familien in schwieriger Lage. Andererseits bewirke er einen Konjunktur-Impuls, der sehr hoch eingeschätzt werde. Dazu helfe der Bonus gezielt Haushalten mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, weil er auf den Kinderfreibetrag angerechnet werde. Sie sprach sich angesichts der hohen Lasten der Familien in der Corona-Krise für eine Anhebung des Betrags auf 300 Euro aus.
      Der DSTG-Sachverständige Thomas Eigenthaler hielt den geplanten Betrag von 150 Euro pro Kind ebenso für zu gering. Der Betrag sei unverständlich, da die Belastungen der Familien nach dem abermaligen Lockdown härter seien als im Jahr 2020, in dem der Kinder-Bonus 300 Euro betragen habe. Er plädierte für eine Auszahlung von zweimal 150 Euro.
      „Kinderbonus soll bei den Kindern ankommen“
      Der Sachverständige des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Raoul Didier, schloss sich der Forderung an und plädierte dafür, sicherzustellen, dass der Kinderbonus möglichst zielgenau dort ankomme, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, wenn sie nicht mit beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt lebten. Er forderte die Bundesregierung auf, bis zur Auszahlung eine gesetzliche Regelung dazu umzusetzen.
      :S

      Mich interessiert die Sicht des ISUV dazu: sind die unterhaltspflichtigen Eltern hier wieder aufzuteilen in einen Zahlesel und einen bevorteilten Betreuenden?

      Die 2./3. Lesung kann man sich (so man denn Zeit und Lust hat) am 26.2. um 11:20 (oder eher ab) dort (?) ansehen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Villa,

      mh, wenn ich eine rechtliche Einzelangelegenheit klären wollen würde, würde ich dies vielleicht in Betracht ziehen.
      In diesem Fall denke ich, dass es hier ja keinen Einzelfall betrifft, sondern dass hier alle Elternteile, die nicht mindestens ein Wechselmodell vom "gnädigen" anderen Elternteil "bewilligt" bekommen haben, abgestraft werden sollen.
      Ich bin wirklich erstaunt, wozu sich der Gewerkschaftsbund versteigt.
      Ich habe mal die auf der Seite des Bundestages zu findende Stellungnahme (siehe auch Anhang) des DGB gelesen.
      Würde ich diesem Raoul Didier mal begegnen, würde ich dem meine Meinung als Mutter, Betreuende, Unterhalt sicherstellende und Mensch gehörig geigen.

      Gibt es eigentlich eine ähnliche Stellungnahme des ISUV zum Gesetzesentwurf bezüglich des Kinderbonus?

      Gruß Tanja
      Dateien
      • 02-DGB-data.pdf

        (340,96 kB, 4 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Ich würde darauf hinweisen wollen, dass selbst im Wechselmodell gefordert wird den Bonus 50/50 aufzuteilen. Das entspricht aber nicht der Verteilung des Kindergeldes, denn im Wechselmodell kriegt üblicherweise der Elternteil mehr vom Bonus, der mehr verdient. Das hat der VAMV wohl auch durchblickt, weshalb auch hier Klientelpolitik betrieben wird.
    • Hallo Tanja,

      du hast ja schon auf usere Presseerklärung hingewiesen.
      Der Kinderbonus ist Kindergeld und entsprechend aufzuteilen zwischen Unterhaltsberechtigtem und Unterhaltspflichtigen.
      So ist das jetzt auch geregelt.
      Das Sozialpaket III wurde ja angenommen.
      Dass GRÜNE und LINKE ein Schaulaufen für nur einen Elternteil machen, ist in einem Wahljahr zu erwarten.
      Beide Parteien haben keinen integrierenden Blick auf die Trennungsfamilie. Ihr Blick richtet sich einseitg auf Alleinerziehende.

      Dass die Gewerkschaften sich derat einseitig positionieren, kommt seit einigen Jahren immer öfter vor.
      Unterhaltspflichtige sollen nach den Vorstellungen der Gewerkschaften Unterhalt zahlen und dann auch noch "annähernd hälftig" sich an der Kinderbetreuung beteiligen.
      Wo ist da der Blick auf Ausgewogenheit?
      Von zwei Mitgliedern weiß ich, dass sie wegen derartig einseitiger Stellungnahmen ausgetreten sind.
      Mit besten Grüßen<br>
      Josef Linsler <hr>
      <br><br>
      <hr>

    • Hallo Josef,

      vielen Dank für die klarstellenden Worte.
      Ich habe mir vorhin (in der Mediathek des Bundestages) auch noch die 2. Lesung und die Abstimmung angehört/angesehen.
      Da war dann von keinem mehr die Rede davon, dass das nach Vorstellungen von Hr. Didier festgelegt werden soll (da wollte sich wohl jemand profilieren).

      Ich verstehe die einseitige Parteinahme auch nicht wirklich - wenn - wie es doch immer überall postuliert wird - sich alle am Wohl des Kindes orientieren, müsste doch das Handeln der Verantwortlichen dahin zeigen, die Eltern nicht gegeneinander auszuspielen sondern sie in der gemeinsamen Verantwortung zu stärken.

      Wäre ich Gewerkschaftsmitglied, würde ich wohl auch austreten.

      Auf der Seite des BMFSFJ steht auch schon seit 17.2. ähnliches wie beim 1. Kinderbonus in 2020.
      Es soll übrigens auch Anwälte geben, die behaupten, bei Volljährigkeit sei der Kinderbonus nur abzugsfähig, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil mindestens den Mindestunterhalt zahlt...

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen in die Runde,

      auf der von mir im vorherigen Beitrag verlinkten Seite stehen nun auch konkrete Beispiele:


      BMFSFJ faq-kinderbonus-corona-2021-auszahlung schrieb:

      Der Kinderbonus wird für jedes Kind, für das auch Kindergeld zusteht, in Höhe von 150 Euro ausgezahlt. Jede Familie bekommt also - unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder nicht - für jedes Kind 150 Euro ausgezahlt.
      Bei getrennt lebenden Eltern wird für den Kinderbonus genauso wie beim Kindergeld verfahren: Der alleinerziehende Elternteil, der das Kindergeld bekommt, bekommt auch den Kinderbonus ausgezahlt.
      Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen ebenfalls 150 Euro Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das heißt, der staatliche Unterhaltsvorschuss wird in gleicher Höhe weitergezahlt wie bisher.
      Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus in Höhe von 75 Euro von seiner Unterhaltszahlung im Auszahlungsmonat - in der Regel Mai - abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil den Betrag von seiner Unterhaltsleistung nicht abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind - zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge - auszugeben.
      Berechnungsbeispiel für einen Fall mit Mindestunterhalt:
      Ein Kind ist acht Jahre alt, also in der mittleren Altersgruppe. Der Mindestunterhalt beträgt hier 451 Euro.
      Mindestunterhalt nach § 1612a BGB 451,00 Euro
      Abzug Kindergeld (1/2 von 219 Euro) - 109,50 Euro
      Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus 341,50 Euro
      bei Zahlung des Kinderbonus im Mai 2021 zusätzlich:
      Abzug Kinderbonus Mai 2021 (1/2 von 150 Euro) - 75,00 Euro
      Verbleibender Zahlbetrag Mai 2021 266,50 Euro
      und für den Mangelfall gilt:

      BMFSFJ faq-kinderbonus-corona-2021-auszahlung schrieb:

      Bei sogenannten "Mangelfällen" zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil aufgrund eines kleinen Einkommens weniger Unterhalt als den sogenannten Mindestunterhalt. In diesen Fällen kann der Zahlbetrag wegen des Kinderbonus allenfalls bis zu dem in diesem Monat geltenden Zahlbetrag für Mindestunterhalt gekürzt werden.
      Berechnungsbeispiel für einen sogenannten "Mangelfall":
      Schuldet der Unterhaltsschuldner aufgrund seines geringen Einkommens beispielsweise normalerweise 300 Euro ("Mangelfall"), darf er nun im Mai 2021 die Zahlung reduzieren auf 266,50 Euro. Wie sich der Zahlbetrag bei Mindestunterhalt im Mai 2021 errechnet, erfahren Sie in der Antwort auf die Frage "Erhalten Alleinerziehende den vollen Kinderbonus?".
      Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt schuldet oder keinen Unterhalt zahlt oder wenn der mögliche Zahlbetrag des Barunterhaltspflichtigen nicht mehr als 266,50 Euro beträgt, dann darf er den Kinderbonus auch nicht vom Unterhaltszahlbetrag abziehen. Der Kinderbonus kommt in diesen Fällen dem Kind über die Auszahlung an den alleinerziehenden Elternteil ungekürzt zugute.
      Also liebe Unterhaltspflichtige, kündigt "Eurem Unterhaltsverwalter" den Abzug schon an - wenn ihr abziehen wollt (und dürft).

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Also liebe Unterhaltspflichtige, kündigt "Eurem Unterhaltsverwalter" den Abzug schon an - wenn ihr abziehen wollt (und dürft).
      Hallo Tanja,

      ein paar Rückfragen von mir :)

      Gilt das auch für titulierten Kindesunterhalt - Kann man hier dann einfach 75€ abziehen? Und wie würde so eine Ankündigung denn aussehen. Wieso "muss" man eigentlich ankündigen, ist ja theorethisch in den Medien für jeden zugänglich.
    • Hallo dash,
      nach meiner Kenntnis ist bei tituliertem Unterhalt die Reduzierung nicht zulässig.
      Dennoch spricht doch nichts dagegen, den Abzug von 75 € vom titulierten Unterhalt anzukündigen und auf eine Reaktion zu warten.
      Wird nicht widersprochen ziehst du ab; andernfalls hast du keine rechtliche Handhabe.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Dash,

      Villa schrieb es bereits und einfach ist das sowieso nie wenn das Verhältnis der Eltern "belastet" ist.
      Dennoch schlägt auch der ISUV vor (siehe verlinkte Pressemitteilung), den Vertreter des Kindes anzuschreiben und die Verrechnung zu "erbitten".

      Du musst den Abzug bei Titulierung ankündigen/darum bitten, weil Du mit der Titulierung freiwillig eine Schuldverpflichtung eingegangen bist aus der bei Nicht- oder nicht vollständiger Erfüllung ziemlich schnell vollstreckt werden kann. Ob das in den Medien berichtet wird oder nicht, ist vollkommen unerheblich dafür.

      Gruß Tanja