Hohe Unterhaltsnachzahlungen und Forderungen bei langer Ehe und nun selbstverständlich Krankheit

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    • Hohe Unterhaltsnachzahlungen und Forderungen bei langer Ehe und nun selbstverständlich Krankheit

      Hallo ich brauche eine Einschätzung.
      Ich bin seit 2016 getrennt, seit 2018 geschieden. Bis Ende 2017 habe ich noch Trennungsunterhalt gezahlt, dann 2017 gekürzt wegen Steuerklassenwechsel, und nach der Scheidung nur noch die Kaltmiete, weil Sie sich weigerte die Wohnung zu übernehmen oder auszuziehen. Ich hatte mehrere Anwaltsbriefe verschicken lassen, ohne Erfolg. Sie hat alles ausgesessen, und geschadet, wo es nur ging. Musste hohe Anwaltsrechnung bezahlen, um 2019 ! meine restlichen Sachen zu bekommen, die dann mit einem riesigen Berg Müll vor die Türe gestellt wurden, was wieder einiges an Entsorgung kostete.
      Jetzt fordert Sie zum dritten mal Unterhalt, und diesmal eine gründliche Rechnung mir hoch fünfstelliger Nachzahlung sofort und mehr als 800 Euro monatlich.
      Problem, ich war 30 Jahre verheiratet, Sie hat nur geringfügig gearbeitet, immer wieder geweigert aufzustocken, selbst als die Kinder aus dem Haus waren und studierten.

      Dann war sie 2017 erkrankt durch die Trennung...mittelgradige Depression...war auf Reha und da steht schwere Arbeit über 6 Stunden ohne Einschränkung, aber noch arbeitsunfähig. Nun heißt es sie leider immer noch an der Depression 3 Jahre später, könne weiterhin nicht mehr als 30% arbeiten, habe eine lange Ehe und fordere und lebenslangen Unterhalt und die Nachzahlung.

      Komischerweise kann Sie damit am Vereinsleben teilnehmen.

      Das ist existenzvernichtend, was Sie ja will. Ich zahle das Studium von zwei Kindern, sie als Mutter nichts! Den Unterhalt könnte ich noch grenzwertig zahlen, dann bin ich am Selbstbehalt, selber nicht gesund mit chronischen Schmerzen überall und Stressberuf, und Sie hockt daheim rum wie früher, und will das Leben genießen. Nur der steigt ja noch massiv an, wenn die Kinder vielleicht mal es schaffen fertig zu werden. (Lassen sich auch alle Zeit der Wellt).

      Die Nachforderung von rund 30000 ist überhaupt nicht zu schaffen, ich habe nichts sparen können seit der Trennung.

      Kommt jetzt der völlige Absturz, Lohnpfändung, Wohnungsverlust ?

      Wie kann man da vorgehen? Sie hat bei der Trennung gesagt, sie ruiniere mich komplett und zieht das nun durch.
      Ich habe schon mehrere Anwälte gehabt, was viel Geld kostete, weil Sie nie reagiert hat, und nur Forderungen schicken lässt. Sie ist nach Unbekannt verzogen, und hat jeden direkten Kontakt abgegraben.

      Guter Rat teuer!?!

      Trotzdem, es muss ja irgendwie weiter gehen. Sie hat die Halbe Rente mitgenommen, ich komme im Alter dann noch auf unter 1000 Euro Brutto Rente, und muss dringend weiter arbeiten, um das Schlimmste im Alter zu vermeiden, und nun will sie die letzten Jahre auch noch alles.
      Ich bespreche das mit dem Anwalt, aber ich habe das Gefühl, der braucht auch Input, daher Frage an Euch, was kann man noch retten oder tun, um nicht mit heruntergelassener Hose mittellos dazustehen und auf der Strasse zu sitzen.

      Wenn man einen Kredit für die Forderung aufnimmt, drückt die Tilgung Ihren Unterhalt, wenn ich z.B. 600 Euro monatlich an die Bank zahlen müsste?
      Drückt ein neues Auto die Unterhaltsforderungen? Mein Alter ist verschlissen, und hat ständig hohe Reparaturkosten. In der Trennungszeit war der Ratenkredit vom Auto noch anerkannt, aber mittlerweile getilgt.

      Grüße und Danke im Voraus.
    • Hallo Garfield,

      ich habe ein paar Nachfragen, um die Situation besser zu verstehen.

      - Du bist geschieden. Was wurde denn innerhalb der Scheidung in Sachen nachehelichen Unterhalt vereinbart?
      - Wie kommt die Unterhaltsberechnung für deine Kinder zu Stande? Eigentlich müssten die doch BaFög erhalten, wenn deine Ex nichts verdient und du nicht zumindest sehr gut. Haben die einen BaFög-Antrag gestellt?
    • Hallo MAxMustermann,
      innerhalb der Scheidung wurde nichts vereinbart, es wurden im Trennungsjahr Forderungen gestellt, diese wurden ein Dreiviertel Jahr nach der Scheidung wiederholt und erweitert.
      Es gab bei Gericht einen Zickenkrieg nach der Verhandlung mit Ihrer Anwältin und meinem Rechtsanwalt, weil Sie NACH der Verhandlung noch alles mögliche forderte. In der Verhandlung ging es NUR um die Scheidung.
      Mein Anwalt sagte, er lasse sich hier im Flur auf nichts ein, sie solle es schriftlich einreichen.
      Sie faselte etwas von Sie habe vollstes Vertrauen ihrer Mandantin, und er sagte zu mir, wie kann sie das behaupten, wenn Sie ihre Mandantin ohne Unterhaltsklärung aus der Scheidunggehen lässt.

      Defacto habe ich Unterhalt weiter in Form von Miete bis letzten Herbst bezahlt, weil der indirekt erpresst wurde. Sie hatte mehrfach nicht reagiert, die Wohnung zu übernehmen, ich habe die Wohnung gekündigt, bekomme dann von IhrerAanwältin geschrieben, geht nicht, Sie sei Mitmieter. Als sie dann irgendwann raus ist, weil der Vermieter grimmig zu ihr wurde, und es ging um die Mietschäden (sah furchtbar aus) war sie nicht zuständig, weil sie schreiben ließ, ich sei alleiniger Mieter.
      Die Kinder, die haben schon immer von mir Geld für das Studium bekommen, schon in Ehezeiten, liegt noch etwas unterhalb Düsseldorfer Tabelle, das hat Ihre Anwältin anerkannt.
      Ich will jetzt hier nicht zuviel schreiben, den man kann schon auf mich schließen. Ich verdiene nicht schlecht, aber wenn 1000 Euro für die Kinder weg gehen und 800 für Sie, dann habe ich kaum Möglichkeit, die Rentenlücke nur annähernd zu stopfen, und jeder Reifenkauf oder Autoreparatur wird ein Problem, nicht zu reden, wenn das verschlissene Auto ersetzt werden muss.
      Ich sehe, was da läuft, und klar es gibt diese bescheidene Gesetzeslage, aber ich bin nun einige Jahre älter als sie, und kann nur nnoch mit Schmerzmittel arbeiten gehen, bin froh wenn ich meine Kinder durch bekomme, und nun baut sie sich eine Nebeneinkommen auf, für das, wenn später die Kinder fertig sind, jemand anderes 40 Wochenstunden schaffen müsste.

      Was kann man machen wenn jetzt behauptet wird, es gebe ein Facharztattest, dass sie nicht mehr über 30 % arbeiten darf.

      Es ist doch so, das bedeudet unter 3 Stunden am Tag also eigentlich arbeitsunfähig und Rente. Ich denke, man hat eine Mitwirkungspflicht wieder gesund zu werden, müsste dann auch zur Not in stationäre psychiatrische Behandlung, außerdem wenn es nicht geht, müsste man einen Rentenantrag stellen, und so einfach bekommt man kein Leistungsbild unter 3 Stunden.
    • hallo,

      es gibt also keinen Titel über trennungsunterhalt oder über nachehelichen Unterhalt im Scheidungsurteil.

      sie hat bislang auch nicht geklagt.

      die Mietwohnung war auf euch beide und sie hat die Miete nicht gezahlt. Deswegen hast du gezahlt.
      Seitdem es die ehrliche Wohnung nicht mehr gibt, hast du nichts an Miete für sie übernommen.

      hast du mal für dich einen Antrag auf Schwerbehinderten gestellt?

      In meinen Augen ist die unterhaltsberechtigten gerissen, da sie ja ein Trennungsstrich lang und die zwei Jahre nach der Scheidung keinen Unterhalt erhalten hat.
      Denn die Miete hast du ja vermutlich direkt an den Vermieter überwiesen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      Ihre Anwältin sagt, dass Ihr Anspruch außergerichtlich im Trennungsjahr und nach der Scheidung geltend gemacht wurde, und nicht verjährt sei. Mein Anwalt sagt, auch Miete ist wie Unterhalt zu sehen. GDB bin ich dran, aber 50 wird schwer.
      Wenn man das alles überschlägt, sollen nochmal 100000 Euro die nächsten Jahre den Besitzer wechseln. Ich habe kein Eigentum oder Vermögen, aber meinen Job, der eigentlich nicht schlecht bezahlt ist, wenn man mich nicht dauernd melken wollte.

      Hab später Anwaltsgespräch. Fürchte mich vor den Nachforderungen. Sie sagen lange Ehe mit 30 Jahren bedeutet mindestens ein Drittel der Ehezeit Unterhalt, wenn nicht für immer und Joker 2 die plötzliche Depression.
      Miete ging direkt an den Vermieter.
    • hallo,

      ihre Anwältin wird das sagen.
      Aber ich würde dieser die Frage stelle, warum sie das im scheidungsverfahren nicht gefordert hat. Und wovon deine Extras bislang lebt?

      Und deinen Anwalt würde ich zum einen fragen, warum er dir nicht mitgeteilt hat, dass mit der Scheidung du nicht. Mehr die Miete zwingend hättest zahlen müssen. Und zum anderen bis zur Scheidung, warst du im Zweifelsfall sogar verpflichtet die Miete zu zahlen.

      und warum es sein kann, dass diese Monate, die du nach der Scheidung die Miete gezahlt hast einen Unterhaltsanspruch generieren sollen.

      Hier gehen nämlich Mietrecht und scheidungsrecht nicht konform. Du hast zwar nach der Scheidung das Recht aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, aber im Zweifelsfall muss der Vermieter diesem ja nicht zustimmen, wenn deine Extras nicht in der Lage ist die Miete zu zahlen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich bin nicht der Experte bei nachehelichen Unterhalt, aber eigentlich müsste bei einer Nachforderung nachgewiesen werden, dass eine nahtlose Unterhaltskette bestand. Wenn sie jetzt also Unterhalt aufgrund von Krankheit fordert, weil sie durch die Krankheit bedürftig geworden ist, dann muss sie beweisen, dass mindestens ein Unterhaltsgrund schon zur Scheidung bestand, den sie nur damals wegen fehlender Bedürftigkeit nicht angesprochen hat. Ein Grund könnte bspw. sein, dass sie schon zum Scheidungstermin nachweislich an der Krankheit litt, aber noch erwerbstätig sein konnte. Wenn die Krankheit aber erst später eingetreten ist und es keine weiteren Unterhaltsgründe (Kinderbetreuung usw.) gab, dann ist das ihr privates Pech und sie kann sich nicht auf eine bereits geschiedene Ehe berufen.

      Auch bei langen Ehedauern muss immer ein Unterhaltsgrund und eine Bedürftigkeit vorliegen. Meistens ist der Grund, dass die Frau selbst nicht gearbeitet sondern sich um den Haushalt gekümmert hat. Aber das wäre ja schon zum Scheidungstermin bekannt gewesen, deshalb macht die Strategie deines Anwalts schon Sinn: abwarten wie die ihre Unterhaltsforderung überhaupt begründen will.