Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ok, verstehe.

      Zeugnisse? Du meinst vom Studium?
      Bafög-Bescheid und Immatrikulationsbescheinigung muss sie liefern.
      Wenn nicht, würde ich auch nicht zahlen.
      Sonstige Zeugnisse braucht man eigentlich nicht, da auch das Bafög-Amt das ordnungsgemäße Studium überprüft.
      Wenn nach 3 Jahren kein Bachelor gemacht ist, kann man nachfragen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      uncontrolled hat (so wie mein Mann auch) nicht alle Zeugnisse während des Abis gesehen. Mein Mann hat nicht mal das gesamte Abizeugnis bekommen. Inzwischen ist es ihm auch sch...egal.
      Ich hab da eine gewisse Bezeichnung für diese Art der Kinder...

      @uncontrolled, lass das mit den Zeugnissen mal einfach auf sich beruhen - Du findest sonst keinen Frieden. Und wenn es vor Gericht doch noch weiter geht, lass Deinen Anwalt noch eine Verpflichtung zur Vorlage der (künftigen) Leistungsnachweise aufnehmen.
      Mein Mann wird künftig den Bogen des Bafög-Amtes nicht ausfüllen, wenn Kind keine Nachweise vorlegt. Schneidet sich Kind ggf. ins eigene Bein. Und natürlich bekommt das Bafög-Amt ggf. immer eine Kopie des Schreibens meines Mannes an das Kind...die verkauft ja - ebenso wie ihre Mutter - scheinbar auch gern alle für dumm.

      Ansonsten hört sich in meinen Augen das, was der Anwalt geschrieben hat, gut an. Ich glaube allerdings nicht, dass Du komplett raus bist aus der Nummer. Wenn das Gericht einen Teil des Unterhalts als verwirkt ansieht, dann hast Du ja schon viel gewonnen.

      Gruß Tanja
    • Genau, von Schule bis Abi bekam ich nicht alle Zeugnisse. Die Auskünfte der Mutter wurden mir erst von ihr, dann über das Jugendamt verweigert. Wohnwert der Mutter sollte nicht anerkannt werden.

      Dann kam der Anwalt des Kindes und belegte mir nicht vollständig und unsortiert das Einkommen der Mutter, Wohnwert wurde ohne weitere Prüfbarkeit auf 500,- € angesetzt. Mein Einkommen wurde auf weit über 2500,- € angesetzt, auch das der Mutter viel zu hoch.

      Auf Bereinigung und Kinderboni (Corona), ging der nicht ein, eine schlüssige Berechnung war bis heute nie möglich.

      Das Ganze lief seit Anfang 2020, seit September 2020 dann über ihren Anwalt.

      Selbst dem Gericht gegenüber wirfst er mir vor, ich hätte unvollständig Auskunft gegeben, aber das war anders herum. Er widerspricht sich, Unterhalt wurde aber auch nie berechnet. Und genau das hätte er tun müssen.

      Nun redet er sich um den Brei.

      Trotz Hinweis vom Gericht erfüllt er die Auflagen nicht vollständig!

      Wenn das Verfahren vorüber ist, gebe ich gerne auch mal die Schreiben an, die er so an das Gericht geschrieben hat und wie aggressiv er mir gegenüber agiert hat. Das ist aber häufig ein schlechtes Zeichen, denn aktuell geht es in die Richtung, dass mein Kind die Kosten des Verfahrens auferlegt bekommt, da der Anwalt offensichtlich nicht weiß, wie so ein Verfahren geführt wird.

      Oder er hatte bisher nur Ja-Sager als Gegner...

      Die Immatrikulationsbescheinigung habe ich letztendlich auch erst über das Verfahren erhalten. Es kommt aber nichts von der Mutter. Ich vermute, da wird was verborgen, das habe ich schon immer gesagt.

      Sie war letztes Jahr arbeitslos und hätte demnach eine Steuererklärung abgeben müssen, auch da kommt nichts (ich vermute Mieteinnahmen oder andere Einkünfte, die verschwiegen werden).

      Und sie sollte ja dann belegen was sie tut, um Ihrer Leistungspflicht nachzukommen und plötzlich ist sie krank und kann (ohne Atteste) gar nicht mehr arbeiten.

      Ich werde nicht aus der Sache raus sein, darum ging es mir nie! Aber ich bin der Meinung, dass das Verfahren nicht auf meine Kosten gehen darf, weil ich - und so sieht es auch mein Anwalt - mir nichts zu schulden kommen lassen habe. Immerhin konnte ich die Forderungen nie nachvollziehen und wie man jetzt erkennt (und das Gericht hoffentlich auch), wurde der Unterhalt eben nie richtig berechnet.

      Und das hätte der Anwalt meiner Tochter machen müssen, wenn er einen Betrag fordert (deshalb auch die Unzulässigkeit eines Antrages, was das Gericht gerügt hat). Und auch nachdem das Gericht ihn aufforderte zu berechnen, holte er das nicht nach.

      Warten wir ab, was jetzt kommt. Kurz vor Jahresende haben die Anwälte massenhaft zu tun wegen den ganzen Fristen, also nächstes Jahr geht es weiter.

      Dann haben wir auch das 3. Jahr, wo ich um eine nachvollziehbare Berechnung kämpfe.
    • Hallo uncontrolled,

      das bedeutet, dass der Anwalt keine Lust auf die (oder Ahnung von der) Unterhaltsberechnung nach Unterhaltsrecht hat und sich einfach auf die Unterhaltsbrechnung nach BaFöG (z.B. dort nachlesbar und nachrechenbar) verlässt.
      Bitte lass Dir das von Deinem Anwalt noch mal erklären. Der hat ja nun auch ans Gericht geschrieben.
      Beim Bafög waren schon seit August 1.600 Freibetrag für den Unterhaltspflichtigen (also Dich) vom EK abziehbar. Das BaföG-Amt hat Dein Ek von 2020 zugrunde gelegt.
      Außerdem nimmt es keine Kürzung wegen Zusammenlebens mit leistungsfähigen Partner vor; das Gericht hingegen schon (wenn es von der Gegenseite vorgetragen wird).

      Gruß Tanja
    • Das Zusammenleben mit meiner Freundin wurde bisher gerichtlich nicht vorgetragen. Das würde ja dann 10% mehr Einkommen bedeuten. Der Anwalt hatte das außergerichtlich schon mal angedeutet.

      Aber bisher hat er ja seine Aufgaben nicht richtig erfüllt.

      Für den BAföG Antrag musste ich ja das Einkommen von vor zwei Jahren angeben. Der Aktualisierungsantrag würde eine kleine Verbesserung für meine Tochter bedeuten.

      Da ich aber ab Januar wieder Arbeit habe (wer weiß wie lange), hätte ich erstmal wieder hohes Einkommen. Ist halt kompliziert.

      Im BAföG bescheid wurden bei mir 1605,- € aus anrechnungsfrei angegeben. Falls es der Freibetrag ist den du meinst.

      Der Anwalt ist aktuell schwer beschäftigt. Wollte nur verstehen. Dass der Anwalt meiner Tochter keinen Unterhalt berechnen kann oder will, ist ja inzwischen klar.
    • uncontrolled schrieb:

      Im BAföG bescheid wurden bei mir 1605,- € aus anrechnungsfrei angegeben. Falls es der Freibetrag ist den du meinst.
      Hallo uncontrolled,

      ja, meinte ich.
      Der darüber hinausgehende Betrag (also x-1605) wird wohl zur Hälfte angerechnet.
      Dennoch würde ich im Worst Case nur von 860-219-455,83 ausgehen. Sicher nicht von dem Wert, den der RA da aufgerufen hat. Euklid wies ja auch schon darauf hin. Allerdings hat er meiner Meinung nach das erhöhte Kindergeld ab Januar nicht berücksichtigt, also 930-250-455,83.
      Da lagst Du mit Deinem damals angebotenen 222 schon ganz gut ;) .
      Nun warten wir erst mal ab und Du versuchst jetzt mal in den Weihnachtsmodus umzuschalten. In diesem Jahr wird vermutlich eh nichts mehr passieren.

      Gruß Tanja
    • Denke auch dass dieses Jahr nichts mehr passieren wird. Ich hatte meinem Alnwakt tatsächlich zuletzt noch geschrieben, dass die 222,- nahezu gepasst hätten. Dem Anwalt meiner Tochter ging es nie im eine ordnungsgemäße Berechnung.

      Vielmehr darum, möglichst viel Unterhalt rauszuschlagen. Das hat nun nicht so geklappt. Aber er wird sich ja auch gegenüber meiner Tochter erklären müssen. Denn es ist wie ich damals zu meiner Tochter sagte: Ich verlange nichts was ich nicht verlangen darf.

      Wenn der Anwalt Fehler macht, vielleicht hat er ja dafür zu haften. Wie auch immer, letztendlich entscheidet das Gericht. Und von unserer Seite aus wurde der Standpunkt sachlich vorgetragen und es wurden alle Forderungen erfüllt. Sogar mehr als die Forderungen.

      Und das hat die Gegenseite zzgl. Widersprüchen, eben nicht getan.

      Ich wäre froh, wenn sich dies zumindest für mich positiv im Hinblick auf die Prozesskosten auswirkt.
    • Ich habe nun gefragt, wie denn der aktuelle Stand ist und mein Anwalt teilte mit, dass der gegnerische Anwalt weiterhin nicht die ausreichende Stellungnahme gemacht hat.

      Wir haben ja bereits unter Verwahrung der Kostenlast den letzten Auskunftsantrag von der Gegenseite erfüllt und die Belege eingereicht.
      Unter Verwahrung der Kostenlast deshalb, weil der Antrag nach wie vor nicht den gültigen Regeln entsprach und somit nicht zulässig war.

      Zudem haben wir beantragt, dass das Verfahren von der Gegenseite zu bezahlen ist.

      Wenn die Gegenseite nun nicht bis spätestens 28.02.2023 die geforderte, vollständige Stellungnahme abgibt, wird es eine gerichtliche Entscheidung geben, wahrscheinlich wird die Klage dann abgewiesen.

      Was ist das Problem:

      Wohnwert des Wohngebäudes der Mutter wurde ursprünglich auf 500,- € angegeben, ohne dies zu belegen.
      Es wurden 320,- € Unterhalt bezahlt, ohne vollständige Auskunft durch die Mutter.

      Später wurden dann 300,- € verlangt, ohne Auskunft, ein Vergleichsangebot von mir wurde abgelehnt.

      Dann wurden 200,- € verlangt, falls ich weiterhin arbeitslos wäre, später dann wiederum aufgrund des inzwischen eingegangenen - noch nicht einmal bestandskräftigen - Bafög-Bescheides, 365,17 €.

      Inzwischen würden die Reparaturkosten am Haus aber über dem (nicht prüfbaren) Wohnwert überschreiten, erneut ohne Belege.
      Und die Mutter sei plötzlich aufgrund von Allergien nicht mehr arbeitsfähig.

      Hierzu muss nun der Vortrag vervollständigt werden.

      Krass, wie lange sowas dauert und im Endeffekt war es für mich wohl der richtige Weg, nicht einfach eine Summe zu zahlen, die ich nicht überprüfen kann.

      Mein Anwalt sagt ganz klar, dass ich aktuell auf keinen Fall irgendwelchen Unterhalt überweisen soll.
    • Aktuell kam heute erneut lediglich ein Schreiben der Gegenseite, ohne weiter auf die offenen Punkte Stellung zu nehmen, mit folgendem Inhalt:

      "In der Familiensache XXXXXX

      bedanke ich mich zunächst für die gewährte Fristverlängerung.
      Was die gerichtlicherseits angesprochene mögliche Verwirkung von Unterhaltsansprüchen der Antragstellerin anbetrifft, gehe ich davon aus, dass eine solche nach dem Sachvortrag des diesseitigen Schriftsatzes vom 29.11.2022 und den hiermit vorgelegten Unterlagen nicht mehr zur Debatte steht.

      Nach dem zwischenzeitlich vorliegenden Bescheid nach dem Ausbildungsförderungsgesetz vom 28.10.2022 dürfte ebenso feststehen, dass der Antragsgegner jedenfalls in monatlicher Höhe von 356,17 € seit dem Monat Oktober 2022 leistungsverpflichtet ist.

      Jedenfalls ist de Antragsgegner juristisch so zu behandeln, als dass er Einkünfte in einer Höhe erzielt, die eine derartige Unterhaltsleistung zulasse.
      Soweit der Antragsgegner mit Schriftsatz vom 21.10.2022 den (untauglichen) Versuch unternommen hat, Erwerbsbemühungen darzustellen, und zwar durch Bezugnahme auf eine umfangreiche Aufstellung, ist darauf hinzuweisen, dass er hiermit seiner Darlegungspflicht in keiner Weise genügt, ausreichend Erwerbsbemühungen entfaltet zu haben.

      Aus dieser Liste ist nicht ersichtlich, ob er sich tatsächlich bei den aufgeführten Stellen beworben hat, mit welchem Wortlaut er sich beworben hat, welche Reaktionen der angeschriebenen Firmen erfolgte und ob irgendeine Rückantwort oder Vorstellung stattgefunden hat. Dementsprechend werden jegliche Erwerbsbemühungen des Antragsgegners bestritten.
      Insoweit ist es ein Leichtes, eine derartige „Katalogliste“ zu erstellen.

      Auf die entsprechende Rechtsprechung. Auf die entsprechende Rechtsprechung zur Darlegung von Erwerbsbemühungen wird verwiesen."

      Ich kann natürlich die hier angemerkten fehlenden Informationen zu den Eigenbemühungen auch noch nachreichen, da die "Liste" mit Bewerbungsbemühungen natürlich wahrheitsgemäß war, während von der Mutter bisher nichts kam.

      Wir müssen innerhalb zwei Wochen Stellung beziehen und mein Anwalt möchte nun einen Termin für die Besprechung.

      Was nicht richtig sein kann ist die Forderung in Höhe von 356,17 €, da dort das Kindergeld noch nicht einmal abgezogen wurde.
    • Die Unterlagen von der Gegenseite bekomme ich leider nicht zu sehen, nur das Gericht.

      Laut meinem Anwalt sind diese weiterhin dürftig.

      Für das Gericht reicht es offensichtlich aus und ENDLICH gibt es einen Termin.

      Am 25.04. darf ich dann 3 Stunden hin und wieder drei Stunden zurück fahren und habe dann endlich Klarheit.

      Schade nur, dass ich dann eigene Schritte unternehmen muss, um sicherzustellen, dass ich alle Zeugnisse etc. bekomme.
    • uncontrolled schrieb:

      Die Unterlagen von der Gegenseite bekomme ich leider nicht zu sehen, nur das Gericht.
      Das kann eigentlich nicht sein....
      Was sagt Dein Anwalt dazu? Ich meine, wie sollt Ihr Euch sonst auf den Termin adäquat vorbereiten können?
      Hast Du es schon mal mit Antrag auf Einblick in die Gerichtsakten versucht? Einfach bei Gericht anrufen entsprechenden Antrag formuliern und Termin ausmachen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Das Gericht ist sehr weit weg. Ich habe den Anwalt angeschrieben. Der ist aber auch nicht so kommunikativ mehr. Ich warte mal ab und werde sonst anrufen.

      Er hat ja die Unterlagen gesehen, die sind aber halt nur für das Gericht bzw. Jedenfalls nicht für mich bestimmt. Muss man nämlich nicht in Kopie für den Gegner schicken.

      Er hat mir nicht einmal das Schreiben in Kopie gegeben, was an die Gegenseite zuletzt ging.

      Auch das habe ich angefordert.

      Es gab ja auch ein Schreiben vom Gericht und ein Antrag auf Fristverlängerung, auch davon habe ich nichts gesehen. Das verstehe ich auch nicht.
    • uncontrolled schrieb:

      Das Gericht ist sehr weit weg. Ich habe den Anwalt angeschrieben. Der ist aber auch nicht so kommunikativ mehr. Ich warte mal ab und werde sonst anrufen.

      Er hat ja die Unterlagen gesehen, die sind aber halt nur für das Gericht bzw. Jedenfalls nicht für mich bestimmt. Muss man nämlich nicht in Kopie für den Gegner schicken.

      Er hat mir nicht einmal das Schreiben in Kopie gegeben, was an die Gegenseite zuletzt ging.

      Auch das habe ich angefordert.

      Es gab ja auch ein Schreiben vom Gericht und ein Antrag auf Fristverlängerung, auch davon habe ich nichts gesehen. Das verstehe ich auch nicht.
      Hallo uncontrolled,

      seitdem die Sachen über das elektronische Anwaltspostfach ein- und ausgehen, bekommst der "Gegner" direkt nun mal keine Zweitausfertigung mehr.
      Aber natürlich hast Du ein Anrecht auf die Herausgabe der Unterlagen von Deinem Anwalt.
      Was läuft denn da jetzt schon wieder schief, dass es in der Kommunikation mit diesem "ruckelt"?

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo uncontrolled,

      seitdem die Sachen über das elektronische Anwaltspostfach ein- und ausgehen, bekommst der "Gegner" direkt nun mal keine Zweitausfertigung mehr.
      Aber natürlich hast Du ein Anrecht auf die Herausgabe der Unterlagen von Deinem Anwalt.
      versteheich gerade was falsch?
      Ich habe - schon vor Einführung des elektronischen Postfaches - alle Schriftsätze von "meinem" Anwalt erhalten und zwar nachdem dieser die Schriftsätze - entweder vom gegn. Anwalt oder aber vom Gericht zugestellt bekommen hat...
      Das ist doch (nicht nur) bei gerichtsanhängiger Sache in der Anwälte involviert sind gängige Praxis und stellt doch eigentlich sicher, dass die Anwälte nicht umgangen werden.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      keine Ahnung, was Du wie verstehst.

      Vor dem elektronischen Anwaltspostfach musste (!) der Anwalt jedem Schriftsatz ans Gericht 2 Kopien beifügen, eine beglaubigt, eine nicht.

      Das hat sich nun erledigt, da das Gericht nun nur noch verteilen muss.
      Gibt es einen Anwalt, der sich als vertretungsbereit anzeigt, gibt das Gericht das Schreiben über das ePostfach an den Anwalt weiter.
      Gibt es keinen, druckt das Gericht den Schriftsatz aus und stellt den zu.

      Unser Anwalt hat uns nicht jeden (blödsinnigen) Schriftsatz der Gegenseite gleich zugeschickt. Und schon gar nicht vor einem Wochenende. Auch eine Unsitte mancher Anwälte, einem schnoddrige Schriftsätze für Freitag (oder Samstag) in denoBriefkasten zu ballern.

      Aber ja, wir haben im Endeffekt jeden Schriftsatz bekommen und auch die, die unser Anwalt ans Gericht oder im Vorfeld an die Gegenseite geschickt hatte.

      Deswegen ja meine Nachfrage, was da schief läuft, dass der Anwalt plötzlich "rumzickt".
      Manche Anwälte sollen auch gern mal - unerlaubterweise - bei offener Anwaltsnote Unterlagen zurück halten.

      Aber vielleicht liegt auch nur ein Missverständnis vor, oder der Anwalt hat gerade einen privaten Notfall (oder Ähnliches)

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9

      TanjaW9 schrieb:

      Aber ja, wir haben im Endeffekt jeden Schriftsatz bekommen und auch die, die unser Anwalt ans Gericht oder im Vorfeld an die Gegenseite geschickt hatte.
      aber genau das habe ich doch geschrieben...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift