Unterhalt+Zugewinnausgleich bei Hauskauf vor Eheschliessung

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    • Unterhalt+Zugewinnausgleich bei Hauskauf vor Eheschliessung

      Hallo Zusammen,
      Evtl. bekomme ich hier ein paar Informationen und Denkanstöße zu meiner Lage.

      Zu meiner persönlichen Lage:
      18 Jahre zusammen gewesen davon 3 verheiratet.
      Bin seit 1,5 Jahren(dez 18) getrennt und zahle momentan Kinder und Trennungsunterhalt für meine Nochfrau und 3 Kinder (3,8,10).
      Mein bereinigtes netto Gehalt (stkl3) wurde mit ca 4650€ +Firmenwagen berechnet, ihres mit ca 977€(stk5 halbtags).
      Momentan bezahle ich 2000€ Unterhalt (Kinder und Trennungsunterhalt).
      Von diesen bezahlt sie die Raten des kompletten hauskredits und bewohnt dieses nach meinem auszugs.

      So nun ein paar pikante internas:
      Meine Frau hatte sich getrennt, weil sie sich auf eine Affäre mit meinem besten Freund eingelassen hatte, diese ging von?.? 2018-02.19 Im Anschluss hat sie sich einem anderen Mann aus dem erweiterten Freundeskreis zugewand (03.19)mit dem sie bis heute in unserem familieneigenheim lebt (seit 09.19).

      Nun verlangt sie ca. 2150€ Unterhalt (Kinder und nachehelicher unterhalt). Mit dem Hinweis das sie nicht mehr als halbtags arbeiten kann)(alle Kinder werden im schule/hort bzw Kindergarten von 07 bis 15 Uhr betreut) . Ausserdem hat sie mir mitgeteilt ueber eine verwirkung nicht diskutieren zu wollen(obwohl sie auf der Suche nach einem neuen Eigenheim sind).

      Des weiteren haben wir, bevor wir geheiratet haben, im April 15 ein Haus gekauft(50:50 Im Grundbuch)
      Dieses haben wir aus meinen Ersparnissen und einer an mich gerichteten Schenkung meiner Eltern finanziert.

      60k€ Mein Eigenkapital
      60k€ geschenktes Kapital meiner Eltern.

      Im Juli 15 hatten wir dann geheiratet.

      Sie fordert nun folgendes
      Bei einem moeglichen verkaufsszenario

      500k€ verkaufspreis
      -240k€ Schulden und vorfaelligkeit
      =260k€
      -60k€ rueckzahlung an meine Eltern(hier hat sie signalisiert diese an meine Eltern zurückzuführen, die dann die 60k€ zu 3 teilen fuer meine Kinder anlegen wollen.

      Von den restlichen 200k€ verlangt sie eine Aufteilung 50:50.


      Nun zu meinen Fragen :
      1.Ist der hauserloes nicht im Rahmen des Zugewinn zu teilen, sprich nach den summen die jeder mit in die Ehe gebracht hat?

      2. Spricht das zusammenleben in unserem Haus nicht fuer eine verfestigten partnerschaft

      3.sind ihr wirklich nur 20 Std zuzumuten oder evtl auch 30 Std.

      4.habt ihr generelle Tips fuer eine ordentliche Strategie

      Es ist noch anzumerken, dass die Fronten so verhärtet sind, daß keine saubere Kommunikation mehr moeglich ist.

      Viele Grüße und danke für Euer Feedback
      SH

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    • Hallo,

      Du hast sozusagen 120.000 € als start in der Ehe gehabt. Dein Eigenkapital und die Schenkung deiner Eltern. Diese müssen dir auch am Ende angerechnet werden.

      Das Haus hat einen Wert von 500.000 € - Schulden - vorfälligkeit. Bleiben 260.000.
      Deine 120.000 bleiben ja. Wenn keine andren Werte da sind würde ich die von den 260.000 abziehen. Bleiben noch 140.000. Davon hat die Anspruch auf die Hälfte. Ist nicht ganz korrekt gerechnet. Eigentlich 260.000/2 = 130.000.
      Du musst aber noch die 120.000 bekommen. Damit ist sie mit 60.000 dir ausgleichspflichtig.

      Wenn sie Kids von 7 bis 15 Uhr betreut werden hat sie ka für arbeitsweg, vorgeschriebenen pausenzeiten keine Chance auf 5x6 Stunden.
      Kannst/willst du dich in die Betreuung einbringen? Wie lange können die Kids grundsätzlich betreut werden?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,
      danke für Deine Antwort.
      Momentan arbeitet sie von 08-12 ausschließlich aus dem Homeoffice. Kindergarten und Schule sind nur Minuten weg vom Haus.
      Die Betreung ist so geregelt das ich die beiden im 14tages wochendrythmus sehe + Dienstag auf Mittwoch (kind 1 und 2) + Do auf Freitag (kind 3). An diesen Tagen kommen die Kinder gegen 1600 und ich bringe sie am naechsten morgen in die Schule bzw Kindergarten).

      Meiner Meinung nach reicht die Zeit auch für 6std/tag. Auch wenn sie ins Büro fährt.
      0700 Abgabe hort und kindergarten
      0745 Ankunft Arbeit
      6,5h Arbeit inkl pause
      1415 rueckweg
      1500 vor ort

      Des weiteren ist es im Moment so, dass die Kinder bis 14 bzw 1500 betreut werden. Die Zeiten im Kindergarten und Hort sind bis 1700 erweiterbar. Inkl hausaufgabenbetreuung

      Oder sehe ich das falsch?

      Vg
      SH

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    • Als Hinweis:

      Wer 6,5 Std. inkl. Pause arbeitet, macht was falsch. Pause muss man erst nach 6 Stunden machen, da kann man dann direkt in den Feierabend gehen.

      Auf mehr als Teilzeit wird kein Gericht sie mit drei Kindern in diesem Alter verweisen. Ich habe selber eine sehr ähnliche Konstellation und sage dazu: das ist mehr als nur anstrengend und manchmal gehe ich auf dem Zahnfleisch.
    • hallo,

      ich hatte mal einen Arbeitgeber mit festen Arbeitszeiten. 9 - 15:30inkl. 30 Minuten Pause, stand so im Arbeitsvertrag.
      Das Klima da war von Seiten des Chefs mies. Deswegen habe ich meine Pause immer draußen verbracht. Er wollte dann meine Arbeitszeit auf nachmittags bis abends legen. Da er aber unbedingt die Zeiten so haben wollte, habe ich ihn nur darauf verwiesen, dass ein zweiseitigen Vertrag nicht einseitig geändert werden könne.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • MaxMustermann wrote:

      Als Hinweis:

      Wer 6,5 Std. inkl. Pause arbeitet, macht was falsch. Pause muss man erst nach 6 Stunden machen, da kann man dann direkt in den Feierabend gehen.

      Auf mehr als Teilzeit wird kein Gericht sie mit drei Kindern in diesem Alter verweisen. Ich habe selber eine sehr ähnliche Konstellation und sage dazu: das ist mehr als nur anstrengend und manchmal gehe ich auf dem Zahnfleisch.
      40 Std. ist natuerlich nicht möglich, aber 30std sollten es schon sein.
    • Erstmal: du musst auf Steuerklasse 1, da ihr vor dem Januar getrennt wart. Dann sieht das Ganze schon ganz anders aus. Dazu kommt: hast du ihren Wohnvorteil berücksichtigt? Nachehelichen Unterhalt nach 3 Jahren Ehe sehe ich äußerst eng. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, ja, kann man auch ins Feld führen.
      Betreibst du Altersvorsorge? Ist auch noch abziehbar. Bei deinem Gehalt liegst du auch über BBG, d.h., du kannst mehr als die 4% vom Brutto einzahlen.

      Mein Rat: such dir einen Anwalt, sie hat wahrscheinlich schon einen.
      Der rechnet dir das auch alles aus, sich in die Materie einzulesen schadet trotzdem nie.

      Die Berechnung von Sophie bzgl. Zugewinn ist schon richtig (260k/2 minus deines priviligierten Vermögens, damit müsstest du lediglich 10k abgeben). Ich weiß nur nicht, wie das aussieht, da das ja vor der Ehe war. Im schlimmsten Fall war es eine Schenkung von dir an sie und zwar vor der Ehe. Wie das schuldrechtlich aussieht, weiß ich nicht. Und wenn es so hochstreitig ist, kommst du ohne Anwalt sowieso nicht aus.

      Und pass auf, dass die Kinder nicht von ihr da rein gezogen werden. Sofort gegensteuern, ansonsten verlierst du sehr viel mehr als nur Geld.

      Achso: das Thema steht übrigens in der falschen Rubrik.
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