Corona-Konjunkturpaket - Kinderbonus

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    • Hallo Koala,

      hier mal ein Zahlenbeispiel:

      ich zahle monatlich insgesamt 50 EUR Unterhalt und habe drei Kinder. Soll ich jetzt 50 EUR einbehalten, obwohl mir 52% vom Kinderbonus, also 312 EUR (meine Unterhaltsquote liegt bei 54%), zustehen? Und was ist dann mit dem Rest?

      Ich bin drauf angewiesen, dass die Mutter mir die vollen 312 EUR auszahlt.
    • Hallo Koala,

      Du kannst Wechselmodell(Unterhaltsberechnung) nicht mit der normalen Titulierung/Berechnung vergleichen.
      Da kommt es nicht darauf an, was wer maximal zahlt, sondern - wie beim Kindergeld auch - auf die Wechselmodell-typische Berechnung (beim Kindergeld wird die Hälfte auf den Bedarf angerechnet, die andere Hälfte ist zur Hälfte - also zu 1/4 - an den nicht-das-Kindergeld-Beziehenden auszukehren.
      Da auf der Seite des BMFSFJ eingangs (unter Punkt 1) steht:


      Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die Vorschriften, die auch für das Kindergeld Anwendung finden.
      und unter Punkt 11 steht:


      Da der Kinderbonus als Bonus zum Kindergeld ausgezahlt wird, wird er auch beim Wechselmodell und den entsprechenden einkommensabhängigen Unterhaltszahlungen wie Kindergeld behandelt. Im Ergebnis ist also ein Ausgleich zwischen den Eltern vorgesehen, der gegebenenfalls über eine Verrechnung mit den Unterhaltszahlungen durchgeführt werden kann. So profitieren beide Elternteile vom Kinderbonus wie auch vom Kindergeld.
      ist der Kinderbonus vom Empfangenden auszugleichen/auszukehren.
      Wenn es so wäre, wie Du behauptest, Koala, würde im Fall von fast gleichem Einkommen und daher keinem Geldfluss derjenige übervorteilt, der das Kindergeld bekommt...

      @MaxMustermann fordere die Ex am Besten jetzt schon auf, Dir den Kinderbonus auszugleichen...

      Gruß Tanja
    • Hallo Koala,

      Max kann deswegen ja auch - unabhängig von der Unterhaltszahlung - den Ausgleich fordern (statt den Unterhalt zu kürzen).
      Das ist mit dem 1/4 Kindergeldanteil nicht anders. Den kann man auch einfordern ohne einen Unterhaltsantrag geltend zu machen.
      Siehe zum Kindergeld hier.
      Die Anrechnung (Auskehrung) nur bei Zahlung des Mindestunterhaltes ist nicht auf die Sonderfälle Wechselmodell und Volljährigenunterhalt anzuwenden.
      In Punkt 9:


      Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen.


      Gruß Tanja
    • Hallo Koala,

      streng genommen ist das Kindergeld einfach für 2 Monate erhöht worden.

      Weil es vielleicht auch für andere interessant ist: ja, ich habe einen statischen Titel, den ich auch bedienen werde, ohne da was abzuziehen. Aber ich habe auch

      1. Eigenständig notariell vereinbart, dass ich meinen Anteil am Kindergeld von der Mutter bekomme (52%) und
      2. laut BGH, Beschl. v. 20.04.2016 – XII ZB 45/15 gibt es im WM auch einen Anspruch das Kindergeld isoliert ausgekehrt zu bekommen. Da der Kinderbonus nichts anderes ist als eine temp. Erhöhung des Kindergeldes, gilt das auch für diesen.
      Also empfiehlt es sich im Wechselmodell diesen Anspruch isoliert geltend zu machen, falls es keinen Titel gibt, der eine Anrechnung von Kindergeld erlaubt. Und weiter ist die Quote in der Unterhaltsberechnung des Wechselmodells nicht irrelevant, denn der Bonus ist wie Kindergeld zu behandeln, d.h. wenn bspw. ein Elternteil vollen Unterhalt zahlt, weil der andere unterm Selbstbehalt liegt, so bekommt er auch 75% vom Bonus. Im Residenzmodell wird 50/50 geteilt, weil einer Barunterhalt leistet, der andere Betreuungsunterhalt. Da sind Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig. Im Wechselmodell wird man verarscht: da ist das auf einmal nicht mehr so.
    • Hallo,

      auch wenn man nicht den Mindestunterhalt zahlt (weil Mitbetreuung bzw. teilweise Naturalunterhalt geleistet wird), kann man in Abstimmung mit dem Unterhalts"verwalter" den Abzug vornehmen.
      Mein Ex hat jedenfalls (auch der kurzfristigen Änderung) zugestimmt und uns ist egal, was das BMFSJ dazu meint... (ich glaube kaum, dass Fr. Giffey beurteilen kann, ob und wie wir der Verantwortung für unsere Kinder nachkommen bzw. "gerecht werden"...) :whistling: :rolleyes:

      Gruß Tanja
    • Ich habe zum Corona-Kinderbonus auch eine Frage und hoffe, dass es hier dazu passt.

      Darf der hälftige Kinderbonus beim Unterhalt für einen anderen Monat in 2020 abgezogen werden, wenn dies bei den Zahlungen für September und Oktober 2020 versäumt wurde?
      Oder darf der Unterhaltsberechtigte davon ausgehen, dass der Unterhaltszahler ihm den vollen Corona-Kinderbonus in den Monaten 09-10/2020 zugestehen wollte und der Unterhaltszahler müsste daher für die nächsten Monate den vollen Kindesunterhalt ohne Abzug zahlen?

      Zur Info: Es besteht ein dynamischer Titel nach DDT über mehr als den Mindestunterhalt, Kinder werden nur von einem Elternteil betreut.

      Danke und viele Grüße
      Giraffe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Giraffe ()

    • Hallo Giraffe,

      ich habe vorher in einem Deiner alten Beiträge nachgelesen und gehe daher davon aus, dass Du als Unterhaltsverwalterin wissen möchtest, ob der Vater Deiner Kinder das noch abziehen darf.
      Mir drängt sich leider der Eindruck auf, dass Du - obwohl in den anderen Themen davon die Rede ist, dass mit dem Vater nicht zu reden ist - gern verhindern möchtest, dass der Vater die ihm berechtigt zustehende Entlastung (um insgesamt je 150 Euro pro Kind) geltend machen kann.
      Was ich moralisch davon halte, kannst Du an der Formulierung erkennen.

      Rechtlich gesehen steht es dem Vater zu.
      Es wäre also schön, könntest Du Dich außergerichtlich mit dem Vater einigen.
      Natürlich kannst Du auch unter Vorschieben, dass es Dir nur um das Wohl der Kinder geht, stur bleiben und sagen: vergessen ist vergessen, der Unterhalt ist verbraucht.

      Gruß Tanja
    • Das ist keine moralische Frage, denn dafür müsste man weitere Aspekte betrachten, sondern eine Frage danach, ob es rechtens ist oder nicht. Abgezogen wurde es schon, also kann niemand um irgendetwas gebracht werden und ich stelle mich auch nicht auf irgendeine Seite. War eine ganz neutrale Frage und so versuche ich immer zu fragen.
    • Aus rechtlicher Sicht ist der Abzug nur in den Monaten September und Oktober statthaft. Ein Abzug in den Folgemonate, weil in September und Oktober versäumt, ist nicht statthaft. Wenn ein Titel besteht und ein
      Abzug in einem Folgemonat erfolgt, könnte der Unterhalt gepfändet werden. Allerdings würde das dann sicher zu Gericht eskalieren und das Gericht würde den verspäteten Abzug ziemlich sicher als statthaft anerkennen

      Aus meiner Sicht sollte allerdings der Unterhaltsempfänger eine Rücküberweisung machen, wenn es der Unterhaltspflichtige versäumt hat. Das gebietet der Anstand, denn der Bonus steht beiden Eltern zu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Koala77 ()

    • Hallo Giraffe,

      Giraffe schrieb:

      Das ist keine moralische Frage, denn dafür müsste man weitere Aspekte betrachten
      um meinen Eindruck (oder meine Meinung) kund zu tun, greife ich auf mir sich offenbarende Gegebenheiten zurück. Diese Meinung (oben) habe ich als Schlussfolgerung aus einem Deiner Beiträge (über rückständigen Unterhalt) und dem jetzigen gebildet. Und damit darf ich mir auch ein moralisches Urteil erlauben.
      Das muss man natürlich nicht teilen.

      Ob der Abzug rechtens ist, kann man auch durch das Nachlesen in diesem Thema und dem Folgen auf die FAQs zum Kinderbonus des BMFSFJ (eben alles außer Männer :S - liebe Männer/Väter, ich finde es echt sch... das Fr. Giffey euch nicht mit in den Namen der Behörde aufnimmt) weiter verifizieren

      BMFSFJ - Punkt 9 schrieb:

      Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind auszugeben - zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge.
      Stillschweigend davon auszugehen, dass der Vater den Kinderbonus nicht abziehen will, hat sich ja nun überholt - nun kann man sich noch trefflich weiter daran eskalierend hochziehen, ob er die Anrechnung nicht verwirkt haben könne, weil ja schließlich September und Oktober der Unterhalt schon fällig und damit der Kinderbonus hätte abgezogen werden können...

      Gruß Tanja
    • Koala77 schrieb:

      Aus rechtlicher Sicht ist der Abzug nur in den Monaten September und Oktober statthaft. Ein Abzug in den Folgemonate, weil in September und Oktober versäumt, ist nicht statthaft.
      Hallo Koala,

      das halte ich für nicht haltbar (und steht auch so nicht auf der Seite des BMFtrallala). Allerdings ist es natürlich ein Problem bei bestehendem Titel und wenn der andere partout dem Abzug nicht zustimmt.
      Da der Kinderbonus aber wie Kindergeld behandelt wird, sollte auch später noch der Abzug möglich sein - Bei der Jahressteuererklärung wird dem anderen Elternteil ja auch automatisch der (hälftige) Kinderbonus als Entlastung (bei der Günstigerprüfung Kindergeld versus Kinderfreibetrag) angerechnet, unabhängig davon, ob er den im September/Oktober abgezogen hat oder nicht.
      Wie Du weiter oben schon beschrieben angedeutet hattest, hat der Gesetzgeber da mal wieder bravorös Streitigkeiten unter den getrennten Eltern in Kauf genommen.
      Ich bin so dankbar, dass meine Kinder vernünftige Eltern haben... ^^

      Gruß Tanja
    • @ TanjaW9, ich danke auch dir sehr. Ich finde es immer interessant, wenn Außenstehende beide Seiten der Medaillie betrachten.

      Meine letzten Beiträge sind über 2 Jahre her und dürfen als überholt/nicht mehr aktuell/längst geklärt betrachtet werden.
      Es ist für mich nicht nützlich, wenn Schlussfolgerungen daraus auf neue Fragen von mir gezogen werden. ;)