Betriebsrente nach Scheidung noch relevant?

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    • Betriebsrente nach Scheidung noch relevant?

      Unsere Ehe wurdenach 36 Ehejahren 2014 geschieden. Mein Exmann hat freiwillig keine Angaben über Einkünfte, Rentenversicherungen etc. gemacht. Da ich aber Nachweise vorlegen konnte, hat er die genannten Vorsorge- und Lebensversicherungen zugegeben, die mir anteilig mit verrechnet wurden.
      Was ich selbst aber vergessen hatte und er vorsorglich verschwieg, war seine Betriebsrente.
      Da ich finanziell nicht gut gestellt bin, scheue ich den direkten Weg zum Anwalt um nachzufragen, ob ich jetzt noch einen Anteil an dieser Betriebsrente einfordern kann.
      Den vom Gericht vorgegeben Unterhalt hat er nicht anerkannt und ist in Widerspruch gegangen. Da ich von irgendwas leben musste (war aus psychischen Gründen nicht mehr berufstätig), hat mein damaliger Anwalt darauf gedrängt einen Unterhaltsvorschlag von der Gegenseite anzunehmen, damit ich schneller an die finanzielle Unterstützung komme. Es wurde ein Betrag von beiden Seiten festgelegt (weit unter dem Wert des Gerichtes), jedoch am Tag vor Gericht nochmals von der Gegenseite wie ein Markthandel abgeschlagen. Ich selbst war nervlich nicht mehr belastbar (unser Sohn hat 6 Monate nach dem Auszug meines Ex (2011) Suizid begangen, ich musste alleine für alle Kosten unseres gemeinsamen Hauses aufkommen) und wollte nur noch meine Ruhe. Dadurch ist mein Unterhalt gegenüber dem Urteil des Gerichtes um fast 40% niedriger ausgegangen.
      Habe ich noch irgendeine Chance an einem kleinen Anteil der Betriebsrente?
      Danke, egal wie eure Antworten ausfallen.
    • Hallo,

      Habt ihr damals einen Vergleich geschlossen?

      Und wenn ja, hat dein exmann angegeben, dass das alles ist oder hat dein Anwalt das gefragt, ob da noch weitere rentenanwartschaften und/oder Versicherungen existieren?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie!

      Ja, Vergleich ist geschlossen worden. Mein Ex hat wie gesagt, keinerlei freiwillige Angaben über Rentenanwartschaften, Versicherungen, Vermögen abgegeben. Selbst sein Gehalt ist nur mündlich ausgesprochen worden. Es existierten auch noch 3 Waldgrundstücke (niedriger Wert) und Festgeldkonten. Diese tauchten überhaupt nicht auf, obwohl ich meinem damaligen Anwalt die Unterlagen in Kopie dafür überreicht hatte. Leider hatte ich das Pech, dass ich diesen Anwalt bekam. Meine damalige Anwältin wurde schwer krank und ich musste innerhalb von 3 Wochen einen neuen suchen. Dieser hat mir dann auch nicht mehr weitergeholfen mit Gerichtskostenhilfe, sondern mir gesagt, das wenige, dass da noch zu machen ist, wird nicht teuer, da die Kollegin ja schon alles berechnet hätte. Letztendlich hat er sich nach dem Gerichtswert gerichtet und ich durfte knappe 8000 € an ihn zahlen. Der Wert war deshalb so hoch, da mein Ex im Laufe unserer Ehe das Anwesen seines Vaters erbte. Er hatte den Wert des Erbes sehr hoch angesetzt. Letztlich ist zum Zeitpunkt des Verfahrens ein Gutachten darüber erstellt worden, was die Vorgabe Anfangsvermögen weit unterschritten hat. Wenn ich darauf bestanden hätte im Zuge der zugewinngemeinschaft beteiligt zu werden, wollte er zum Ausgleich von mir 85.000,00 €..... habe ich alles schriftlich. Obwohl mein Geld über 20 Jahre mit in dieses Anwesen (Gaststätte mit Biergarten - sehr alter Bestand und dauernd reparaturbedürftig) eingeflossen ist, musste ich darauf verzichten, denn ich hätte niemals diesen Betrag aufbringen können.
      Mein Anwalt hat in den meisten Fällen nur mit dem Gegenanwalt telefoniert anstatt schriftliche Beweisnahme zu machen. Ich solle ihm vertrauen...
      Ich gleite vom Thema ab, aber ich war zu vertrauensselig und nicht gefestigt zu dem Zeitpunkt. Jetzt geht es mir psychisch etwas besser, jedoch muss ich jeden Monat knausern, um über die Runden zu kommen. Mein Ex hat ein neues Haus gekauft, bekommt neben seiner Rente von unserer Tochter monatlich 750 € als Abzahlung für den übergebenen hälftigen Anteil des gemeinsamen Hauses sowie eine Summe von ca. 570 € mehr Rente, da er die mir übertragenen Punkte noch ausnutzen darf, bis ich in Rente gehe.
      Er hat mich von Sept.. 2010 bis Dez. 2019 mit immer wieder neuen Anträgen vor Gericht "gezogen" bis die letzte Richterin endlich ein Machtwort gesprochen hat und sagte: Es sei doch jetzt mal gut, was er mir noch nehmen möchte? In diesem Zuge hat sie ihm ebenfalls empfohlen, mir doch auch den hälftigen Anteil am Grabrecht unserers Sohnes zu geben. Das werde ich niemals erhalten, obwohl Oliver sein Begräbnis selbst "gezahlt" hat und wir beide Erben von ihm waren. Aber das ist ein letzter Trumpf, den er behält ... Alle Kosten zur Grabpflege trage ich alleine, er selbst hat noch keinen Cent dazu beigesteuert. Und wenn mein Ex verstirbt, erbt seine neue Frau das Grabrecht MEINES Kindes....
    • Hi,

      ihr habt eine sehr aufreibende Scheidung hinter euch mit vielen Verlusten, deshalb möchte ich nicht weiter drauf eingehen. Mein Kommentar wäre nur, dass du eine wichtige Frage nicht beantwortet hast: stand in dem Vergleich ein Passus drin, dass die Angaben zu Anwartsschaften, die dem versorgungsausgleich unterliegen, vollständig sind? Hat dein ExMann quasi versichert, dass er alle Rentenanwartschaften, also auch die Betriebsrente, angegeben hat?
    • Persönlich würde ich denken, dass du da nicht mehr rankommen wirst. Ihr habt euch vergleichen was den Versorgungsausgleich angeht, aber ihr habt euch nicht versichert, dass eure Angaben vollständig sind. Also kannst du dich darauf nicht beziehen.

      Vielleicht weiß aber jemand noch mehr, ob es eine Vorschrift gibt, dass solche Angaben immer vollständig zu sein haben.
    • Hallo rbrehm56,

      ich habe vom Versorungsausgleich so gut wie keine Ahnung.
      Ich schreibe Dir hier auch aus anderem Grund:

      Hast Du eine Trauergruppe in Deiner Gegend gefunden um den Schmerz um den Verlust Deines Sohnes teilen und verarbeiten zu können?
      Vielleicht könntest Du das Ende der (gerichtlichen) Streits mit Deinem Ex auch nutzen, um wirklich mit der Vergangenheit abzuschließen. Du schreibst, dass Du bis Ende 2019 vom Ex vor Gericht gezogen wurdest.
      Das scheint abgeschlossen zu sein und jetzt suchst Du nach einer Möglichkeit, in der abgeschlossenen Sache wieder irgendwas zu erreichen?
      Bitte versteh mich nicht falsch: Verarbeiten beginnt mit Akzeptanz und Loslassen.

      Ich wünsche Dir alles aus tiefstem Herzen, dass Du einen guten Weg für Dich findest.

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,
      ja, ich bin sofort in eine Trauergruppe - AGUS und habe auch mehrere Therapien hinter mir.

      Mir ging es vor allem darum ob es noch eine Möglichkeit gibt meinen Unterhalt aufzustocken.
      Da mein Ex mehrere "Einnahmen" und Guthaben (die auch von mir mit angelegt wurden) dem Gericht nicht mitgeteilt und mein Anwalt mich nicht rechtsgemäß vertreten hat, ich psychisch nur noch allem zugestimmt habe.
      Nach meinen Nebenkosten habe ich nicht mehr so viel Geld zum Leben übrig, bin inzwischen mit 50 % Behinderung eingestuft und habe noch 1 1/2 Jahre bis zur Rente.
      Im August letzten Jahres hatten wir hier einen riesigen Sturm mit überfluteten Straßen. Da ich im Keller wohne lief stand das Wasser bis oben hinter den Fenstern und ist letztendlich komplett in meine Wohnung. Ich habe eine Hausratsversicherung, aber kein Elementarpassus dabei. So haftet meine Versicherung nicht für den Schaden an meinem Hausrat, der komplett 2 Tage im Wasser stand, bis wir alles rausgeräumt hatten.
      Bett und Couch habe ich ersetzt, aber meine anderen Möbel musste ich mit Wasserschaden wieder aufstellen.
      Mir geht es nur darum mit einem Zuschuss zum Unterhalt auch diese ersetzen zu können.
      Meinem Ex geht es finanziell sehr sehr gut, aber er wird sich nicht auf ein Gespräch diesbezüglich mit mir einlassen. Ich will ihn nicht "bluten" lassen, sondern es soll nur eine Hilfe sein.

      :(
    • Hallo rbrehm56,

      ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
      Keinesfalls wollte ich es so hinstellen, als ob Du Deinen Ex bluten lassen wolltest - ich habe Deine Not schon nach Deinem ersten Beitrag wahrgenommen.
      Ich wollte Dir eigentlich mit auf den Weg geben, dass selbst, wenn Du noch eine Chance gehabt hättest, aufgrund nicht berücksichtigter Einkünfte (oder Renten) des Ex selbst eine höhere Unterhalts (oder später Renten)zahlung zu erreichen, dies nicht ohne entsprechende (gerichtliche) Gegenwehr des Ex hätte geregelt werden können.
      Da ist es wirklich die Frage, ob man - für 20 oder 40 Euro (nur eine angenommene Zahl) - sich weiterhin dem Stress und der Ungewissheit eines jahrelangen gerichtlichen Streites aussetzen wollte...

      Ich habe natürlich keine Ahnung, wie gut oder schlecht an Deinem Wohnort die Unterstützungsleistungen caritativer oder ähnlicher Einrichtungen sind. Da Du schon den Weg in eine Selbsthilfegruppe gefunden hast, hast Du vielleicht ja auch die Chance, Dich an Deinem Wohnort noch nach anderen Unterstützungsleistungen umzuhören?
      Bei "uns" vor Ort gibt es z.B. die Möglichkeit, gebrauchte Möbel für einen schmalen Taler zu erhalten oder gegen etwas zu tauschen.
      Manchmal kann man ja auch mit einem Sozialarbeiter reden, der noch andere Ideen hat, wie man günstig an bestimmte Dinge herankommt. Möglicherweise hast Du das alles aber auch schon ausprobiert.

      Ich wünsche Dir viel Kraft!
      Gruß Tanja
    • Danke TanjaW9 für die lieben Vorschläge. Ja, kaufe sehr oft Secondhand-Ware, Sozialarbeiter leider Mangelware bei uns :( .
      Ich denke, ich werde mit der Zeit nach und nach irgendwie Ersatz finden.
      Kraft hole ich mir immer wieder durch meine beiden Enkeltöchter, die sehr an mir hängen.

      Danke euch nochmals alle für euren Einsatz :)
    • Hallo zusammen,

      @Tanja: wenn ich mir meine Kollegen 50+ angucke, so liegen deren Betriebsrenten teils bei 4-stelligen Beträgen, da KANN es also schon um was gehen.

      @rbrehm: Ich verstehe durchaus deine Not, aber ein Tipp als Versicherungsmathematiker: Geh mal deine Versicherungen durch, was man so alles kündigen kann bzw. günstiger einkaufen kann (Haftpflicht beim Onlineversicherer buchen, Unfall, falls vorhanden, kündigen,...) und nutze dein Sparpotential für den Einschluss eines Starkregenbausteins in deine Hausratversicherung, gerade wenn du im Keller wohnst. Starkregen ist mittlerweile keine Ausnahmeerscheinung mehr, sondern eher ein regelmäßiges Ereignis. Und da du nicht über die finanziellen Mittel verfügst deinen Hausrat im Fall der Fälle mal eben auszutauschen macht dieser Einschluss bei dir wirklich Sinn. Andere Gefahren wie Erdbeeben und Überschwemmung kannst du dir sparen, wenn du nicht gerade in einem Überflutungsgebiet wohnst.