Erstberatung Berechnung/Verrechnung

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    • Erstberatung Berechnung/Verrechnung

      Hallo,

      ich weiß nicht genau, wohin mit meinem Thema, deswegen habe ich es hier eingestellt.
      Es geht darum, dass ich mich habe erstberaten lassen von einer Kanzlei und diese mich dann auch vertreten hat nachdem meine Frau mir anwaltlich entgegen getreten ist.
      Nun habe ich quasi die Schlussrechnung bekommen und nach Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung hätte die Erstberatungsgebühr mit den weiteren Rechnungen verrechnet werden müssen.

      Die Kanzlei entgegnet nun, dass sie mir keine Erstberatung in Rechnung gestellt hat (diese aber mit der Rechtschutzversicherung abgerechnet hat, auch genau mit der entsprechenden Gebührenhöhe), sondern eine Geschäftsgebühr. Eine Verrechnung lehnt sie ab.

      vielleicht hat jemand dieselbe oder eine gegenteilige Erfahrung gemacht.

      vielen Dank