Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Der anwalt hat mir geschrieben ich hätte alles bekommen. Daraufhin frsgte ich, ob er denn keine Belege von der Gegenseite bekommen hätte und ich lediglich den Bafög Bescheid erhalten hätte. Morgen rufe ich da aber an um einen Termin zu vereinbaren um die Sache zu klären.

      Komme mir von allen Seiten verar... vor.
    • Hi.

      Ich habe nun nach einem gestrigen Telefonat mit der Sachbearbeiterin soweit alle Belege erhalten, welche die Mutter bzw. das Kind dem Gericht zur Verfügung gestellt hat. Tatsächlich alles sehr dürftig!

      Steuererklärungen wurden nie gemacht, aber die Steuerbescheinigungen vom letzten Arbeitgeber lagen bei.

      ALG I Bescheide waren dabei jedoch ist dieses im Oktober 2022 ausgelaufen und der Beleg zum ALG II liegt (weiterhin) nicht vor.

      Erstaunlich ist, dass alles zum Oktober 2022 endet oder geschehen ist. In diesem Zeitraum wurde auch die Stufenklage eingereicht.

      So begann das "Mietverhältnis" im Haus der Tante zum 01.10.2022 und ist jedoch nur befristet bis Ende September 2023. Der Bedarf mit Wohnung liegt höher als der ermittelte Bedarf ohne Wohnung. Ich denke mir hier einfach meinen Teil.

      Ebenfalls im Oktober 2022 wurden im Haus Reparaturen oder Modernisierungen in Höhe von rund 2000,- € durchgeführt. Rechnung liegt bei. Das Geld mit ALG II dafür zu haben, ist auch fraglich.

      Zum Haus wurde nur eine Kaufbescheinigung vorgelegt und eine Wohnflächenberechnung. Weiterhin ist nicht klar, wie hoch der Wohnwert ist. Die Wohnfläche wird mit 100m² angegeben.

      Von der Mutter kamen weder die geforderten Nachweise in Bezug zur Jobsuche, wie das Gericht gefordert hatte, noch Belege zu den angeblichen Allergien, durch welche die Mutter arbeitsunfähig sein sollte.

      Interessant, dass der Anwalt meiner Tochter für diese rare Auskunft, mit der ich weiterhin keinen Unterhalt berechnen kann, für diese maue Auskunft noch eine Fristverlängerung benötigt hatte.
    • Hallo uncontrolled,

      uncontrolled schrieb:

      ALG I Bescheide waren dabei jedoch ist dieses im Oktober 2022 ausgelaufen und der Beleg zum ALG II liegt (weiterhin) nicht vor.
      Du musst halt im Termin darauf achten, dass Dein Anwalt dann darauf besteht, dass der KM ab Oktober 2022 wieder ein Einkommen aus Vollzeittätigkeit zugerechnet wird, mindestens aber in Höhe des Einkommens, welches sie vor der Arbeitslosigkeit erzielt hat.
      Vielleicht kommt der gegn. Anwalt im Termin aber auch mit einem Rentenbescheid (oder zumindest Antrag) wegen BU oder EU rüber, wer weiß. Warte einfach ab.

      uncontrolled schrieb:

      So begann das "Mietverhältnis" im Haus der Tante zum 01.10.2022 und ist jedoch nur befristet bis Ende September 2023. Der Bedarf mit Wohnung liegt höher als der ermittelte Bedarf ohne Wohnung. Ich denke mir hier einfach meinen Teil.
      Einen Mietvertrag hast Du inzwischen (vollständig) vorliegen? Dann würde ich auch auf Nachweis der Mietzahlungen seit 10/22 durch Vorlage von Kontoauszügen bestehen; Du erinnerst Dich - das wären bei der Tante ja steuerpflichtige Einnahmen...
      Und außerdem darf der Bedarf ja nicht höher liegen als der eines auswärtig untergebrachten Studenten - ansonsten hätte die Tochter ja nachzuweisen, dass sie keinen günstigeren Wohnraum bekam.

      uncontrolled schrieb:

      Ebenfalls im Oktober 2022 wurden im Haus Reparaturen oder Modernisierungen in Höhe von rund 2000,- € durchgeführt. Rechnung liegt bei.
      Das Finanzamt wollte von mir (natürlich bei anderen Dingen) nicht nur eine "Rechnung" sehen. Eine Rechnung bedeutet ja noch nicht, dass man tatsächlich gezahlt hat.
      Ob der Betrag in voller Höhe und sofort abzugsfähig ist, keine Ahnung. Erst mal bestreiten im Hinblick auf Kosten und Notwendigkeit (der Modernisierung)

      uncontrolled schrieb:

      Zum Haus wurde nur eine Kaufbescheinigung vorgelegt und eine Wohnflächenberechnung.
      Ja, ist doch gut. Kein Zins- und Tilgungsplan -> keine abzugsfähigen Kosten.

      uncontrolled schrieb:

      Weiterhin ist nicht klar, wie hoch der Wohnwert ist.
      Was den Wohnwert betrifft: googel doch mal, ob Du einen Mietwert findest für die dortige Gegend. Und dann schlägst Du dem Gericht das vor und sagst - wenn die die oben genannten Kosten für die Modernisierung abziehen wollen - dass noch ein Zuschlag wegen Modernisierung erfolgen sollte.

      uncontrolled schrieb:

      Von der Mutter kamen weder die geforderten Nachweise in Bezug zur Jobsuche, wie das Gericht gefordert hatte, noch Belege zu den angeblichen Allergien, durch welche die Mutter arbeitsunfähig sein sollte.
      Ja, dann wird halt Einkommen - s.o. - zugerechnet und gut ist.

      uncontrolled schrieb:

      Interessant, dass der Anwalt meiner Tochter für diese rare Auskunft, mit der ich weiterhin keinen Unterhalt berechnen kann, für diese maue Auskunft noch eine Fristverlängerung benötigt hatte.
      Ach, uncontrolled.
      Es ist der Anwalt der Gegenseite. Den Interessen und Willen der Gegenseite verpflichtet. Und was soll der Anwalt denn tun, wenn die KM und auch die Tochter nichts rausrücken wollen? Da kann er doch nur auf Zeit spielen.
      Interessant finde ich das nicht, eher normal (wenn auch nervig für Dich).

      Gruß Tanja
    • Ich habe festgestellt, dass mein Anwalt alle bis zuletzt im Dezember vorgelegten Belege übermittelt hat.

      Es müsste aber nach der Fristverlängerung noch welche vom Ende Februar geben. Die habe ich nun noch angefordert. Am 06.04. habe ich auch einen Termin (telefonisch). Da kann ich ggf. offene Fragen stellen.

      Ich schreibe mir auch einiges auf, was mir anhand der Unterlagen einfällt.

      Ich weiß nicht wie hoch der Bedarf eines auswörtig lebenden Studenten ist. Aber wenn du den eines volljährigen Kindes mit eigener Wohnung meinst, liegt der Bedarf höher als wenn sie keine Wohnung hätte, nach den derzeitigen Auskünften.

      Mein Anwalt meinte, es liegt am Gericht, ob es weitere Unterlagen benötigt. Daher hoffe ich, dass es Deinen Ausführungen folgt. Muss es nicht, dann müsste ich in zweiter Instanz prüfen.

      Ich wette, dass versucht wird einen Vergleich abzuschließen. Dann würden sich die Kosten ämluch teilen. Ich möchte das nicht. Warten wir ab.

      Bestreiten können wir nur noch vor Ort, da nun noch die Gegenseite auf meine letzten Belege die Möglichkeit hat, Stellung zu beziehen. Das waren sämtliche Bewerbungen und Antworten sowie Angaben zu Vorstellungsgesprächen von 2020 bis Ende 2022.

      Und da wird er sicher auch was finden, womit er wieder gegen mich agieren wird.
    • Update: Also tatsächlich wurde nur um Fristverlängerung gebeten, weil meine Tochter im Februar Prüfungen hatte und anstatt weitere Belege einzureichen, wurde lediglich von mir gefordert, die Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.

      Das habe ich getan. Daraufhin hat das Gericht dann den Termin mitgeteilt und die Gegenseite hat noch etwas Zeit, zu den Bewerbungsunterlagen Stellung zu nehmen.

      Also wurde weder zum Gesundheitszustand der Mutter noch zu ihren Bewerbungsbemühungen Stellung genommen. Ob es dem Gericht ausreicht, dass die Mutter ohne weitere Belege wegen Allergien nicht arbeitsfähig sein soll, während es von mir Gutachten gibt, die meine gesundheitlichen Einschränkungen belegen, wird der Termin zeigen.

      Vermutlich wird versucht, dass ein Vergleich geschlossen wird. Am 06.04. habe ich noch ein Telefonat mit dem Anwalt.
    • Aktualisierung: Zweiter telefonischer Beratungstermin mit meinen Anwalt fand nicht statt, weil er wieder keine Zeit hatte. Ich wollte auf den nun dritten Termin am 7.04. eine schriftliche Bestätigung und habe keine Rückmeldung erhalten.

      Ich habe dadurch keinerlei Einschätzung und keine Möglichkeit mich auf den Gerichtstermin vorzubereiten.

      Bin überfordert.
    • Hallo Maccie,

      grundsätzlich würde ich das so unterschreiben.
      Ich würde mir aber auch keinen Anwalt am (Gerichts)Ort des Kindes suchen, sondern das Erstgespräch immer persönlich an meinem Wohnort mit dem Anwalt führen.
      Da kann man gleich schauen, ob die Chemie stimmt.
      Im Fall der Fälle zieht sich so eine Mandantschaft über Jahre - bei uns insgesamt (wenn ich meine Scheidung mitrechne) über 10 Jahre.

      Bei uncontrolled ist es meiner Erinnerung nach so, dass es schon mit ein paar anderen Anwälten auch immer etwas "ruckelte".
      Meinen Anwalt habe ich mir auch nicht aus dem Internet rausgesucht. Er war eine Empfehlung einer guten Freundin.
      Das ist natürlich vergleichsweise schwierig, wenn man nicht gut vernetzt ist oder bestimmte Themen im Freundeskreis nicht anspricht.

      So kurz vor einem Gerichtstermin wird es auch schwer, noch jemand anderen zu finden.
      Wenn uncontrolled Isuv-Mitglied ist, sollte er mal in der Geschäftsstelle anrufen und um Rat fragen.

      Gruß Tanja
    • Problem ist auch, dass ich jetzt zwei Anwälte zahlen müsste. Ich habe ja auch im Internet gesucht weil ich keinen Anwalt vor Ort nehmen konnte. Ich musste erfahren, dass Anwälte über das Internet offensichtlich nicht die beste Lösung sind.

      Heute erhielt ich plötzlich ein Schreiben von dem Anwalt, dass er für mich VKH beantragt hat und nun soll ich bis zum Gerichtstermin den Antrag ausfüllen und alle Belege dazu einreichen.

      Da ich aber ohnehin seit Januar wieder Arbeit habe und ihm dies auch mehrfach mitgeteilt habe, würde ich ohnehin kein VKH erhalten.

      Habe ihm jetzt geschrieben, dass ich kein VKH bekommen würde.

      Der Kerl bringt mich durcheinander. Sowas passiert wenn man keinen telefonischen Termin zustande bekommt.
    • uncontrolled schrieb:



      Heute erhielt ich plötzlich ein Schreiben von dem Anwalt, dass er für mich VKH beantragt hat und nun soll ich bis zum Gerichtstermin den Antrag ausfüllen und alle Belege dazu einreichen.

      Da ich aber ohnehin seit Januar wieder Arbeit habe und ihm dies auch mehrfach mitgeteilt habe, würde ich ohnehin kein VKH erhalten.

      Habe ihm jetzt geschrieben, dass ich kein VKH bekommen würde.
      Hallo uncontrolled,

      woher weißt Du sicher, dass Du keine VKH bekämest? Hast Du Deine Werte in einen VKH-Rechner eingegeben? Anders als im Familienrecht sind da einige Dinge zusätzlich und tatsächlich abziehbar.
      Nur weil man wieder Arbeit hat, entfällt nicht zwangsläufig die Bedürftigkeit.

      Dass Du keinen Anwalt bei Dir vor Ort nehmen kannst, stimmt nicht. Ich denke, das weißt Du auch. Du wolltest Dir nur die Mehrkosten (für die Anfahrt des RA, sofern der das extra abrechnen darf, das weiß ich gerade nicht) sparen.
      Ich sage meinem Mann immer: kaufst Du billig, kaufst Du zwei Mal.

      Ich befürchte, dass Du durch Deine Art die Geschäftsbeziehung auch erschwerst.
      (Aber das ist nur eine Vermutung)
      Weswegen ich eben immer zu einem persönlichen Erstgespräch rate - es gibt ja durchaus Anwälte, die auch emotional gut aufgestellt sind und mit manchen Klienten besser können, als andere.

      Nun liegt das Kind im Brunnen und Du hast die Wahl zwischen: schaun 'mer mal, dann werd' ma schon sehen (und damit dem Anwalt zu vertrauen) oder Du nimmst die teurere Variante und versuchst bis zum Termin noch einen bei Dir örtlich niedergelassenen Anwalt uns Boot zu holen.

      Gruß Tanja
    • Hi,

      Ich hätte definitiv keinen Anspruch. Den hätte man noch prüfen sollen, als ich ALG I bekommen habe.

      Mein Netto liegt bei 2400,- € im Monat seit Januar. Autokredit war letzte Rate im Februar, die Schlussrate zahle ich nun privat ab, da sie übernommen wurde.

      Ich komme jedenfalls nicht auf hohe Ausgaben, selbst wenn ich alle Zahlungsverpflichtungen zusammenrechne.

      Hatte aber vorhin die Möglichkeit dies mit dem Anwalt persönlich zu besprechen (juchuh). Wir haben am Montag dann noch einen Termin.

      Jedenfalls wird er das Gericht nochmal informieren, dass er diesen Gerichtstermin nicht sinnvoll erhält, da aufgrund der weiterhin dürftigen Auskunft der Mutter, weiterhin kein Unterhalt berechnet werden kann. Zumal das Gericht selbst Auskunft verlangt hat, die es nicht erhalten hat.

      Dies auch vor dem Hintergrund, dass ich 3,5 Stunden zum Gerichtstermin fahren muss je Strecke und das dann nur sinnvoll ist, wenn dann auch eine entsprechende Entscheidung möglich ist.

      Die Info dazu möchte mir der Anwalt dann direkt am Montag mitteilen, wenn wir den Termin haben.

      Fakt ist, dass er es genau so sieht wie ich und das Gericht es bereits bemängelt hatte, dass hier keine Berechnung des Unterhalts möglich ist, weil die Gegenseite ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommt.
    • Hallo uncontrolled,

      Wenn das Gericht Dich für unterhaltspflichtig hält, wäre auch der Unterhalt noch abzuziehen. Ggf. könnte dann ein Anpassungsantrag erfolgen - aber natürlich nur, wenn zum Zeitpunkt der Verhandlung die persönliche Erklärung inkl. Belege vorgelegt werden. Sonst wird einfach abgelehnt.
      Den Absatz mit der Autorate habe ich nicht verstanden.
      Ist aber auch egal, wenn Du der Meinung bist, definitiv keinen Anspruch zu haben.
      Ich kenn Deine finanziellen Verhältnisse nicht.

      Nur mal am Rande: mein Mann hatte etwas weniger als Du und ihm wurde noch ein Teil meines Einkommens zugerechnet (Familienunterhalt) und hatte trotzdem VKH bekommen. Es ist einiges mehr abzugsfähig gewesen, als nach Familienrecht berücksichtigt wurde.

      Was einen Anruf? Deines Anwalts ans Gericht geht: wieso nicht einfach Antrag auf Zurückweisung?
      Ob was sinnvoll ist, oder nicht, entscheidet doch das Gericht? Wir hatten eine Ladung zur vorgeschalteten Güteverhandlung. Wäre, glaube ich, nicht gut angekommen, wären wir zum 1. Termin nicht hin gegangen. Den 2. haben wir die Anwälte allein vortragen lassen.

      Gruß Tanja
    • Ich habe einfach keine Abzüge die ausreichen würden. Auch würde die Gegenpsrtei wieder Einsicht in aktuelle Auskünfte erlangen und das wäre taktisch nicht schlau, so sind wir nun verblieben, dass keine Prüfung erfolgen wird.

      Mit der Autorste meinte ich, dass die Schlussrate für mich durch ein Familienmitglied übernommen wurde und ich diese nun privat in Raten abbezahle. Das erspart Zinsen.

      Es wurde nicht zu einer Güteverhandlung geladen. Es ist so, dass es zunächst darum geht, über die erste Stufe zu entscheiden, das wäre die Stufe der Auskunft.

      Dann erst kann in die zweite Stufe übergegangen werden, es dürfte um ein Teilurteil gehen.

      Ich wollte schon beantragen lassen, dass die Mutter die Auskünfte belegt, aber jeder Antrag kostet Geld! Und wie dürften schon einen hohen Streitwert haben.

      Am Montag telefoniere ich mit dem Anwalt und da kann ich alles fragen. Ein paar Fragen habe ich mir notiert. Weiß nicht was wichtig ist.

      Der Antrag der Zurückweisung wurde zu Beginn schon gestellt. Ebenso Anträge wegen der Kosten.
    • Kurzes Update: Heute kurz mit dem Anwalt telefoniert. Dieser hatte dem Gericht noch einmal den Hinweis gegeben, dass weiterhin von der Mutter nicht alles vorliegt für eine Berechnung des Unterhalts.

      Das Gericht hat daher den Termin am 25.04. aufgehoben, da es unter diesen Umständen keine Entscheidung treffen könnte.

      Vermutlich wird die Gegenseite nun (erneut) gerügt und es wird eine Frist gesetzt, die fehlenden Angaben zu ergänzen.

      Vermutlicher neuer Termin Anfang Mai.

      Was genau das Gericht aber nun mit der Gegenseite kommuniziert hat, konnte er nicht sagen, da es gerichtliche Interna seien. Daher nur seine Vermutung, dass die Gegenseite noch mal gerügt wurde.

      Auf meine Frage hin, warum denn das Gericht einen Termin festsetzt, wenn es selbst nicht alles erforderliche vorliegen hat, antwortete er, dass es vermutlich daran liegt, dass die Gerichte so der ausgelastet sind.

      Komisch finde ich es schon.
    • Jetzt ist es so, dass vom 17.04. ein Schreiben des gegnerischen Anwalts beim Gericht einging, dass dieser den Termin am 25.04. nicht wahrnehmen könne und der Termin wurde auf den 02.05.2023 verlegt.

      Am 13.04.2023 habe ich mit meinem Anwalt telefoniert und er sagte mir, er würde dem Gericht mitteilen, dass der Termin verschoben werden solle, weil von der Mutter weiterhin Unterlagen fehlen würden.

      Komisch, dass aber jetzt der Termin zeitgleich verschoben wurde wegen dem anderen Anwalt und ich habe erneut nichts vom Gericht erhalten.

      Ich bin psychisch krank und gerade so etwas schürt eben mein Misstrauen.

      Es schreibt ja so, dass mein Anwalt mich angelogen hat und mit der Gegenseite zusammen arbeitet.

      Und ich soll dann bestenfalls Gerichtskosten übernehmen für ein Verfahren was notwendig wurde, weil die Gegenseite der Auskunftspflicht nicht voll nachgekommen ist.
    • Der Termin ist am 02.05. Nachdem sich die Anwälte vermeintlich abgesprochen hatten, wurde durch meinem Anwalt ohne Rücksprache mit mit versucht, mich auszuladen.

      So wurde dem Gericht ein Antrag gestellt, dass darum gebeten wurde, dass meine Anwesenheit nicht mehr angeordnet wird.

      Herausbekommen habe ich das, als ich von meinem Anwalt dann ein Schreiben des Gerichtes erhalten habe, indem das Gericht um eine genauere Begründung gebeten hat.

      Mein Anwalt wollte dann ein Attest von mir, das es aber nicht gibt.

      Das nährt nur meine Meinung, dass die Anwälte sich abgesprochen haben und die Terminverschiebung nur dazu dienen sollte, Zeit zu haben, dass ich "ausgeladem" werde.

      Ich habe aber noch viele offene Fragen und möchte noch ein paar falsche Ausführungen der Gegenseite richtig stellen.
    • hallo,

      dann bist du da und kannst a) die Frage stellen, warum deine Anwesenheit lt. Der Anwälte nicht mehr erforderlich sei und b) die Sachen ansprechen, die dir wichtig sind.

      Klar ist, dass dein Anwalt keine Lust mehr haben wird. Deshalb würde ich auf keinen Fall einem Vergleich zustimmen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich habe bereits gesagt, dass ich anhand dieser Sachlage keinem Vergleich zustimmen werde. Außerdem hat nein Anwalt ohne meinen Auftrag bzw. ohne Rücksprache gehandelt und nir erst auf mehrfachen Drängen die Belege übermittelt, welche dem Gericht von der Gegenseite gegeben wurden.

      Da die Gegenseite auch behauptet, dass bei meinen Bewerbungsunterlagen nicht einmal ein Lebenslauf wäre, obwohl mein Anwalt alles bekommen hat, habe ich die Befürchtung, dass er auch einfach nicht alles übermittelt hat.

      Ich habe mir nun alles aufgeschrieben was mir fehlt und wichtig ist. Sonst vergesse ich was, weil ich zu nervös bin.
    • Es wird immer besser. Bin nun 3,5 Stunden zum Gericht gefahren um zu erfahren, dass der Termin von meinem Anwalt am Freitag abgesagt wurde.

      Laut Gericht wurde angegeben, dass aufgrund der eingereichten Unterlagen eine kurzfristige Stellungnahme nicht möglich ist.

      Bei der Kanzlei angerufen und mir wurde gesagt er hätte Grippe und die hätten mir das als Email geschickt. Kam aber nie an.

      Dann meinten die noch, dass ich ein Attest einreichen sollte und ich habe bereits mehrmals gesagt, dass ich aktuell gar nicht krank geschrieben bin.

      Und jetzt soll ich um 14.30 Uhr persönlich mit dem Anwalt sprechen, da die keine weiteren Auskünfte geben können.

      Der nächste Termin wäre am 16.05. um 14.30 Uhr.

      Komisch, dass der dann heute im Büro sein wird, wenn er doch Grippe hat. Vielleicht braucht auch due Gegenseite mehr Zeit...