Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo Clint,

      der Anwalt, der dem TO geantwortet hat, hat darauf hingewiesen, dass dann verwiesen werden müsse.
      Ich denke, der TO glaubt, dass er besser fährt, wenn "sein" Gericht entscheidet und gibt lieber noch mehr Geld aus für Anwälte, denen er nur vertraut, wenn sie seiner Meinung sind.
      Naja, wer an diesen Dingen wirklich gewinnt, sind eher die Anwälte.
      Zum Glück hatten wir einen Anwalt, mit dem man ordentlich über alles reden konnte.

      Und nein, es scheint nicht gefestigte Rechtsprechung zu sein, dass die Privilegierung mit Übergabe des Abiturzeugnisses endet.
      Auch der gegn. Anwalt hat bei uns das von Viefhues Geschriebene angebracht.
      Vielleicht hab ich den Richter mit meiner Art ;) und der Benennung eines Urteils überzeugt, dass bei uns das Kind im Juli nicht mehr privilegiert war.
      Fakt ist, dass der angemessene SB schon mit Vollendung des 18 Lj. zu gewähren ist, wenn mindestens ein Elternteil leistungsfähig ist.

      Das hier zuerst genannte Urteil (aus 2003) hat mich auch überrascht - geht es doch ums FamFG, welches bekanntermaßen erst ab 2009 gilt.
      Das von Dir benannte hatte ich auch gefunden, inzwischen aber wenig Lust, dem TO noch zu antworten.
      Von Ruhe ist der so weit entfernt, wie nur irgendwas...aber so ist eben jeder selbst dafür verantwortlich, wann endlich Ruhe einkehren kann/wird.

      P.S. soll ich Dir den Link zur Anfrage des TO auf der bekannten Anwaltsseite schicken?
      Der Anwalt hat mitnichten öffentlich (all) das geschrieben, was der To hier angibt.
      Das Urteil aus 2003 steht da nämlich nicht.
      Und ganz ehrlich: die Anwälte sicher sich schon ab bei ihrer Antwort: "Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten".

      Wir kennen das von "unserer" KM - die hat gern weggelassen, was sie als nicht relevant betrachtete (u.a. eine Steuererstattung in nicht unerheblicher Höhe) und das eine oder andere dramatisch ausgeschmückt...

      Es wird vielleicht auch in diesem Verfahren so sein: schreibt der TO so viel und/oder ähnlich wie hier, wird der Richter nach der ersten Seite nicht mehr lesen.

      Gruß Tanja
    • Hallo, erstmal sorry.

      Das mit den Urteil hatte ich tatsächlich per E-Mail von dem Abwalt erhalten, das habe ich tatsächlich falsch erläutert. Mich aber gleich als Lügner darzustellen bzw bewusst Informationen zu verschleiern, ist das unwürdigste was ich hier von Dir je gelesen habe.

      Ich gebe immer die Wahrheit wieder! Ich habe tatsächlich einen Fehler gemacht.

      Gerne sende ich überarbeitete Screenshots von der Kommunikation mit dem Anwalt hier rein, der mich bis jetzt nur die Gebühren gekostet hat, die ich freiwillig abgegeben habe!

      Das Gericht wird jetzt erst einmal prüfen und dann entscheiden müssen, wie es weiter geht. Und dann wird wohl oder übel weiter auch gerichtlich über den Anwalt zuende gebracht, was bereits begonnen hat. Vor mehr als 2,5 Jahren.

      Soweit ich informiert bin, ist bei dir auch nicht außergerichtlich schluss gewesen. Außerdem ist es normal, dass außergerichtlich sowie gerichtlich, Gebühren anfallen. Ich möchte einfach Klarheit und sicherstellen, dass ich auch zukünftig über den Werdegang des Kindes informiert werde.

      Ich habe Rechte. Ich befinde das befremdlich, dass du immer dein Verfahren als das non plus ultra preist, wie gut du doch alles gemeistert hast und dass wegen dir nur dies und das so entschieden wurde. Sowas nennt man in anderen Kreisen Einbildung.

      Soweit ich informiert bin,sind überwiegend Einzelfälle zu betrachten und somit bringt ein Vergleich nichts.

      Dass du vielleicht die Ruhe in Person warst, als es um deine Sache ging, mag stimmen, aber es ist nicht jeder gleich. Mich stört, dass meine Rechte, die ich nunmsl habe, nicht berücksichtigt werden.

      Mir geht es nicht um das Geld, mir geht es im das Prinzip. Ich will es auch wissen. Ob ich das alles so hinnehmen muss.

      Anwälte dürfen nämlich sehr wohl lügen, nur wird es dort anders genannt.

      Ein Richter wird alles lesen, weil er es muss. Wenn er Fehler macht, dann wird das in einer weiteren Instanz behandelt. Ich glaube nicht, dass es so ist, lasse mich gerne eines besseren belehren.

      Ich bin ein ehrlicher Mensch, ich war immer zuverlässig und habe alles getan was man ve4lsjgt hat und das erwarte ich jetzt auch vom Kind. Unterhalt ist schließlich kein Taschengeld.

      Der Anwalt hat das Schreiben was an das Amtsgericht ging geprüft. Also warten wir einfach ab, Hauptsache es geht weiter.

      Unterstellungen will ich hier nicht mehr lesen. Ich kann auch gerne den gesamten Schriftverkehr mit dem Anwalt anonymisiert hier reinsetzen.

      Ganz ehrlich, für die die es interessiert, werde ich die Updates bis zum bitteren Ende bringen. Die anderen möchte ich doch bitten, einfach nicht mehr zu kommentieren, macht die Sache nicht besser, hilft mir nicht und ist teilweise auch nicht fair.

      PS: Mit den Unterhaltsleitlinien fahre ich hier wirklich wirtschaftlich besser wegen der Fahrtkosten. Danke.
    • uncontrolled schrieb:

      Folgendes wurde mir mitgeteilt:


      Ihre umfangreichen Ausführungen sind genau richtig und so rechtlich vollkommen korrekt.

      uncontrolled schrieb:

      Der Anwalt hat das Schreiben was an das Amtsgericht ging geprüft.

      uncontrolled schrieb:

      Ich kann auch gerne den gesamten Schriftverkehr mit dem Anwalt anonymisiert hier reinsetzen.

      Moin, wenn ich schon mal dabei bin, möchte ich auch gern die bereits erfolgte Stellungnahme zum VKH-Antrag sehen und auch die Anmerkungen des Anwalts dazu. Den gesamten Schriftverkehr erstmal nicht. Danke.
    • Auf Rückfrage ob der Anwalt das Schreiben prüfen kann, erhielt ich diese Rückmeldung.

      Sobald das Gericht sich meldet, melde ich mich wieder.

      Ich habe gerade Probleme mit der Anzeige meiner E-Mails am Smartphone. Deshalb noch ein zweiter Screenshot. Dies war die erste Antwort auf die Frage, ob er mein Schreiben prüfen kann.
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von uncontrolled ()

    • uncontrolled schrieb:

      Hallo, erstmal sorry.

      Das mit den Urteil hatte ich tatsächlich per E-Mail von dem Abwalt erhalten, das habe ich tatsächlich falsch erläutert. Mich aber gleich als Lügner darzustellen bzw bewusst Informationen zu verschleiern, ist das unwürdigste was ich hier von Dir je gelesen habe.

      Ich gebe immer die Wahrheit wieder! Ich habe tatsächlich einen Fehler gemacht.

      Gerne sende ich überarbeitete Screenshots von der Kommunikation mit dem Anwalt hier rein, der mich bis jetzt nur die Gebühren gekostet hat, die ich freiwillig abgegeben habe!

      Das Gericht wird jetzt erst einmal prüfen und dann entscheiden müssen, wie es weiter geht. Und dann wird wohl oder übel weiter auch gerichtlich über den Anwalt zuende gebracht, was bereits begonnen hat. Vor mehr als 2,5 Jahren.

      Soweit ich informiert bin, ist bei dir auch nicht außergerichtlich schluss gewesen. Außerdem ist es normal, dass außergerichtlich sowie gerichtlich, Gebühren anfallen. Ich möchte einfach Klarheit und sicherstellen, dass ich auch zukünftig über den Werdegang des Kindes informiert werde.

      Ich habe Rechte. Ich befinde das befremdlich, dass du immer dein Verfahren als das non plus ultra preist, wie gut du doch alles gemeistert hast und dass wegen dir nur dies und das so entschieden wurde. Sowas nennt man in anderen Kreisen Einbildung.

      Soweit ich informiert bin,sind überwiegend Einzelfälle zu betrachten und somit bringt ein Vergleich nichts.

      Dass du vielleicht die Ruhe in Person warst, als es um deine Sache ging, mag stimmen, aber es ist nicht jeder gleich. Mich stört, dass meine Rechte, die ich nunmsl habe, nicht berücksichtigt werden.

      Mir geht es nicht um das Geld, mir geht es im das Prinzip. Ich will es auch wissen. Ob ich das alles so hinnehmen muss.

      Anwälte dürfen nämlich sehr wohl lügen, nur wird es dort anders genannt.

      Ein Richter wird alles lesen, weil er es muss. Wenn er Fehler macht, dann wird das in einer weiteren Instanz behandelt. Ich glaube nicht, dass es so ist, lasse mich gerne eines besseren belehren.

      Ich bin ein ehrlicher Mensch, ich war immer zuverlässig und habe alles getan was man ve4lsjgt hat und das erwarte ich jetzt auch vom Kind. Unterhalt ist schließlich kein Taschengeld.

      Der Anwalt hat das Schreiben was an das Amtsgericht ging geprüft. Also warten wir einfach ab, Hauptsache es geht weiter.

      Unterstellungen will ich hier nicht mehr lesen. Ich kann auch gerne den gesamten Schriftverkehr mit dem Anwalt anonymisiert hier reinsetzen.

      Ganz ehrlich, für die die es interessiert, werde ich die Updates bis zum bitteren Ende bringen. Die anderen möchte ich doch bitten, einfach nicht mehr zu kommentieren, macht die Sache nicht besser, hilft mir nicht und ist teilweise auch nicht fair.

      PS: Mit den Unterhaltsleitlinien fahre ich hier wirklich wirtschaftlich besser wegen der Fahrtkosten. Danke.
      Nabend!
      Ich habe den Stoff jetzt lang genug abhängen lassen und gewartet, ob auf Clints Bitte:

      Clint schrieb:

      möchte ich auch gern die bereits erfolgte Stellungnahme zum VKH-Antrag sehen
      noch das Gewünschte kommt.
      Aber auch hier zeigt sich meiner Meinung nach, die weiterhin vorliegende "Problematik" beim TO.
      Ich spar mir eine Wiedergabe meiner Einschätzung der Persönlichkeit des TO (jeder kann sich selbst ein entsprechendes Bild verschaffen, in dem er sich die 15 Seiten und das Geier - welches ich schon mal anmerkte - zu Gemüte führt).
      Oder wie mein Mann sagte: wer wiederholt in diverse gerichtliche Auseinandersetzungen (auch in nichtfamilienrechtlicher Art) involviert ist, sollte sich mal fragen, ob nicht ein gewisser Anteil einem selbst zuzuschreiben ist.

      Ich selbst werde mir jedenfalls (m)eine Meinung und deren Äußerung auch nicht durch die passiv aggressive Art des TO verbieten lassen.
      Im Einzelnen habe ich keine Lust mehr, auf das Geblubbel des TO einzugehen.

      Tanja
    • Hallo Villa,

      genau das ist eines der (natürlich nur von mir vermuteten) Probleme des TO. Ich kenn so ein "Reininterpretieren" von Menschen mit bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen.
      Und genau dieses Problem wird den TO sein weiteres Leben begleiten. Es sei denn, er lernt nachzufragen und geht nicht immer weiter davon aus, alles richtig zu verstehen und so an "der Wahrheit" kleben zu bleiben.
      Gibt es "die Wahrheit" überhaupt?
      Bisschen viel Philosophie für den späten Abend...
      Guten Wochenstart!

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,
      ich möchte mich mit einer Einschätzung des TO aus der Ferne zurückhalten.
      Ich hätte nicht so viel Geduld gehabt.
      Mir ist das Verhaltensmuster des TO aus Gesprächen mit anderen Personen nicht unbekannt.

      Ebenfalls einen guten Wochenstart und Grüße in die Bundeshauptstadt

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Ohne weiter darauf einzugehen, habe ich die Antwort zur Stellungnahme des Antrages soweit ich vorliegen hatte, bereits geschrieben. Bis dann.

      Sorry, aber ich finde das auch nicht so prickelnd wie ihr hier mit mir umgeht. Zumal ich hier auch von anderen Seiten immer wieder widersprüchliche Kommentare erhalten habe.

      Macht es gut.
    • hallo,

      wir sind hier ein Laienforum.
      Deswegen nennt jeder seine Erfahrungen.
      Das kann unterschiedlich und auch widersprüchlich sein.
      Aber auch ein Anwalt kann nicht verlässlich sagen was dabei herauskommen wird, wenn es vor Gericht geht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen uncontrolled,
      ich habe mir gestern Abend die 15 Seiten reingezogen!Puuhh, zäher Stoff.
      Mein eigentliches Interesse galt dem Unterhalt für priviligierte volljährige Kinder und die damit verbundenen gesteigerten Erwerbsobliegenheiten der Eltern, bei ungleichen Einkommensverhältnissen. Deshalb habe ich es gelesen. Ich wollte dir auch ein paar Zeilen zu deinem Thema schreiben.

      Ohne Unterlagen über die Einkommenssituation deiner Tochter und EX-Frau hätte ich keinen Euro bezahlt, es sei denn die Gegenseite könnte aus einem Titel vollstrecken. Dann wäre es unweigerlich, zeitnah zur Gerichtsverhandlung gekommen und alles wäre geklärt worden. Das Gericht hätte die Gegenseite gezwungen alles offen zu legen, das wusste die Gegenseite, deshalb haben Sie öfter mit Klage gedroht und dann doch nicht geklagt. Mein Gefühl sagt mir das die Gegenseite zu Anfang höhere Einnahmen hatte und die dann ganz gechilled umverteilt bzw. verschoben hat. Mein gegnerischer Anwalt ist übrigends der Droher schlechthin, das ist eine beliebte Strategie, das kann ich nach acht Gerichtsverhandlungen sagen.
      Ich stelle mir das so vor, du willst ein Auto kaufen und der Verkäufer will dir nicht schriftlich versichern das das Auto unfallfrei ist, den Kilometerstand nicht mitteilen die Fahrzeugdaten nicht nennen.Würdest du dann das Auto kaufen bzw. bezahlen? Das ist doch im Prinzip so wie bei dir, nun gut, dass ist ja Vergangenheit.

      Ich bin auch jemand der sich gerne informiert, Urteile liest, sich um Dinge Gedanken macht die noch gar nicht zur Debatte stehen, aber deine Threads zu dem Sachverhalt sind echt kompliziert und anstrengend zu lesen, obwohl alles fachlich und sachlich völlig in Ordnung ist! Man weiß nicht genau worum es dir wirklich geht, du betonst zwar immer das es dir nicht darum geht keinen Unterhalt für deine Tochter zu zahlen sondern nur die Höhe richtig berechnen zu können, aber mal ehrlich, es geht nicht nur darum?Du willst es vermutlich auch der Mutter schwer machen, bist vielleicht gekränkt und unzufrieden das alles so gekommen ist und kannst es nicht wirklich akzeptieren.Keine Ahnung, irgendwas in der Richtung.Das könnte ich übrigens SEHR GUT nachvollziehen! Es hilft aber nichts, soviel hab ich schon gelernt. Emotionen müssen komplett raus aus der sachlichen Auseinandersetzung! Leichter gasagt als getan, ich weiß, aber richtig!

      Die vielen Tipps und Ratschläge hier im Forum hast du offensichtlich zwar wahrgenommen und teilweise umgesetzt, hast aber letztendlich dein eigenes Ding gefahren und wie ich meine, nicht wirklich gut.Ich vertraue auch keinem Anwalt mehr,das kann ich verstehen, deshalb lese ich mich auch selbst ein.Ich habe auf Anwaltssuche acht Anwälte persönlich kontaktiert und kennengelernt, da waren 4 ISUV Kontaktanwälte dabei.Von den 5 schriftlichen und 3 mündlichen Stellungnahmen zu meinem weiterenThema Schenkungsrückforderung, hat keiner richtig gelegen und das Langericht eine völlig unerwartete Rechtsgrundlage ausgeführt und die Klage abgewiesen. Das Verfahren ruht gerade beim OLG.

      Ich würde dir empfehlen in den ISUV einzutreten, da kannst du für glaube ich 30€/ 30min ein Gespräch mit einem ISUV Anwalt zu deinem Thema führen. Der Mitgliedsbeitrag ist auch human, unter 100€ im Jahr. In dem Fall kannst du für wenig Geld verschiedene Anwälte/Anwältinnen PERSÖNLICH aufsuchen, dir eine Meinung bilden und dich dann für einen/eine entscheiden.
      Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, auch wegen deiner Aussage das du noch mehrere Rechtsstreite im privaten Bereich hast, das du selbst auch einen nicht unerheblichen Teil dazu beiträgst diese Streitigkeiten zu führen. Sorry. Ist nur eine Vermutung aufgrund deiner ganzen Threads.

      ich wünsche dir das du loslassen kannst, das Leben genießt und deine Zeit für schöne Dinge verwenden kannst die dich glücklich und gesund machen.
      VG
      Theo
    • Theo schrieb:



      Ich würde dir empfehlen in den ISUV einzutreten, da kannst du für glaube ich 30€/ 30min ein Gespräch mit einem ISUV Anwalt zu deinem Thema führen. Der Mitgliedsbeitrag ist auch human, unter 100€ im Jahr.
      Moin,

      Einzelmitgliedschaft 69 €
      Familienmitgliedschaft 99 €
      einmalige Aufnahmegebühr 30€
      Der ISUV ist berechtigt, Spendenbescheinigungen (ganz durchlesen/runterscrollen) auszustellen - bis 200 Euro reicht der Kontoauszug (auch der Abbuchung des Mitgliedsbeitrages).
      Vorteile und Kosten siehe ausführlicher dort.
      Bitte bei Familienmitgliedschaft die Bedingung 'gemeinsamer Wohnsitz' (bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebend) beachten.

      Gruß Tanja
    • Hallo Villa,

      das müsste dann aber bitte noch in der Beitragssatzung (auf der Isuv-Seite) angepasst werden?

      ISUV Beitragsordnung schrieb:

      *) Dieser Mitgliedsbeitrag gilt für eine – nur allein mit Stimmrechten ausgestattete – Person einschließlich ihres in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners sowie ihrer minderjährigen oder volljährigen in Ausbildung befindlichen Kinder.

      Gruß Tanja
    • Moin Clint,

      da ich voriges Jahr keine Zeit hatte, weiß ich nicht, was in der Delegiertenversammlung beschlossen wurde und was nicht. ;)
      Vielleicht ist bisher auch durchgerutscht, dass die Webseite noch nicht auf den aktuellen Stand gebracht wurde.
      Ich kenn das von unserem örtlichen AG, dass wegen des Geschäftsverteilungsplan immer auf die Papierversion verwiesen wird, da auch bei Änderungen im Internet Fehler passieren können (Disclaimer halt).

      Wenn dem so ist (also nicht aktueller Stand), kann ich ja nachher noch an den Admin oder die Geschäftsstelle oder was weiß ich schreiben.

      Gruß Tanja