Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Hallo uncontrolled,

      dann, wie bereits hier mehrfach gesagt, dem Anwalt schreiben, dass man auf seine weiteren unberechtigten Drohungen nicht mehr eingehen/reagieren wird.

      Übrigens die Abfindung wäre auch als Einkommen anzurechnen (aber nur bei Ansatz des geringeren Arbeitslosengeldes - es hat ja Ersatzfunktion wegen des Wegfalls des Einkommens - verteilt auf warscheinlich 12 Monate).

      Du kannst selbst durch einen Anwalt Auskunftsklage anstrengen - nur wozu? Es gibt ja nichts abzuändern.

      Gruß Tanja
    • Ich habe dem ja jetzt schon geschrieben und auf die vorherige Korrespondenz verwiesen, etc.

      Vielleicht kommt jetzt ja die Klage, inzwischen ist der Streitwert ja höher, vielleicht lohnt es sich für den Anwalt langsam.

      Ich habe halt nur Angst, dass die Klage kommt und ich dann weiterhin keinen Anwalt finde. Dazu habe ich dann ja nicht viel Zeit.
    • Hi @uncontrolled,
      nur Mailverkehr; kein pers. Treffen und Sondierungsgespräch?
      tatsächlich aber war der Hintergrund meiner Frage nicht der Kostenaspekt...
      Vielmehr ist mein Interesse dahingehend, wie die "erste" (vorsichtige) Einschätzung "Deiner" RA zum Thema (berechtigter?) Unterhaltsanspruch Deines Kindes war/ ist....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hi,

      Also der erste Entwurf liegt vor. Zunächst wird sich die Anwältin nun auf ein Schreiben vom 08.09.2020 beziehen, wo der Anwalt laut seinen Berechnungen 320,- € verlangt.

      Hierzu fordert sie nun zunächst die konkrete Unterhaltsberechnung auf sowie die Höhe des Wohnwertes durch substanttiierten Vortrag zu belegen.

      Ich habe allerdings noch darum gebeten, dass auch die fehlenden Belege, insbesondere Steuererklärung mit Bescheid und Anlage KAP für 2019 und zum Vermögen. Andernfalls die schriftliche Bestätigung, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen und kein weiteres Einkommen und Vermögen vorhanden ist.

      Warte jetzt ab, ob ein neuer Entwurf kommt.
    • Update: Es werden nun alle Forderubgen gestellt welche noch offen waren: Nachweis vom Wohnwert des Eigentums der Mutter, Belege über Vermögen von Mutter und Kind, Steuererklärung für 2019 inklusive Anlage KAP und eine schlüssige Berechnung des Unterhalts aus dem klar erkennbar ist, wie der Anwalt meiner Tochter auf diese Beträge, insbesondere vom Einkommen, kommt.

      Da weiterhin Mutter und Kind in Zugzwang sind, warten wir mal ab, wie nun reagiert wird.
    • Hallo uncontrolled,

      der gleiche Anwalt, der seit über einem Jahr mit Zwangsvollstreckung/Klage droht?

      Woher weißt Du, dass die "wieder mal" klagen wollen?
      Haben Sie das Deiner Anwältin schriftlich mitgeteilt?

      Ich halte Deine Vorgehensweise, mit Deinem Anwalt erst mal nur per email (oder Telefon) zu verkehren genau aus diesem Grund problematisch: der Anwalt kann Dich nicht umfassend vertreten/beraten weil dem noch gar nicht alles vorliegt/bekannt ist, was Du schon hast/weißt.
      Wir sind immer mit unserer gesamten Akte/Korrespondenz zum Anwalt. Dieser hat sich dann das als Kopie gezogen, was er brauchte (und/oder aus Vorverfahren noch nicht hatte) und anhand dessen haben wir eine Strategie besprochen.
      Es ist - auch für gute Anwälte - schwer, wenn nicht sogar unmöglich, sich aus einzelnen Bruchstücken ein umfassendes Verteidigungskonzept zu erstellen.
      Vielleicht kannst Du die Woche noch mal bei Deiner Anwältin mit Deinen chronologisch abgehefteten Aufzeichnungen vorbei schauen?
      Ich könnte mir vorstellen, dass das erst mal nicht auf Interesse stößt. Dennoch solltest Du es versuchen.

      Gruß Tanja
    • Hi Tanja,

      genau der gleiche Anwalt. Meine Anwältin hat die gesamte Korrespondenz chronologisch sortiert digital vorliegen und wird von mir bei Bedarf mit Details gefüttert.
      Da ich sehr pingelig bin, wurde sie ja auch informiert, dass nichts raus geht, ohne dass ich es geprüft habe und daran hält sich sich und das hat sie mir auch zugesagt.
      Für mich ist diese Herangehensweise auch neu, ich mag es aber gerne über den PC. Ob das nun gut oder schlecht ist, wird sich zeigen, es ist einfach eine andere (moderne) Methode.

      Ich bin froh, überhaupt einen Anwalt zu haben und sie hat mir auch gesagt, dass wir die Klage erwidern und dann erarbeiten wir gemeinsam wie wir das anstellen.

      In den letzten Jahren hatten wir diverse Anwälte, aber keiner war so kommunikativ wie meine aktuelle, die im Übrigen auch durchweg positive Resonanzen im Internet hat.
      Ob das nun gut ist oder nicht wird sich herausstellen. Da ich selbst sehr gut vorbereitet bin und dazu die Möglichkeit erhalte mich einzubringen, wird es im schriftlichen Vorverfahren schon nicht passieren, dass das Gericht nicht vollständig informiert wird. Und darauf läuft es ja zunächst heraus.

      Und ganz ehrlich, dass ich zahlen muss, (sofern nicht doch Vermögen vorhanden ist welches sie mit allen Mitteln verschweigen wollen), ist ja Fakt. Die Klage ist an sich total unnötig und das habe ich auch der Anwältin noch einmal mitgeteilt. Meiner Meinung nach hat der Anwalt meiner Tochter Fehler gemacht und mit Sicherheit zur Klage geraten. Wir wollten ja von ihm eine nachvollziehbare Berechnung seiner Unterhaltshöhe haben. Die hat er ja weiterhin nicht geliefert.

      Sobald es dann wirklich um einen Verhandlungstermin geht, möchte ich aber natürlich auch noch einmal persönlich mit ihr gesprochen haben, das teile ich ihr auch mit.
      Das muss dann schon vorbereitet sein. Ich brauche ja auch eine Einschätzung.

      Diese schriftlichen Vorverfahren dienen nur dazu, das Gericht zu füttern. Ich persönlich möchte da natürlich erreichen, dass man meine Zahlungswilligkeit erkennt und das Verfahren nicht nötig wäre, wenn mir die geforderten Belege geliefert würden.
    • Hallo uncontrolled,

      behalte noch im Kopf (auch für Deine Anwältin), dass es auch gerichtliche Mediation geben kann. Oder auch Verhandlung vor dem Güterichter.
      Ein Vergleich erhöht zwar die Anwaltskosten, andererseits könntet ihr so darauf hinwirken, dass Kostenaufhebung stattfinden sollte, da Du keinen Anlass zur Klage gegeben hast.
      Blöd nur, wenn das Kind - weil Vermögen rechtzeitig verschoben - VKH bekommt. Dann lernt es daraus leider nichts.

      Gruß Tanja
    • Ich habe dennoch eine kurze Mail an die Anwältin geschrieben, was mir wichtig wäre:

      Sehr geehrte XXX,



      für mich ist diese rein schriftliche Vorgehensweise neu und ich vertraue Ihnen, Sie sind ja schließlich vom Fach.

      Wichtig sind mir lediglich folgende Punkte:



      • Dem Gericht sollte im ggf. schriftlichen Vorverfahren erkennen, dass ich zahlungswillig bin, weil das auch so ist.

      • Dass die Gegenseite mit allen Mitteln seit Anfang 2020 weder alle geforderten Belege geliefert, noch eine nachvollziehbare Berechnung des Unterhalts geliefert hat.

      • Dass immer wieder mit Klage gedroht wurde, welche nicht notwendig wäre.

      (Vielleicht haben die nur darauf gewartet, dass ich endlich anwaltlich vertreten bin?)

      • Dass im Mai 2022 erneut geprüft und berechnet werden muss (mein Jahreseinkommen wird massiv gesunken sein).

      • Dass meine Tochter mit Ende Juli 2022 die Schule verlässt und auch dann erneut der die Bedürftigkeit geklärt werden muss.



      Vor allem wäre es mir Recht, wenn wir spätestens vor einem Verhandlungstermin noch persönlich die Strategie besprechen, damit ich Sie auch mal gesehen habe und weiß was auf mich zu kommt. Ich hoffe das wäre möglich.



      Vor allem steht die Frage der Gerichtskosten im Raum, da eine Klage nicht notwendig wäre und die Quote der Kostenberechnung hier meiner Meinung nach nicht bei 50/50 liegt, wie es bei einem Vergleich der Fall wäre.



      Zum Vergleich: Ich möchte nur einem Vergleich zustimmen, wenn sehr sicher ist, dass das kostentechnisch für mich wirklich die günstigste Entscheidung ist.

      Denn soweit ich weiß wird eine Klage nur zugelassen, wenn Kläger selbst alle Pflichten erfüllt haben (?) und außerdem hätte das ohne Klage geregelt werden können.



      Ansonsten bin ich froh, dass ich noch einmal prüfen kann was Sie schreiben wollen, da es so viel angefallen ist in der ganzen Zeit, dass ich hoffe, es geht nichts unter…



      Dankeschön.



      Mit freundlichen Grüßen

      XXX


      Erst einmal abwarten, was das Gericht fordert, dazu muss die Klage ja erst einmal eingegangen sein. Was das Vermögen angeht, kann man ggf. darauf hinwirken, dass es wie von mir angefordert nachgewiesen wird.
      Bei dem Thema werde ich standhaft bleiben. VKH wird meine Tochter bestimmt bekommen...

      Ohne Belege und nachvollziehbare Berechnung werde ich, soweit möglich, auch keine Zahlungsaufforderung akzeptieren.

      Ein Vergleich ist schön und gut, aber wie gesagt, meiner Meinung nach war die Klage nicht nötig, das habe ich auch oben noch einmal betont in der E-Mail zur Anwältin. Wenigstens geht es jetzt weiter.
      Vielleicht haben die wirklich nur gewartet, bis ich einen Anwalt habe.
    • Also es gibt kein Schreiben vom gegnerischen Anwalt. Dieser hat nur bei meiner Anwältin angerufen.
      Ich habe gefragt was der Inhalt des Gesprächs war und so ist die Antwort meiner Anwältin:

      Sehr geehrter Herr XXXX,

      der gegenerische Anwalt versuchte mir zu erklären, dass er Alles genau ausgerechnet hat und zu einem Unterhaltsbetrag von ca. 300€ gekommen ist.
      Auf meinen Einwand, es läge mir keine nachvollziehbare Berechnung incl. der erforderlichen Belege vor und er solle dieses nachholen, war seine Antwort ,er würde keine Untrerlagen mehr übersenden.
      Sie hätten bereits alles bekommen.
      Er ginge nun zu Gericht.

      Ich darauf: Das sei dann die einzige Möglichkeit, denn ich könne Ihnen nicht zur Unterhaltszahlung raten, wenn ich diese nicht überprüfen könne.


      Meine Anwältin hat ja alles von mir erhalten und kann ebenfalls nicht nachvollziehen wie er auf 320,- bzw. 300,- € kommt (die 300,- € waren sogar nur ein Angebot).

      Ich habe nun alle möglichen Konstellationen in Excel ausgerechnet und ich komme entweder auf weniger oder mehr als 320,- €.
      Und die Sache mit dem Vermögen ist ja auch noch offen. Jetzt bin ich gespannt was in der Klageschrift stehen wird.
    • Update:

      Inwzischen hat auch meine Anwältin aktuelle Belege und Arbeitslosengeldbescheid von mir erhalten, da sie das zur Berechnung benötigt.
      Sie möchte versuchen, mir so wenig Unterhaltshöhe wie möglich zu berechnen. Das Gericht würde später sowieso aktuelle Unterlagen fordern.

      Alle weiteren Forderungen und Hinweise von meiner Seite aus, würden dann in der Klageerwiderung eingebracht.

      Offensichtlich hat aber der Anwalt meiner Tochter sich nun doch trotz Ankündigung nicht getraut zu klagen und fordert nun den aktuellen ALG 1 Bescheid auch von meiner Anwältin.
      Er hätte diesen mehrfach bei mir angefordert, was nachweislich gelogen war.


      U. a. aufgrund dessen habe ich außerdem gegen ihn Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer eingereicht und den Fall detailliert mit Belegen noch einmal geschildert.


      Ist es möglich, dass der Unterhaltsanspruch, der länger als 1 Jahr zurück liegt, verwirkt ist, weil der Anwalt zwar bereits 5 mal mit Klage gedroht hat, aber letztendlich nicht zügig geltend gemacht hat?

      Wie auch immer, er scheint nervös geworden zu sein oder ist ungeduldig.

      Update folgt.
    • uncontrolled schrieb:

      Ist es möglich, dass der Unterhaltsanspruch, der länger als 1 Jahr zurück liegt, verwirkt ist, weil der Anwalt zwar bereits 5 mal mit Klage gedroht hat, aber letztendlich nicht zügig geltend gemacht hat?
      Hallo uncontrolled,

      nein, ich denke nicht, dass das schon zur Verwirkung reicht. Im Übrigen ist allein die Androhung von Klage kein Verwirkungsgrund. Was sagt denn Deine Anwältin zu dieser Idee?

      uncontrolled schrieb:

      U. a. aufgrund dessen habe ich außerdem gegen ihn Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer eingereicht und den Fall detailliert mit Belegen noch einmal geschildert.
      Weswegen?
      Weil er Deiner Anwältin mitteilte, dass er Deinen ALG Bescheid bereits angefordert hat? Das hattest Du sogar selbst hier geschrieben.

      uncontrolled schrieb:

      Ich benötige sämtliche Belege über die Höhe des Bezuges von Arbeitslosengeld und Ihre Mitteilung, ob Sie nach wie vor arbeitslos sind oder eine neue Arbeitsstelle angetreten haben.

      Für den Fall, dass Sie eine neue Arbeitsstelle angetreten haben, bitte ich um Nachweis der dort bezogenen Einkünfte.

      Zur ergänzenden Auskunftserteilung setze ich hiermit eine Frist bis zum 22.10.2021.
      Naja, keine Ahnung, was Du Dir von diesem Aktionismus versprichst.

      Gruß Tanja
    • Er hat mitgeteilt, dass er es mehrfach angefordert hat, was nicht stimmt. Hat außerdem über ein Jahr lang Belege nicht geliefert, das Verfahren in die Länge gezogen. Zudem Auskunft über die Kindergeldnummer nicht gegeben wodurch ich mir über Umwege erreichen konnte, dass mein Arbeitslosengeld korrekt berechnet werden konnte.

      Ich werde ihm vor den Streitwert nur erhöhen zu wollen und er behauptet ich hätte alle geforderten Unterlagen erhalten, was ebenfalls nicht stimmt. Zudem bin ich nervlich am Ende.

      Nein es wird nichts bringen, aber es beruhigt gerade meine Nerven. Vor dem Anwalt und dessen Verhalten konnte ich noch mit meiner Tochter reden.
    • Klingt alles rabiat, ich habe jedoch nichts zu verlieren. Nach aktuellen Gesundheitswerten werde ich das nächste Jahr nicht mehr ganz erleben. Ich sollte mich schonen, aber ich kann nicht. Ich möchte auch weder Familie noch Freunde belasten, so ist es eine Sache die ich alleine mit mir ausmache.

      Dementsprechend versuche ich eben immer die Leistung auf der Arbeit zu bringen. Ok, aktuell habe ich keine Arbeit mehr.

      Dass meine Psyche auch nicht mitspielt, macht die Sache nicht einfacher. Ich bin eben eine Maschine und tue was man von mir erwartet.

      Es gibt ja Chancen für mich, dass sich mein Zustand doch stabilisiert oder ich gesund werde.

      Was nur keiner weiß, außer jetzt hier, ist die Tatsache, dass ich gar nicht mehr will dass es so kommt.

      Wenn das eigene Kind auch noch so einen Anwalt losschicken und die Art und Weise unterstützt, dann ist mir alles andere egal.

      Entweder mein Kind versteht nicht was passiert oder es wird so gewollt.
    • Hallo uncontrolled,

      zu Deiner Sache mit der Anwaltskammer kann ich Dir auch einen ernüchternden Erfahrungsbericht geben.
      Da mein Gegenanwalt auch dauernd gegen das Umgehungsverbot meiner Anwältin verstoßen hat (§12 Abs.1 BORA) habe ich auch mal Beschwerde bei der Anwaltskammer eingelegt. Tja, was soll ich sagen: die haben das Verfahren angenommen, den Gegenanwalt um Stellungnahme gebeten, es habe "an einer fehlerhaften Aktualisierung in seinem Computersystem gelegen und auch beim Unterzeichnen habe er wohl nicht ausreichend aufgepasst". Die Anwaltskammer hat es zwar als schuldhaftes Verhalten gesehen, aber aufgrund der "reuigen Einlassung" als gering gewertet und das Verfahren eingestellt. Meine Beweise, dass das gelogen ist und er mich bewusst in die Enge treiben wollte, hat sie nicht mehr interessiert. Zahnlose Tiger oder die berühmten Krähen untereinander. Außer, dass er Arbeit damit hatte und wohl angepisst war, kam nichts dabei raus. Aber gut. Vielleicht findet es wenigstens eine Randnotiz in seiner Akte, wer weiß das schon.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
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