Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Deine Anwältin rät dir quasi den Streitwert zu senken, damit es für den anderen Anwalt unattraktiv wird zu klagen. Ob dir das lieber ist, um im Gegenzug ggf. die Zeugnisse einklagen zu müssen, musst du selbst entscheiden. Ich würde es aber wahrscheinlich auch so machen, weil ich ungern in der Position wäre verklagt zu werden.
    • Hi Max,

      den Streitwert zu senken, habe ich ja auch vorgeschlagen. Wie warscheinlich es ist, dass noch Zeugnisse rausgereicht werden, wenn erst mal das Geld geflossen ist....naja
      Ohne Titel würde ich von meinem Zurückbehaltsrecht aber sowas von Gebrauch machen...
      Uncontrolled, die Welle mit der Zeugnisanforderung hättest Du dann aber auch nicht mehr machen brauchen - wenn Du Ruhe willst...

      Gruß Tanja
    • Genau das denke ich wollte sie damit bezwecken. Denn sie meinte ja wir können es probieren mit dem niedrigeren Unterhalt wegen dem eigenen Hausstand, den sie mietfrei bewohnt.
      Sie meinte auch, dass die Mutter natürlich dann Miete verlangen könnte, aber dann müsste sie darauf auch Steuern zahlen und das Einkommen von ihr würde auch steigen.

      Ich schicke dem Anwalt das Schreiben mit folgendem Inhalt jetzt per E-Mail und überweise den ausstehenden Betrag. Die Zeugnisse werden wohl erstmal auch nicht relevant sein, was kann ich schon machen, aber dennoch werde ich die Androhung einer Klage zunächst so stehen lassen.

      Sehr geehrter Herr XXXX,

      ich möchte das Thema nun zum Abschluss bringen und sehe anhand der mir vorliegenden Unterlagen meine Berechnung als korrekt an. Ich werde aus diesem Grund mit sofortiger Wirkung den Unterhalt in Höhe von monatlich 222,- € überweisen. Wenn meine Tochter der Meinung ist, dass ihr mehr Unterhalt von meiner Seite aus zusteht, muss sie dies einklagen.

      Von meiner Seite aus teile ich mit, dass ich die angeforderten Zeugnisse meiner Tochter auf dem Klageweg anfordern werde, sollten diese mir nicht bis zum 01.10.2020 vorliegen. Ich erwarte auch, dass mir die zukünftigen Zeugnisse unverzüglich nach Erhalt automatisch versandt werden.

      Außerdem erwarte ich die Herausgabe des befristeten Titels vom Jugendamt rein obligatorisch, da dieser sowieso keine Gültigkeit mehr hat, ebenfalls bis zum 01.10.2020.

      Da ich wie bereits mitgeteilt im Mai vom Jugendamt zur Auskunft aufgefordert wurde und ich seitdem auch Unterhalt zurückgelegt habe, werde ich den rückständigen Unterhalt mit bereits gezahltem Vorschuss und Kinderbonus verrechnen und ebenso unverzüglich überweisen. Das Geld wird allerdings auf das Konto meiner Tochter angewiesen, gerne können Sie sich den Eingang des Geldes (Sofortüberweisung) von dieser Seite bestätigen lassen.

      Die Summe des Unterhalts beträgt von Mai bis September 2020 somit insgesamt 1110,- €. Für Mai bis Juni 2020 habe ich bereits jeweils200,- € angewiesen, für September 2020 ziehe ich meinen Anteil des Kinderbonus in Höhe von 100,- € ab. Somit ergibt sich ein noch offener Rückstand von 410,- €.

      Im Oktober 2020 wird der Betrag von 222,- € noch einmal um den hälftigen Kinderbonus in Höhe von 50,- € reduziert auf 172,- €.




      Mit freundlichen Grüßen
    • TanjaW9 schrieb:

      Hi Max,

      den Streitwert zu senken, habe ich ja auch vorgeschlagen. Wie warscheinlich es ist, dass noch Zeugnisse rausgereicht werden, wenn erst mal das Geld geflossen ist....naja
      Ohne Titel würde ich von meinem Zurückbehaltsrecht aber sowas von Gebrauch machen...
      Uncontrolled, die Welle mit der Zeugnisanforderung hättest Du dann aber auch nicht mehr machen brauchen - wenn Du Ruhe willst...

      Gruß Tanja
      Du hast natürlich Recht. Aber was nützt mir das alles. Ich arbeite 50 Stunden die Woche, wir haben Mieter im Haus die ebenfalls gerade gegen die Kündigung vorgehen und es ist alles auch finanziell eine Frage.
      Wenn meine Tochter meint, ich brauche keine Zeugnisse, dann soll sie es halt sein lassen. Ich könnte damit (noch) nichts anrichten.

      Interessant wird es wohl erst dann, wenn sie keine Schule mehr besucht... Ich behalte mir aber vor, die Zeugnisse einzuklagen. Und wenn es insgesamt für mich günstiger wird, wenn ich bereits jetzt zahle, ist es auch ok.
      Ich habe einfach keine Kraft mehr auf den ganzen Mist, ich bin jetzt Führungspersonal geworden und es kommt mir ganz gelegen, dass jetzt noch "günstiger" abzuschließen...

      Edit: Ich hatte je bereits 600,- € überwiesen und den Streitwert gesenkt. Sollte meine Tochter nicht klagen, bin ich denke ich gut weggekommen. Von Ursprünglich 353,- € auf 222,- €. Würde eher mehr werden.
    • Hallo uncontrolled,

      ich würde nichts androhen, was ich nicht vorhabe, umzusetzen. Man wird dadurch unglaubwürdig.
      Hier musst Du ja auch weiterdenken: was, wenn das Kind "bummelt" (kann man natürlich nicht verhindern) oder die Schule abbricht. Was wenn das bisher "aussitzende" Kind das Abi in der Tasche hat und dann studieren möchte.
      Machst Du den ganzen Tanz um die Unterlagen dann wieder von vorn? Und zahlst - beim Abbruch - ohne Rechtsgrundlage weiter da Du ja nichts erfährst?
      Das Kind hat doch zumindest im Moment gelernt: ich muss den Vater nur lang genug hinhalten (ist ja nun auch schon ein halbes Jahr volljährig) und dann zahlt er schon - auch unter Vorenthaltung der geforderten Unterlagen.

      Ich verstehe Dich schon, dass man irgendwann mit dieser Ungewißheit und der Angst, dass es noch schlimmer kommt, nicht mehr (fast) täglich konfrontiert sein will.
      Ein Verschieben auf später löst nicht (oder selten) das zugrunde liegende Problem.
      Weißt Du denn wenigstens schon, wann sie regulär das Abi machen würde?

      Gruß Tanja
    • Hi,

      das verstehe ich, ich habe aber Angst vor den Kosten. Dennoch konnte ich heute Nacht nicht schlafen. Ich werde daher die Zeugnisse einklagen, wenn ich sie nicht innerhalb der Frist bekomme. Und Der niedrige Unterhalt ist nun sicher für die auch ein Dorn im Auge. Dass ich zahlen muss, steht außer Frage. Müsste eigentlich mehr sein, als ich nun "festgesetzt" habe. Aber ich sehe das jetzt so, dass Mutter bzw. Kind bestraft sind damit, weil sie eben keine vollständige Auskunft gegeben haben. Sollte es vor Gericht gehen weil ihr Anwalt einen viel höheren Anteil für mich berechnet, dann muss sie doch auch dort vollständige Auskunft geben. Demnach würde das ja automatisch noch einmal thematisiert.

      Soweit ich gelesen habe, setzt das Gericht auch gerne die Kostenquote auch anhand der "Schuldlast" fest. Es ist ja nachweisbar, dass das ganze Theater nur entstanden ist, weil eben nicht die vollständigen Auskünfte seitens des Kindes und der Mutter gegeben wurden.

      Ich vertraue meiner Anwältin, sie hat sicher einen Plan und deshalb bin ich ihrer Empfehlung gefolgt. Der Anwalt meiner Tochter scheint ja auch selbst die Unterlagen der Mutter nicht richtig geprüft zu haben, nicht einmal den inzwischen abgelaufenen Titel. Dass dieser mein Einkommen und das der Mutter so unrealistisch hoch angesetzt hat, liegt wohl auch sicher daran, dass er für sich gerne den Streitwert höher setzen möchte. Damit habe ich nun auch irgendwie meine Tochter insofern geschützt, dass sie nun nicht mit utopischen Kosten rechnen muss.

      Das Abi hätte meine Tochter 2022 in der Hand. Da ich eh alle zwei Jahre prüfen kann, passt das doch dann ganz gut und ich kann den Unterhalt dann auch wieder aussetzen.
      Wie gesagt, die Zeugnisse werde ich einklagen, denn wie Du schon sagst, gehört es auch zur Erziehung. Ich bin immer noch der Papa und dass ich Zeugnisse sehen möchte, ist ja eigentlich selbstverständlich.
    • Hallo uncontrolled,

      die Zeugnisse kannst Du halbjährlich anfordern (nicht nur alle 2 Jahre).
      "Wir" kennen das Theater auch, leider haben wir keinen befristeten Titel...
      Befremdlich finde ich, wenn Kinder sich weigern, u.a. die Zeugnisse rauszurücken und im Gegenzug behaupten, der Elternteil würde sich ja überhaupt nicht für sie interessieren sondern versuche das Kind (so) nur zu kontrollieren...

      Im Endeffekt musst Du für Dich und Deine Familie einen (eigenen) Weg finden, wie mit den Dingen umzugehen ist.
      Dass Du da eine gute Anwältin an Deiner Seite weißt, ist schon mal "die halbe Miete".
      Berichte bitte, wenn es was Neues gibt.

      Gruß Tanja
    • Das mache ich. Ich weiß das das nicht unbedingt von meiner Tochter kommt, es ist halt der Einfluss mütterlicherseits und auch von ihrer Familie. Ich hoffe, dass meine Tochter nach der ersten Klage dann zukünftig freiwillig die Zeugnisse aushändigt. Meine Tochter glaubt halt was sie hört, mangels besseren Wissens. Das ich unglaubwürdiger bin ist dann ja klar.
      Die zwei Jahre bezogen sich übrigens generell um Auskünfte, die Zeugnisse habe ich ja auch entsprechend angefordert, sobald meine Tochter sie hat.
      Das muss sie nun lernen, auch wenn sie sich kontrolliert fühlt. Eltern sind dafür da das Kind auf die richtige Bahn zu lenken und wenn die Kontrolle dabei hilft, dann ist es so.

      Dass es einen befristeten Titel gibt war meiner Intuition damals zu verdanken. Ich wollte ja die Beistandschaft und als es um den Titel ging, habe ich gefragt wie lange der gültig ist und mir wurde das dann so vom Jugendamt angeboten, nachdem ich gefragt hatte, was denn wäre, wenn meine Tochter dann erwachsen ist.
      Das war auch ein wirklich guter Mitarbeiter und ein anderes Jugendamt als später zuständig war.

      Jetzt werden sich Tochter und vor allem Mutter zunächst damit beschäftigen, warum nicht gleich alles richtig gemacht wurde und im Gegensatz zu mir, bereits Kosten eines Anwalts übernehmen müssen, der (meiner Meinung nach) den Streitwert auch für die eigene Wirtschaft künstlich nach oben gesetzt hat.
    • Hallo zusammen,

      ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich würde doch mal vermuten, dass der Anwalt deiner Tochter über einen Beratungsschein des Amtsgerichts bezahlt wurde?! Der kostet doch so um die 10 EUR, oder liege ich jetzt ganz daneben? In einem Verfahren würde deine Tochter dann wohl PKH beantragen. Oder habe ich in dem Thread was übersehen?
    • Hallo Max,

      worauf möchtest Du hinaus?
      Einsicht in die VKH-Akte? - Geht meines Erachtens erst, wenn ein Antrag tatsächlich anhängig ist.
      Kostentragung bei einem Verfahren?
      Da würde ja vorab die Aussicht auf Erfolg geprüft, da nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden, würde das Kind fürs Unterhaltsverfahren sicher VKH bekommen, für das Zeugnisherausgabeverfahren kann man ja gut durch das VKH-Verfahren herausbekommen, wie das örtliche Gericht reagiert.
      Wenn das Kind im Unterhaltsverfahren vollständig unterliegt, werden ihm üblicherweise die gegnerischen Anwaltskosten auferlegt. Wenn es zum Teil Recht bekommt, bildet das Gericht einen Prozentsatz.
      Beim Zeugnisverfahren wird vermutlich nach Verursacherprinzip entschieden.
      Hab ich irgendwas vergessen?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      mir ging es um diesen Satz:

      uncontrolled schrieb:

      Jetzt werden sich Tochter und vor allem Mutter zunächst damit beschäftigen, warum nicht gleich alles richtig gemacht wurde und im Gegensatz zu mir, bereits Kosten eines Anwalts übernehmen müssen, der (meiner Meinung nach) den Streitwert auch für die eigene Wirtschaft künstlich nach oben gesetzt hat.
      Ich glaube nicht, dass die sich viel damit dem Thema beschäftigen, wenn es einen Beratungsschein gibt.
    • Hallo Max,

      ist in der Rechtsberatung denn auch Schriftwechsel mit der gegn. Partei enthalten?
      Ich könnte mir vorstellen, dass dem nicht so ist.
      Und da der Anwalt in seinem Schreiben mitteilt, dass er die Interessen seiner Mandantin vertritt, hat das Kind dem Anwalt - über die Rechtsberatung hinaus - das Mandat wohl erteilt.
      Nun muss uncontrolled nur noch hart bleiben, wenn der Anwalt versucht, seine Kostennote frech an den Mann (also uncontrolled) zu bringen...
      Ist dann wohl Lehrgeld fürs Kind...

      Gruß Tanja
    • So wie ich das sehe, geht es über eine Rechtsberatung hinaus. Natürlich wird das Kind sicher Prozesskostenbeihilfe erhalten. Ich glaube aber, dass der Anwalt, der mir auch die beglaubigte Vollmacht zugeteilt hat, über die Rechtsberatung hinaus tätig sein soll. Ich kenne das aber auch von einem anderen Anwalt, dass er das erste Schreiben an den Gegner auch schon mal über über die Beratungskosten abgewickelt hat.
      Tatsächlich auch, weil die Annahme besteht, dass das bereits ausreicht um den Gegner zu verunsichern oder ruhig zu stellen. Wir haben das Problem mit Mietern z. B.

      Und wenn es nicht fruchtet, dann kommt eben die Kostennote. Vielleicht war das hier auch so ein Versuch, anders kann ich mir die überhöhte Einkommensberechnung und die Androhung einer (unzulässigen) Pfändung auch nicht erklären.

      Vielleicht ist diese Information ja falsch: Aber ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Kosten für ein solches Unterhaltsverfahren auch nach "Schuld" verteilt werden. Und das Gerichte auch prüfen, ob denn zuvor alle Belege nachgewiesen wurden, bevor die eine Klage überhaupt zulassen. Und das ist ja nachweislich nicht der Fall. Vielleicht spekuliert meine Anwältin auch darauf, dass ja trotz mehrfacher Aufforderung nicht alle angeforderten Nachweise übermittelt wurden und deshalb keine genauere Berechnung des Unterhalts erfolgen konnte. Ich habe ja nun nach den mir vorliegenden Dokumenten berechnet, aber das Einkommen der Mutter nicht bereinigt, weil Wohnnebenkosten nachgewiesen wurden, diese aber glaube ich nicht der Bereinigung zugerechnet werden.

      Fahrtkosten wurden nicht nachgewiesen. Steuer (falls bezahlt) wurde nicht nachgewiesen. Zeugnisse fehlen. Wohnwert-Nachweis fehlt. Fragen bezüglich Vermögen wurden nicht vollständig beantwortet.

      Wenn der Anwalt meiner Tochter mir eine Kostennote senden sollte, dann gehe ich auch wieder zur Anwältin. Aktuell hätte sie ja nichts zu tun gehabt. :)

      PS: Gehört denn zur Rechtsberatung auch die Unterhaltsberechnung?
    • Hallo zusammen,

      ich hatte mal als Jugendlicher eine "Rechtsberatung", also mit Schein vom AG. Es ging darum, dass ein Händler mit nach mehrfach missglückter Nacherfüllung Geld nicht erstatten wollte. Der Anwalt hat mich beraten, einen Brief geschrieben, das Geld auf sein Konto in Empfang genommen und an mich weiter geleitet. Da ist schon mehr als eine kurze Beratung drinnen. Vielleicht wurde er aber auch direkt mandatiert, wer weiß...
    • Wir haben noch weitere Anwälte gehabt zu Mietsachen. Einen als Mieter und einen als Vermieter, die haben zumindest das erste Schreiben immer gleich geschrieben. Lief zumindest unter Beratungskosten bei der Rechtsschutzversicherung. Sobald dann eben mehr gefordert wurde, wurde dann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Der Anwalt meiner Tochter war allerdings bis jetzt noch ruhig, mal sehen was er versucht.

      Unser letzter Anwalt hat immer schön geschrieben: Mal sehen, was der gegnerische Anwalt jetzt wieder zu konstruieren versucht. Er liebte das Wort konstruieren :-).
    • Ich sage mal so: Sicher wird es so sein können, dass ich mehr Unterhalt zahlen muss. Aber Fakt ist auch dass es mir nie möglich war den Unterhalt richtig zu berechnen, weil mir nie vollständige Auskunft gegeben wurde trotz mehrfacher Aufforderungen. Und ich habe direkt alles offen gelegt.

      Und dass der Anwalt meiner Tochter auf einen inzwischen ungültigen Titel pfänden wollte zeigt mir, dass er das nicht richtig geprüft hat.

      Zumindest der Punkt mit der mangelhaften Auskunft kann mir schon mal nicht negativ angelastet werden. Und das ist ein wesentlicher Punkt denke ich, wenn es um die Kostenverteilung geht. Zumindest liest man es sehr häufig. Meine Tochter kann natürlich klagen, aber natürlich wird das dann thematisiert, dass die Klage wäre nicht nötig gewesen, wäre von ihrer Seite bzw. der Seite der Mutter gleich alles offen gelegt worden.

      Und wie Tanja schon schrieb, würde der Streitwert nun ja noch einmal gesenkt. Kosten kommen eh auf mich zu, weil ich die Zeugnisse wahrscheinlich einklagen muss. Ggf. kann ich daraus auch gleich eibe vollständige Auskunftsklage machen.

      Dann müsste es eigentlich wohl später meine Tochter bezahlen, weil sie die Klage erst nötig gemacht hat. Allerdings dann wiederum ich, weil sie sicher nicht zahken kann.

      Wir werden sehen was kommt. Und dann gehe ich ja auch wieder zur Anwältin.
    • Hallo uncontrolled,

      merkwürdig finde ich, dass sich jemand hier registriert um Dir sogleich aufzuzeigen, dass beim Unterliegen im Prozess (den es ja noch gar nicht gibt) "alle Ausgaben auf Dich zurück fallen".

      Noch was zum Kinderbonus und worauf Du noch achten solltest, wenn der Anwalt weiter "stänkert".
      Beim Volljährigen ist der Bonus voll auf den Bedarf anzurechnen (wie das Kindergeld ja auch).

      Gruß Tanja