Villa schrieb:
Hallo dash,
nach meiner Kenntnis ist bei tituliertem Unterhalt die Reduzierung nicht zulässig.
Dennoch spricht doch nichts dagegen, den Abzug von 75 € vom titulierten Unterhalt anzukündigen und auf eine Reaktion zu warten.
Wird nicht widersprochen ziehst du ab; andernfalls hast du keine rechtliche Handhabe.
Gruß
Villa
TanjaW9 schrieb:
Hallo Dash,
Villa schrieb es bereits und einfach ist das sowieso nie wenn das Verhältnis der Eltern "belastet" ist.
Dennoch schlägt auch der ISUV vor (siehe verlinkte Pressemitteilung), den Vertreter des Kindes anzuschreiben und die Verrechnung zu "erbitten".
Du musst den Abzug bei Titulierung ankündigen/darum bitten, weil Du mit der Titulierung freiwillig eine Schuldverpflichtung eingegangen bist aus der bei Nicht- oder nicht vollständiger Erfüllung ziemlich schnell vollstreckt werden kann. Ob das in den Medien berichtet wird oder nicht, ist vollkommen unerheblich dafür.
Gruß Tanja