Kakadu59 wrote:
Mal sehen, was eine Steuererklärung/ Steuerbescheid noch so ans Tageslicht bringt.
bei ausschließlich selbst bewohntem Eigentum - nichts.
Gruß Tanja
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Kakadu59 wrote:
Mal sehen, was eine Steuererklärung/ Steuerbescheid noch so ans Tageslicht bringt.
Hugoleser wrote:
Hallo Tanja
Uncontrolled hat doch geschrieben das Dank Erbschaftsteuermodell die Hälfte des Hause dem Kind gehört. Da ist dann mal zu fragen wie hoch der Anteil angesetzt werden kann um die sich daraus ergebende monatliche Summe als Einkommen anrechnen kann ? Somit wären die Angaben zum Haus schon wichtig für die Berechnung des Unterhalt.
LG Hugoleser
Kakadu59 wrote:
Hi @
Nur kurz:
die steuerliche Geltendmachung der Fahrtkosten haben in dem Anschreiben nichts zu suchen....-also unbedingt raus mit dem Satz...
Das ist eine völlig andere Baustelle...
Hugoleser wrote:
Hallo Uncontrolled
Hast Du zur Bereinigung Deines Einkommen noch Altersvorsorge, die Du ansparst( muss auch nachweislich bezahlt werden) ? Soweit ich weiß kannst Du 4 % vom Jahres brutto als Altersvorsorge ansparen und damit monatlich zur Bereinigung des Einkommen ansetzen. Ich habe jetzt mal nach Deinen Angaben gerechnet. 28,8 km * 0,30 € * 220 TG = 1900 € für den Hinweg zur Arbeit und für den Rückweg 28,8 km * 0,20 € * 220 TG = 1267,20 €, macht zusammen jährliche Fahrtkosten von 3167,20 €. Diese durch 12 Monate geteilt ergibt für Dich zur Bereinigung monatliche Fahrkosten von 263,92 € . Du hast ein un bereinigtes Netto angegeben von 2484,87 -263,92 € = 2220,85 € bereinigtes Netto und somit Stufe 2 DDT . Der Unterhaltsbetrag ist in der Stufe für Kinder ab 18 Jahren mit 557 € angegeben, hiervon ist das volle Kindergeld ab zuziehen, so das ein Betrag von 353 € bliebe, der maximal von Dir zu tragen wäre. Weil laut Gesetz musst Du auch beim Quotelung nicht mehr zahlen als wenn Du alleine zahlen müsstes. Aber vielleicht können die anderen hier Dir dazu noch mehr sagen.
LG Hugoleser
Hugoleser wrote:
Weil laut Gesetz musst Du auch beim Quotelung nicht mehr zahlen als wenn Du alleine zahlen müsstes.
Kakadu59 wrote:
Hi @uncontrolled, du könntest aber beide Verträge als Altersvorsorge angeben (und abwarten, was passiert). Hier würde ich einfach pokern (mal abgesehen davon, dass es nicht die schlechteste Idee wäre, hier die Verträge entsprechend umzudeklarieren...
Weiterhin wären z. B. Krankenzusatzversicherungen - wie Zahnzusatzversicherung - abzugsfähig.
Nicht nur wegen der Fahrtkosten solltest Du - wie schon von @TanjaW9 mehrmals anempfohlen - die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG lesen.
TanjaW9 wrote:
Hallo,Hugoleser wrote:
Weil laut Gesetz musst Du auch beim Quotelung nicht mehr zahlen als wenn Du alleine zahlen müsstes.
lt. Gesetz würde er dann aber auch eine Stufe höher gestuft, weil es nur einen Unterhaltsberechtigten gibt, oder?
Ich weiß nicht, ob uncontrolled einfach nicht weiß, welches "seine" Leitlinien sind - ich tippe mal auf die des OLG Hamm
Gruß Tanja
Clausutis wrote:
Auch ist der Hinweis auf "Zahlung als Darlehen" Quatsch, eine Rückforderungsmöglichkeit für gezahlten Unterhalt wirst Du im Regelfall nicht haben, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Du weniger zahlen musst.
Clausutis wrote:
Kurze Hinweise:
Den Punkt "fiktive Leistungsfähigkeit" der KM wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht kannst Du Dir (gegenüber dem JA, das Dein Kind vertritt) sparen, da das in der Berechnung keine Berücksichtigung finden darf. Diese Baustelle darfst Du im Anschluss gerne gegenüber der KM aufmachen (familiärer Ausgleichsanspruch), gehört jedoch nicht ins Anschreiben an das JA. Auch ist der Hinweis auf "Zahlung als Darlehen" Quatsch, eine Rückforderungsmöglichkeit für gezahlten Unterhalt wirst Du im Regelfall nicht haben, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Du weniger zahlen musst.
TanjaW9 wrote:
Hallo Clausutis,Clausutis wrote:
Auch ist der Hinweis auf "Zahlung als Darlehen" Quatsch, eine Rückforderungsmöglichkeit für gezahlten Unterhalt wirst Du im Regelfall nicht haben, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Du weniger zahlen musst.
dem kann ich so nicht zustimmen: für die Fälle der (vermuteten) Zuvielzahlung bis zu einer Entscheidung über den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt wurde durch BGH- Rechtssprechung die sog. Darlehenslösung entwickelt - eben um dem Einwand der Entreicherung entgegen treten zu können.
Da ich nicht auf Anwaltsseiten verlinken werde, füge ich mal das Arbeitspapier des 22. Deutschen Familiengerichtstages 2017 an (dort These 4).
Allerdings wird der Themenstarter mit der Zahlung von 200 Euro (als Abschlag) vermutlich eher nicht zuviel zahlen...
Gruß Tanja
Ich muss definitiv mehr zahlen. Mir war schon bei der "Einschätzung" vom Jugendamt klar, dass das nicht stimmen kann. Ich möchte einfach nur, dass richtig gerechnet wird. Jetzt heißt es erstmal abwarten, was als Antwort kommt. Wahrscheinlich werde ich hier dann noch einmal ein paar Tipps benötigen. Wenn Interesse besteht, werde ich aber auch unabhängig davon darüber berichten, wie es weiter geht. Rückmeldungen sind ja meistens hilfreich, denke ich.
TanjaW9 wrote:
Hallo Max,
hast Du eine Schattenberechnung vorgenommen?
Der Bedarf des Kindes steigt ja auch wenn sich das Einkommen des anderen Elternteiles erhöht. Und wenn dann vom zusammengerechneten Einkommen ein paar Stufen deutlich über der bisher angenommenen 3 rauskommt und selbst wenn der Themenstarter "nur" die Hälfte des Bedarfes nach Quote zu tragen hätte, denke ich, dass die 200 nicht zu viel wären.
Die Mutter müsste schon ein deutlich höheres Einkommen als der Vater haben damit er weniger als die Hälfte des Unterhaltsbetrages zu leisten hat ....
Oder bin ich gerade auf einem ganz falschen Dampfer unterwegs?
@uncontrolled ist der Vater der KM zufällig Anwalt?![]()
Gruß Tanja