Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo uncontrolled

      uncontrolled schrieb:

      Ich verstehe hier die diversen unterschiedlichen Auffassungen und viele hier sind ja auch in einer ähnlichen Lage. Nur sind es wohl keine Anwälte. Und dass die offensichtlich nicht immer richtig liegen, ist auch bekannt.
      Ja, hier sind keine Anwälte unterwegs - wir geben aus unserer eigenen Erfahrung unser angeeignetes Wissen weiter - kostenlos.Wenn Dir unsere Tipps nicht weiterhelfen oder nicht recht sind - oder Du sowieso was anderes machen möchtest, dann besprich doch einfach auch all die weiteren Punkte mit Deiner Anwältin.
      Ich für meinen Teil kann schlicht nicht verstehen, warum Du uns um Rat fragst und dann doch was anderes machst und hier schreibst, dass wir ja keine Anwälte sind...
      Ich verstehe Dein Hin- und Hergerissensein. Dennoch finde ich Dein "Geeier" ziemlich anstrengend.
      "Glaubwürdig"(er) macht Dich Dein Verhalten gegenüber Deiner Tochter in meinen Augen nicht zwingend.

      uncontrolled schrieb:

      Frage mich aber warum das so lange gedauert hat.
      Weil das den Streiwert erhöht.Der Streitwert wird berechnet aus den Rückständen und dem zukünftigen Unterhalt für 12 Monaten.
      Die gegn. Anwältin in "unserem" Fall lässt grundsätzlich alles ewig liegen - von der Aufforderung zur Offenlegung des Einkommens bis zur Unterhaltsbezifferung (außergerichtlich) vergingen mehr als 6 Monate. Gerichte interessiert das meistens überhaupt nicht. Insofern solltest Du Deine Anwältin schleunigst in die Spur schicken.

      uncontrolled schrieb:

      Ich bin sehr ordentlich was meine Papiere angeht und werde vor Gericht bei Weitem besser vorbereitet sein als meine Anwältin es je sein wird.
      Wie oft hattest Du schon Verhandlungen vor Gericht?
      Gruß Tanja
      Hi, es tut mir leid, wenn Du Dich angegriffen fühlst. So sollte das nicht rüber kommen. Mir ging es aber darum, dass hier auch unterschiedliche Meinungen waren, wie ich was zu tun habe.
      Ich habe ja auch alles getan was ihr mir geraten habt. Nur manchmal war es auch zu durcheinander. Das Hin und her ist eben auch gekommen, weil es immer noch mein Kind ist und dass es mir schwer fällt wahr zu haben, dass es eben nicht mehr als das ist.

      Du sagst, dass der Streitwert sich erhöht. Richtig. Du sagst auch, dass der Streitwert gesenkt werden soll. Und da verstehe ich Dich nicht, wo das was meine Anwältin dann geraten hat, negativ sein soll.
      Denn sie hat mit dem Vorschlag nichts anderes getan, als den Streitwert zu senken und mir mitgeteilt, dass ich dann auf sie zukommen soll, wenn ich die Zeugnisse nicht erhalte.
      Und so habe ich gezahlt. Es sind ja zwischenzeitlich wieder einige 100,- € aufgelaufen. Wenn ich jetzt wieder nachdenke, dann scheint es eher dumm zu sein, die Zahlung wieder einzustellen. Warte ich ab, bis ich Rücksprache mit meiner Anwältin halten konnte.

      Genau jetzt nach Ablauf der Frist meiner Tochter gegenüber die Zeugnisse offen zu legen, zeitgleich in der Woche, wo ich die Klage wegen der Zeugnisse besprechen wollte, ist auch das Schreiben vom Anwalt gekommen.
      Fakt ist, dass die Sache so oder so nur gerichtlich geklärt werden kann. Meine Anwältin meinte ja schon, dass man das mit dem geringen Unterhalt ja versuchen kann.
      Und der Anwalt meiner Tochter? Er hat nicht einmal erwähnt, dass ja nun bereits Unterhalt (auch rückwirkend) bezahlt wurde. Für ihn errechnet sich doch der Streitwert auch anhand der Tatsache der offenen Summe?

      Somit habe ich es für ihn - wie meine Anwältin ja auch schon angedeutet hat - doch eigentlich weniger schmackhaft gemacht.

      Was die Rückstände angeht, habe ich diese bereits sehr minimiert. Und immerhin habe ich durch eine Zahlung meine Zahlungswilligkeit doch auch angedeutet. Meine Tochter soll ja auch das Geld, was ihr zusteht, erhalten. Aber eben nicht mehr, denn mehr ist sie für mich (leider) auch nicht. Auch wenn es hart klingt.
      Natürlich hat jeder andere Erfahrungen und dennoch ist ja nicht jeder Fall gleich. Und jeder Richter und Anwalt ist anders. Fakt ist, dass Jugendamt und Anwalt meiner Tochter hier auch versagen. Und ich zwar verunsichert bin, aber immerhin hatte ich noch keine Kosten.

      Meine Anwältin ist eigentlich ziemlich gut. Zumindest wenn man sich auch noch die Bewertungen durchliest. Ich selbst war selten vor Gericht, aber habe Stammanwälte, die sitzen da alle in einem Gemeinschaftsbüro.
      Bisher musste ich selten zahlen, das haben dann die Versicherungen übernommen.

      In diesem Fall habe ich natürlich die Last. Wenn ich mir - trotz meiner Unsicherheit - den gesamten Verlauf ansehe, war es an sich ja auch bisher nicht so kritisch.

      Auch wenn ich dazu neige, meine Entscheidungen zu ändern und das auch mehrfach, ist das Ziel das Gleiche und hat sich im Ergebnis an Eurem Rat, dem ich dankbar bin, nichts negativ geändert. Zwar habe ich nicht alle Belege erhalten, trotz Zahlungseinstellung. Aber diese würden ja jetzt sowieso auch vom Gericht angefordert werden. Und wie gesagt, was ja besonders wichtig zu sein scheint, habe ich den Streitwert immer wieder gesenkt. Quasi als "Dank" für die langen Wartezeiten.

      Und wie wir ja alle, die das hier verfolgt haben wohl vermuten, wird es wohl auch so kommen: Dass der von mir nun errechnete Unterhalt zu gering ausfällt. Vom Ergebnis wird es wohl darauf hinaus laufen, dass ich um die 300,- € zahlen muss, wie der Anwalt meiner Tochter es vorgibt, wenn auch nicht mit schlüssiger Berechnung.

      Aber natürlich kann auch alles anders kommen. Bitte nehmt mich aber für mein Verhalten nicht so übel ran. Ich bin wie ich bin und ich bin eben nicht immer so stark. Ich habe einfach zu viele Dinge die mich beschäftigen und muss viel arbeiten. Da habe ich nicht immer den Nerv für alles. Und wenn das halt für den ein oder anderen zu viel wird, dann kann doch einfach das Abonnement zu diesem Thread beendet werden. Und wenn es irgendjemanden interessiert, wird es eben verfolgt mit der Belohnung, trotz allem Chaos was ich offensichtlich in manchen Gehirnen verursache, zu erfahren wie die Sache ausgeht.

      Mehr kann ich ja auch nicht dazu sagen. Stay strong :-).

      PS: Ob meine Tochter mich ernst nimmt oder nicht ist mir fast egal. Fakt ist, dass sie mir am Ende auch die Zeugnisse geben muss und die Sturheit nichts gebracht hat außer Kosten und Frust.
      Auch wenn ich zwischenzeitlich dachte, ich könnte auf die Zeugnisse verzichten: Ich bin in dieser Hinsicht wohl auch viel zu viel der Kontrollfreak und vielleicht deshalb konnte ich es eben nicht immer durchziehen. Aber mit einem Gericht habe ich gerechnet. Irgendwie freue ich mich auch darauf. Dann ist die Sache endlich geklärt und beide Seiten wissen für die Zukunft, was man besser tut und was nicht. Diese Erfahrung habe ich noch nicht sammeln können und kann mir dann auch keiner mehr nehmen.
    • Hallo uncontrolled,

      ja, viele Köche verderben den Brei - viele Ratschläge verwirren. So ist das nun mal leider.
      Dennoch würde ich, wenn ich denn von mir weiß, dass ich nicht einen eingeschlagenen Weg (aus welchen Gründen auch immer) konsequent weiter gehen möchte/kann, mich eher an Ratschlägen von Einem/Einer orientieren. Und da das bei familienrechtlichen Streitigkeiten oftmals vor Gericht endet, wo man sowieso einen Anwalt braucht (zumindest bei finanziellen Dingen, ich bin der Meinung, die Zeugnisse könnte man auch ohne Anwalt anfordern im gerichtlichen Weg - auch wenn das, oftmals von wenig Erfolg gekrönt sein wird - Richter tendieren dazu, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, dieser mehr Gewicht beizumessen), würde dann die mit dem Anwalt beratene Taktik durchziehen.

      uncontrolled schrieb:

      Du sagst, dass der Streitwert sich erhöht. Richtig. Du sagst auch, dass der Streitwert gesenkt werden soll. Und da verstehe ich Dich nicht, wo das was meine Anwältin dann geraten hat, negativ sein soll.
      Denn sie hat mit dem Vorschlag nichts anderes getan, als den Streitwert zu senken und mir mitgeteilt, dass ich dann auf sie zukommen soll, wenn ich die Zeugnisse nicht erhalte.
      Nein, ich habe nicht gesagt, dass sich der Streitwert erhöht hat. Der Anwalt hat deswegen so lange gewartet, weil er - unter zugrunde Legen seiner falschen Berechnung und dem zufällig "vergessenem" Umstand, dass Du ja schon gezahlt hast, von einem höheren Rückstand ausgeht.
      Das ist gern Masche von einigen Anwälten. Auch bei uns war das so, dass die Gegenseite den Streitwert viel zu hoch berechnet und zufällig (ich kann das Wort 'Büroversehen' schon nicht mehr hören) die bereits erfolgten Zahlungen nicht abgezogen hat.
      Das kann dem Anwalt dann später ganz böse auf die Füße fallen, nämlich dann, wenn das Gericht eine ordentliche Streitwertberechnung vornimmt und (wie bei uns geschehen) in der 2. Instanz dann Kostenaufhebung erklärt - der dann die eigenen Anwaltskosten tragenden Mandantin hat sie bestimmt wieder irgendwelche Märchen erzählt.... (es scheint sich noch nicht rumgesprochen zu haben, dass dem Anwalt egal ist, von wem er seine Kosten bekommt...)

      Und das habe ich zur Steitwertsenkung bemerkt:

      TanjaW9 schrieb:

      Wenn Du erst mal zahlst, wirst Du sicher auch keine Zeugnisse (und die anderen angeforderten Unterlagen) erhalten.
      Da Du ja keinen Titel zu bedienen hast, kannst Du - auch um den Streitwert ggf. zu senken - eine Teilzahlung i.H.v. xxx anbieten, wenn Dir bis zum xxx die Zeugnisse vorliegen...
      Was das Gerichtsverfahren anbelangt: da kannst Du mich gern auf dem Laufenden halten, wieviele von den geforderten Zeugnissen (aus dem letzten und nur einem lässt sich ja schlecht die Entwicklung des Kindes "ablesen") Dir das Gericht dann zugesprochen hat.
      Ich persönlich würde immer alles in einem Aufwasch klären wollen, damit man irgendwann mal wieder Ruhe hat - also würde ich mich lieber auf Unterhalt verklagen lassen und in dem Verfahren auch auf die nicht ordnungsgemäße Vorlage der geforderten Belege hinweisen als darauf zu hoffen, dass sich das Kind mit weniger zufrieden gibt und dafür abwartet, wegen der Zeugnisse verklagt zu werden.

      Dass mir irgendwann hier doch der Geduldsfaden gerissen ist, dafür bitte ich Dich um Entschuldigung.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      hast Du gut geschrieben. Nein, ich bin nicht böse. Wir haben auch gerade noch einen anderen Rechtsstreit und das kostet alles Nerven. Und arbeiten muss ich auch mindestens 45 Stunden die Woche.

      Klar ist, dass ich meine Anwältin noch einmal angeschrieben habe und nächste Woche mache ich dann einen Termin.

      Zuletzt hatte ich dem Anwalt folgendes Geschrieben:

      Guten Morgen Herr XXXX,
      in Anbetracht der Tatsache, dass ich weiterhin nichts gehört und mich entsprechend erkundigt habe, teile ich Ihnen mit, dass mit sofortiger Wirkung keine weiteren Zahlungen an Ihre Mandantin erfolgen werden.
      Wenn Ihre Mandantin natürlich abwägt ihren Pflichten auch nachzukommen und mindestens die Zeugnisse zwecks Prüfungszwecke der Zielstrebigkeit zusendet, wird natürlich auch wieder Unterhalt gezahlt.
      Wenn Ihre Mandantin damit nicht einverstanden sein sollte, steht ihr ja jederzeit derr Klageweg offen. Dann kann man ja mal den gesamten Vorgang seit Januar 2020 noch einmal im Detail dem Gericht vorführen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Das Schreiben des Anwalts ist auf das gleiche Datum datiert, evtl. hat sich das überschnitten.
      Er hat nun bereits zwei Mal mit Klage gedroht. Und ich ziehe das jetzt durch. Nicht weil ich will, sondern weil ich keine Zeit habe und ich jetzt richtig sauer bin.

      Was will der mir verkaufen? Geht gar nicht was der macht.

      Wenn der Anwalt doch "seinen" Streitwert jetzt höher rechnet (er will ja sogar quasi zwei Steuerrückzahlungen - eine aktuelle und eine zukünftige einrechnen) als er tatsächlich ist und weiterhin bereits geleistete Zahlungen ignoriert, was bedeutet das für mich? Muss ich mich jetzt auf höhere Kosten einstellen?
    • Nach Rücksprache mit meiner Anwältin ob Sie mich nun aufgrund der Klagedrohung der gegnerischen Seite unterstützen kann, hat sie abgelehnt.
      Sie hat gefragt, ob ich nun alles gezahlt habe wie sie sagte und ich habe das bejaht. Dann kam nur die Aussage, dass sie mir einen Anwalt empfehlen wird, da sie selbst nicht mehr so viel macht.
      Sobald ich verklagt werde, soll ich mich noch mal melden.

      Nun geht es im Streitwert quasi um die Differenz zwischen der Forderung des gegnerischen Anwalts von zuletzt 300,- € zu den von mir errechneten 222,- €.
      Das macht dann monatlich 78,- € aus, im Jahr 936,- €.

      Da nun ja damit die Streitkosten überschaubar sind und meine Anwältin geraten hat, die Zahlungen fortzuführen, werde ich das wohl machen.
      Ich habe nun alles vorbereitet für die Übergabe an einen anderen Anwalt, falls es zur Klage kommt. Ggf. ist es doch nicht so interessant mehr für meine Anwältin, den Fall zu übernehmen und somit auch vielleicht für die gegnerische Seite, der ja auch einige Versäumnisse bezüglich Offenlegung der Auskünfte vorzuwerfen wären.

      Aber warten wir mal ab, ich kann mich dann aktuell besser um die andere Angelegenheit kümmern...
    • Hallo,

      tatsächlich habe ich das Zeugnis vom 2. Halbjahr nach meinem letzten Schreiben nun doch erhalten. 1x Mangelhaft in Mathe, 1x ausreichend in Sport, 3x befriedigend in Deutsch, Französisch und Musik, 5x gut in Englisch, Chemie, Sozialwissenschaften, Pädagogik und Philosophie.

      Ok. Soweit ich gehört habe, möchte meine Tochter wohl anschließend Pädagogik studieren, ob das mit einer 5 in Mathe geht, bleibt fraglich.
      Mal sehen, das erste Zeugnis fehlt ja noch. Hatte gar nicht mit einem Zeugnis gerechnet. Der Anwalt wollte doch klagen.

      Bin auch erstaunt, dass das aktuelle Schreiben nun einen ganz anderen "Umgangston" hat wie die letzten...

      Keiner der von mir angeschriebenen Anwälte kann (oder will) den Fall übernehmen. Damit bleibt mir nur abzuwarten, bis geklagt wird, dann wird mir eine von meiner bisherigen Anwältin empfohlen.
      Ich vertraue darauf.

      Demnach muss ich nun antworten.
      Dateien
    • hallo,

      ich würde mich für das erste von zwei angeforderten Zeugnissen bedanken. Und darauf hinweisen, dass das Zeugnis vom 1. Halbjahr noch fehlt (welche Stufe ist das Kind jetzt? 11., 12. oder 13. klasse.)

      man benötigt nämlich eine bestimmte punkteanzahl um überhaupt zum Abitur zugelassen zu werden.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • So, dazu meine Antwort von heute.
      Ich hoffe dass langsam Klage erhoben wird.

      Sehr geehrter Herr XXX,

      hiermit nehme ich Stellung zu Ihrem oben genannten Schreiben.
      Zunächst weise ich darauf hin, dass ich auch das Zeugnis vom 1. Halbjahr angefordert habe, welches mir bitte innerhalb der nächsten 14 Tage noch zugesandt wird. Ich muss erkennen können, ob sich die Noten, insbesondere in Mathematik, verschlechtert haben. Zudem erwarte ich seitens Ihrer Mandantin ebenfalls innerhalb dieser Frist die Nachweise dafür, welche Bemühungen Sie anstrengt, Ihre Note in Mathematik zu verbessern.

      Da Ihre Mandantin das Abitur anstrebt, muss mir damit die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens belegt werden. Und diese kann ich aktuell aufgrund der Benotung in Mathematik nicht erkennen. Alternativ empfehle ich Ihrer Mandantin, sich eine Ausbildung zu suchen, der Sie auch gewachsen ist.

      Ihrer Unterhaltsberechnung widerspreche ich weiterhin. Dazu habe ich bereits im Schreiben vom 16.09.2020 ausreichend Stellung genommen. Da sich an meiner Ansicht nichts geändert hat, ist ein erneuter Widerspruch meiner Meinung nach nicht erforderlich.

      Im Gegenteil, inzwischen sehe ich Ihr Vorgehen zur Berechnung meines Einkommens darin begründet, den Streitwert künstlich in die Höhe zu treiben und ggf. bewusst meine Hinweise auf bereits gezahlte Beträge zu ignorieren. Haben Sie Ihrer Mandantin wenigstens erklärt, was das auch wirtschaftlich für Sie bedeutet, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt?

      Ich bin zahlungswillig und bis einschließlich heute wurden weiterhin nicht alle beleghaften Nachweise von Mutter und Kind, trotz mehrfacher und nachweislicher Aufforderung meinerseits, erbracht. Diese zähle ich gerne noch einmal auf und das Thema wird auch vor Gericht noch einmal detailliert vorgetragen werden, da dieses Verhalten seitens Ihrer Mandantin respektive der Mutter dieser ausreicht um zu belegen, dass die Auskunftspflicht weitestgehend bis dato verletzt bzw. nicht vollständig erfüllt und somit eine genaue Unterhaltsberechnung nicht ermöglicht wurde:

      • Steuererklärung inklusive Steuerbescheid für das Jahr 2019 inklusive Angabe KAP.
      • Belege über den Wohnwert des Eigentums der Mutter Ihrer Mandantin.
      • Zeugnis des 1. Halbjahres vom Schuljahr 2019/2020.
      • Nachweise über sonstiges Vermögen, insbesondere die Belege zum Konto auf welches laut schriftlicher Mitteilung der Mutter seit Jahren der Unterhalt eingezahlt wird, von dem nur die Handyrechnung Ihrer Mandantin abgeht. Und zwar rückwirkend wie angefordert.
      • Von Ihrer Mandantin sowie Ihrer Mutter die schriftliche Bestätigung, dass alle angegebenen Auskünfte der Wahrheit entsprechen und kein weiteres Einkommen sowie Vermögen vorhanden ist.

      Ihrer Unterhaltsberechnung vom 08.09.2020 musste ich bereits widersprechen, da diese auf Schätzungen beruht hat. Außerdem haben die zu diesem Zeitpunkt beigefügten Einkommensnachweise der Mutter errechnet bereits weit hinter Ihrer Angabe gelegen, obwohl ich noch nicht einmal eine Bereinigung am Einkommen der Mutter vornehmen konnte, mangels Nachweise.

      Die vorliegende „Berechnung“ vom 07.10.2020 ist aufgrund der Ihnen nun vorliegenden Einkommensnachweise meinerseits ebenfalls nicht korrekt. Sie haben weder eine Bereinigung vorgenommen auf die ich hingewiesen habe, noch haben Sie den Kinderbonus für September und Oktober 2020, auf den ich ebenfalls hingewiesen habe, verrechnet. Und ich habe diesen sogar gesondert von der üblichen Quotenberechnung verrechnet. Somit wurden Ihrer Mandantin 50% zugestanden. Nach Quote wäre es weniger gewesen! Es gibt offizielle Bekanntmachungen dazu, wie der Kinderbonus der dem Kindergeld gleichgesetzt ist, einzurechnen ist.

      Sie haben außerdem eine zukünftige Steuerrückerstattung angenommen, was nicht zulässig ist und waren sogar noch so frech, eine höhere Erstattung anzunehmen, als die Ihnen beleghaft vorliegende aus dem Jahr 2019! Und für das Jahr 2019 hatte ich im ersten Vierteljahr noch stark erhöhte Fahrtkosten, da ich einen täglichen Arbeitsweg von X nach Y und zurück hatte. Diese mehreren 100,- € werden mir für dieses Jahr nicht erstattet, da die Entfernung nun viel geringer ist! Somit wird die nächste Steuerrückerstattung definitiv viel geringer ausfallen, was auch Einfluss auf mein Jahresnettoeinkommen haben wird.

      Zukünftige mögliche Einkünfte anzurechnen ist sowieso nicht zulässig, zumal ich die Belege mit erster Aufforderung durch das Jugendamt unverzüglich und vollständig eingereicht habe und diese alleine für die Unterhaltsberechnung relevant sind.

      Selbst ohne Bereinigung meines Einkommens komme ich nicht auf die Höhe des Unterhaltsrelevanten Einkommens, was Sie hier zu konstruieren versuchen. Ihre Berechnung kann ich auch nicht akzeptieren, da sie nicht schlüssig ist. Bitte senden Sie mir wie bereits zur ersten Berechnung gefordert, eine detaillierte und nachvollziehbare Berechnung zu, damit ich diese verstehen und überprüfen kann.

      Meine Partnerin nun auch noch einzubeziehen um den Unterhaltsanspruch meiner Tochter gegenüber künstlich in die Höhe zu treiben, ist ebenfalls nicht zulässig. Aber wie Sie dazu kommen, erklären Sie dann bitte dem Gericht. Vielleicht kann ich ja dann auch ausgleichsweise der Mutter Ihrer Mandantin das fiktive Einkommen anrechnen lassen, was Sie mit einer Vollzeitstelle zu erzielen hätte. Schließlich scheint Ihre Mandantin, die mietfrei im eigenen Haushalt im Eigentum der Mutter wohnt, finanziell nicht ausreichend gesichert zu sein. Immerhin sind nun ja beide Elternteile barunterhaltspflichtig!

      Nach den mir vorliegenden Unterlagen und den mir gegebenen Auskünften verbleibe ich bei meiner Berechnung, die bereits mein bereinigtes Einkommen korrekter Weise berücksichtigt, in Höhe von 222,- € monatlich. Wenn Sie der Meinung sind, aufgrund der vorliegenden Tatsachen und Belege, dass Ihrer Mandantin mehr Geld meinerseits zur Verfügung steht, erwarte ich, dass Sie entsprechend Klage einreichen und mich nicht weiter belästigen.
      Ich verweise auch noch einmal darauf, dass ich bereits auch rückwirkend Zahlungen geleistet habe, die ich belegen kann aber ebenfalls von Ihnen trotz mehrfacher Auskunft, ignoriert wurden.
      Diese Zahlungen wurden wie folgt auf das Konto Ihrer Mandantin angewiesen:

      • 200,- € am 26.05.2020 über die soundso Bank für Mai 2020
      • 200,- € am 29.05.2020 über die sowieso Bank für Juni 2020
      • 200,- € am 01.07.2020 über die xyz Bank für Juli 2020
      • 410,- € am 16.09.2020 über die und diese Bank (nach meiner Berechnung, inkl. rückwirkend und Verrechnung Kinderbonus) für August bis September 2020
      • 172,- € am 30.09.2020 über die andere Bank (inklusive Verrechnung Kinderbonus) für Oktober 2020

      In Ihren Schreiben verweisen Sie immer auf Forderungen, auch rückwirkend, ohne diese genauer zu beziffern. Da Sie von einer Unterhaltspflicht mir gegenüber in Höhe von 300,- € ausgehen und ich einer Unterhaltspflicht in Höhe von 222,- € ergibt sich demnach eine Differenz von 78,- € monatlich. Demnach wäre maximal ein Betrag von 468,- € rückwirkend zu Mai 2020 offen, wenn Ihre Berechnung korrekt wäre, was ich nicht so sehe. Es wurde also bis dato kein Unterhalt Ihrerseits korrekt berechnet und konnte meinerseits nicht korrekt berechnet werden. Wenn Sie also darauf bestehen, dass die Höhe des Unterhalts nach Ihrer Rechnung richtig ist, müssen Sie klagen. Alternativ kann ich der Mutter Ihrer Mandantin nur empfehlen etwas mehr arbeiten zu gehen, um die von Ihnen angenommene Differenz von 78,- € monatlich durch Eigenleistung zu erbringen, um das auszugleichen.


      Eine weitere Stellungnahme von mir sehe ich nicht als notwendig an. Wenn Sie oder Ihre Mandantin es wünschen, dann müssen wir das Thema gerichtlich klären. Ich werde für November 2020 den Unterhalt in Höhe von 222,- € anweisen, jedoch danach erst wieder weitere Zahlungen leisten, bis das andere Zeugnis vorliegt. Außerdem behalte ich mir vor die Zahlungen jederzeit vollständig einzustellen, solange nicht alle mehrfach angeforderten Belege vorliegen, die eine korrekte Berechnung des Unterhalts erst möglich machen. Da mir dieses Zurückbehaltungsrecht zusteht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von uncontrolled ()

    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      ich würde mich für das erste von zwei angeforderten Zeugnissen bedanken. Und darauf hinweisen, dass das Zeugnis vom 1. Halbjahr noch fehlt (welche Stufe ist das Kind jetzt? 11., 12. oder 13. klasse.)

      man benötigt nämlich eine bestimmte punkteanzahl um überhaupt zum Abitur zugelassen zu werden.

      sophie
      Hi, damit kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus. Es ist nun das erste Abi-Schuljahr um, deshalb habe ich meine Zweifel, ob Sie die weiteren zwei Jahre, die sicher nicht einfacher werden, auch besteht...
    • hallo,

      wenn sie jetzt in der 11. ist und in der 13. Abi macht, dann zählt das 11. Jahr nicht zum Abi.
      Aber sie muss dann in die 12. versetzt werden.

      aber sie kann natürlich auch ein Jahr bzw. Später ein Halbjahr wiederholen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich müsste eigentlich vom ersten Halbjahr 2019/2020 erhalten und doch auch jetzt ja schon bald das Zeugnis vom 1. Halbjahr 2021/2022 anfordern können. Dann wüsste ich ja mehr.
      Dieses Schreiben bringt ja nichts, aber ich kann nichts verlieren, das Kind habe ich schon verloren. Und ich will einfach verklagt werden, dann habe ich wohl auch noch eine Chance auf einen Anwalt, wenn ich meiner bisherigen Anwälten glauben kann. Es geht ja nicht um viel Geld.
    • Hallo Uncontrolled,

      das ist ein Notendurchschnitt von 2,8...
      das finde ich gar nicht so schlecht.

      Und um das Abi zu bestehen, braucht man einen bestimmten Punktewert, der sich aus allen Fächern zusammen berechnet.
      Der Punktewert müsste auch im Zeugnis stehen, wenn es ein Abirelevantes Halbjahr ist.
      Geht Sie auf ein G8 Gymnasium?

      Du darfst nur keine 6 in Mathe haben, ich glaube, 3 Punkte in Mathe sind genug, wenn der Rest i.O. ist.

      Nicht jedem liegt Mathe und für ein Studium der Pädagogik braucht man nicht unbedingt gut darin zu sein.

      LG,
      Triene
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Entschuldigt bitte, ich habe eine Frage. Bisher ist bei mir nichts passiert, ich denke mal, dass die Klage bald hier eintrudeln und ich habe nun die Zahlungen zunächst eingestellt, weil ich das erste Zeugnis nicht erhalten habe.

      Der Anwalt meiner Tochter möchte ja meinen Selbstbehalt senken wegen des Synergieeffekts, da ich ja mit meiner Freundin zusammen lebe. Das ist ja wohl auch möglich, wie ich jetzt überall gelesen habe.

      Ist das denn grundsätzlich so oder nur, wenn der Mindestunterhalt nicht geleistet werden kann?

      Und wie verhält es sich denn Eurer Meinung nach bezüglich der Mutter, wenn diese mir Teilzeit Arbeiten geht. Ich frage mich deshalb, warum einerseits der Selbstbehalt bei mir gesenkt aber andererseits kein fiktives Einkommen für eine Vollzeittätigkeit der Mutter nicht angerechnet werden soll.
    • hallo,

      ist denn der mindestunterhalt gesichert?

      Rein theoretisch ist die Mutter auch gesteigert erwerbspflichtig. Also, wenn dir angedroht word den selbstbehalt zu senken, was übrigens nur ein Gerichtskanzlei, dann würde ich darauf verweisen, dass die Mutter nur Teilzeit arbeitet statt einer vollzeittätigkeit. Und deswegen erst einmal der Mutter aufzuerlegen ist eine vollzeittätigkeit zu beginnen alternativ ihr eine Vollzeit Tätigkeit als Einkommen anzurechnen ist.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Ja klar, es wird so oder so bei Stufe 5 oder 6 eingestuft. Das Kind hat eine abgeschlossene Wohnung (eigenen Haushalt) im Haus der Mutter. Diesen Status bzgl. festem Satz wird man aber eher nicht durchsetzen können. Das versuche ich, gleichzeitig mit dem Versuch die Wohnkosten rauszurechnen (mietfreies Wohnen).

      Ich hatte dem Anwalt meiner Tochter zuletzt mitgeteilt, dass ich die Absenkung nicht akzeptiere und gefragt, ob ich im Gegenzug sonst der Mutter des Kindes ein fiktives Einkommen anrechnen darf, welches sie mit einer Vollzeitstelle zu erwarten hätte. Meine Tochter scheint ja am Hungertuch zu nagen.

      Sie hat da einen tollen Anwalt.
    • Hallo,

      es kam nun eine ganze Zeit nichts. Heute hatte ich wieder einen Brief vom Anwalt meiner Tochter im Briefkasten. Der wollte ja schon lange geklagt haben.

      Es wurde das aktuelle Halbjahreszeugnis beigefügt. Dabei hatte ich das erste vom letzten Jahr gefordert.
      Außerdem fehlen mir weitere Belege und eine nachvollziehbare Rechnung, die ich ebenfalls angefordert habe.

      Erneut wird mir mitgeteilt, dass gerichtliche Schritte unausweichlich sind, wenn ich nicht unverzüglich den bestehenden Unterhaltsrückstand ausgleichen würde.

      Ich warte doch auf die Klage....
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