Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Anwalt angerufen, Situation geschildert.

      "Oh, dann ist da wohl ein Fehler passiert."

      Das Gericht hätte den Termin verschoben, weil noch Unterlagen von der Mutter fehlen würden und diese wären noch einmal angefordert worden.

      Ich habe ihn dann mitgeteilt, dass das Gericht mlr aber mitgeteilt hätte, dass er den Termin abgesagt hätte...

      Und seine Mitarbeiterin hat gesagt, er hätte Grippe.

      Ich habe ihn gefragt, ob ich jetzt eine Beratung nennen muss, damit seine Arbeit überprüft wird.

      Auf die Frage, warum er denn überhaupt diesen Abwesenheitsantrag gestellt hätte, meinte er, er meinte es mir gut mit mir wenn ich die lediglich drei Minuten dahin fahren würde, nur damit festgestellt wird, dass noch Unterlagen von der Mutter fehlen würden.

      Aha.

      Er war jedenfalls selbst für einen Anwalt sehr nervös und hat versprochen, beim Gericht noch einmal nachzuhaken ob was gekommen wäre und er würde sich dann heute Abend melden.

      Ich habe klar gemacht, dass ich auf jeden Fall bei dem Termin anwesend sein will und auch keinen Vergleich möchte. Ich möchte eine nachvollziehbare Berechnung, wie ich sie seit drei Jahren erwarte.

      Ich habe auch noch gefragt, ob er wirklich alle Bewerbungsunterlagen von mir dem Gericht übermittelt hat, weil die gegnerische Seite ja meinte, es wäre nicht einmal ein Lebenslauf dabei.

      Angeblich kann es sein, dass nicht alles übermittelt würde (bei digitaler Prüfsignatur?) Oder das Gericht nicht alles weitergeleitet oder der gegnerische Anwalt einfach nicht alles geprüft hätte.

      Daraufhin meinte ich, dass man dann doch in der Regel ein Schreiben verfasst, welches das richtig stellt.

      Jedenfalls meinte ich, dass ich das eben persönlich klarstellen muss, beim Termin.

      Ich weiß ich bin nicht einfach, aber ich bin nicht dumm! Die Anwälte möchten mich aus dem Termin haben um einen Vergleich abschließen zu können.

      Was für mich bedeutet, dass ich keinen fairen Prozess bekomme.
    • Hallo @uncontrolled

      uncontrolled schrieb:

      Ich weiß ich bin nicht einfach, aber ich bin nicht dumm! Die Anwälte möchten mich aus dem Termin haben um einen Vergleich abschließen zu können.
      Bei Nichtanwesenheit Deinerseits wird - so mein Kenntnis- und (eigener) Erfahrungsstand - kein Vergleich ohne Deine ausdrückliche Zustimmung geschlossen.
      Du wirst/ würdest also im Nachgang ein solches Vergleichsangebot vorgelegt bekommen und dem dann zustimmen können oder auch nicht

      So wars (damals) bei mir:
      Der eigene Anwalt ging/ fuhr am Prozesstag zum auswärtigen Gericht und kam von dort mit einem Vergleichsangebot zurück, welches er mir (in Schriftform) vorlegt.
      Es war dann meine Entscheidung, das Angebot anzunehmen (oder nicht). ich hatte es seinerzeit - nicht zuletzt auch mit Blick auf die Kosten, die der Anwalt für die Fahrt von FFM nach Köln (und zurück) aufrief - angenommen. Es gab aber auch andere Gründe ;) , die zur Annahme des Vergleiches führten...
      PS: ich war seinerzeit allerdings tatsächlich krank, hatte eine komplette einseitige Gesichtsnerventzündung (mit Anfangserdachtsmomenten auf Hirnschlag). Das war nicht lustig und auch kein Zustand, mit dem man bei Gericht erscheinen möchte...(kann).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Das verstehe ich, aber ich möchte natürlich gerne Stellung nehmen. Außerdem möchte ich einfach dabei sein, um zu sehen, wie es sich verhält und welche Tendenz sich entwickelt, das ist durchaus möglich.
      Denn nach aktueller Lage könnte ja auch ein Teil der Kosten der Gegenseite auferlegt werden.

      Wie auch immer, hätte er ja dann den Antrag vorher mit mir absprechen müssen und mir sagen sollen, warum er dies so macht und nicht hinterher.

      Da einige Punkte von mir klarzustellen sind, denke ich dass es für mich vielleicht auch positiv wäre, dabei zu sein. Ich verstehe auch nicht, warum der Anwalt dann so lügt.
    • da bin ich ja bei Dir...
      Ich wollte Dir lediglich vermitteln, das die Anwälte - nicht mal eben so - gegen Deinen WIllen mit einem (rechtskräftigen) Vergleich um die Ecke kommen können...

      uncontrolled schrieb:

      Denn nach aktueller Lage könnte ja auch ein Teil der Kosten der Gegenseite auferlegt werden.
      Das habt Ihr hoffentlich alles beantragt?
      Grundlage ist da regelmäßig §243FamFg...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Tatsächlich hat der Anwalt nachgefragt und es qurde vergessen mich über die Terminverschiebung zu informieren. Unterdessen hatte ich beim Gericht angerufen um sicherzustellen, dass ich eibe Ladung bekomme, weil nichts angekommen ist.

      Auf erneuten Hinweis vom Gericht kamen nun noch Unterlagen von der Mutter, die belegen, dass sie bis Ende 2022 ALG II bezogen hatte und seit Februar 2023 wieder Arbeit hat.

      Das Einkommen ist unschlüssig, über das Gericht wurde noch der Vertrag angefordert über die "Vollzeitstelle".

      Bei Gericht muss ich dann nir noch einmal darauf hinweisen, dass die Mutter bis Oktober noch wegen Allergien seit 1 Jahr arbeitsunfähig sei und jetzt wäre es wieder möglich?

      Mein Anwalt wollte unterdessen eine Vorauszahlung i. H. v. 800,- € für geleistete Arbeit und ich zahlte nach Ankündigung unter Vorbehalt, da ich Schadensersatzansprüche geltend machen kann wegen der Fahrt zum Gericht, weil der Termin nicht abgesagt wurde.

      Das waren 7 Stunden Fahrt bei 585 km.

      In diesem Zusammenhang habe ich mitgeteilt, dass ich darauf verzichten werde, wenn nun bessere Absprachen stattfinden würden und insbesondere die kostenfrage des Verfahrens geklärt wird.
    • Der neue Termin sollte am 16.05.2023 stattfinden.

      Dieser wurde nun auf den 06.06.2023 verschoben, weil nun der gegnerische Anwalt wieder keine Zeit hatte.

      Inzwischen bekam ich die Belege über ALG II der Mutter, welche nun seit Mitte Februar wieder arbeiten. Leider sind die Einkommensbelege unklar und es wurde nun eine Kopie des Arbeitsvertrages der "Vollzeitstelle" über das Gericht angefordert.

      Bei dem aktuell angegebenen Einkommen ist es fraglich, ob es überhaupt eine Vollzeitstelle ist.

      Da erneut der gegnerische Anwalt falsche Aussagen gemacht hatte, die ich vor Gericht klarstellen möchte, habe ich irgendwie das Gefühl, der Termin wird bewusst nach hinten geschoben.
      Ich möchte schließlich unbedingt dabei sein.

      Ende Juni haben wir dann Urlaub, ich hoffe bis dahin ist keine weitere Verschiebung notwendig!
    • uncontrolled schrieb:



      Da erneut der gegnerische Anwalt falsche Aussagen gemacht hatte, die ich vor Gericht klarstellen möchte, habe ich irgendwie das Gefühl, der Termin wird bewusst nach hinten geschoben.
      Ich möchte schließlich unbedingt dabei sein.
      Meine Güte uncontrolled,

      wie egozentrisch bist Du denn?
      Glaubst Du die ganze Welt dreht sich um Dich und verschiebt deswegen irgendwelche Termine um der Gegenseite zum Erfolg zu verhelfen?

      Ich habe jetzt echt lange die Finger still gehalten.
    • Ja, das glaube ich, weil ein wirtschaftliches Interesse an einem Vergleich liegt. Warum legt mich mein Anwskt und sein Büro mehrmals an? Seit wann können Anträge telefonisch bei Gericht eingereicht werden?

      Glaube was Du willst. Es gibt ein Recht auf ein faires Verfahren, das beinhaltet auch eine zügige Bearbeitung. Warum wurde denn einfach ohne Rücksprache ein Antrag gestellt, dass ich nicht kommen muss, z. B.

      Ich bin psychisch krank. Aber nicht dumm.
    • uncontrolled schrieb:

      Glaube was Du willst.
      Ja, uncontrolled - das tue ich auch ohne Deine explizite Erlaubnis oder Zustimmung

      uncontrolled schrieb:

      Ich bin psychisch krank.
      Ich nicht.

      uncontrolled schrieb:

      Aber nicht dumm.
      Ich auch nicht.

      Aber das mittlere (der 3 Zitate) erklärt, warum Du ständig so misstrauisch bist und ständig - sicher auch außerhalb der virtuellen Welt - hinter normalen Vorgängen gegen Dich gerichtete Aktionen siehst.
      Ich (und ich glaube Theo war es?) habe(n) Dir schon mal was einige Seiten vorher zu Deiner "Art" gesagt.
      Da man gegen Gefühle sowieso keine logischen Argumente ins Feld führen kann, versuche ich es im Regelfall auch bei Dir nicht.

      Es lesen aber auch eine Menge anderer hier mit und nicht jeder ist dauerhaft so misstrauisch wie Du.
      Deswegen: eine Familienstreitsache kommt bei Richtern sicherlich nicht so weit vorn in der Rangliste der beschleunigt zu behandelnden Verfahren wie Kindschaftssachen (und schon gar nicht nach der Pandemie: Buchtipp: Krisenkinder)!
      Dass ein Richter einem Terminsverlegungsantrag in Familienstreitsachen deswegen nachkommt, wenn er den Schreibtisch ohnehin voll hat, entspricht dem Regelfall (hatten wir auch 2 mal). Dass dann mal ein (der eigene) Anwalt verlegen muss, weil er an dem Tag der angesetzten Verhandlung schon einen Termin wegen einer Kindschaftssache hat, ist auch nichts ungewöhnliches (hatten wir auch einmal).

      Ungewöhnlich bei Dir ist eher, dass Du sogar Deinem Anwalt unterstellst, er würde gegen Dich agieren.

      Den Rest von Deinem Geschriebenen hab ich schlicht nicht verstanden, aber selbst wenn: warum sollte ich Deine Spekulationen teilen?

      Und ja, einen Antrag auf Terminsverlegung kann man auch mal telefonisch anbringen.
    • Tanja, mein Anwalt hat mich mehrmals belogen. Er hat angeblich telefonisch beantragt, dass der Termin verschoben werden soll, nachdem ich der Meinung war, ohne Unterlagen der Mutter macht das keinen Sinn.

      Hinterher stellt sich heraus, dass der Termin wegen des gegnerischen Anwalts verschoben wurde.

      Es passte viel zusammen, sodass ich davon ausgehe, dass die Anwälte sich absprechen.

      Zumal zeitgleich dann aber schriftlich der Antrag ohne Rücksprache beim Gericht einging, damit ich nicht anwesend sein muss.

      Durch die Terminverschiebung wurde also vermutlich Zeit geschaffen, um die Entscheidung des Gerichtes abzuwarten.

      Außerdem möchte ich keinen Vergleich.

      Nach einer weiteren Rechtsberatung bei einem Anwalt, kann man Anträge auf Terminverschiebung nicht mündlich stellen und muss diese begründen.

      Ich habe auch wie vieles, keine Kopie des Antrages auf Abwesenheit erhalten.

      Es interessiert mich gerade nicht, wie du mich siehst, da ich psychisch krank bin und das anerkannte Krankheiten sind, die mein Verhalten unverschuldet unkontrolliert machen, ist es nahezu unmenschlich von Dir, immer wieder über mich zu urteilen.

      Ich möchte Deine Mitteilungen auf persönlicher denunzierender Art und Weise nicht lesen.

      So lange das Verfahren läuft, informiere ich über aktuellen Verlauf und teile meine Gedanken dazu mit.

      Ein Anwalt der mich mehrmals anlegt, ist sicher zu Recht nicht vertrauenswürdig.

      Ich kann mir einen Wechsel jetzt aber nicht mehr leisten.

      Wenn Du aber ohnehin nir zwei Sätze liest und den Rest nicht oder nicht verstehst oder nicht verstehen willst, müssen wir auch nicht weiter darüber reden.

      Fakt ist, dass ich inzwischen belegen kann, dass die Gegenseite hier einiges konstruiert hat und ich dies aufdecken kann. Wenn hier Prozessbetrug begangen würde, dann kein Wunder, wenn das so läuft.

      Für die Anwälte geht ein Vergleich fliegen, das ist für die Anwälte wirtschaftlich sehr interessant.

      Fakt ist auch, dass sich das Verfahren ohne Vergleich in die Länge zieht, weil dann geht es los mit Gutachten, Zeugenaussagen, etc.
    • Hallo uncontrolled,
      wenn du hier schreibst, musst du die Meinungen und Statements der anderen Forenteilnehmer schon ertragen. Solange du nicht persönlich beleidigt wirst ist das alles völlig in Ordnung.
      Ich kann nicht erkennen das dich jemand persönlich angreift.
      Wenn du damit nicht umgehen kannst, ist das dein Problem, nicht das Problem der Menschen die dir hier im Forum helfen wollen.
      Ohne dich persönlich angreifen zu wollen und ohne deine Ausführungen in Frage zu stellen, kann man aus all deinen Beiträgen, an der Art wie du schreibst und kommuniziert herauslesen, das "vermutlich " ein nicht kleiner Teil deiner Probleme mit dem Anwalt durch dich selbst verursacht werden.
      Gefühlt legst du dich mit allen an, hinter jeder Tür siehst du eine Verschwörung.
      Fehler passieren ständig bei Gericht und Anwälten, das ist wie bei dir und mir auch.Wir machen auch Fehler. Vielleicht geht deine Art der Kommunikation auch dem Anwalt auf den Nerv und er hat schlichtweg kein Bock darauf.Das hab ich auch schon öfter erlebt. Ich bin auch jemand der alles genau wissen will und an der Mitarbeit mit den Anwälten sehr interessiert ist.
      Deine ganze Story liest sich irgendwie unwirklich, man würde ja gerne helfen aber kann viele Dinge einfach nicht verstehen und nachvollziehen.
      Zurück zum Thema.
      Solange keine vollständige Auskunft der Einkommenssituation und Vermögenswerte deiner Ex vorliegen würde ich keinen Unterhalt zahlen. Punkt.
      Wenn du aktuell nichts zahlst, wäre mir die Dauer und das verschieben der Termine wurscht.
      Ich würde mich entspannen und die Lebenszeit genießen, zumindest würde ich es versuchen und dies mir zum Ziel machen. Das schaffe ich regelmäßig auch nicht, versuche es aber.
      Ich persönlich finde es interessant wie mich andere Menschen sehen, eine konstruktive Kritik sollte einem doch nach vorne bringen.
      Bist du jemand der sich schnell angegriffen fühlt?Kannst du mit Kritik gut umgehen?Das sind Fragen mit denen du dich beschäftigen solltest.Reflektieren, annehmen und gegebenenfalls Verhalten ändern.
      Ich bin mir ziemlich sicher, dass du am Ende ein für dich positives Ergebnis vor Gericht erzielen wirst.Die Rechtslage ist doch klar, sie muss vollständig Auskunft erteilen.
      Ich wünsche dir für den nächsten Termin viel Glück, Geduld und mehr Vertrauen in den Anwalt.
      Theo
    • Moin,

      wie oft, habe ich lange überlegt, ob ich zu dem immer wieder kehrenden "Vortrag" in diesem Thread (20 Seiten!) noch etwas schreibe.
      Da ich aber auch einem

      uncontrolled schrieb:

      unverschuldet unkontrolliert
      Handelnden/Schreibenden nicht die Macht darüber gebe, ob ich etwas kund tue oder nicht, habe ich mich dazu entschlossen.

      uncontrolled schrieb:

      Ich möchte Deine Mitteilungen auf persönlicher denunzierender Art und Weise nicht lesen.
      Ich würde gern aufgezeigt bekommen, wo ich in diesem Thema Dich, unconntrolled, mittels Denunziation unmenschlich behandle.
      Wenn Dir ein Therapeut (noch) nicht näher bringen konnte, dass vieles, was Du wertest, aufgrund Deiner Gedanken so wird, wie Du es empfindest, dann kann Dir (hier und auch anderswo) sowieso keiner helfen.

      uncontrolled schrieb:

      Nach einer weiteren Rechtsberatung bei einem Anwalt, kann man Anträge auf Terminverschiebung nicht mündlich stellen und muss diese begründen.
      Na, dann ist das eben so. Dann haben die beteiligten Anwälte und unser Gericht eben "illegal" gehandelt (nicht dass ich im Gesetz gefunden hätte, dass die Anträge nur schriftlich gestellt werden könnten...).
      Bei uns hat unser Anwalt nämlich die Klärung des Sachverhaltes zumindest telefonisch angebahnt.
      Ob der Anwalt nun nur mit der Geschäftsstelle oder direkt mit dem Richter gesprochen hat, weiß ich nicht - interessiert mich auch nicht. Fakt ist, dass wir "umgeladen" wurden mit Hinweis, dass der Rechtsvertreter des Antragsstellers (mein Mann) verhindert war (zum ursprünglichen Termin).
      Ob das nun aufgrund eines Telefonvermerkes geschah oder weil der Richter unseren Anwalt (aus anderen Verfahren) kannte oder aber, weil die Gegenseite vorher auch einen Terminsverlegungsantrag stellte, ist mir total egal.
      Ich brauche das stringente Festhalten an irgendwelchen Dingen nicht.

      Apropos: man bekommt auch nur den Termin/eine Umladung mitgeteilt, wenn das persönliche Erscheinen in der Sache angeordnet wird. Zum 2. Termin hatten wir nämlich keine Ladung mehr und eine Rückfrage unseres Anwaltes (huch, schon wieder per Telefonat beim Gericht) ergab, dass wir da nicht mehr erscheinen brauchten...

      uncontrolled schrieb:

      Es interessiert mich gerade nicht, wie du mich siehst, da ich psychisch krank bin und das anerkannte Krankheiten sind, die mein Verhalten unverschuldet unkontrolliert machen, ist es nahezu unmenschlich von Dir, immer wieder über mich zu urteilen.
      Widerspruch an sich, aber darum geht es mir nicht.
      Ich finde es befremdlich, wie Du Deine Erkrankung dazu benutzt, "Narrenfreiheit" bei der Schilderung Deiner Empfindungen (es sind keine Fakten, sondern Wertungen deinerseits!) hier im Forum zu verlangen.

      uncontrolled schrieb:

      So lange das Verfahren läuft, informiere ich über aktuellen Verlauf und teile meine Gedanken dazu mit.
      Und solange Du das tust, musst Du wohl oder übel damit leben, dass ich (und ggf. andere) ihre Gedanken dazu (mit)teilen.
      So weit ich weiß, bist Du nicht ISUV-Mitglied und dies ist auch kein Hilfsforum für die vielfältig möglichen psych. Erkrankungen. Ich kann Dir aber aus eigener Erfahrung (als Angehöriger) sagen, dass es sehr hilfreiche Internet(selbst)hilfeforen für diverse Herausforderungen gibt.

      uncontrolled schrieb:

      Wenn Du aber ohnehin nir zwei Sätze liest und den Rest nicht oder nicht verstehst oder nicht verstehen willst, müssen wir auch nicht weiter darüber reden.
      Ja, mir fällt es sehr schwer, den teilweisen Kauderwelsch, der Dir da so manchmal aus den Fingern rutsch, zu verstehen.
      Und Deine Schlussfolgerungen kann ich schon gar nicht nachvollziehen.

      Ich möchte mal versuchen, mit einem Bild darzustellen, dass 2 Leute auf die gleiche Sache eine unterschiedliche Sicht haben könne:
      (leider habe ich kein copyright gefunden, werde es also demnächst vorsichtshalber wieder löschen...)

      Tanja

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Bild gelöscht

    • Anträge können nur schriftlich erfolgen und müssen der Gegenseite in Kopie zugestellt werden. Telefonisch reicht nicht zu Nachweiszwecken, es werden gesicherte digitale Postfächer verwendet.

      Was geht sind anfragen, wenn das Gericht z. B. zu lange braucht oder sonstiges. Jedoch sind das keine Anträge.

      Aber Du weißt es ohnehin besser.
    • Meine psychischen Erkrankungen sind leider nicht mit Psychotherapie behandelbar, nur mit Medikamenten, aber auch nicht heilbar, jedoch mit der Zeit lebensbedrohlich. Die Medikamente wurden vor 5 Jahren langsam abgesetzt.

      Das musste nach 7 Jahren sein. Sie Probleme kommen langsam wieder und das steigert sich schnell. Leider wurden bei mir jetzt schlechte Leverwerte festgestellt, nachdem ich zuvor schon 2 Jahre mit Entzündungswerten im Blut zu kämpfen hatte.

      Durch die nun diagnostiziert Diabetes muss zunächst erst einmal darüber Kontrolle gebracht werden. Mit diesen Leberwerten möchte der Arzt noch nicht auf Psychopharmaka gehen.

      Und das ist ein Kreislauf zwischen Kampf und wie lange geht das noch gut.

      Daher ist der Hinweis mit der Psychotherapie vielleicht für manche logisch, aber nicht in jedem Fall anwendbar. Ich habe keine Kontrolle über das Denken und Handeln, wenn ich mich in die Enge gedrängt oder hilflos fühle.

      Der Druck kommt auch noch dazu. Und dass das keiner versteht Leuchtet mir ein. Jedoch habe ich dennoch in vielen Punkten immer recht gehabt.

      Für mich sind einige Dinge der Gegenseite einfach konstruiert und das Verhalten des gegnerischen Anwalts hat sich extrem geändert.

      Er ist eher ruhiger geworden.
    • Antragstellerin möchte nun die erste Stufe (Auskunft) abschließen und beantragt für die Klageerweiterung (Zahlung i. H. v. 356,17 € gemäß Bafög Bescheid) Verfahrenskostenhilfe.

      Das Gericht gibt erneut hinweis, dass hierfür die Begründung fehlt und nicht sichergestellt werden kann, dass diesem Antrag stattgegeben wird.

      Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass Antragstellerin auf die letzte Forderung des Gerichts noch nicht reagiert hat. Es wurde u. A. eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags der Mutter angefordert, da die Einkommensbelege nicht schlüssig waren und nicht ersichtlich ist, ob es sich um eine Vollzeitstelle handelt.

      Wir haben den Antrag auf Klageerweiterung vorsorglich abgelehnt, auch, weil der Bafög Antrag vom 17.03.2002 sein sollte. Und von diesem Datum liegt keiner vor.
    • Benutzer online 4

      4 Besucher