Auskunftspflicht nach 4 Monaten weitere Belege

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    • Auskunftspflicht nach 4 Monaten weitere Belege

      Hallo liebes Forum,

      vielleicht kann mir jemand Tipps geben oder gar Urteile zu meinem Fall.

      In Kürze:
      - Es geht um KU, tituliert 115%
      - 8 Jahre Zahlung und Anpassung ausnahmslos und pünktlich
      - Plötzliches Misstrauen der Kindsmutter an meinem Einkommen; sie möchte mindesten 120%

      01.08.2019: Einrichtung einer Beistandschaft der KM beim JA und Aufforderung an mich Auskunft zu erteilen

      15.08.2019 bis 15.09.2019: Erteilung der Auskünfte durch mich, Abgabe aller geforderten Belege, Nachreichung von Belegen und auch einige konstruktive Telefonate mit dem JA

      01.11.2019: Unterhaltsberechnung durch JA zugegangen.

      06.11.2019: Einspruch gegen Berechnung eingelegt, da Fehlerhaft (Einmalprämie auf 1 statt auf 3 Jahre verteilt, Steuerlast auf Vermietung nicht abgezogen, etc.) Dadurch bliebe KU wie bisher - wovon ich auch überzeugt bin.

      Funkstille

      21.12.2019 Mitteilung über Auflösung der Beistandschft durch Kindsmutter.

      Funkstille

      14.02.2020 Erteilung Vollmacht an einen Anwalt wegen Geletenmachung KU

      19.02.2020 Schreiben von einem Anwalt der Kindsmutter, ich solle noch Belege nachreichen um den KU überprüfen zu können - Frist 01.03.2020

      02.03.2020 Nachfrage durch mich, warum 3 Steuererklärungen samt aller Belege (auch die meiner 2. Frau, Gemeinsamveranlagung) eingefordert werden, obwohl nur eine Einliegerwohnung vermietet.

      Funkstille

      19.05.2020 Eröffnung Stufenklage beim Familiengericht

      Nun war ich bei zwei Anwälten, die konnten mein Anliegen aber nicht übernehmen, da Interessenkonflikt (Kindsmutter war bereits dort; Übernahme wurde aber scheinbar abgelehnt).

      Die Zeit lief davon und so musste ich den Anwalt nehmen, der Zeit hatte. Dieser will nun einfach alles geforderte an Belegen nachreichen. Ich glaube das das ein Fehler ist.

      Nun meine Frage, man liest halt immer nur, welche Pflichten der KU-Schuldner hat.

      Wie lange darf denn eine Auskunftsprozess dauern?

      Die letzten Belege habe ich am 15.09.2019 ggü. JA erteilt und soll nun gut 4 Monate später noch Belege nachreichen?

      Es wird explizit keine Auskunft erbeten, sondern nur eine Ergänzung der Belege, welche ich dem JA übersandt habe und die dem Anwalt anscheinend vorliegen.

      Nachdem ich die Belege eben nicht übersandt habe, wird nun ein komplett neuer Auskunftsprozess über einen komplett neuen Zeitraum angestoßen?!

      Ich verstehe es nicht, vielleicht kann mir jemand helfen, bevor ich den ganzen Prozess zahlen darf.

      Herzlichen Dank!

      gernedoch
    • Moin,

      grundsätzlich könnte der RA durch die Anforderung der drei Bescheide Deine Aussage prüfen wollen, ob tatsächlich nicht jährlich die Prämie gezahlt wird; da Du dies eingewandt hast, gibst Du für diese erweiterte Prüfung Anlass. Dies hätte jedoch auch außergerichtlich geklärt werden können, wenn der RA einfach die Fragen vom 02.03. beantwortet hätte. Insofern würde ich als Dein RA beantragen, dass die gegnerische Seite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, da Du nicht Anlass für diese gerichtliche Klärung gegeben hast. Dein Anwalt sollte bei Übersendung der geforderten Nachweise entsprechende Hinweise abgeben und keinesfalls einfach kommentarlos Belege übersenden.
    • Moin und vielen Dank,

      Er begründet die Anfrage von sehr umfangreichen Belegen damit, das dies üblich sei bei Einnahmen aus V+V. Er möchte auch Grundrisse, alle kompletten Verträge (Notar, bauspar, Finanzierung, Haus, (Jahreskontoauszüge der finanzierung reichen nicht), diverse Bankbelege, etc.

      Es geht darum um jeden Preis fiktive Einnahmen und Fehlerchen zu finden um irgendwie in die nächste Stufe zu kommen (Anwalt ist Freund der Familie seit vielen Jahren). Er möchte überprüfen, ob ich die Miete regelmässig erhöht habe obwohl diese deutlich über Duchschnitt Mietspiegel liegt. Dieses Niveau eben.

      das Ziel ist mir schon klar, moralisch muss das jeder für sich bewerten.

      Nur dann stellt sich für mich die Frage welchen Sinn der 1605 bgb hat und warum er ausdrücklich auskunft und belegung trennt.

      ich meine, wenn monatelang Belege nachgefordert und das Zeitfenster immer wieder erweitert werden kann, gibt es faktisch keine Sperrfrist.

      Oder irre ich?

      VG
    • Hallo gernedoch,

      wir hatten dieses Thema doch schon hier ausführlich?
      Du bist auf meine Bemerkung im März dort auch nicht eingegangen.


      Ich glaube nicht, dass wir Dir hier noch weiter gehende Auskünfte als Verteidigungsstrategie gegen einen so agierenden Anwalt geben können.

      Hast Du - wenn Du Mitglied bist - mal den Kontaktanwalt des Isuv bei Dir vor Ort versucht zu erreichen?

      Oder war der das, der aufgrund Interessenkonfliktes das Mandat abgelehnt hat?


      Gruß Tanja
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