Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Hi Tanja,

      habe nicht darauf geachtet, ob sich die Person gerade, angemeldet hat. Naja, muss diese Person mit meiner Antwort nun erstmal leben. Und Spammer gibt es überall.

      Ich weiß zwar, dass der Bonus voll angerechnet werden darf, aber ich habe nur zur Hälfte angerechnet, weil ich nicht alleine Unterhalt zahlen muss. Sonst hätte ich 100% abgezogen. Aber hier darf ja auch die Mutter die Hälfte behalten. Wenn ich falsch liege kann sich das Kind ja freuen, wenn ich die Hälfte schenke.
    • Hallo Uncontrolled,

      du siehst das falsch mit dem Bonus: der wird bei Minderjährigen 50/50 verteilt, weil der sich bei Kindern zu 50% aus einem Betreuungsbonus und zu 50% aus einem Unterhaltsbonus zusammen setzt (wie Kindergeld halt). Bei Menschen über 18 gibt es keine Betreuung mehr, da teilen sich die Eltern den Bonus gemäß Quote. Das ist das gleiche wie den Bonus erstmal vom Bedarf abzuziehen.

      Ich würde die Themen trennen: Überweise sauber den Unterhalt, wie er deinem Kind zusteht. Und wenn du dann noch Bedarf hast deinem Kind etwas zukommen zu lassen, mach es einzeln. Das würde ich dann aber klar als Schenkung deklarieren.
    • Hm ok. Das I as nn ich dann erst wieder mit dem Oktober Bonus berücksichtigen. Und das Schreiben habe ich dem Anwalt ja auch nun so mitgeteilt. Und in der Überweisung auf das letzte Schreiben hingewiesen. Die quote für den Bonus für Oktober lasse ich nun so bestehen. Das ist mir der Aufwand jetzt auch nicht wert. Warten wir ab was kommt.
    • Hallo,

      so wie ich das sehe, habe ich durch meine Zusage, den Unterhalt in Höhe von 222,- € zu zahlen, jetzt auch kein Druckmittel mehr, was die Zeugnisse angeht.
      Mit meiner Mutter hatte ich jetzt auch noch eine Diskussion, ob eine Klage nach den Zeugnissen wirklich nötig ist, es wäre eh schon so schwer und wegen der Sache würde auch sie den Kontakt zum Kind verlieren.

      Wie werden denn die Kosten für so eine Klage aussehen? Was wäre der Nutzen? Aktuell könnte ich doch selbst mit schlechten Noten nichts machen? So lange sie versetzt wird zumindest?

      Oh man, ich bin echt sauer aber Geld habe ich nun auch nicht, um das aus dem Fenster zu schmeißen...
    • Hallo uncontrolled
      du must deiner Mutter mal klar legen, das die Zeugnisse wichtig für dich sind, weil das deine einzige Möglichkeit ist die zügige und zielstrebige Schulausbildung nachzuverfolgen. Denn sollte das nicht der Fall sein hast Du nach einiger Zeit das Recht den Unterhalt einzustellen. Darüber hinaus ist es ja auch wichtig festzustellen welche Ausbildung angestrebt wird, denn auch diese ist zügig und zielstrebig durch zuführen. Denn auch Dein Kind ist zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Wer hat schon Geld zum Fenster hinauszuschmeißen.

      LG Hugoleser
    • Dachte wegen der Glaubwürdigkeit sollte ich besser klagen.

      Das ist alles so sch... Ich will nicht gegen mein eigenes Kind klagen, was selbst aber ja genau diesen offiziellen Weg selbst gewählt hat.

      Wenn ich aber nicht zahle, kann ich wiederum verklagt werden. Eigentlich egal wie rum. Der Anwalt meiner Tochter hat sich auch bisher nicht mehr gemeldet. Ich werde bis Mitte des Monats abwarten ob doch etwas kommt und dann wieder die Zahlung einstellen, bis Zeugnisse vorliegen. Obwohl ich ja die Zahlung aufgrund meiner Anwältin erst wieder aufgenommen habe...
    • Sorry, wenn ich da reingrätsche. Wie sieht es eigentlich mit Titel aus? In dem steht:
      "Dieser Unterhalt vermindert sich gem. $1612b BGB um die Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes (...)"

      In 1612b 1 Ziffer 2 steht aber in vollem Umfang für ein volljähriges Kind.

      Was ist jetzt führend? Titelformulierung oder Gesetzestext?
    • Könnte ich das so schreiben?

      Einstellung der Zahlungen von Unterhalt


      Hallo "Kind",
      da Du nach wiederholten Aufforderungen Deinen Pflichten zur Erbringung der angeforderten Nachweise, insbesondere Deiner Zeugnisse, nicht nachgekommen bist, stelle ich ab sofort die Zahlung an Unterhalt ein.
      Ich habe nun lange überlegt, wie ich reagieren soll. Du erwartest von mir eine Leistung ohne die gesetzliche Gegenleistung zu erbringen. Du hast lieber den „offiziellen“ Weg gesucht und den Anwalt beauftragt, meinen Lohn zu pfänden, ohne gültigen Unterhaltstitel und mir wurden weiterhin nicht alle geforderten Nachweise geliefert.
      Ich weise darauf hin, dass Du Deinen Unterhaltsanspruch komplett verwirken kannst, wenn Du Deiner Auskunftspflicht nicht nachkommst und hoffe, dass Dich Dein Anwalt diesbezüglich auch informiert hat.
      Wenn Du wieder Unterhalt erhalten möchtest, dann schicke mir wenigstens Deine Zeugnisse. Außerdem möchte ich, dass Du mir nachweist, dass Du Schüler BAföG beantragt hast.
      Wenn ich nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen von Dir etwas erhalte, gehe ich davon aus, dass Du keinen Unterhaltsanspruch mehr geltend machst bzw. nicht bedürftig bist.
      Mit freundlichen Grüßen

      Papa
    • Hallo uncontrolled,

      könntest Du.

      Ich finde es zu viel.
      Ich habe den Eindruck, Du willst nicht wahr haben, dass Deine Tochter einfach nicht will.

      Es reicht doch eigentlich ein Dreizeiler (wenn Du nicht wieder Angst davor hast, dass die Tochter zum Anwalt geht):

      "Liebe Tochter,

      bis zur Vorlage der von mir geforderten Unterlagen mache ich von meinem Recht Gebrauch, den Unterhalt zurück zu halten."

      Wenn es aber so ist, wie Du ein paar Seiten vorher schriebst, dass Du eigentlich Deine Ruhe haben willst, dann lass die Zeugnisse dort wo sie sind.

      Gruß Tanja
    • Man uncontrolled,

      Du bist wirklich nicht einfach.

      Entweder Du zahlst jetzt brav weiter und lässt die Zeugnisse beim Kind

      Oder

      Du schreibst den Dreizeiler und stellst dann ein.

      Dieses Hin und Her ist mir echt zu anstrengend.
      Ich habe übrigens auch schon auf Seite 6 darauf hingewiesen (2letzter Beitrag), dass sicher keine Unterlagen mehr kommen, wenn Du nicht mal abwartest, was der Anwalt auf Dein Schreiben antwortet sondern gleich zahlst.

      Gruß Tanja
    • Nun,

      das Problem geht nun sowieso weiter, denn der Anwalt meiner Tochter hat sich gemeldet und jetzt muss es eben gerichtlich geklärt werden.
      Habe nun meine Anwältin angefragt, ob sie mich unterstützen würde.
      Dateien
    • Hallo uncontrolled,

      Tanja hatte dir ja schon geraten, was zu tun ist. Du hast gezahlt, jetzt hast du die Quittung: als Saft beim Pressen aus der Zitrone kam, hat die Anwältin beschlossen etwas fester zu drücken.

      Der Umstand, dass du mit deiner Partnerin zusammen lebst, ist in deiner Konstellation unterhaltsrechtlich nicht von Belang. Fordere die Unterlagen an, kündige an bis zur korrekten Berechnung einzustellen und STELL DANN EIN. Alternative: zahle ab jetzt 300 und wenn die noch mehr fordern, dann halt noch mehr (man nennt das: sich erpressen lassen. Hat bei dir ja gut funktioniert).
    • Ich habe gezahlt nachdem meine Anwältin das empfohlen hatte. Ich habe mich nicht erpressen lassen. Ich hatte den Unterhalt eingestellt und dann wieder gezahlt. Übrigens auch schon rückwirkend, aber eben das, was ich selbst errechnet hatte. Dass es wahrscheinlich mehr sein wird, war mir da schon bewusst.

      Eingestellt wird jetzt trotzdem wieder. Weil ich natürlich jetzt erst Recht alle Belege will. Da ich nachweisen kann, dass ich dafür gekämpft habe aber auch zahlungswillig bin, soll mich mein Kind nun verklagen. Ist doch ok, dann hat man es endlich offiziell geklärt, das wollte meine Tochter doch.

      Ich verstehe hier die diversen unterschiedlichen Auffassungen und viele hier sind ja auch in einer ähnlichen Lage. Nur sind es wohl keine Anwälte. Und dass die offensichtlich nicht immer richtig liegen, ist auch bekannt.

      Zumindest hat der Anwalt weder schlüssig berechnet noch die Wahrheit gesagt, er möchte eben das Maximum raus holen. Frage mich aber warum das so lange gedauert hat. Dann warte ich jetzt auf die Anklage und bereite mich mit der Anwältin vor.

      In seinem Schreiben wurde ja auch nicht erwähnt, dass ich bereits sehr viel schon gezahlt habe.

      Mir ist es so ganz Recht. Ich mag es nicht, im Ungewissen zu stehen. Am Ende wird es sicher um die 300,- € hinauslaufen. Aber der Rechenfehler ist trotzdem falsch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von uncontrolled () aus folgendem Grund: Korrekturen

    • Anwälte gibts
      Synergieeffekte. Demnächst musst du noch mehr bezahlen, weil die USt gesenkt wurde.

      Ich würde mal zurückschreiben, dass deine neue Partnerin so anspruchsvoll ist, sich nur von teurem Biofood ernährt, täglich 2 Stunden duscht, überall hingefahren und mindestens 3 mal in der Woche ausgeführt werden muss, dass du dir nichts mehr leisten kannst.
      Deine Leistungsfähigkeit ist aus dem Grund eingeschränkt.
    • Maccie schrieb:

      Anwälte gibts
      Synergieeffekte. Demnächst musst du noch mehr bezahlen, weil die USt gesenkt wurde.

      Ich würde mal zurückschreiben, dass deine neue Partnerin so anspruchsvoll ist, sich nur von teurem Biofood ernährt, täglich 2 Stunden duscht, überall hingefahren und mindestens 3 mal in der Woche ausgeführt werden muss, dass du dir nichts mehr leisten kannst.
      Deine Leistungsfähigkeit ist aus dem Grund eingeschränkt.
      Und wenn ich dann auch noch mitteilen muss, dass wir in ihrem Eigentum wohnen, welches aber noch nicht bezahlt ist, sie aber Mieteinnahmen hat, dann muss ich auch noch Sonderbonus zahlen.
      Wie verhält sich das überhaupt mit den Synergieeffekten? Ich habe gelesen, dass es diese tatsächlich gibt.

      Natürlich verdient sie auch weniger und ich investiere in Ihr Haus, aber ich zahle eben auch dadurch einen Anteil der Miete. Es ist einfach eine Unverschämtheit, wie er mein Einkommen so hoch rechnen kann. Zumal er nicht einmal eine Summe nennt. Er weiß wohl selber nicht wie es geht. Und von Bereinigung hat er auch noch nichts gehört. Aber ok, mit diesem Kerl werde ich mich gerne streiten. Ich bin sehr ordentlich was meine Papiere angeht und werde vor Gericht bei Weitem besser vorbereitet sein als meine Anwältin es je sein wird. Sie war ja schon beim letzten Gespräch so verblüfft...
    • Hallo uncontrolled

      uncontrolled schrieb:

      Ich verstehe hier die diversen unterschiedlichen Auffassungen und viele hier sind ja auch in einer ähnlichen Lage. Nur sind es wohl keine Anwälte. Und dass die offensichtlich nicht immer richtig liegen, ist auch bekannt.
      Ja, hier sind keine Anwälte unterwegs - wir geben aus unserer eigenen Erfahrung unser angeeignetes Wissen weiter - kostenlos.
      Wenn Dir unsere Tipps nicht weiterhelfen oder nicht recht sind - oder Du sowieso was anderes machen möchtest, dann besprich doch einfach auch all die weiteren Punkte mit Deiner Anwältin.
      Ich für meinen Teil kann schlicht nicht verstehen, warum Du uns um Rat fragst und dann doch was anderes machst und hier schreibst, dass wir ja keine Anwälte sind...
      Ich verstehe Dein Hin- und Hergerissensein. Dennoch finde ich Dein "Geeier" ziemlich anstrengend.
      "Glaubwürdig"(er) macht Dich Dein Verhalten gegenüber Deiner Tochter in meinen Augen nicht zwingend.

      uncontrolled schrieb:

      Frage mich aber warum das so lange gedauert hat.
      Weil das den Streiwert erhöht.
      Der Streitwert wird berechnet aus den Rückständen und dem zukünftigen Unterhalt für 12 Monaten.
      Die gegn. Anwältin in "unserem" Fall lässt grundsätzlich alles ewig liegen - von der Aufforderung zur Offenlegung des Einkommens bis zur Unterhaltsbezifferung (außergerichtlich) vergingen mehr als 6 Monate. Gerichte interessiert das meistens überhaupt nicht. Insofern solltest Du Deine Anwältin schleunigst in die Spur schicken.

      uncontrolled schrieb:

      Ich bin sehr ordentlich was meine Papiere angeht und werde vor Gericht bei Weitem besser vorbereitet sein als meine Anwältin es je sein wird.
      Wie oft hattest Du schon Verhandlungen vor Gericht?

      Gruß Tanja
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