Stichtag für Zugewinn-Wertermittlung?

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    • Stichtag für Zugewinn-Wertermittlung?

      Hallo zusammen,

      ich hätte eine Frage zum Thema Zugewinn.

      Kann der/die Ex einen höheren Zugewinn herausschlagen, wenn der/diejenige nicht sofort bei der Scheidung den Zugewinn geltend macht, sondern erst 1-2 Jahre später?

      Wann wird der Wert des aufzuteilenden Ehevermögens für den Zugewinn fixiert?
      Ab dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite durch das Familiengericht -oder- zum Stichtag der Rechtskraft der Scheidung -oder- ab Antragsdatum der Geltendmachung auf Zugewinn?

      Der/Die Ex könnte z.B. darauf spekulieren, dass das Vermögen weiter anwächst, z.B. wg. steigenden Immobilienpreisen oder Aktienkursen und sich deshalb Zeit lassen mit seinem/ihrem Antrag auf Zugewinnausgleich, oder funktioniert das nicht?

      Danke Euch! ;)
    • Hallo,

      Ab dem Antrag auf Scheidung endet die ZugewinnGemeinschaft. Alles was also danach hinzu kommt ist nicht Bestandteil.

      Man kann den Zugewinn abtrennen und ihn bis zu 3 Jahre nach der Scheidung noch einfordern.

      Das habe ich damals so gemacht, weil mein exmann keine Unterlagen über den Zugewinn herausgerückt hatte und ich zumindest eins (=scheidung) erledigt haben wollte.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Hansimmer,

      in Familienstreitsachen gilt der Dispositionsgrundsatz.
      D.h. dass keine Amtsermittlungspflicht des Richters besteht, sondern die Parteien die Anträge (sachgerecht) zu stellen haben.
      Wenn also eine Seite etwas beantragt und die andere Seite nicht widerspricht, muss der Richter auch nicht weiter ermitteln, sondern kann das "abnicken".
      Es kommt also immer auch auf den eigenen Anwalt an...

      Gruß Tanja
    • HansImmer schrieb:

      dass das Vermögen weiter anwächst, z.B. wg. steigenden Immobilienpreisen
      Hallo HansImmer,

      dazu gibt es aber noch eine Anmerkung: wenn die Immobilien im Teileigentum der Ex ist, dann wächst der Wert auch nach der Scheidung noch, weil es ja Eigentum ist. Also z.B. bei 50/50 Eigentum und steigenden Immobilienpreisen wächst natürlich der anteilige Wert weiter. Das würde sich für den Zugewinnausgleich bei 50/50 gegenseitig ausgleichen, wenn Du aber die Haushälfte irgendwann kaufen wolltest, würde es schon teurer werden.

      Außerdem, wenn es irgendwann eine rückwirkende Wertermittlung zum Stichtag in der Vergangenheit geben sollte, kann das durchaus schwierig werden und evtl zu Deinen Ungunsten. Falls das zu erwarten ist, wäre es evtl sinnvoll, zeitnah zur Scheidung ein Wertgutachten erstellen zu lassen und gut aufzuheben.

      Gruß Jon
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