Hallo uncontrolled,
dann, wie bereits hier mehrfach gesagt, dem Anwalt schreiben, dass man auf seine weiteren unberechtigten Drohungen nicht mehr eingehen/reagieren wird.
Übrigens die Abfindung wäre auch als Einkommen anzurechnen (aber nur bei Ansatz des geringeren Arbeitslosengeldes - es hat ja Ersatzfunktion wegen des Wegfalls des Einkommens - verteilt auf warscheinlich 12 Monate).
Du kannst selbst durch einen Anwalt Auskunftsklage anstrengen - nur wozu? Es gibt ja nichts abzuändern.
Gruß Tanja
dann, wie bereits hier mehrfach gesagt, dem Anwalt schreiben, dass man auf seine weiteren unberechtigten Drohungen nicht mehr eingehen/reagieren wird.
Übrigens die Abfindung wäre auch als Einkommen anzurechnen (aber nur bei Ansatz des geringeren Arbeitslosengeldes - es hat ja Ersatzfunktion wegen des Wegfalls des Einkommens - verteilt auf warscheinlich 12 Monate).
Du kannst selbst durch einen Anwalt Auskunftsklage anstrengen - nur wozu? Es gibt ja nichts abzuändern.
Gruß Tanja