Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Thema Zugewinn.
Kann der/die Ex einen höheren Zugewinn herausschlagen, wenn der/diejenige nicht sofort bei der Scheidung den Zugewinn geltend macht, sondern erst 1-2 Jahre später?
Wann wird der Wert des aufzuteilenden Ehevermögens für den Zugewinn fixiert?
Ab dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite durch das Familiengericht -oder- zum Stichtag der Rechtskraft der Scheidung -oder- ab Antragsdatum der Geltendmachung auf Zugewinn?
Der/Die Ex könnte z.B. darauf spekulieren, dass das Vermögen weiter anwächst, z.B. wg. steigenden Immobilienpreisen oder Aktienkursen und sich deshalb Zeit lassen mit seinem/ihrem Antrag auf Zugewinnausgleich, oder funktioniert das nicht?
Danke Euch!
ich hätte eine Frage zum Thema Zugewinn.
Kann der/die Ex einen höheren Zugewinn herausschlagen, wenn der/diejenige nicht sofort bei der Scheidung den Zugewinn geltend macht, sondern erst 1-2 Jahre später?
Wann wird der Wert des aufzuteilenden Ehevermögens für den Zugewinn fixiert?
Ab dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite durch das Familiengericht -oder- zum Stichtag der Rechtskraft der Scheidung -oder- ab Antragsdatum der Geltendmachung auf Zugewinn?
Der/Die Ex könnte z.B. darauf spekulieren, dass das Vermögen weiter anwächst, z.B. wg. steigenden Immobilienpreisen oder Aktienkursen und sich deshalb Zeit lassen mit seinem/ihrem Antrag auf Zugewinnausgleich, oder funktioniert das nicht?
Danke Euch!