Bin ich in der Pflicht ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Bin ich in der Pflicht ?

      Hallo zusammen,

      ich habe den Unterhaltstitel meines Sohnes aus der Minderjährigkeit gerichtlich angefochten da er nicht kooperativ war den Volljährigenunterhalt mit mir nachvollziebar auszuhandeln. Beim Gerichtstermin wurde erstmal ein neuer vorbehaltlicher Titel festgelegt, da nich alle Unterlagen meines Sohnes vorlagen. Diesen vorbehaltlichen Titel bin ich bis heute immer nachgekommen. Nun ist seit zwei Monaten der entgültige Beschluß da. Muß ich jetzt meinem Sohn hinterherlaufen ob ich die monatlichen Zahlungen erhöhen soll oder wie er sonst das Geld was ihm noch zusteht haben möchte?

      VG Vejun
    • Hallo Vejun3,
      ich empfinde deine Überlegungen und Frage wie Tanja. Es ist immerhin dein Sohn, dem nun per Beschluss ein bestimmter Unterhaltsbetrag zusteht. Die Zahlung des Differenzbetrages kann er nachfordern, falls der Beschluss dies nicht ausschließt.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo ihr beiden,

      meine Frage resultiert darauß, das man in der Unterhaltsache ständig hinter etwas hergelaufen ist oder gemauert wurde. Nachdem ich so einiges gelesen habe, stellte sich mir die Frage, muß ich sofort reagieren und überweisen oder kann ich warten bis der gnädige Herr (mein Sohn) mal sebst darauf kommt das im noch zusteht.

      Und auf die Frage von Tanja, ja man kann sich das Leben zusätzlich schwer machen. Das ist leider eines meiner Mankos.

      Aber jetzt habe ich für mich doch recht Erfolgreich alle 7 Unterhaltsanspruchsteller abgearbeitet und hoffe jetzt Ruhe davor zu haben.

      Gruß Vejun