Hallo liebes Forum,
vielleicht kann mir jemand Tipps geben oder gar Urteile zu meinem Fall.
In Kürze:
- Es geht um KU, tituliert 115%
- 8 Jahre Zahlung und Anpassung ausnahmslos und pünktlich
- Plötzliches Misstrauen der Kindsmutter an meinem Einkommen; sie möchte mindesten 120%
01.08.2019: Einrichtung einer Beistandschaft der KM beim JA und Aufforderung an mich Auskunft zu erteilen
15.08.2019 bis 15.09.2019: Erteilung der Auskünfte durch mich, Abgabe aller geforderten Belege, Nachreichung von Belegen und auch einige konstruktive Telefonate mit dem JA
01.11.2019: Unterhaltsberechnung durch JA zugegangen.
06.11.2019: Einspruch gegen Berechnung eingelegt, da Fehlerhaft (Einmalprämie auf 1 statt auf 3 Jahre verteilt, Steuerlast auf Vermietung nicht abgezogen, etc.) Dadurch bliebe KU wie bisher - wovon ich auch überzeugt bin.
Funkstille
21.12.2019 Mitteilung über Auflösung der Beistandschft durch Kindsmutter.
Funkstille
14.02.2020 Erteilung Vollmacht an einen Anwalt wegen Geletenmachung KU
19.02.2020 Schreiben von einem Anwalt der Kindsmutter, ich solle noch Belege nachreichen um den KU überprüfen zu können - Frist 01.03.2020
02.03.2020 Nachfrage durch mich, warum 3 Steuererklärungen samt aller Belege (auch die meiner 2. Frau, Gemeinsamveranlagung) eingefordert werden, obwohl nur eine Einliegerwohnung vermietet.
Funkstille
19.05.2020 Eröffnung Stufenklage beim Familiengericht
Nun war ich bei zwei Anwälten, die konnten mein Anliegen aber nicht übernehmen, da Interessenkonflikt (Kindsmutter war bereits dort; Übernahme wurde aber scheinbar abgelehnt).
Die Zeit lief davon und so musste ich den Anwalt nehmen, der Zeit hatte. Dieser will nun einfach alles geforderte an Belegen nachreichen. Ich glaube das das ein Fehler ist.
Nun meine Frage, man liest halt immer nur, welche Pflichten der KU-Schuldner hat.
Wie lange darf denn eine Auskunftsprozess dauern?
Die letzten Belege habe ich am 15.09.2019 ggü. JA erteilt und soll nun gut 4 Monate später noch Belege nachreichen?
Es wird explizit keine Auskunft erbeten, sondern nur eine Ergänzung der Belege, welche ich dem JA übersandt habe und die dem Anwalt anscheinend vorliegen.
Nachdem ich die Belege eben nicht übersandt habe, wird nun ein komplett neuer Auskunftsprozess über einen komplett neuen Zeitraum angestoßen?!
Ich verstehe es nicht, vielleicht kann mir jemand helfen, bevor ich den ganzen Prozess zahlen darf.
Herzlichen Dank!
gernedoch
vielleicht kann mir jemand Tipps geben oder gar Urteile zu meinem Fall.
In Kürze:
- Es geht um KU, tituliert 115%
- 8 Jahre Zahlung und Anpassung ausnahmslos und pünktlich
- Plötzliches Misstrauen der Kindsmutter an meinem Einkommen; sie möchte mindesten 120%
01.08.2019: Einrichtung einer Beistandschaft der KM beim JA und Aufforderung an mich Auskunft zu erteilen
15.08.2019 bis 15.09.2019: Erteilung der Auskünfte durch mich, Abgabe aller geforderten Belege, Nachreichung von Belegen und auch einige konstruktive Telefonate mit dem JA
01.11.2019: Unterhaltsberechnung durch JA zugegangen.
06.11.2019: Einspruch gegen Berechnung eingelegt, da Fehlerhaft (Einmalprämie auf 1 statt auf 3 Jahre verteilt, Steuerlast auf Vermietung nicht abgezogen, etc.) Dadurch bliebe KU wie bisher - wovon ich auch überzeugt bin.
Funkstille
21.12.2019 Mitteilung über Auflösung der Beistandschft durch Kindsmutter.
Funkstille
14.02.2020 Erteilung Vollmacht an einen Anwalt wegen Geletenmachung KU
19.02.2020 Schreiben von einem Anwalt der Kindsmutter, ich solle noch Belege nachreichen um den KU überprüfen zu können - Frist 01.03.2020
02.03.2020 Nachfrage durch mich, warum 3 Steuererklärungen samt aller Belege (auch die meiner 2. Frau, Gemeinsamveranlagung) eingefordert werden, obwohl nur eine Einliegerwohnung vermietet.
Funkstille
19.05.2020 Eröffnung Stufenklage beim Familiengericht
Nun war ich bei zwei Anwälten, die konnten mein Anliegen aber nicht übernehmen, da Interessenkonflikt (Kindsmutter war bereits dort; Übernahme wurde aber scheinbar abgelehnt).
Die Zeit lief davon und so musste ich den Anwalt nehmen, der Zeit hatte. Dieser will nun einfach alles geforderte an Belegen nachreichen. Ich glaube das das ein Fehler ist.
Nun meine Frage, man liest halt immer nur, welche Pflichten der KU-Schuldner hat.
Wie lange darf denn eine Auskunftsprozess dauern?
Die letzten Belege habe ich am 15.09.2019 ggü. JA erteilt und soll nun gut 4 Monate später noch Belege nachreichen?
Es wird explizit keine Auskunft erbeten, sondern nur eine Ergänzung der Belege, welche ich dem JA übersandt habe und die dem Anwalt anscheinend vorliegen.
Nachdem ich die Belege eben nicht übersandt habe, wird nun ein komplett neuer Auskunftsprozess über einen komplett neuen Zeitraum angestoßen?!
Ich verstehe es nicht, vielleicht kann mir jemand helfen, bevor ich den ganzen Prozess zahlen darf.
Herzlichen Dank!
gernedoch